Aktualisiert am 05.09.2017
IHRE FRAGE: Wir beantragen derzeit ein B-1 Visum für unsere österreichische Mitarbeiterin. Wir sind irrtümlich davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit die Beantragung beim US-Konsulat in Wien veranlassen muss. Nun haben wir erfahren, dass das auch in Deutschland, in ihrem derzeitigen Wohn- und Arbeitsort Berlin, möglich ist. Kann unsere Mitarbeiterin in Berlin den Visa-Termin wahrnehmen?
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Wir beantragen derzeit ein B-1 Visum für eine Geschäftsreise für unsere österreichische Mitarbeiterin, die aufgrund einer Iran-Reise im letzten Jahr visumpflichtig für die USA geworden ist. Wir sind irrtümlich davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit die Beantragung beim US-Konsulat in Wien veranlassen muss. Nun haben wir erfahren, dass das auch in Deutschland, in ihrem derzeitigen Wohn- und Arbeitsort Berlin, möglich ist. Wir haben allerdings bereits das Online-Visaprofil für die Dame angelegt, jedoch noch keinen Termin vereinbart. Im Visa-Profil ist noch "Austria/Vienna" als konsularischer Kontakt angegeben. Kann unsere Mitarbeiterin trotzdem in Berlin den Visa-Termin wahrnehmen?
Es ist richtig, dass Ihre Mitarbeiterin den Termin selbstverständlich auch in Deutschland (US-Konsulat Berlin, Frankfurt/Main oder München) wahrnehmen kann. Es ist sogar ratsam den konsularischen Interviewtermin in dem Land zu absolvieren, in dem man derzeit seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Dokumentation zur Rückkehrintention (z. B. Kopie Arbeitsvertrag, Kopie Mietvertrag) ist dadurch erheblich vereinfacht.
Wenn Sie das Online-Profil über die US-Botschaft in Wien angelegt haben, gibt es zwei Szenarien:
Übrigens: Sollte das Online-Formular DS-160 für die Mitarbeiterin bereits übermittelt worden sein (unter Angabe der US-Botschaft in Wien als Interviewterminort), müssen Sie zweierlei veranlassen:
Datum:
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