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Aktualisiert am 07.04.2025

Visumfrage des Monats - Aktuelle Reisehinweise für die USA

Ihre Frage: Durch die Presse hören wir vermehrt von Problemen, Gepäckdurchsuchungen und Abschiebungen an der US-Grenze oder Schwierigkeiten beim Visumantrag. Was können wir tun, um unsere Mitarbeitenden bestmöglich auf die Visumbeantragung bzw. die Einreise in die USA vorzubereiten?

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Häufig gestellte US-Visumfragen

Ihre Frage:

Durch die Presse hören wir vermehrt von Problemen, Gepäckdurchsuchungen und Abschiebungen an der US-Grenze oder Schwierigkeiten beim Visumantragsprozess, die uns stark verunsichern. Was können wir als Unternehmen tun, um unsere Mitarbeitenden bestmöglich auf die Visumbeantragung bzw. die Einreise in die USA vorzubereiten?

Unsere Antwort:

Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump im Januar 2025 häufen sich Berichte in den Medien über intensivere Kontrollen an den US-Grenzen bis hin zu Abschiebungen und Inhaftierungen. Kombiniert mit den Verlautbarungen der neuen Trump-Administration zum Thema US-Einwanderungsrecht führt dies verständlicherweise zur Verunsicherung vieler Reisenden.

Wir bemühen uns, Ihnen einen objektiven Überblick zu der aktuellen Lage an der US-Grenze bzw. beim Visumantragsverfahren in den US-Konsulaten zu geben.

Zunächst bleibt festzuhalten, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen im US-Einwanderungsrecht, die beispielsweise für Geschäftsreisende, Monteur:innen oder Expats gelten, (noch) nicht verändert haben. Dies betrifft sowohl die Einreisevorschriften als auch die Antragsverfahren für US-Visa und ESTA.

So wurden zwar zu Beginn von Trumps zweiter Amtszeit direkt per präsidialen Dekreten zahlreiche (mögliche) Verschärfungen in diese Richtung auf den Weg gebracht, konkrete gesetzliche Umsetzungen sind aber bis dato in diesen Bereichen (noch) nicht erfolgt.

Über folgende Maßnahmen wird konkret spekuliert:

1. Travel Ban 2.0

Seit einigen Wochen steht eine mögliche Neuauflage des bereits einmal verhängten Visumausstellungs- und Einreiseverbots für bestimmte Länder bzw. deren Staatsangehörige im Raum. Bereits im März 2025 wurde eine Entscheidung zu dieser Thematik erwartet. Bis dato gibt es jedoch noch keine offiziellen Verlautbarungen, ob es überhaupt ein erneutes Einreiseverbot geben wird und welche Länder betroffen sein könnten.

Zuletzt wurde über eine Liste von mehr als 40 Ländern spekuliert, die von unterschiedlichen Einreisebeschränkungen betroffen sein könnten. Diese Länder sollen in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • red (starke Einschränkungen)
  • orange (mäßige Einschränkungen)
  • yellow (geringe Einschränkungen)

Auf dieser bislang nicht von offizieller Seite bestätigten Länderliste findet sich nur ein europäisches Land: Weißrussland. Ob und wenn ja, in welcher Form ein Visum- / Einreiseverbot für welche Länder realisiert wird, ist derzeit noch unklar.

2. America First

Diese Devise war und ist eine zentrale Leitlinie der Politik von US-Präsident Donald Trump. Sie besagt, dass die Interessen der Vereinigten Staaten in allen politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Entscheidungen an erster Stelle stehen sollen.

In der ersten Amtsperiode wurde dieses Leitprinzip – auch bekannt unter dem Grundsatz "Buy American and Hire American" – beispielsweise in das Foreign Affairs Manual, d. h. die Handlungsanweisungen des U.S. Department of State an das konsularische Personal, aufgenommen. Dies führte zu einer intensiveren Überprüfung bei insbesondere US-Arbeitsvisumantragsverfahren (z. B. E-2 Visa) – nicht nur in den US-Konsulaten weltweit, sondern auch beispielsweise für Arbeitsgenehmigungsverfahren über die US-Einwanderungsbehörde USCIS (z. B. L-1, H-1B etc.). Daraus resultierte eine – wenn auch nicht dramatisch – höhere Ablehnungsquote.

Bislang wurde das durch den ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden zurückgenommene Prinzip noch nicht wieder in den einwanderungsrechtlichen Regelungen implementiert – was allerdings zukünftig erwartbar sein dürfte.

