Aktualisiert am 27.11.2020
Ihre Frage: Ich lebe aktuell mit meiner Frau und zwei Kindern in den USA. Wir verfügen alle über noch gültige E-2 Visa und wir wollen gerne über Weihnachten unsere Verwandten in Deutschland besuchen. Wir haben gehört, dass wir für die Rückreise eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Können wir diese bereits jetzt aus den USA heraus beantragen, um Planungssicherheit zu haben und wie können wir diese erhalten?
Artikel teilen:
Ich lebe aktuell mit meiner Familie (Frau und zwei Kindern) in den USA – ich selbst bin als CFO bereits seit drei Jahren an unserer US-Niederlassung beschäftigt. Wir verfügen alle über noch gültige E-2 Visa und wir wollen gerne über Weihnachten unsere Verwandten in Deutschland besuchen. Wir planen aktuell die Heimreise für den 20. Dezember 2020 und möchten gerne direkt am 3. Januar 2021 wieder zurück in die USA fliegen. Wir haben gehört, dass wir für die Rückreise eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Können wir diese bereits jetzt aus den USA heraus beantragen, um Planungssicherheit zu haben und wie können wir diese erhalten?
Tatsächlich wäre eine Rückreise in die Vereinigten Staaten nach aktuellem Stand nicht ohne Weiteres möglich. Hintergrund: Der noch immer und noch bis auf Weiteres bestehende Corona Travel Ban, der direkte Einreisen aus Deutschland (bzw. dem Schengenraum) in die USA verbietet.
Aktuell kursieren zwar Gerüchte, dass die Trump-Administration die Aussetzung des Travel Bans für die Schengen-Region plant, ob dies tatsächlich zeitnah der Fall sein wird und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dann eine Einreise möglich sein wird, ist allerdings noch nicht bekannt. Sie sollten also weiterhin damit planen, dass Sie zur Wiedereinreise im Januar eine Ausnahmegenehmigung (NIE) benötigen.
Zum genannten Travel Ban existieren generelle Ausnahmen, wie beispielsweise für amerikanische Staatsangehörige, Green Card Inhaber*innen oder deren enge Familienangehörige.
Da wir davon ausgehen, dass Sie und Ihre Familie sich nicht für eine der generellen Ausnahmen qualifizieren, kann eine Rückreise in die USA nur dann direkt aus Deutschland in die USA erfolgen, wenn Sie über eine sogenannte National Interest Exception (NIE) verfügen.
Bitte beachten Sie, dass sich nicht alle Reisenden automatisch für eine NIE qualifizieren. Sie finden hier weitere Informationen, welche Personen sich grundsätzlich für eine Ausnahme bewerben können.
Der Antrag wird per E-Mail an eines der zuständigen US-Konsulate in Deutschland gerichtet. Da das US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main für E-2 Visa zuständig ist, würden wir Ihnen empfehlen, die Anfrage auch an diese Stelle zu richten. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:
Abschließend lässt sich zusammenfassen: Es besteht zwar eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit (nach aktuellem Stand), dass Sie und Ihre Familie eine Ausnahmegenehmigung zur Rückreise erhalten sollten, gleichzeitig gibt es aber keine Garantie, dass Sie diese bis zum 3. Januar erhalten werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass die US-Konsulate weltweit weiterhin nur eingeschränkt und eher unterbesetzt arbeiten sowie selbst über die Feiertage einige Tage geschlossen bleiben. Die hohe Anzahl der Anfragen von Reiserückkehrern über die Weihnachtstage, gepaart mit möglichen, auch kurzfristigen Schließungen der US-Konsulate auf Grund des COVID-19 Geschehens, führen zu einer erhöhten Unsicherheit was Reisepläne angeht.
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.