Aktualisiert am 03.09.2021
Ihre Frage: Vor einigen Wochen musste unser Monteur in die USA reisen, um vor Ort beim Kunden (Lebensmittelindustrie) eine von uns verkaufte Anlage in Betrieb zu nehmen. Wir hatten damals erfolgreich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (NIE) gestellt – allerdings nur für eine einmalige Einreise mit ESTA. Der Mitarbeiter muss nun erneut dringend für eine Inbetriebnahme in die USA reisen, allerdings zu einem anderen Kundenprojekt (auch im Bereich der Lebensmittelindustrie). Müssen wir einen neuen NIE-Antrag stellen oder wie gehen wir vor?
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Vor einigen Wochen musste ein Monteur unseres Unternehmens in die USA reisen, um vor Ort beim Kunden (Lebensmittelindustrie) eine von uns verkaufte Anlage in Betrieb zu nehmen. Wir hatten damals erfolgreich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (NIE) gestellt und auch vom US-Konsulat Berlin am 15. Mai 2021 genehmigt bekommen – allerdings nur für eine einmalige Einreise mit ESTA. Der Mitarbeiter muss nun erneut dringend für eine Inbetriebnahme in die USA reisen, allerdings zu einem anderen Kundenprojekt (auch im Bereich der Lebensmittelindustrie). Müssen wir einen neuen NIE-Antrag stellen oder wie gehen wir vor?
Leider ist der Travel Ban für bestimmte Länder (so auch für den Schengenraum) weiterhin in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Diese Reisereglementierung untersagt allen Personen die Einreise in die USA, die sich 14 Tage vor geplanter Einreise in die USA in Deutschland aufgehalten haben. Davon generell ausgenommen sind beispielsweise nur US-Staatsbürger:innen, Green Card Inhaber:innen und deren enge Familienangehörige. Alle anderen Reisenden benötigen weiterhin eine sogenannte National Interest Exception (NIE; Ausnahmegenehmigung), welche per E-Mail-Anfrage bei den US-Konsulaten in Deutschland beantragt werden kann.
Bis vor Kurzem berechtigten diese NIEs ab Genehmigung zu einer einmaligen Einreise innerhalb von 30 Tagen. Im Juli 2021 erfolgte diesbezüglich eine Änderung. Ab sofort werden alle NIEs für 12 Monate erteilt und berechtigen den NIE-Inhaber bzw. die NIE-Inhaberin zu Mehrfacheinreisen innerhalb dieses Zeitraums. Allerdings zum gleichen Aufenthaltszweck wie im Ursprungsantrag angegeben.
Diese Regelung gilt auch rückwirkend für alle erteilten NIEs. D. h., wurde Ihrem Monteur eine NIE am 15. Mai 2021 erteilt, ist diese nunmehr (rückwirkend) gültig bis zum 15. Mai 2022. Kann also bis zu diesem Datum zu (Mehrfach-)Reisen genutzt werden, sofern der Travel Ban dann noch besteht. Sie müssen diesbezüglich das US-Konsulat nicht noch einmal kontaktieren, das wird automatisch im System von den US-Behörden so hinterlegt. Trotzdem empfehlen wir dringend, die ursprüngliche E-Mail-Bestätigung bei neuerlichen Reisen ausgedruckt bei sich zu führen.
Folglich muss kein neuer NIE-Antrag für diesen Monteur gestellt werden. Allerdings sollten Sie die weiteren Aspekte dringend berücksichtigen:
Datum:
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