Bild von einem Flughafen in den USA
Fälle aus den Medien

Hauptsächlich von Einreiseproblemen betroffen sind USA-Reisende, die sich in einer Art rechtlichen Grauzone bewegen. Diese Personen sollten sich zukünftig auf eine "Zero Tolerance" der US-Behörden einstellen. Dazu zählen beispielsweise

  • Aufenthaltszwecke, die nicht eindeutig einer Visumkategorie zuzuordnen sind oder
  • Personen, die illegale Aktivtäten in den USA planen oder versuchen mittels Falschangaben einzureisen.

Noch immer handelt es sich bei den aktuellen Berichten über Schicksale von USA-Reisenden oder Personen mit US-Visa vor Ort um Einzelfälle, die es auch in der Vergangenheit leider so gab. Was sich verändert hat, ist allerdings die Qualität der Maßnahmen, die die oben erwähnte 0%-Toleranzgrenze der aktuellen US-Regierung widerspiegelt.

Das Szenario einer wochenlangen Abschiebehaft, Einreiseverweigerung oder Abschiebung mag Ihre bzw. die Verunsicherung von Unternehmen verständlicherweise verstärken. Der Großteil der USA-Reisenden wird aber auch in Zukunft nicht davon betroffen sein, sofern natürlich alle einwanderungsrechtlichen Auflagen erfüllt sind.

Handgepäck

Durchsuchungen des (Hand-)Gepäcks oder von elektronischen Geräten (z. B. Handys oder Laptops) sind bereits seit Jahren gängige Praxis. Allerdings weiterhin unter bestimmten Auflagen, so beispielsweise, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Person falsche Angaben macht oder illegale / kriminelle Aktivitäten plant.

Social Media

Gleiches gilt für die Abfrage von Social Media Informationen, die bereits seit langem beim ESTA- und Visumantrag angegeben werden müssen. Diese dienen den US-Behörden im Schwerpunkt zur Sicherheitsüberprüfung im Hinblick auf mögliche kriminelle oder illegale Aktivitäten.

In diesem Zusammenhang besorgniserregend sind sicherlich die sich häufenden Berichte über Personen, denen aufgrund kritischer Äußerungen in den sozialen Medien US-Visa nicht erteilt oder aberkannt wurden bzw. die Einreise verweigert wurde oder Abschiebungen aus den USA widerfuhren. Zurückzuführen ist dies auf eine Executive Order von Donald Trump, die verfügt, dass ausländische Personen mit einer "feindseligen Haltung gegenüber den USA oder der US-Kultur" bzw. bei "Verdacht auf Sympathien oder Verbindungen zu terroristischen Organisationen" in den Vereinigten Staaten nicht willkommen sind.

So hat US-Außenminister Marco Rubio Medienberichten zufolge eine interne Anweisung an die US-Konsulate weltweit erlassen, die bis dato allerdings "nur" F-, J- und M-Visumantragstellende betrifft, d. h. Studierende und Teilnehmende an Austauschprogrammen. Gemäß dieser Anweisung müssen zukünftig US-Konsulate bestimmte Antragstellende dieser Visa hinsichtlich der Social Media Angaben im Netz genauer überprüfen. Ein Hauptziel der verstärkten Social Media Überprüfungen besteht darin, Personen an der Einreise in die USA zu hindern, die im Verdacht stehen, die Vereinigten Staaten zu kritisieren und / oder sich beispielsweise propalästinensisch geäußert zu haben.

Für F-, J- und M-Visuminhabende in den USA kann dies bedeuten, dass ihre Visa widerrufen werden. Rubio gab an, dass bereits ca. 300 Visa in den USA widerrufen wurden, viele davon von Studierenden, die an Campusprotesten gegen Israels Militäroperation in Gaza teilgenommen hatten.

Inwiefern diese Maßnahmen beispielsweise für Antragstellende auf Geschäfts- oder Arbeitsvisa (B-1, E-2, L-1 etc.) zukünftig Anwendung finden könnten, bleibt abzuwarten.

Einschätzungen aus der Praxis

Derzeit beobachten wir aus den Erfahrungsberichten unserer Kund:innen keine (negative) Veränderung in der Entscheidungsfindung der US-Behörden. Es gilt jedoch, mehr denn je, US-Visumanträge penibel vorzubereiten und sich auf mögliche Veränderungen, die durchaus ad hoc auftreten können, einzustellen.

Als spezialisierter US-Visumdienstleister behalten wir selbstverständlich alle rechtlichen Entwicklungen im Blick. Vielmehr jedoch können wir durch die zahlreichen, täglichen Erfahrungsberichte unserer Antragstellenden aus den US-Konsulaten weltweit direkt ermitteln, wenn sich (Entscheidungs-)Prozesse bei den US-Behörden verändern und darauf unmittelbar reagieren.

