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Grundsätzlich benötigen alle Personen für Reisen in die USA ein Visum. Die Ausnahme bildet das Visa Waiver Program (VWP), die visumfreie Einreise, welches bestimmten Staatsangehörigen den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne die vorherige Beantragung eines Visums ermöglicht. Das Visa Waiver Program ist sowohl für geschäftliche Einreisen als auch für private Zwecke nutzbar, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

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Was ist ESTA?

ESTA steht für Electronic System For Travel Authorization und ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem. Dieses ist für jede Person absolut verbindlich, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (= Visa Waiver Program, VWP) in die USA reisen möchte.

Das Visa Waiver Program ermöglicht die visumfreie Einreise für

  • das gesamte Gebiet der Vereinigten Staaten,
  • Puerto Rico,
  • Guam und
  • die US Virgin Islands.

Das elektronische Reisegenehmigungsverfahren ESTA wurde am 1. August 2008 eingeführt und ist seit dem 12. Januar 2009 für alle Reisenden, die ohne Visum in die USA einreisen möchten, Pflicht.

Die visumfreie Reise in die USA ist allerdings nicht voraussetzungsfrei. D. h., nicht alle Aufenthaltszwecke sind im Rahmen des Visa Waiver Program gestattet. Personen, die das VWP nutzen, dürfen sich ausschließlich zu touristischen (Tourist Visa Waiver) oder zu eingeschränkt geschäftlichen Aktivitäten (Business Visa Waiver) in den USA aufhalten.

ACHTUNG: Die Einreise mit einem Privatflugzeug oder Privatschiff ist hingegen nur mit einem gültigen US-Visum (z. B. B-1 / B-2) erlaubt.

Die zuständige amerikanische Behörde zur Verwaltung aller ESTA-Anträge ist die U.S. Customs and Border Protection, kurz CBP, die dem US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security) unterstellt ist.

Bild von einem Reisepass auf einer USA-Landkarte

ESTA beantragen

Der ESTA-Antrag muss rechtzeitig vor der USA-Reise gestellt werden, da es bis zu 72 Stunden dauert, bis Sie die Bestätigung erhalten.

Die Beantragung erfolgt online über die offizielle ESTA-Seite oder auch über die ESTA App, falls Sie bereits einen neueren Reisepass besitzen.

Alternativ bietet unser Partner ESTA-ONLINE einen Service zur ESTA-Beantragung an. Das Expertenteam prüft Ihre Angaben sorgfältig und bietet einen persönlichen Kundenservice, der Sie unter anderem vor der folgenschweren Ablehnung eines ESTA-Antrags bewahren kann.

WICHTIG: Sobald die Angaben zum Reisepass oder zu personenbezogenen Daten nicht mehr aktuell sind, muss eine neue ESTA-Genehmigung beantragt bzw. ausgefüllt werden. Dieser Fall tritt beispielsweise bei einem neuen Reisepass ein.

Unterstützung beim ESTA-Antrag benötigt?
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ESTA-Voraussetzungen

Teilnahmeländer

Derzeit nehmen 41 Länder an dem Programm für visumfreies Reisen teil, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Am 19. Oktober 2023 ist Israel als neues Teilnahmeland hinzugestoßen. Im Zuge wurde das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA) aktualisiert, so dass israelische Staatsangehörige zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für bis zu 90 Tage in die Vereinigten Staaten reisen können, ohne ein US-Visum beantragen zu müssen. Israel wird damit das 41. Mitglied des Visa Waiver Program.

Staatsangehörige folgender Länder können das Visa Waiver Program aktuell nutzen:

Teilnahmeländer nach Kontinenten

Asien

  • Brunei (eingeschränkte Gültigkeit)
  • Israel
  • Japan
  • Katar (ab 1. Dezember 2024)
  • Republik Korea (Südkorea)
  • Singapur
  • Taiwan

  • Australien
  • Neuseeland

  • Andorra
  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn (eingeschränkte Gültigkeit)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

  • Chile

Auflagen für Visa Waiver Program Mitgliedstaaten

Um sich als Visa Waiver Program Land zu qualifizieren, müssen strenge Auflagen erfüllt werden. Beim Programm für visumfreies Reisen handelt es sich nämlich um eine umfassende Sicherheitspartnerschaft zwischen den Vereinigten Staaten und bestimmten Ländern, die internationale Reisen in die USA ohne Visum ermöglicht und gleichzeitig die nationale Sicherheit schützt.

Mitgliedstaaten müssen daher folgende Anforderungen erfüllen, in Bezug auf:

  • Terrorismusbekämpfung,
  • Strafverfolgung,
  • Einwanderungskontrolle,
  • Dokumentensicherheit und
  • Grenzmanagement

Dazu gehört eine durchschnittliche Ablehnungsquote für B-Visa im Vorjahr unter 3% oder eine durchschnittliche Ablehnungsquote für B-Visa auf die letzten zwei Jahre gesehen unter 2% (wobei keines der Jahre über 2,5% liegen durfte).
Die Berechnung dieser Nonimmigrant Visa Ablehnungsquote erfolgt anhand der Adjusted Visa Refusal Rate, die jedes Jahr vom US-Außenministerium (DOS) erhoben wird.

