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Aktualisiert am 09.11.2021

Visumfrage des Monats - Impfnotwendigkeit bei Genesenen

Ihre Frage: Unser Geschäftsführer muss zu einem wichtigen Kundenmeeting in die USA. Er ist COVID-19 genesen und einmalig Pfizer-BioNTech geimpft. Somit gilt er in Deutschland als vollständig geimpft. Zählt dies auch in den USA?

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Ihre Frage

Unser Geschäftsführer muss zu einem wichtigen Kundenmeeting in die Vereinigten Staaten reisen. Er ist COVID-19 genesen (positives PCR-Testergebnis vom 14.04.2021) und wurde Anfang Oktober einmalig mit dem Impfstoff von Pfizer-BioNTech geimpft. Somit gilt er in Deutschland als vollständig geimpft.

Nun haben wir gehört, dass die US-Gesundheitsbehörde CDC zwei Impfungen vorschreibt bei Impfstoffen, die mit einer Impfserie von zwei Dosen verabreicht werden, zugleich kann aber eine Genesenenbescheinigung bei Einreise vorgelegt werden.

Können Sie uns sagen, ob unser Geschäftsführer in den USA auch als vollständig geimpft anerkannt wird und einreisen darf oder nicht?

Unsere Antwort

Tatsächlich kommt es hier immer wieder zu Verwechslungen.

Zunächst einmal gelten COVID-19 Genesene mit nur einer Impfung eines 2-fach Dosenimpfstoffs gemäß der Impfverordnung (Vaccination Order) der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) als nicht vollständig geimpft. Für von Corona genesene Personen aus europäischen Ländern wie Deutschland stellt dies ein Problem dar: Da in Deutschland nach einer Infektion lediglich eine einzige Impfdosis verabreicht wird und die Person damit als vollständig geimpft gilt, können Genesene aus Deutschland, wie Ihr Geschäftsführer, unter den neuen Einreiseregeln nicht in die USA einreisen, es sei denn, er qualifiziert sich für eine der eng umrissenen Ausnahmen von der Impfpflicht.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für „kürzlich“ Genesene weltweit im Rahmen der geänderten globalen Testverordnung (Amended Global Testing Order) der CDC statt eines negativen viralen Antigen- oder PCR-Tests bei der Einreise mit dem Flugzeug eine digitale oder papierhafte eine Bescheinigung darüber vorzulegen, dass bereits einmal eine COVID-19 Erkrankung durchlaufen wurde und die Person davon genesen ist. Diese Bestätigung muss in Form eines positiven Virustestergebnisses, welches vor Abflug nicht älter als 90 Kalendertage ist, und zusätzlich durch ein Schreiben eines zugelassenen Gesundheitsdienstleisters oder Beamt:innen des öffentlichen Gesundheitswesens, in dem die Reisefähigkeit des Fluggasts bescheinigt wird, erbracht werden.

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Datum:

Aktualisiert am 09.11.2021