Aktualisiert am 31.05.2017
IHRE FRAGE: Eine österreichische Mitarbeiterin unseres Forschungsinstitutes hat Einladungen mehrerer US-Universitäten erhalten, um dort Fachvorträge über unsere neue Galvanisierungsmethode zu halten. Die Dame wird weiterhin bei unserem Unternehmen in Deutschland angestellt bleiben, hier ihr Gehalt beziehen und über einen Zeitraum von zwei Jahren als Vortragsrednerin in den USA fungieren. Unser Institut wird allerdings für die Vorträge ein entsprechendes Honorar erhalten. Wird ein Visum benötigt und wenn ja, welches?
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Eine österreichische Mitarbeiterin unseres Forschungsinstitutes hat Einladungen mehrerer US-Universitäten erhalten, um dort Fachvorträge zu halten. Die Dame wird weiterhin bei unserem Unternehmen in Deutschland angestellt bleiben, hier ihr Gehalt beziehen und über einen Zeitraum von zwei Jahren als Vortragsrednerin in den USA fungieren. Unser Institut wird allerdings für die Vorträge ein entsprechendes Honorar erhalten. Wird ein Visum benötigt und wenn ja, welches?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Personen gestattet, Vorträge (auch gegen Bezahlung) in den USA im Rahmen der visumfreien Einreise (Visa Waiver Program/ESTA) zu halten. D. h., ohne vorherige Beantragung eines Visums.
Folgende Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden:
In Ihrem Fall kann die Dame also innerhalb der nächsten zwei Jahre maximal 20 bezahlte Vorträge an entsprechenden Universitäten in den USA im Rahmen der visumfreien Einreise halten, wenn der Aufenthalt an der jeweiligen Universität nicht neun Tage übersteigt.
Wir empfehlen, der Mitarbeiterin ein entsprechendes Bestätigungsschreiben Ihres Unternehmens in englischer Sprache über den Aufenthaltszweck vorzubereiten, um Problemen an der Grenze vorzubeugen.
Bei sehr häufigen Einreisen der Kollegin kann eine B-Visumbeantragung vorab sinnvoll sein.
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