Darüber hinaus ist die Ausstellung sicherer Reisedokumente und eine enge Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen Strafverfolgungs- und Terrorismusbekämpfungsbehörden vonnöten.

Die US-Regierung unter Ex-Präsident Trump hatte strenge Sicherheitsbestimmungen eingeführt, die von allen Visa Waiver Program Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, damit sich diese (weiterhin) als VWP-Mitgliedsland qualifizieren:

  • Alle VWP-Länder müssen der vollständigen Umsetzung von Informationsaustausch- und Informationsweitergabemaßnahmen zustimmen, um Informationen der VWP-Reisenden leichter mit den U.S. Counterterrorism Information Datenbanken zur Terrorismusabwehr abgleichen zu können.
  • Alle VWP-Länder müssen ausreichende und effektive Schutzmaßnahmen gegen Flugbedrohungen aus dem Inland nachweisen können.
  • Alle VWP-Länder mit einer "Overstay"-Rate von mehr als zwei Prozent, müssen öffentliche Informationskampagnen zu den Konsequenzen illegaler Aufenthalte in den USA einleiten.

Nicht berechtigte Personenkreise für Reisen im Rahmen des VWP

Bestimmte Personengruppen können grundsätzlich nicht (mehr) am Programm für visumfreies Reisen teilnehmen:

  • Staatsangehörige von VWP-Ländern, die ab dem 1. März 2011 in eines der folgenden Länder gereist sind: Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan oder Syrien
    Für Diplomat:innen und militärisches Personal gelten Ausnahmeregelungen.
  • Staatsangehörige von VWP-Ländern, die sich ab dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben
  • VWP-Staatsangehörige, die über eine weitere (doppelte) Staatsangehörigkeit mit den folgenden Ländern verfügen: Irak, Iran, Kuba, Nordkorea, Sudan, Syrien
  • Ungarische Staatsangehörige, die nicht in Ungarn geboren wurden
  • Personen, denen bereits einmal die Einreise in die USA verweigert wurde (an der Grenze) oder die aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen worden sind.
  • Personen, die aufgrund bestimmter Delikte vorbestraft sind oder bereits einmal verhaftet bzw. verurteilt wurden (Einzelfallprüfung notwendig).
  • Personen, die gegen die Einreisebestimmungen der US-Behörden verstoßen haben (z. B. Überschreitung der maximal gewährten Aufenthaltsdauer (= Overstay), illegale Arbeitsaufnahme etc.).
  • Personen, die an einer schweren, ansteckenden Erkrankung leiden.
  • Personen, die drogenabhängig sind oder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.

Die genannten Personengruppen müssen für die Einreise in die USA grundsätzlich ein Visum beantragen. Der Nachteil ist, dass bei einer Visumbeantragung für die USA zum einen Visa-Gebühren anfallen und zum anderen der Antragsprozess komplexer und langwieriger ist, als das Einholen einer ESTA-Reisegenehmigung. Neben umfangreichen Antragsdokumenten müssen fast alle Visumantragstellende persönlich einen Termin in einem US-Konsulat wahrnehmen.
Nur in Einzelfällen können die Betroffenen einen Antrag auf Ausnahmeregelung (= Waiver) stellen.

Die strengen Einreisebestimmungen haben insbesondere Auswirkungen auf Geschäftsreisende und Tourist:innen, die statt ESTA ein B-1 / B-2 Visum benötigen bzw. alternative Visumkategorien prüfen müssen.

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Das spezialisierte Team unseres Partners HD Solutions unterstützt Sie beim ESTA-Antrag mit zusätzlichen Services und Sicherheiten.

Die Serviceleistungen beinhalten:

  • Echtzeit Beratung per Live Chat
  • Überprüfung Ihres Antrages durch ESTA-Expert:innen
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  • Geld-zurück-Garantie im Falle einer Ablehnung
  • Antragstellung über ein vereinfachtes Formular
  • und vieles mehr!
Bild von einer ESTA-Beratung am Telefon
Reisepass

VWP-Reisende benötigen einen gültigen Reisepass (ePass) nach den aktuellen Bestimmungen der US-Behörden. Informieren Sie sich in jedem Fall auf den Seiten der US-Botschaft bzw. des US-Konsulats über die genauen Reisepassbestimmungen.

Grundsätzlich sollte der Reisepass für die Einreise noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzen ab der erfolgten Ausreise aus den USA.
Eine Ausnahmeregelung bildet der sogenannte "Six Month Club": Staatsangehörige bestimmter VWP-Länder (darunter Deutschland, Österreich und Schweiz) benötigen lediglich einen Reisepass, der "nur" noch für die Dauer des geplanten USA-Aufenthaltes gültig sein muss.

