Wenn Sie ein L-Blanket Visum auf Basis einer L-Blanket Registrierung der Unternehmensgruppe beantragen möchten, müssen Sie das Antragsformular I-129S ausfüllen. Nachfolgend erfahren Sie alles Wichtige zum I-129S Formular.
Das I-129S Antragsformular trägt den Beinamen Nonimmigrant Petition Based on Blanket L Petition und verrät damit schon, bei welchen Antragsverfahren es zum Einsatz kommt. Das I-129S Formular findet üblicherweise im Rahmen von konsularischen L-Blanket Visumanträgen Anwendung.
Ausländische Mitarbeitende, die als Manager / Executive oder Specialized Knowledge Professional beschäftigt werden sollen, können bei vorliegender L-Blanket Registrierung ein vereinfachtes Antragsverfahren im Gegensatz zum regulären L-1 Visum durchlaufen. L-Blanket Verfahren werden aufgrund der vereinfachten Antragstellung in der Regel direkt in den konsularischen Abteilungen der US-Behörden beantragt – also außerhalb der Vereinigten Staaten.
Bestimmte L-Blanket Antragsprozesse können jedoch auch in die Zuständigkeit der U.S. Citizenship and Immigration Services, kurz USCIS, fallen. So beispielsweise Anträge auf Statusverlängerung oder Statuswechsel innerhalb der USA.
Seit dem 11. März 2024 gibt es ein neues I-129S Formular, das zwingend bei der USCIS genutzt werden muss. Für die Einreichung bei den US-Konsulaten und US-Botschaften wird dies ebenfalls erforderlich werden.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
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