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Aktualisiert am 27.11.2020

Visumfrage des Monats - Wann und wo NIE-Antrag stellen?

Ihre Frage: Ich lebe aktuell mit meiner Frau und zwei Kindern in den USA. Wir verfügen alle über noch gültige E-2 Visa und wir wollen gerne über Weihnachten unsere Verwandten in Deutschland besuchen. Wir haben gehört, dass wir für die Rückreise eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Können wir diese bereits jetzt aus den USA heraus beantragen, um Planungssicherheit zu haben und wie können wir diese erhalten?

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Ihre Frage:

Ich lebe aktuell mit meiner Familie (Frau und zwei Kindern) in den USA – ich selbst bin als CFO bereits seit drei Jahren an unserer US-Niederlassung beschäftigt. Wir verfügen alle über noch gültige E-2 Visa und wir wollen gerne über Weihnachten unsere Verwandten in Deutschland besuchen. Wir planen aktuell die Heimreise für den 20. Dezember 2020 und möchten gerne direkt am 3. Januar 2021 wieder zurück in die USA fliegen. Wir haben gehört, dass wir für die Rückreise eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Können wir diese bereits jetzt aus den USA heraus beantragen, um Planungssicherheit zu haben und wie können wir diese erhalten?

Unsere Antwort:

Tatsächlich wäre eine Rückreise in die Vereinigten Staaten nach aktuellem Stand nicht ohne Weiteres möglich. Hintergrund: Der noch immer und noch bis auf Weiteres bestehende Corona Travel Ban, der direkte Einreisen aus Deutschland (bzw. dem Schengenraum) in die USA verbietet.
Aktuell kursieren zwar Gerüchte, dass die Trump-Administration die Aussetzung des Travel Bans für die Schengen-Region plant, ob dies tatsächlich zeitnah der Fall sein wird und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dann eine Einreise möglich sein wird, ist allerdings noch nicht bekannt. Sie sollten also weiterhin damit planen, dass Sie zur Wiedereinreise im Januar eine Ausnahmegenehmigung (NIE) benötigen.

Zum genannten Travel Ban existieren generelle Ausnahmen, wie beispielsweise für amerikanische Staatsangehörige, Green Card Inhaber*innen oder deren enge Familienangehörige.
Da wir davon ausgehen, dass Sie und Ihre Familie sich nicht für eine der generellen Ausnahmen qualifizieren, kann eine Rückreise in die USA nur dann direkt aus Deutschland in die USA erfolgen, wenn Sie über eine sogenannte National Interest Exception (NIE) verfügen.
Bitte beachten Sie, dass sich nicht alle Reisenden automatisch für eine NIE qualifizieren. Sie finden hier weitere Informationen, welche Personen sich grundsätzlich für eine Ausnahme bewerben können.

Der Antrag wird per E-Mail an eines der zuständigen US-Konsulate in Deutschland gerichtet. Da das US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main für E-2 Visa zuständig ist, würden wir Ihnen empfehlen, die Anfrage auch an diese Stelle zu richten. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

  1. Wer?

    Alle Reisenden benötigen eine Ausnahmegenehmigung. D. h., der NIE-Antrag wird für Sie und jeweils alle begleitenden Familienangehörigen gestellt, kann aber natürlich in einer gemeinsamen E-Mail erfolgen für alle Personen.
  2. Wann?

    Die Antragstellung ist streng genommen erst dann möglich, wenn Sie sich physisch in Deutschland aufhalten. Darauf verweisen die US-Behörden ausdrücklich. Ob ggf. aufgrund der Kürze des Aufenthalts eine Ausnahme möglich ist, müssten Sie vorab mit dem Konsulat klären. Generell sollte und kann der Antrag offiziell also erst am 20. Dezember (nach erfolgter Rückreise) eingereicht werden.
  3. Wie?