Bild von Länderflaggen von Visa Waiver Program Teilnehmern

Belege für Ausreise

Wer das Programm für visumfreies Reisen mit ESTA nutzen möchte, benötigt ein Rückflugticket oder weiterführendes Ticket, welches nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf. Damit wird einerseits nachgewiesen, dass eine rechtzeitige Ausreise geplant ist, und andererseits wird dadurch deutlich, das keine Einwanderungsabsicht Ihrerseits vorliegt.

Kein ESTA nach Kuba Reise

Das US-Außenministerium hat Kuba am 12. Januar 2021 als "State Sponsor of Terrorism" (SST) eingestuft. Immer wieder gab es in der Vergangenheit bereits Berichte von USA-Reisenden, die sich vorher in Kuba aufgehalten hatten und denen die Einreise mit ESTA verweigert wurde.

Im Herbst 2022 erfolgte auf der ESTA-Website ein erster offizieller Hinweis darauf, dass Personen, die vorher Kuba besucht haben, nicht mehr visumfrei in die USA einreisen dürfen. Unklar war lange Zeit, auf welchen Reisezeitraum und für welchen Personenkreis diese Regelung Anwendung findet.

Auf der ESTA Seite ist nun unter den FAQs offiziell angegeben, welche Reisenden von der ESTA Sperre betroffen sind.

Reisende, die Kuba am 12. Januar 2021 oder nach diesem Datum besucht haben, sind nicht berechtigt, im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program, VWP) mit ESTA in die USA zu reisen, sondern müssen ein Visum beantragen.
Im Regelfall wird es sich dabei um ein B-1 (Business) bzw. B-2 (Tourist) Visum handeln. Planen Sie hierfür ausreichend Vorlaufzeit ein.

Auch für Reisende, die eine Doppelstaatsangehörigkeit eines VWP-Landes und Kuba besitzen, besteht eine Visumpflicht.

Wichtig: Erfolgte bis vor Kurzem noch keine konkrete Abfrage im ESTA-Antragsformular zu vorangegangenen Kuba-Reisen, hat sich dies seit Mitte Juli 2023 geändert und sorgt nach der oben genannten Klarstellung des Reisezeitraums für weitere Irritationen.
Die bisherige Sicherheitsabfrage für Staatsangehörige von VWP-Ländern, die ab dem 01. März 2011 in eines der folgenden Länder gereist sind - Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan oder Syrien – wurde um die Abfrage nach Kuba erweitert. Es erfolgt also keine spezifische Abfrage für vorangegangene Kuba-Reisen ab dem eigentlich jetzt kommunizierten Datum: 12. Januar 2021.

Wird die entsprechende ESTA-Sicherheitsfrage nach Kuba-Reisen ab 2011 mit JA beantwortet, ist es möglich, die genauen Reisedaten anzugeben. Leider berichteten uns bereits einige Reisende, dass obwohl der Kuba-Reisezeitraum vor dem 12. Januar 2021 angegeben wurde, die ESTA-Genehmigung abgelehnt wurde.

Bild von verweigerter USA-Einreise mit ESTA nach Kuba-Aufenthalt

Unsere Empfehlung: Sollten Sie eine ESTA-Ablehnung erhalten, obwohl Ihre Kuba-Reise vor dem jetzt kommunizierten Reisezeitraum 12. Januar 2021 erfolgte, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Kontaktieren Sie zunächst das Traveler Communications bzw. CBP Info Center. Sie finden die Kontaktinformationen auf der ESTA-Webseite. Erläutern Sie kurz die Situation und bitten um mögliche Korrektur. Es gibt keine Garantie, dass man Ihrem Gesuch nachkommt.
  2. Sofern man nicht bereit ist, Ihren Antrag zu genehmigen, müssen Sie zwingend ein Besuchervisum beantragen (B-1 bzw. B-2 Visum).

Wir raten allen Reisenden dringend von Falschangaben im ESTA-Antragsformular ab. Dies gilt für Neu- als auch für bestehende ESTA-Genehmigungen. Wenn ein ESTA erteilt wurde und später festgestellt wird, dass der oder die Reisende sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten hat oder die doppelte Staatsbürgerschaft eines VWP-Landes und Kubas besitzt, wird das ESTA widerrufen und die Einreise verweigert. Falschangaben oder auch das Verschweigen vorheriger Kuba-Reisen können zur Abschiebung und Einreiseverboten führen.

ESTA-Gültigkeit

Wann verliert ESTA seine Gültigkeit?

Wenn der ESTA-Antrag positiv beschieden wird, ist die elektronische Reisegenehmigung ab Datum des Einholens bzw. ab der Ausstellung der ESTA-Genehmigung (nicht ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise) für maximal zwei Jahre und für mehrere Einreisen gültig.

