Aktualisiert am 18.06.2021
Ihre Frage: Wir sind ein in Deutschland ansässiges Softwareunternehmen und haben einen deutschen Mitarbeiter, der ein gültiges L-1 Visum besitzt und endlich an unserem ausländischen Standort in den USA als zukünftiger Geschäftsführer eingesetzt werden soll. Bisher stand das US-Einreiseverbot dieser Entsendung im Wege, allerdings ist der Mitarbeiter inzwischen vollständig geimpft. Darf er wieder problemlos in die Vereinigten Staaten reisen?
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Wir sind ein in Deutschland ansässiges Softwareunternehmen und haben einen deutschen Mitarbeiter, der ein gültiges L-1 Visum besitzt und endlich an unserem ausländischen Standort in den USA als zukünftiger Geschäftsführer eingesetzt werden soll. Bisher stand das US-Einreiseverbot dieser Entsendung im Wege, allerdings ist der Mitarbeiter inzwischen vollständig geimpft. Darf er wieder problemlos in die Vereinigten Staaten reisen?
Die US-Regierung hat sich bisher weder offiziell zur Aufhebung des Corona Travel Bans noch zu Reiseerleichterungen für vollständig geimpfte Personen, die aus Travel Ban Ländern einreisen, geäußert.
Die Tatsache, dass Ihr Mitarbeiter vollständig gegen COVID-19 geimpft ist, bringt bis dato keine Reiseerleichterungen mit sich.
Das bedeutet, dass Ihr Mitarbeiter bis auf unbestimmte Zeit vom US-Einreisverbot betroffen ist, sofern er sich 14 Tage vor geplanter Einreise in die USA in Deutschland aufgehalten hat und weder von einer generellen Ausnahme Gebrauch machen kann noch für eine National Interest Exception (NIE) infrage kommt.
Ob bzw. wann es Erleichterungen für geimpfte USA-Reisende geben wird, bleibt abzuwarten. Zudem ist unklar, auf welchem Weg der Impfnachweis erfolgen müsste und ob es je nach verwendetem Impfstoff unterschiedliche Vorschriften geben wird.
Derzeit kommt es häufiger zu Irritationen, da die US-Gesundheitsbehörde CDC erst kürzlich Lockerungen von geimpften Personen beim Aufenthalt in den USA verkündet hat. In diesen Genuss kommen allerdings ausschließlich geimpfte Personen vor Ort, also nach erfolgter Einreise in den Vereinigten Staaten – es betrifft also nur die Bedingungen in den USA und nicht bei der Einreise.
Übrigens: Seit dem 27. Mai 2021 wurden die Voraussetzungen zum Erhalt einer NIE (Ausnahmegenehmigung) für den Travel Ban in Richtung USA wieder erweitert. Es qualifizieren sich jetzt nicht mehr nur Personen, die einen "vital support for U.S. critical infrastructure" darstellen, sondern jetzt auch wieder Pesonenkreise, die "executive direction for U.S. critical infrastructure or supply chain directly linked to critical infrastructure sectors or for significant economic activity" leisten. D. h., auch Geschäftsführer und leitende Angestellte können sich unter bestimmten Voraussetzungen jetzt wieder für eine Ausnahme qualifizieren.
Ein NIE-Antrag kann für Ihren Mitarbeiter per E-Mail beim US-Generalkonsulat Frankfurt / Main oder der Konsularabteilung der US Botschaft in Berlin gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der US-Konsulate in Deutschland.
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