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Aktualisiert am 30.10.2017

Visumfrage des Monats - Elektronische Geräte bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen

IHRE FRAGE: Unser Geschäftsführer wird in der kommenden Woche zu einem wichtigen Geschäftsmeeting in die USA reisen und sensible Firmendaten bei sich führen. Wir haben von den verstärkten Sicherheitsüberprüfungen an den Flughäfen und bei der Einreise gehört. Dürfen amerikanische Grenzbeamte tatsächlich Laptops und Dokumente einsehen?

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IHRE FRAGE: 

Unser Geschäftsführer wird in der kommenden Woche zu einem wichtigen Geschäftsmeeting in die USA reisen. Bei sich führen wird er sensible Firmendaten, da wir einen Unternehmenskauf in den Vereinigten Staaten planen und diesbezüglich auch vertrauliche Unternehmens- und Produktinformationen ausgetauscht werden. Wir haben von den verstärkten Sicherheitsüberprüfungen an den Flughäfen und bei der Einreise gehört. Dürfen amerikanische Grenzbeamte tatsächlich Laptops und Dokumente einsehen? 

UNSERE ANTWORT:

Nicht erst mit der Durchsetzung der neuen, strengeren Sicherheitsüberprüfungen insbesondere von elektronischen Geräten können beispielsweise Laptops oder Handys an der Grenze durchsucht werden. Auch dann, wenn kein unmittelbarer Hinweis für den CBP Beamten auf eine Straftat (z. B. illegaler Aufenthaltszweck) besteht. D. h., den Grenzbeamten ist es per Gesetz gestattet, die Gepäckstücke der USA-Reisenden und deren technische Geräte in Augenschein zu nehmen. Im Fokus steht dabei natürlich die Suche nach Informationen, die Hinweise geben könnten zu nicht legalisierten Aufenthaltszwecken (z. B. Arbeitsaufnahme im Rahmen der visumfreien Einreise) oder aber zu möglichen Straftaten.

Wer von den strikten Sicherheitsüberprüfungen betroffen ist, kann im Vorfeld nur schwer eingeschätzt werden. Es kann USA-Reisende routinemäßig treffen oder aber, wenn diese sehr häufig in die USA eingereist sind oder bei Namensgleichheiten mit verdächtigen Personen aus Sicherheitsdatenbanken.

Ein Passwortschutz dieser Geräte bietet nicht immer Schutz vor dem Zugriff der Beamten. Denn diese können zwar die Reisenden nicht zwingen, ihr Passwort preiszugeben, aber: Sollte man die Herausgabe verweigern, kann das zur Einreiseverweigerung führen oder gar zur Beschlagnahmung der elektronischen Geräte. Ein Reisender kann also sehr wohl argumentieren, dass er nicht mit der Einsichtnahme einverstanden ist, macht sich dann aber ggf. verdächtig.

Den US-Beamten ist es darüber hinaus auch gestattet, Dateien dieser Geräte bei einem hinreichenden Verdacht auf eine Straftat oder einen einwanderungsrechtlichen Verstoß zu kopieren. Die Weitergabe dieser Information ist selbstverständlich nur im Rahmen des US-Gesetzes möglich. D. h., geschäftlich brisante Daten bzw. geheime Informationen müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen ausschließlich einer möglichen Strafverfolgung oder der Beweissicherung dienen.

Um zu verhindern, dass vertrauliche Unternehmensdaten von den amerikanischen Behörden eingesehen werden können, bietet es sich an, diese Informationen per Verschlüsselung zu schützen oder aber Laptop bzw. Handy (mit brisanten Daten) erst gar nicht bei sich zu führen. Im Falle einer umfangreichen Durchsuchung empfiehlt es sich zu betonen, dass diese in den eigenen Augen unangemessen erscheint und man dieser grundsätzlich widerspricht.

Bei touristisch einreisenden Personen kann es zudem vorkommen, dass die Grenzbeamten die Einsichtnahme in Social Media Profile fordern (z. B. Facebook-Accounts). Auch dem können Reisende grundsätzlich widersprechen, was allerdings möglicherweise verdächtig wirkt und im schlimmsten Fall zu Einreiseverweigerungen führen kann.

Um es allerdings zu betonen: In der Praxis hören wir eher selten von diesen Maßnahmen. Die Wahrscheinlichkeit davon betroffen zu sein steigt aber bei hoher Einreisefrequenz im Rahmen der visumfreien Einreise (oder mit einem Geschäftsreisendenvisum) und längeren Aufenthaltszeiten vor Ort. 

Datum:

Aktualisiert am 30.10.2017