Die ESTA-Genehmigung kann allerdings schon vorher ihre Gültigkeit verlieren. Laut den US-Behörden müssen Sie einen neuen ESTA-Antrag stellen, wenn

  • Ihr Reisepass abläuft bzw. Sie einen neuen Reisepass erhalten haben,
  • sich Ihre Staatsbürgerschaft ändert,
  • Sie Ihren Namen ändern,
  • Sie Ihr Geschlecht ändern oder
  • sich mindestens eine Antwort auf die neun Sicherheitsfragen im ESTA-Formular ändert.

Hierbei handelt es sich um Stammdaten, deren Änderung direkte Auswirkungen auf die Gültigkeit von ESTA hat.

Hinweis: Sobald beim Aufrufen eines bestehenden ESTA-Antrags die Meldung "Das Zeitlimit wurde überschritten" auftaucht, ist der ESTA-Antrag abgelaufen bzw. zurückgesetzt worden. In diesem Fall muss eine neue ESTA-Genehmigung beantragt werden.

Reisen Sie mit ESTA in die USA!

Seit 1. Dezember 2024: Katar wird Visa Waiver Mitglied

Seit dem 1. Dezember 2024 können Staatsbürger:innen Katars mit ESTA Reisegenehmigungen online oder per App ohne Visum für bis zu 90 Tage zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die USA reisen. 

Katar erfüllt die strengen Sicherheitsanforderungen des VWP und wird als das 42. Mitglied des VWP sowie erstes Golfstaatenland in das Programm aufgenommen. Das VWP fördert umfassende Sicherheitskooperationen, indem es strenge Kriterien in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Dokumentensicherheit und Grenzmanagement setzt.

Eingeschränkte ESTA-Gültigkeit für Ungar:innen

Seit dem 1. August 2023 besteht für ungarische Staatsbürger:innen eine eingeschränkte Gültigkeit für das visumfreie Reisen mit ESTA. Eine ESTA-Genehmigung für die USA ist nun maximal 1 Jahr gültig und begünstigt nur zur einmaligen Einreise. 

Eine Einreise mit ESTA ist für betroffene Personen aktuell nur unter folgenden Voraussetzungen gültig:

  • Reisende müssen in Besitz eines gültigen ungarischen Reisepasses sein, der noch mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in den USA gültig ist und nicht als verloren oder gestohlen gemeldet wurde.
  • Reisende müssen in Ungarn geboren sein
  • Reisende müssen in Besitz eines Rück- oder Weiterreisetickets zu ihrem aktuellen Wohnsitz sein und ggf. sogar eine gedruckte Kopie der Reiseroute vorweisen
  • Reisende haben die US-Einreisebestimmungen stets eingehalten und keine US-Visumablehnung gehabt
  • Reisende müssen Ihre ESTA-Genehmigung bei der Einreise in die USA in gedruckter Form mit sich führen

Übrigens: Die Gültigkeitsdauer von ESTA-Genehmigungen wurde im Jahr 2023 auch für Reisende aus Brunei von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt.

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ESTA für Geschäftsreisen nutzen

Auch wenn das Programm zur visumfreien Einreise (VWP/ESTA) größtenteils für touristische und private Zwecke genutzt wird, gibt es durchaus auch einige berufliche Tätigkeiten, für die Sie mit ESTA in die USA reisen dürfen. Noch immer hält sich hartnäckig das Gerücht, dass bei einer Einreise über ESTA nur touristische Aufenthaltszwecke abgedeckt wären, das ist allerdings nicht korrekt. Da das Programm zur visumfreien Einreise die Ausnahme darstellt von einem regulären B-1 (Business) Visum oder B-2 (Tourist) Visum, sind folgerichtig für Reisende mit ESTA die identischen Aufenthaltszwecke möglich. D.h., um zu prüfen, welche genauen Tätigkeiten in den USA mit ESTA gestattet sind, genügt ein Blick in die B-1 / B-2 Regularien.

Folgende berufliche Aktivitäten oder Dienstleistungen sind mit ESTA (unter anderem) offiziell möglich:

  • Teilnahme an geschäftlichen Treffen
  • Teilnahme an wissenschaftlichen, pädagogischen, beruflichen oder geschäftlichen Kongressen, Messen oder Konferenzen
  • Vertragsverhandlungen
  • Regelung eines Nachlasses
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten (unbezahlt) für eine Non-Profit Organisation
  • Firmeninterne Treffen in den USA
  • After-Sales Service Leistungen (unter bestimmten Voraussetzungen), z.B. in Form von Inbetriebnahmen oder Wartungen verkaufter Maschinen/Produkte

Im Regelfall handelt es sich also um klassische Dienst- / Geschäftsreisen, eine Arbeitsaufnahme oder Bezahlung in den USA ist im Rahmen der visumfreien Einreise nicht gestattet.
Aber Achtung: Auch wenn Mitarbeitende im Auftrag ihres deutschen Arbeitgebers in die USA reisen und auch von dort weiterhin bezahlt werden, heißt dies nicht, dass somit alle (Geschäfts-)Tätigkeiten vor Ort automatisch erlaubt sind.

