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Aktualisiert am 12.06.2024

Visumfrage des Monats - Annahme und Verweigerung von USCIS-Anträgen nach Gebührenänderung

Ihre Frage: Unsere US-Tochtergesellschaft hat vor über einer Woche einen Antrag auf L-1 Arbeitsgenehmigung bei der USCIS eingereicht und bis heute keine Eingangsbestätigung erhalten trotz Premium Processing Bearbeitung. Was können wir tun?

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Häufig gestellte US-Visumfragen

Ihre Frage:

Unsere US-Tochtergesellschaft hat bereits vor über einer Woche per Kurier einen Antrag auf L-1 Arbeitsgenehmigung bei der US-Einwanderungsbehörde für einen unserer Mitarbeiter aus Deutschland eingereicht. Leider haben wir bis heute keine Eingangsbestätigung erhalten, obwohl wir sogar die Premium Processing Bearbeitung ausgewählt haben. Der Mitarbeitereinsatz ist sehr eilig und wir werden etwas nervös, was mit dem Antrag passiert ist. Was können wir tun?

Unsere Antwort:

Tatsächlich ist es etwas ungewöhnlich, wenn der US-Standort bis dato noch keine Eingangsbestätigung (per E-Mail) erhalten hat. Üblicherweise sollte die im Antragsformular I-907 angegebene Kontaktperson spätestens am ersten bzw. zweiten Tag nach Zustellung durch den Kurier eine Receipt Notice per E-Mail vom zuständigen USCIS Service Center erhalten. Erst dann gilt der Antrag als offiziell angenommen und wird weiterbearbeitet.

Warum es bis dato nicht erfolgt ist, kann mehrere Gründe haben:

  1. Die einfachste Erklärung wäre, dass es zum Teil immer einmal zu kleinen Verzögerungen kommen kann beim Versand der Receipt Notice per E-Mail über den Premium Processing Service. Wenn Sie nach einer Woche immer noch keine E-Mail erhalten haben und auch keine Receipt Notice per Post, sollten Sie einmal per E-Mail das zuständige Service Center (derzeit USCIS Texas Service Center) kontaktieren (unter Angabe des Petitioners, Beneficiaries sowie der Tracking Number Ihrer Kuriersendung).
    Ist dieser erste Schritt nicht erfolgreich, kann der US-Standort nur weiterhin abwarten, ob noch eine E-Mail-Bestätigung erfolgt bzw. die Receipt Notice per regulärer US-Post innerhalb der nächsten Tage bei der Niederlassung ankommt.
  2. Darüber hinaus wird ein Antrag auf L-1 Arbeitsgenehmigung nur dann vom Service Center angenommen, wenn alle Mindesteinreichungsstandards erfüllt sind. Dies wird im Posteingangszentrum der Behörden vorab festgestellt. Hier wird überprüft, ob die korrekten Antragsformulare (I-129, I-907) vorliegen. Auch die Zahlung der notwendigen Antragsgebühren wird streng geprüft. Diese kann per Antragsschecks, Money Order oder mittels Kreditkarte erfolgen. Liegt hier ein Mangel vor, wird der Antrag unbearbeitet mittels einer Rejection Notice per US-Post an den Petitioner (US-Standort) zurückgeschickt.
    Natürlich muss grundsätzlich auch im Vorfeld das für den individuellen Antragsfall zuständige USCIS Service Center ausgewählt werden (für L derzeit Texas Service Center) und die korrekte US-Adresse. Auch hier passieren immer wieder Fehler.

Leider sind aktuell sehr viele USCIS-Antragsverfahren von Annahmeverweigerungen betroffen. Grund ist die zum 1. April 2024 vorgenommene Gebührenanpassung, die bei vielen Unternehmen für Konfusion sorgt. So werden (unter anderem) bei L-1 Verfahren nicht nur erhöhte und unterschiedliche Gebühren fällig, sondern diese richten sich zum Teil nach der Anzahl der Mitarbeiter:innen in den USA (also nach der Unternehmensgröße). Darüber hinaus wird nach Erst- und Verlängerungsanträgen unterschieden – auch hier kommen differierende Gebühren zum Tragen. Insbesondere die neu eingeführte Asylum Program Fee ist vielen L-1 Antragstellenden nicht bekannt und wurde auf der USCIS Webseite nicht so prominent kommuniziert.
Zusätzlich wurde die Premium Processing Gebühr (beschleunigte Bearbeitung) vor einigen Monaten separat erhöht.

Auch die Art der Zahlung birgt für viele Antragstellende eine Hürde. So müssen beispielsweise Schecks exakt nach den Vorgaben der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services) ausgestellt werden; selbiges gilt für die Kreditkartenzahlung über das Formular G-1450. Insbesondere dürfen bestimmte Gebühren nicht gemeinsam auf einem Scheck oder einer Kreditkartenform angegeben werden, sondern müssen zwingend einzeln ausgewiesen werden.

Im Zuge der Gebührenanpassung wurden des Weiteren viele Antragsformulare überarbeitet und müssen ab einem bestimmten Datum in dieser (neuen) Version zwingend genutzt werden. Auch das birgt eine häufige Fehlerquelle.

Wird der Antrag mit den falschen Antragsgebühren oder Formularen im Premium Processing Verfahren eingereicht, wird der Vorgang nicht weiterbearbeitet. Sie erhalten dann den Antrag unbearbeitet mit einer Rejection Notice, die den Annahmeverweigerungsgrund ausweist, zurück. Der Antrag muss dann korrigiert neu eingereicht werden.

Prüfen Sie also bitte zunächst nochmals, ob alle USCIS-Gebühren korrekt in der richtigen Zahlungsweise ausgewiesen wurden, sowie die richtigen Antragsformulare zum einen genutzt und vollständig ausgefüllt sowie unterzeichnet eingereicht wurden.

Es empfiehlt sich, vor jeder Antragstellung die Webseite der USCIS bzw. die jeweiligen Unterseiten zu besuchen. Bitte beachten Sie, dass sich dort tagesaktuelle Hinweise zu neuen Versionen, den Zuständigkeiten etc. befinden können.

Auf der Gebührenseite der USCIS finden Sie viele Informationen zu den Zahlungsbedingungen. Darüber hinaus gibt es auf einer speziellen Unterseite die neuen USCIS-Gebühren (Fee Schedule) als Übersicht im PDF-Format sowie als Tool bzw. Drop-Down-Menü mit der Möglichkeit die derzeit gültigen Antragsgebühren auszuwählen und sich anzeigen zu lassen.

Des Weiteren werden die aktuellen Antragsformulare und deren Versionen auf den Formularseiten der USCIS bereitgestellt.

Wenn Sie die Beantragung des L-Visums über uns veranlassen, kümmern wir uns darum, dass alle Vorgaben der US-Einwanderungsbehörde eingehalten werden. Wir überprüfen selbstverständlich alle Dokumente (Formulare, Schecks etc.) auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Datum:

Aktualisiert am 12.06.2024