Aktualisiert am 06.05.2024
Ihre Frage: Eine Mitarbeiterin befindet sich mit einem E-2 Visum in den USA. Ihr Ehepartner verfügt über ein E-2 "Ehegatten"-Visum und parallel dazu über eine EAD, mit der er arbeitet. Da unser Unternehmen nicht mehr über eine E-Registrierung verfügt, wurde für die Mitarbeiterin ein L-Blanket Visum beantragt. Was geschieht mit dem Aufenthaltsstatus des Mannes?
Artikel teilen:
Eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens befindet sich derzeit mit einem E-2 Visum in den USA. Ihr Ehepartner verfügt über ein E-2 "Ehegatten"-Visum und parallel dazu über eine EAD, mit der er arbeitet. Da unser Unternehmen nicht mehr über eine E-Registrierung verfügt, wurde für die Mitarbeiterin bereits ein L-Blanket Visum beantragt, als sie auf Dienstreise in Deutschland war. Was geschieht mit dem Aufenthaltsstatus des Mannes, der sich noch in den USA befindet?
Grundsätzlich verhält es sich analog zum E-Visum. D. h., auch beim L-Blanket Visum kann die Ehepartnerin oder wie in Ihrem Fall der Ehepartner auf Antrag ein abgeleitetes L-2 Visum auf Basis der hauptantragstellenden Person erhalten. Es gibt deshalb für den Ehepartner zwei Varianten:
Wenn Sie sich für Variante 2 entscheiden, darf der Ehepartner während dieser Zeit die USA nicht verlassen, sonst gilt der Antrag als zurückgezogen. Er kann sich allerdings während der Laufzeit weiterhin legal in den USA aufhalten, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Mit Bewilligung des Statuswechselantrags erhält der Ehepartner ein neues I-94 Formular zugeschickt, auf dem dann der neue (L-2) Status vermerkt ist. Bis zum Ende des Ablaufdatums kann sich dann der Mann in den USA weiterhin aufhalten, ohne die USA zu verlassen.
Wichtig: Reist der Ehepartner allerdings aus (egal, ob während des Verfahrens oder nach der Bewilligung), muss dieser im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins zunächst das L-2 Visum im US-Konsulat / in der US-Botschaft (siehe Variante 1) beantragen, um erneut einreisen zu können.
Ein weiterer – häufig leider ignorierter – aber extrem wichtiger Punkt ist die EAD-Thematik. Der Mitarbeiter verfügt bereits über eine EAD (= Employment Authorization Document) auf Basis des E-2 Status. Auch mit dem L-2 Status können Ehepartner:innen eine EAD erwirken. Leider ist es aber nicht möglich, die bereits bestehende EAD einfach weiter zu nutzen. Im Zuge des neuen L-2 Status bzw. des neuen L-2 Visums muss zwingend eine neue EAD (auf Basis des L-Status) für den Mann beantragt werden. Dies kann auf zwei Wegen geschehen:
Datum:
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.