Als Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit deutscher Staatsangehörigkeit soll für 4 Wochen am US-Standort aushelfen, da dort Personalengpässe bestehen. Diese wird weiterhin aus Deutschland bezahlt, auch der Vertrag bleibt weiterhin mit der deutschen Gesellschaft bestehen. Die Mitarbeiterin qualifiziert sich zwar auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit theoretisch für eine Einreise mit ESTA, auch der Zeitraum (unter 90 Tagen) wäre damit abgedeckt. Aber, sie geht einer Tätigkeit in den USA nach, die sonst dort vor Ort von US-Personal ausgeübt werden würde - und zwar bezahlt. D.h., hier wäre zwingend ein US-Arbeitsvisum erforderlich.

Die Grenzen zwischen den einzelnen Kategorien (VWP / ESTA, B-1 Visa und Arbeitsvisa) sind häufig fließend und es muss im Einzelfall geprüft werden, welche Tätigkeit vor Ort mit ESTA zulässig ist.

Um Probleme zu umgehen, sollten Sie sich vor Ihrer Reise genau informieren und absichern, ob Ihre Tätigkeiten mit einem ESTA abgedeckt sind oder ob Sie ein Visum beantragen müssen. Bekanntlich sind die US-Behörden und besonders die Grenzbeamten sehr gründlich bei Befragungen zu den Reisegründen. Von intensiveren Rückfragen an der Grenze sind insbesondere Personen betroffen, die sehr häufig, also mit einer hohen Frequenz mit ESTA reisen, gepaart mit sehr langen Aufenthaltszeiten. Gerne wird dann eine (illegale) Arbeitsaufnahme unterstellt oder es erfolgt ein Verweis bei der nächsten Einreise ein „geeignetes“ Visum vorzeigen zu können.

Remote arbeiten

Remote Arbeiten aus den USA

Seit der Pandemie ist es für viele Berufstätige normal geworden Remote zu arbeiten, und das von jedem Ort weltweit. Das lädt dazu ein an sonnigen und interessanten Orten zu arbeiten, um Business und Pleasure zu verbinden.
Doch genau das ist in den USA nicht so einfach möglich.

Noch immer ist es einwanderungsrechtlich nicht eindeutig geklärt, ob beispielsweise eine Homeoffice-Tätigkeit in den USA für den deutschen Arbeitgeber im Rahmen der visumfreien Einreise gestattet ist. Es ist dabei völlig unerheblich, ob die Bezahlung auch weiterhin aus Deutschland erfolgt und hier ja keine aktive Arbeitstätigkeit für ein US-Unternehmen stattfindet.
Häufig spielen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Themen eine Rolle, die eine Remote-Tätigkeit aus den USA (für Arbeitgeber außerhalb der USA) erschweren.
Im US-Einwanderungsrecht selbst findet sich hierzu keine genaue Regelung, da in diesem das globalisierte Arbeiten noch nahezu ausgeklammert wird.

Reisende, die eine Remote-Tätigkeit in den USA planen, sollten sich im Vorfeld genau informieren, ob dies möglich ist. Im Regelfall müssen Sie davon ausgehen, dass ein US-Arbeitsvisum bzw. eine Arbeitsgenehmigung benötigt wird.

Unsere Visa-Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

Online Auftritt vom US Visa Service
  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Die häufigsten Fragen zu ESTA

Entscheidend bei der ESTA-Gültigkeit ist nicht die Dauer des Aufenthaltes, sondern vielmehr der Zeitpunkt der Einreise. Wenn der USA-Aufenthalt beispielsweise vom 10. bis 20. September geplant ist und der ESTA-Antrag am 15. September abläuft, kann die aktuelle ESTA-Genehmigung noch für diese USA-Reise genutzt werden (auch wenn die Genehmigung während des Aufenthaltes abläuft).

Wie lange sich ESTA-Reisende in den Vereinigten Staaten aufhalten dürfen, ergibt sich aus dem Aufenthaltsstatus, den die CBP-Beamt:innen bei der Einreise bestimmen. Einreise- und Ausreisedatum sind im online I-94 Einreiseformular im Bereich "View Compliance" ersichtlich.

Die Gültigkeit der persönlichen ESTA-Genehmigung kann im Übrigen jederzeit online überprüft werden. Über die offizielle ESTA-Website kann der ESTA-Antrag jederzeit wieder aufgerufen werden. Wir empfehlen allen Visa Waiver Program Reisenden vor Reiseantritt bestehende ESTA-Anträge online auf ihre Gültigkeit zu prüfen.

