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Aktualisiert am 03.09.2021

Visumfrage des Monats - NIE-Gültigkeit

Ihre Frage: Vor einigen Wochen musste unser Monteur in die USA reisen, um vor Ort beim Kunden (Lebensmittelindustrie) eine von uns verkaufte Anlage in Betrieb zu nehmen. Wir hatten damals erfolgreich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (NIE) gestellt – allerdings nur für eine einmalige Einreise mit ESTA. Der Mitarbeiter muss nun erneut dringend für eine Inbetriebnahme in die USA reisen, allerdings zu einem anderen Kundenprojekt (auch im Bereich der Lebensmittelindustrie). Müssen wir einen neuen NIE-Antrag stellen oder wie gehen wir vor?

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Einreise in die USA

Ihre Frage

Vor einigen Wochen musste ein Monteur unseres Unternehmens in die USA reisen, um vor Ort beim Kunden (Lebensmittelindustrie) eine von uns verkaufte Anlage in Betrieb zu nehmen. Wir hatten damals erfolgreich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (NIE) gestellt und auch vom US-Konsulat Berlin am 15. Mai 2021 genehmigt bekommen – allerdings nur für eine einmalige Einreise mit ESTA. Der Mitarbeiter muss nun erneut dringend für eine Inbetriebnahme in die USA reisen, allerdings zu einem anderen Kundenprojekt (auch im Bereich der Lebensmittelindustrie). Müssen wir einen neuen NIE-Antrag stellen oder wie gehen wir vor?

Unsere Antwort

Leider ist der Travel Ban für bestimmte Länder (so auch für den Schengenraum) weiterhin in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Diese Reisereglementierung untersagt allen Personen die Einreise in die USA, die sich 14 Tage vor geplanter Einreise in die USA in Deutschland aufgehalten haben. Davon generell ausgenommen sind beispielsweise nur US-Staatsbürger:innen, Green Card Inhaber:innen und deren enge Familienangehörige. Alle anderen Reisenden benötigen weiterhin eine sogenannte National Interest Exception (NIE; Ausnahmegenehmigung), welche per E-Mail-Anfrage bei den US-Konsulaten in Deutschland beantragt werden kann.
Bis vor Kurzem berechtigten diese NIEs ab Genehmigung zu einer einmaligen Einreise innerhalb von 30 Tagen. Im Juli 2021 erfolgte diesbezüglich eine Änderung. Ab sofort werden alle NIEs für 12 Monate erteilt und berechtigen den NIE-Inhaber bzw. die NIE-Inhaberin zu Mehrfacheinreisen innerhalb dieses Zeitraums. Allerdings zum gleichen Aufenthaltszweck wie im Ursprungsantrag angegeben.

Diese Regelung gilt auch rückwirkend für alle erteilten NIEs. D. h., wurde Ihrem Monteur eine NIE am 15. Mai 2021 erteilt, ist diese nunmehr (rückwirkend) gültig bis zum 15. Mai 2022. Kann also bis zu diesem Datum zu (Mehrfach-)Reisen genutzt werden, sofern der Travel Ban dann noch besteht. Sie müssen diesbezüglich das US-Konsulat nicht noch einmal kontaktieren, das wird automatisch im System von den US-Behörden so hinterlegt. Trotzdem empfehlen wir dringend, die ursprüngliche E-Mail-Bestätigung bei neuerlichen Reisen ausgedruckt bei sich zu führen.

Folglich muss kein neuer NIE-Antrag für diesen Monteur gestellt werden. Allerdings sollten Sie die weiteren Aspekte dringend berücksichtigen:

  1. Die erteilte NIE ist reisepassgebunden. D. h., hat der Mitarbeiter zwischenzeitlich einen neuen Reisepass erhalten oder möchte er mit einem anderen (Zweit-)Reisepass in die USA einreisen, der nicht im ursprünglichen NIE-Antrag angegeben wurde, muss tatsächlich ein neuer NIE-Antrag gestellt werden.
  2. Die erteilte NIE ist allerdings nicht ESTA-gebunden. D. h., muss eine ESTA-Genehmigung erneuert werden für den identischen Reisepass, mit dem der NIE-Antrag gestellt wurde, muss kein neuer NIE-Antrag gestellt werden.
  3. Die erneute Einreise innerhalb des 12-Monatszeitraums muss, wie oben erwähnt, dem gleichen Aufenthaltszweck dienen, wie im ursprünglich eingereichten NIE-Antrag angegeben. Es muss sich allerdings nicht um den identischen Reisegrund handeln, sondern wiederum im Zusammenhang mit (wie vermutlich in Ihrem Fall) "vital support for U.S. critical infrastructure" stehen. D. h., der Monteur kann mit dieser NIE auch in die USA einreisen, um bei anderen Kunden im Bereich "critical infrastructure" Inbetriebnahmen vorzunehmen. Es muss sich also nicht exakt um dasselbe Kundenprojekt handeln wie im Ursprungantrag. Eine rein private Nutzung der NIE (z. B. im Rahmen einer Urlaubsreise in die USA) ist selbstverständlich ausgeschlossen.
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Datum:

Aktualisiert am 03.09.2021