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Das I-20 Formular (Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status) ist ein Dokument, welches zur Beantragung eines F-1 Visums und M-1 Visums zwingend erforderlich ist. Das I-20 können Sie sich von bestimmten Bildungseinrichtungen in den Vereinigten Staaten ausstellen lassen.

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Was ist das I-20?

Bei dem Formular I-20 handelt es sich um einen nummerierten Vordruck, der nicht im Internet ausgefüllt und heruntergeladen werden kann, sondern durch eine Bildungseinrichtung in den USA ausgestellt wird. Dieses Dokument wird dem potenziellen Studierenden bzw. Schüler:in von der Schule zugesandt.

Ohne das I-20 Formular ist es nicht möglich, einen Termin im US-Konsulat zu vereinbaren und das F-1 bzw. M-1 Visum zu beantragen. Auch bei jeder Einreise mit dem F-1 bzw. M-1 Visum muss das I-20 Formular im Original vorgelegt werden.

Am 1. November 2021 veröffentlichte das SEVP (Student and Exchange Visitor Program) Richtlinien, die das neue Verfahren für die Verwendung elektronischer Unterschriften und die Übermittlung des Formulars I-20, "Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status", beschreiben. Dieser Leitfaden erlaubt es designierten Schulbeamt:innen (DSOs), das Formular I-20 elektronisch zu unterschreiben und an internationale Studierende und deren Angehörige zu übermitteln.
Darüber hinaus können die Schulbeamt:innen das Formular I-20 einscannen und per E-Mail oder elektronisch über eine sichere Plattform, wie z. B. ein Schulportal oder eine andere sichere Website, an F- und M-Schüler und deren Angehörige übermitteln. DSOs können sich auch dafür entscheiden, das Formular I-20 weiterhin physisch zu unterschreiben und an die Schüler:innen zu schicken.

Familienangehörige, die ein F-2 bzw. M-2 Visum erhalten sollen, benötigen für die Visumbeauftragung ein eigenes I-20 Formular, ausgestellt durch die Bildungseinrichtung. 

Am I-20 führt also kein Weg dran vorbei.

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Wer kann das I-20 ausstellen?

Die Ausstellung des I-20 erfolgt von der jeweiligen Bildungseinrichtung in den USA, die den ausländischen Studierenden bzw. Schüler:innen angenommen hat. Jedoch können nicht alle Bildungseinrichtungen in den USA das I-20 Formular ausstellen.

Zur Ausstellung des I-20 Formulars muss die Bildungseinrichtung in den USA eine sogenannte SEVIS-Registrierung besitzen. SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System und ist eine webbasierte Datenbank der US-Regierung, die es dem US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) und dem US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) ermöglicht, die Daten aller Austauschstudierenden, die sich in den USA befinden, einzusehen.

SEVIS beinhaltet u. a. Angaben zu

  • dem Aufenthaltsort,
  • der Bildungseinrichtung und
  • dem legalen Status des Studierenden

Sofern die entsprechenden Angaben des Studierenden in diesem "Tracking"-System vermerkt wurden, kann das I-20 Formular anschließend erstellt, ausgedruckt und versendet werden. Sobald die Daten eines Studierenden in SEVIS eingegeben wurden, ist die Bildungseinrichtung in den USA während der gesamten Aufenthaltsdauer dafür verantwortlich, die Daten jederzeit aktuell zu halten und ggf. anzupassen. 

Antragstellende, die eine Bildungseinrichtung in den USA besuchen möchten, müssen unbedingt vorab klären, ob die  Bildungseinrichtung in den USA eine SEVIS-Registrierung besitzt und somit das I-20 Formular ausstellen kann. Die meisten öffentlichen Schulen können in der Regel kein I-20 Formular ausstellen. Ob die avisierte Bildungseinrichtung eine SEVIS-Registrierung hat und somit das I-20 Formular ausstellen kann, können Visumantragstellende u. a. auf der Webseite des DHS in Erfahrung bringen.

I-20 Formulardetails

1. Seite des I-20

Auf Seite 1 des I-20 Formulars befinden sich Angaben zu

  1. der/dem Studierenden,
  2. der Bildungseinrichtung,
  3. dem potentiellen Ausbildungsprogramm sowie
  4. den Ausbildungskosten.

Zudem müssen auf dieser Seite sowohl der Studierende als auch die zukünftige Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten eine Erklärung unterzeichnen. Auf diese Weise bestätigen beide Seiten während des gesamten Studienzeitraums den Rechten und Pflichten eines F-1 bzw. M-1 Visuminhabenden nachzukommen bzw. korrekte Angaben im Formular gemacht zu haben.

 

2. Seite des I-20

Die zweite Seite des Antragsformulars enthält Hinweise in Bezug auf den Designated School Official (DSO). Dabei handelt es sich um einen speziell ernannten Vertreter der Bildungseinrichtung.

Darüber hinaus enthält die zweite Formularseite verschiedene Hinweise für den Fall einer Wiedereinreise, eines Transfers zu einer anderen Bildungseinrichtung sowie Angaben zu einer möglichen Erwerbstätigkeit.

3. Seite des I-20

Seit 3 des I-20 besteht aus einer Anleitung mit zahlreichen Ausfüllhinweisen und Erklärungen für Studierende bzw. Schüler:innen sowie für deren US-Bildungsreinrichtung. 

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