Tipp: Seit Anfang Januar 2018 bekommen ESTA-Reisende eine E-Mail automatisch zehn Tage vor Ablauf des Aufenthaltsstatus als Erinnerung, dass sie rechtzeitig aus den USA ausreisen. Der Absender der E-Mail lautet [email protected].

Das Visa Waiver Program gestattet Reisenden einen maximalen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise. Es handelt sich hierbei um keinen Rechtsanspruch: Die Grenzbeamt:innen entscheiden, ob und für wie lange die Person einreisen darf und vermerken dies im Reisepass. Zusätzlich wird der jeweilige Aufenthaltsstatus für Visa Waiver Program Reisende online über das elektronische I-94 Formular im System der US-Behörden erfasst.

Eine Verlängerung des Aufenthaltes über diese 90 Tage hinaus ist nicht möglich. Eine Verlängerung des VWP-Aufenthaltsstatus in den USA vor Ort ist grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht durch kurze Ein- und Wiederausreise z. B. nach Mexiko oder Kanada. USA-Reisenden ist daher dringend zu empfehlen, die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen einzuhalten, um Problemen bei der nächsten Einreise in die Vereinigten Staaten vorzubeugen.

Ausnahme: In dringenden oder unvorhersehbaren Fällen (z. B. bei Flugausfällen aufgrund von Unwetter oder Streiks oder aber bei Vorliegen schwerwiegender medizinischer Gründe), die einen Rückflug und damit das Verlassen der USA innerhalb der 90 Tage unmöglich machen, kann die US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) eine Ausnahme gewähren. Dies liegt jedoch im alleinigen Ermessen der USCIS und der Antrag dafür kann ausschließlich in einem Büro der USCIS gestellt werden. Sollte ein Besuch in einem USCIS Service-Center nicht möglich sein, weil der / die Reisende sich aufgrund eines Unwetters auf dem Flughafengelände aufhalten muss, ist dringend zu empfehlen, alle Belege über das Unwetter und die ausgefallenen Flüge aufzuheben, so dass diese bei eventuellen Nachfragen seitens der US-Behörden vorgelegt werden können.

Das Global Entry Verfahren dient ausschließlich der Beschleunigung der Einreiseprozedur und ersetzt keine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis.

Somit benötigen Teilnehmer:innen des Global Entry Program zur Einreise in die USA trotzdem in jedem Fall ein gültiges US-Visum oder eine gültige ESTA-Genehmigung (sofern sie visumfrei reisen). Dabei ist eine Global Entry Anmeldung mit den gängigsten US-Visa möglich (z. B. B-1 Business Visum oder E-Arbeitsvisum).

Achtung: Die Nutzung von Global Entry ist nicht mit allen Visumkategorien möglich.

Global Entry ist mit fast allen US-Visa und sogar der ESTA-Genehmigung nutzbar.
Außer, wenn Sie Inhaber:in eines der folgenden Visa sind, sind Sie von Global Entry ausgeschlossen:

  • C-1
  • C-2
  • C-3
  • H-1C
  • H-2A
  • H-2B
  • H-2R
  • H-3
  • K-1
  • K-2
  • K-3
  • K-4
  • M-1
  • M-2
  • N-8
  • N-9
  • Q-1
  • Q-2
  • Q-3
  • S-5
  • S-6
  • S-7
  • T-1
  • T-2
  • T-3
  • T-4
  • T-5
  • U-1
  • U-2
  • U-3
  • U-4
  • U-5

Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn.

Wichtig! Staatsangehörige der oben genannten Länder nicht visumfrei einreisen wenn sie:

  • Auch die iranische, irakische, sudanesische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen, oder
  • Am oder nach dem 01. März 2011 nach den folgenden Ländern gereist sind (bzw. dort anwesend waren): Iran, Irak, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan oder Syrien.
  • am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben oder
  • ungarische Staatsangehörige sind, die nicht in Ungarn geboren wurden
  • vorbestraft sind, verhaftet wurden, drogenabhängig sind, Visumsablehnungen oder Einreiseverweigerungen erlebt haben

(Stand: 15.08.2023)

ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise in die USA eingereicht werden (auch ohne konkrete Reisedaten). Wir empfehlen Ihnen dringend, sobald Sie mit der Reiseplanung beginnen, rechtzeitig einen Genehmigungsantrag, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug, zu beantragen.

Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre erhaltene Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. Sollten sich z. B. Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden.
Selbstverständlich können ESTA-Anträge auch sehr kurzfristig gestellt werden, da in der Regel eine Genehmigung innerhalb weniger Sekunden erfolgt. Zur Sicherheit unserer Kunden empfehlen wir dennoch, sich so früh wie möglich um eine Genehmigung zu bemühen!