    Der Antrag erfolgt per E-Mail auf Deutsch oder Englisch an das US-Konsulat. In der E-Mail selbst beschreiben Sie bitte zunächst, für welche Personen der Antrag auf NIE gestellt wird, Ihre geplanten Reisedaten und insbesondere, weshalb eine neuerliche Einreise für Sie zwingend erforderlich ist. In Ihrem Fall sollte der Schwerpunkt der Argumentation auf den NIE-Grund "Economic" ausgelegt sein und zwar genauer darauf, dass "senior-level managers and executives, and their dependents [...] provide strategic direction necessary for the success of the US company or venture".
    Im Anhang der E-Mail sollten Sie Reisepass- und Visumkopien aller Reisenden beifügen sowie im Idealfall ein Dringlichkeitsschreiben Ihres Geschäftsführers aus den USA, welches bestätigt, weshalb Sie dringend wieder in den Vereinigten Staaten zurückerwartet werden und welche Nachteile aus Ihrem Nichterscheinen für das US-Unternehmen resultieren würden. Belege zu Flugtickets oder negative COVID-19 Testnachweise sind nicht erforderlich.
  4. Bearbeitungszeit und Erfolgschancen

    Wird Ihrem NIE-Antrag stattgegeben, erhalten Sie und Ihre Familie eine E-Mail-Bestätigung von Seiten des US-Konsulates. Die US-Konsulate in Deutschland sind bemüht, NIE-Anfragen innerhalb von rund 7 Werktagen zu beantworten. Gleichzeitig weisen die US-Behörden eindringlich darauf hin, dass aufgrund der zu erwartenden hohen Anfrageanzahl über die Weihnachtsfeiertage mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen sei. D. h., es gibt im Umkehrschluss keine Garantie, dass eine Ausnahmegenehmigung auch bis zu Ihrem geplanten Ausreisedatum abschließend bearbeitet wird. Für Ihre Rückreise in die Vereinigten Staaten sollten Sie also in jedem Fall eine hohe Flexibilität einplanen. Bitte beachten Sie auch, dass es zudem keine Garantie für die Bewilligung Ihres Antrags gibt.
  5. Gültigkeit

    Die Ausnahmengenehmigung (NIE) gilt ausschließlich für eine einmalige Einreise und zwar für 30 Tage ab Genehmigung. D. h., ab Bewilligungsbescheid haben Sie und Ihre Familie 30 Tage Zeit, wieder in die USA einzureisen, sonst erlischt die NIE. Der Antrag müsste dann erneut gestellt werden.
  6. Hinweise für die Rückreise

    Die E-Mail-Bestätigung des Konsulats über die Bewilligung der NIE sollten Sie dringend in doppelter Ausfertigung, mit allen weiteren eingereichten Unterlagen am Tag der Rückreise bereits beim Check-in bei sich führen und natürlich auch an der US-Grenze. Mit Genehmigung der NIE setzt Sie das US-Konsulat auf eine interne Liste, auf der die Grenzbehörde (CBP) als auch die Airlines zugreifen können. Sollte es dennoch zu Problemen am Flughafen kommen, verlangen Sie nach dem Airline Supervisor und bitten diesen, sich mit der RCLG (Regional Carrier Liaison Group) in Verbindung zu setzen.
  7. Quarantänevorschriften der USA

    Hinsichtlich der Auflagen für Reiserückkehrer aus Deutschland in die USA, finden Sie hier alle wichtigen Informationen. Die Bestimmungen variieren sehr stark, je nach US-Bundesstaat.

Abschließend lässt sich zusammenfassen: Es besteht zwar eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit (nach aktuellem Stand), dass Sie und Ihre Familie eine Ausnahmegenehmigung zur Rückreise erhalten sollten, gleichzeitig gibt es aber keine Garantie, dass Sie diese bis zum 3. Januar erhalten werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass die US-Konsulate weltweit weiterhin nur eingeschränkt und eher unterbesetzt arbeiten sowie selbst über die Feiertage einige Tage geschlossen bleiben. Die hohe Anzahl der Anfragen von Reiserückkehrern über die Weihnachtstage, gepaart mit möglichen, auch kurzfristigen Schließungen der US-Konsulate auf Grund des COVID-19 Geschehens, führen zu einer erhöhten Unsicherheit was Reisepläne angeht.

Datum:

Aktualisiert am 27.11.2020