Aktualisiert am 16.06.2021
Wer freut sich nicht auf einen lang ersehnten Urlaub? Bevor Sie sich der Urlaubsvorfreude hingeben, sollten Sie der Durchreise durch die Vereinigten Staaten Beachtung schenken. Denn der vermeintliche Zwischenstopp hat es in sich. Was die Durchreise für Sie bedeutet und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier.
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Auch wenn Ihre Hauptdestination nicht die Vereinigten Staaten von Amerika sind, bedeutet ein kurzer Transitaufenthalt von ein paar Minuten, einigen Stunden oder länger defacto eine Einreise in die USA. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Sie die US-Einreisebestimmungen einhalten und Ihnen mangels sorgfältiger Vorbereitung die Weiterreise nicht verwehrt wird und Sie schlimmstenfalls am amerikanischen Transitschalter die Rückreise antreten müssen.
Grundsätzlich benötigen alle Personen, die keinen amerikanischen Pass haben, entweder ein Visum oder eine gültige ESTA-Einreisegenehmigung für eine Einreise in die USA, auch für Durchreisen von ein paar Minuten bzw. Stunden. Folgende Aufenthaltserlaubnisse können grundsätzlich infrage kommen:
ESTA (im Rahmen des Programms zur visumfreien Einreise, VWP) ist für die meisten Europäer:innen und viele andere Nationalitäten verfügbar. Hierfür muss der Reisende lediglich im Besitz einer aktuellen ESTA-Bewilligung sein. Diese ESTA-Genehmigung kann in wenigen Minuten online eingeholt werden.
Achtung: ESTA nicht mehr gültig nach Reisen in folgende Staaten: Irak, Iran, Jemen, Kuba, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Personen, die sich eigentlich für das ESTA-Verfahren qualifizieren (z. B. deutsche, österreichische oder schweizer Staatsbürger:innen), die aber seit 1. März 2011 die oben genannten Länder bereist haben, sind vom ESTA-Verfahren ausgeschlossen. Unweigerlich müssen diese Personen ein US-Visum beantragen, selbst wenn sie sich unter einer Stunde im Transit aufhalten.
Wenn Sie aus einem Land stammen bzw. einen Pass eines Landes haben, welches nicht für das ESTA-Verfahren zugelassen ist (z. B. Türkei oder Ukraine) oder Sie aus irgendeinem anderen Grund keine ESTA-Einreisegenehmigung bekommen, benötigen Sie auf alle Fälle ein US-Visum. Das passende Visum für Transit ist das sogenannte C-Visum. Hierfür müssen Sie einen Visumantrag stellen und an einem Interviewtermin im US-Konsulat Ihres Heimatlandes teilnehmen. Schiffsreisende, die mit einem Schiff zu einem nicht in den USA liegenden Zielort reisen und deren Schiff einen US-amerikanischen Hafen anläuft ohne dort anzulegen, benötigen ebenfalls ein Transitvisum oft auch als Kombination C-1/D Visum (für Crew Member) ausgestellt. Wir raten den Antrag rechtzeitig zu stellen, d. h. mindestens vier bis sechs Wochen vor geplanter Reise.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Personen, die vom ESTA-Verfahren ausgeschlossen sind und zu Transitzwecken in die USA reisen, allerdings auch in Zukunft beabsichtigen in die USA zu reisen, haben die Möglichkeit statt des C-Visums ein
zu beantragen. Bei Bewilligung würden Sie die Befugnis haben, für die Dauer des Visums zu Transit-, geschäftlichen und touristischen Zwecken in die USA reisen zu dürfen. Insofern würden wir unseren Kund:innen die B-1 / B-2 Variante anraten, weil diese umfangreicher ist als das C-Visum. Die Gebühr ist übrigens identisch, d. h. egal ob C-1, B-1, B-2 oder B-1 / B-2, die konsularische Gebühr ist immer gleich hoch. Die aktuellen Visa-Gebühren finden Sie auf unserer Kostenseite.
Auch das B-Visum wird im Regelfall im Rahmen eines persönlichen Interviews in einem der zuständigen US-Konsulate beantragt. Planen Sie rund vier bis sechs Wochen Vorlaufzeit ein.
Personen, die beispielsweise über ein E-, L- oder H-Visum verfügen, dürfen für Arbeitszwecke in die Vereinigten Staaten einreisen. Wenn Sie jedoch zu rein privaten Gründen eine US-Durchreise planen, um z. B. in Mexiko Urlaub zu machen, so benötigen Sie entweder eine gültige ESTA-Einreisegenehmigung, ein C-Visum oder B-Visum.
In der Praxis wurden Reisende bisher auch oft mit einem Arbeitsvisum bei reinen Transits bzw. Durchreisen nicht abgewiesen. Jedoch gibt es auch Grenzbeamt:innen, die sehr strikt sind und im schlimmsten Fall die Durchreise per Arbeitsvisum nicht anerkennen
Tipp: Arbeitsvisuminhaber:innen sollten in solchen Fällen lieber auf Nummer sicher gehen und ESTA bzw. ein passendes US-Visum beantragen.
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