In den meisten Fällen stellt das ESTA-System online nahezu sofort (innerhalb weniger Sekunden) fest, ob dem Antragstellenden die Einreise im Rahmen des VWP ermöglicht wird. Die Genehmigungsphase kann allerdings auch bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.
Folgende drei Antworten auf die Online-Anfrage sind denkbar:

  • Genehmigung erteilt
  • Einreise nicht genehmigt
  • Genehmigung wird bearbeitet

Falls Sie die Antwort "Genehmigung wird bearbeitet" erhalten, müssen Sie sich erneut zu einem späteren Zeitpunkt auf der ESTA-Website in Ihren Antrag einloggen und nachprüfen, ob eine endgültige Antwort erteilt wurde.

Die Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit beim Check-in anhand der Passdaten des Reisenden zu überprüfen, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt. Ein Ausdruck der erteilten ESTA-Genehmigung ist deshalb in aller Regel nicht zwingend erforderlich.
Einige wenige Airlines fordern einen Ausdruck der ESTA-Genehmigung von den Reisenden im Vorfeld an. Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie einen Ausdruck des positiven ESTA-Bescheids am Tag Ihrer Reise bereithalten.

Wenn Sie den ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht haben, wird dieser mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen, d. h. einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) speichert die Informationen für ein weiteres Jahr und bewahrt diese zwölf Jahre im Archiv auf; somit können Ihre Daten für weitere strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke jederzeit abgefragt werden.

Das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) verschickt eine Erinnerung an Personen, die im Antrag ihre E-Mail-Adresse angegeben haben und deren ESTA-Reisegenehmigung abläuft.
In der E-Mail steht aktuell Folgendes:

ATTENTION! Your travel authorization submitted on (date) via ESTA will expire within the next 30 days. It is not possible to extend or renew a current ESTA. You will need to reapply at https://esta.cbp.dhs.gov if travel to the United States in intended in the near future. If there are 30 or more days left on the old authorization you will receive a warning message during the application process and be asked if you wish to proceed.

Alle Reisenden sind selbst verpflichtet vor Reiseantritt zu überprüfen, ob eine noch gültige ESTA-Genehmigung vorliegt.

Nein, ESTA ist kein Visum. Es handelt sich hierbei um einen Antrag auf Reisegenehmigung, den ausschließlich Reisende, die visumfrei in die USA reisen dürfen(siehe FAQ Welche Länder nehmen am Programm für visumfreies Reisen teil?), stellen. 
Anhand des elektronischen Reisegenehmigungssystems (ESTA) kann das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) vor Reiseantritt feststellen, ob Reisende im Rahmen des VWP zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt sind.

Visuminhabende
In der Regel müssen Visuminhabende keine ESTA-Genehmigung beantragen. Der Grund Ihrer Einreise muss allerdings der Visumkategorie entsprechen. Falls nicht, empfiehlt es sich eine ESTA-Genehmigung zu beantragen. Als Beispiel: Ein Reisender besitzt ein US-Arbeitsvisum, fliegt aber zu rein touristischen Aufenthaltszwecken in die USA. Hier empfehlen wir, sicherheitshalber eine ESTA-Genehmigung im Vorfeld auszufüllen.

Das VWP kann auch für Geschäftsaktivitäten genutzt werden ("Business Visa Waiver"), wenn auch in einem sehr eingeschränkten Rahmen. So z. B. für Messen oder Meetings mit Businesspartnern oder Kunden.

Alle weitergehenden geschäftlichen Einreisezwecke die "Arbeit" entsprechen (wie Consultingleistungen, etc.) fallen nicht mehr unter dieses Programm, auch wenn sich der Aufenthalt auf 90 Tage beschränken sollte. Hier muss ein US-Arbeitsvisum im Vorfeld beantragt werden.

Nicht selten sind die Grenzen zwischen der Nutzung des VWP und der Beantragungspflicht eines Visums fließend - weil nicht immer deutlich ist, ob die US-Einwanderungsbehörden eine Aktivität als "Arbeit" betrachten werden oder nicht. Es gilt hier im Einzelfall, durch die Einbeziehung aller Rahmenbedingungen (wie Einreisefrequenz, Aufenthaltszweck und -dauer) abzuwägen, ob ein Visumfreies einreisen genügt oder ein Visum benötigt wird. Zudem soll man nicht vergessen, dass der Grenzbeamte, der Fragen zu Ihrem Aufenthaltszweck stellen wird, ggf. alles was nicht ein Meeting oder die Teilnahme an Messen ist, als Arbeitsaufnahme versteht und Ihnen daraufhin die Einreise verweigert.

Wir beraten Sie aber gern zu diesem Thema!

Kontakt

 

Ein Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen am Stück pro Einreise ist möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus in den USA ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht durch kurze Ein- und Wiederausreise z. B. nach Mexiko oder Kanada.

Ein sogenannter Statuswechsel auf ein US-Visum ist im Rahmen des Visa Waiver Program generell nicht möglich. Bei höheren Einreisefrequenzen und längeren Aufenthaltszeiten sollte stattdessen z. B. ein B-1 Business Visitor Visum im Vorfeld der Einreise beantragt werden oder ggf. ein US-Arbeitsvisum.