Bislang haben sich die gesetzlichen Bestimmungen im US-Einwanderungsrecht nicht geändert. Sie werden jedoch durchaus strenger und konsequenter umgesetzt. Für die meisten Reisenden bleibt die Einreise in die USA weiterhin unproblematisch, solange alle Angaben zum Aufenthaltszweck wahrheitsgemäß und konsistent sind und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt werden.

Um mögliche Probleme zu vermeiden und die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Vorbereitung essenziell: Wer sich an die geltenden Vorschriften hält, gut vorbereitet ist und bei Unsicherheiten auf professionelle Hilfe setzt, kann nach wie vor ohne größere Schwierigkeiten in die USA einreisen.

Handlungsempfehlungen

Folgende Maßnahmen können Sie ergreifen, um Ihre Mitarbeitenden für die Einreisesituation bestmöglich vorzubereiten:

  • Sorgfältige Vorbereitung der Reisedokumente
    Es muss sichergestellt werden, dass alle Reisedokumente vollständig und aktuell sind. Mitarbeitende müssen über korrekte und gültige US-Visa für ihren spezifischen Reisezweck verfügen (oder über eine noch gültige ESTA-Genehmigung). Selbst kleine Unstimmigkeiten können problematisch sein. Die Mitarbeitenden sollten sich darauf vorbereiten, den Zweck ihrer Reise klar und überzeugend schildern zu können. Hier können – je nach Aufenthaltszweck – unterstützende Begleitschreiben ausgehändigt werden.
  • Ehrliche und konsistente Angaben
    Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden darüber, bei der Einreise wahrheitsgemäße und präzise Angaben zu machen (natürlich auch beim Visumantragsprozess). Widersprüchliche oder unklare Aussagen gegenüber den US-Grenzbeamt:innen sollten vermieden werden. Auch sprachliche Missverständnisse können zu Problemen führen. Je nach Aufenthaltszweck müssen sich Reisende auf intensivere Befragungen einstellen, so beispielsweise bei den bereits erwähnten "Graubereichen".
  • Beachtung des Datenschutzes
    Es ist ratsam, Mitarbeitende darauf hinzuweisen, dass Gepäck und elektronische Geräte bei der Einreise kontrolliert werden können. Wie erläutert, sind nur sehr wenige USA-Reisende überhaupt davon betroffen. Dennoch können Reisende im Vorfeld prüfen, welche sensiblen Daten auf ihren elektronischen Geräten gespeichert sind, und ggf. unnötige Informationen vor der Reise minimieren. Es wird empfohlen, möglichst keine sensiblen Daten direkt auf den Geräten zu speichern und verschlüsselte Cloud-Dienste für wichtige Geschäftsinformationen zu nutzen. Die Mitnahme von Geräten mit Inhalten, die als problematisch ausgelegt werden könnten (z. B. Arbeitsunterlagen bei touristischer Einreise oder Inhalte, die als Sympathie für bestimmte Organisationen interpretiert werden könnten), sollte überdacht werden. So können auch beispielsweise Social Media Accounts mit vermeintlich für die US-Behörden problematischen Inhalten auf "privat" gesetzt werden.
  • Einhaltung der US-Gesetze
    Schulen Sie Ihr Personal dahingehend, welche Art der Aktivität mit dem jeweiligen Aufenthaltsstatus (Visum / ESTA) einwanderungsrechtlich legal möglich ist.
    Touristische Visa oder die Einreise über ESTA berechtigen beispielsweise nicht zur Arbeitsaufnahme, selbst wenn es sich nur um eine kurzfristige Unterstützung beim US-Standort handelt.
  • Informationen zu längeren oder wiederholten Aufenthalten
    Häufige und lange Aufenthalte in den USA, die das Maximum der erlaubten Dauer ausnutzen, können zu Problemen bei der Einreise führen. Dies gilt insbesondere bei der Einreise über ESTA oder mit B-1 Geschäftsreisendenvisa. Nicht betroffen davon sind selbstverständlich Personen mit US-Arbeitsvisa oder Green Cards.
  • Halten Sie sich informiert
    Die einwanderungsrechtliche Ausgangslage kann sich rasch ändern. Halten Sie sich selbst und Ihr Personal über aktuelle Entwicklungen informiert.
  • Professionelle Unterstützung nutzen
    Nutzen Sie unsere Expertise für einen reibungslosen Visumantragsprozess und für eine sichere Einreise Ihrer Mitarbeitenden in die USA. Unsere US Visa Consultants stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Visa und Einreisebestimmungen zur Seite und halten Sie über alle Neuerungen stets informiert. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

Datum:

Aktualisiert am 07.04.2025