1. Angaben zum Reisepass (Reisepassnummer oder Ablaufdatum) oder zu personenbezogenen Daten (Name, Geburtsort oder -datum) sind nicht korrekt oder haben sich geändert:
Die einzige Möglichkeit diese Angaben zu korrigieren besteht darin, einen neuen ESTA-Antrag auszufüllen. Falls Ihre vorherige ESTA-Genehmigung erteilt wurde, sollten Sie problemlos einen neuen Antrag stellen können. Schließen Sie bitte sicherheitshalber alle Browserfenster bzw. die ESTA-Website bevor Sie den erneuten ESTA-Antrag stellen.
Ignorieren Sie mögliche Hinweise, dass bereits eine ESTA-Reisegenehmigung im System vorliegt und bestätigen Sie, dass Sie tatsächlich einen neuen Antrag ausfüllen möchten. Sobald der neue ESTA-Antrag übermittelt wurde, wird die alte ESTA-Registrierung gelöscht.
Für den neuen ESTA-Antrag fällt erneut die Gebühr in Höhe von 21 US-Dollar an.
Bitte drucken Sie sich den neuen, korrekten ESTA-Antrag zu Ihrer eigenen Sicherheit aus.

2. Ihre Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse oder Anschrift) sind nicht korrekt oder haben sich geändert:
Sollten sich diese Angaben nach Erteilung der Genehmigung ändern oder bemerken Sie einen Fehler, so kann dies einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden, indem Sie den Button “Aktualisieren oder Status überprüfen” wählen. 
Die Gültigkeitsdauer der ESTA-Registrierung ist von der Aktualisierung Ihrer Daten nicht betroffen. Bei der Aktualisierung des ESTA-Antrags fallen keine weiteren Gebühren an.
Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. (Eine Aktualisierung dieser Daten ist im Notfall auch ohne die Antragsnummer unter Angabe von persönlichen Daten möglich.)

3. Sie haben eine Sicherheitsfrage, die für die Berechtigung unter dem VWP in die USA einzureisen ausschlaggebend war, falsch beantwortet und daraufhin wurde Ihnen die ESTA-Reisegenehmigung nicht erteilt:
Falls Sie die Frage falsch verstanden haben oder ursprünglich dachten, dass ein Vorfall aus Ihrer Vergangenheit ein Grund für eine Ablehnung darstellt und nun herausgefunden haben, dass es nicht so ist, sollten Sie sich in jedem Fall per E-Mail mit der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Customs and Border Protection, CBP) in Verbindung setzen.
Es muss darüber hinaus eine neue ESTA-Genehmigung angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass es trotz einer neuen, bewilligten ESTA-Genehmigung zu Schwierigkeiten an der Grenze kommen kann. Sollten Sie z. B. bei der Frage nach möglichen Vorstrafen eingangs mit "Ja" geantwortet und nunmehr "Nein" angekreuzt haben, könnte Ihnen der Grenzbeamte unterstellen, dass Sie eine mögliche (doch vorliegende) Straftat verheimlichen wollen. Selbiges gilt für Angaben zu möglichen ansteckenden Erkrankungen, Visaverweigerungen etc. Im Zweifelsfall sollte bei Falschangaben der "Ja/Nein"-Fragen im ESTA-Erstantrag eine Visumbeantragung im US-Konsulat erwogen werden, um Problemen bei der Einreise vorzubeugen.

VWP-Reisende, die keine ESTA-Genehmigung vorweisen können, wird der Zutritt zum kommerziellen Flugzeug/Schiff mit Sicherheit verwehrt werden. Die Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit beim Check-in anhand der Passdaten des Reisenden zu überprüfen, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt.

Die aktuelle Gebühr zum ESTA-Antrag beläuft sich auf 21 US-Dollar.

Die Gebühr wird bei der Beantragung der ESTA-Genehmigung im Internet fällig. Der ESTA-Antrag wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet, wobei die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) oder Debitkarte erfolgen kann. Die Zahlung der Antragsgebühr kann jedoch auch durch Dritte, z. B. Verwandte oder Reisebüro, vorgenommen werden, falls Sie keine eigene Kreditkarte besitzen.

Die Gebühr wird nicht pro Einreise, sondern pro ESTA-Genehmigung erhoben. Und die ESTA-Genehmigung ist normalerweise zwei Jahre gültig, es sei denn, der Reisepass läuft früher ab.

Die ESTA-Gebühr von 21 US-Dollar setzt sich aus zwei Gebührenarten zusammen:

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4 US-Dollar
  • Genehmigungsgebühr in Höhe von 17 US-Dollar

Sollte der ESTA-Antrag abgelehnt werden, wird nur die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags erhoben und von der Kreditkarte eingezogen, also 4 US-Dollar.

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