Wer ein Visum für die USA beantragt, muss Antragsgebühren an die US-Behörden entrichten. Die Kosten für ein USA Visum variieren dabei je nach beantragter Visumkategorie. Finden Sie nachfolgend einige der wichtigsten Visagebühren, die aktuell bei der Beantragung der verschiedenen Visa anfallen können.
Alle Antragstellenden eines US-Visums sind dazu verpflichtet eine Visa-Gebühr an die US-amerikanischen Behörden zu zahlen. Doch wie viel kostet ein Visum für die USA? Die Antwort lautet: Es kommt ganz darauf an!
Wie hoch die Antragsgebühren sind und wann sie gezahlt werden müssen, hängt nämlich immer davon ab, welche Visumkategorie beantragt wird.
Je nachdem, ob Sie ein Nichteinwanderungsvisum oder ein Einwanderungsvisum beantragen, kommen andere Kosten auf Sie zu. Im Vorfeld der Visumbeantragung sollten Sie sich daher genau darüber informieren, welche US-Behörde welche Bearbeitungsgebühren verlangt.
Die Visa-Gebühr wird auch Konsulatsgebühr oder Antragsgebühr genannt und im Fachjargon als MRV (Machine Readable Visa) Fee bezeichnet. Die konsularische Bearbeitungsgebühr ist bei jedem Visumantrag verpflichtend. Erst nach Bezahlung der Visa-Gebühr ist es möglich, einen konsularischen Interviewtermin im US-Konsulat zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass Visa-Gebühren nicht erstattet werden und nicht übertragbar sind. Wenn die Visum-Beantragung abgebrochen oder das US-Visum abgelehnt wird, bekommt der Antragstellende die Gebühr nicht zurück. Darüber hinaus kann die Visa-Gebühr nicht auf andere Personen, z. B. Familienangehörige oder Kolleg:innen, übertragen werden.
Die Höhe der Visa-Gebühr richtet sich nach der beantragten Visum-Kategorie. D. h. je nach Visum-Kategorie gibt es zum Teil unterschiedlich hohe Visa-Gebühren.
Die vormals einheitlichen Antragsgebühren für Nichteinwanderungsvisa sind gemäß der jeweiligen Visumkategorie gestaffelt, um dem unterschiedlich hohen Aufwand und den damit verbunden Kosten Rechnung zu tragen. Diese Gebührenstruktur findet seitdem weltweit in allen US-Konsulaten Anwendung.
Obgleich die Visa-Gebühren offiziell in US-Dollar angegeben werden, erfolgt die Zahlung in der jeweiligen nationalen Währung. Die Visa-Gebühren sind daher regelmäßig Wechselkursschwankungen unterworfen. Es kommt somit des Öfteren zu Gebührensenkungen bzw. -erhöhungen.
Der aktuelle Euro-Dollar-Wechselkurs der US-Konsulate (= konsularischer Wechselkurs) liegt bei 0,95 Euro zu 1 US-Dollar (Stand Februar 2024).
HINWEIS: Im Juni 2023 wurden die Gebühren für fast alle Visakategorien erhöht.
185 $ | 175,75 €
205 $ | 194,75 €
265 $ | 251,75 €
315 $ | 299,25 €
(Stand Februar 2024)
345 $
325 $
330 $
(Stand Februar 2024)
Die Visa-Gebühr kann in den US-Konsulaten weltweit über verschiedene Optionen bezahlt werden. Zur Verfügung stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Bei der Zahlung sollten alle Instruktionen genau befolgt werden, damit die Zahlung schnell registriert wird. Insbesondere sollte im Betreff immer die Referenznummer vermerkt sein, ansonsten kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Im schlimmsten Fall muss die Visa-Gebühr erneut gezahlt werden.
Nach der Bezahlung der Visumgebühr erhalten Sie einen Zahlungsbeleg, der eine einjährige Gültigkeit hat. Die Visa-Gebühr ist ab der Zahlung folglich ein Jahr gültig. In diesem Zeitraum sollten Sie einen Interviewtermin in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft vereinbaren, da nach Ablauf der zwölf Monate die Visa-Gebühr erneut fällig wäre. Der Termin muss innerhalb von 365 Tagen vereinbart werden, nicht aber auch innerhalb dieser Zeit stattfinden.
Zusätzlich zur oben beschriebenen konsularischen Antragsgebühr gibt es noch andere Gebühren, die im Konsularverfahren anfallen können.
Sobald Ihr Visum genehmigt wurde, gibt es zwei Zustelloptionen für Ihren Reisepass:
Antragstellende, die die postalische Reisepasszustellung an eine Zustelladresse wünschen, müssen hierfür eine Premium Service Gebühr zahlen. Nähere Informationen zu den Kosten und Zustelloptionen erhalten Sie über das US-Konsulat bzw. die US-Botschaft in Ihrem Heimatland sowie auf unserer Webseite.
Die SEVIS-Gebühr fällt bei der Beantragung von F-, J- oder M-Visa an und variiert je nach Kategorie. Antragstellende müssen die SEVIS-Gebühr bezahlen, bevor sie ihren konsularischen Interviewtermin wahrnehmen. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte.
Der Zahlungsbeleg muss zwingend dem konsularischen Antrag beigelegt werden, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung. Lesen Sie mehr über die sogenannte I-901 Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) Fee.
Die Fraud Prevention and Detection Fee heißt übersetzt Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung. Sie ist im Rahmen von L-Blanket Visumanträgen zahlbar. Diese Gebühr kann ausschließlich
vor Ort im Rahmen des Interviewtermins im US-Konsulat entrichtet werden. Aktuell liegt diese Gebühr bei 500 US-Dollar.
Die Reciprocity Fee wird auch als Gegenseitigkeitsgebühr bezeichnet, da diese zusätzliche Gebühr für die Visa-Ausstellung auf dem Prinzip der staatlichen Gegenseitigkeit beruht. Sobald eine ausländische Regierung von US-Bürgern für bestimmte Visa-Arten Gebühren erhebt, erheben die Vereinigten Staaten von den Bürgern dieses Landes ebenfalls eine Gegenseitigkeitsgebühr für ähnliche Visa-Kategorien.
Müssen amerikanische Staatsbürger:innen beispielsweise für ein Besuchervisum in China eine Zusatzgebühr entrichten, so findet dies auch Anwendung für chinesische Staatsangehörige bei der Beantragung eines B-1 / B-2 Besuchervisums.
Der Grundsatz der "Reziprozität" beinhaltet entweder zusätzliche Gebühren oder eine kürzere Gültigkeitsdauer (oder beides) für Visumantragstellende aus bestimmten Ländern und für bestimmte Visumkategorien. Somit kann das U.S. Department of State auf Basis der Nationalität von Antragstellenden und der Art des beantragten Visums
Dabei variiert die Höhe der Reciprocity-Gebühr je nach Nationalität der Antragstellenden und beantragter und Visum-Kategorie. Ob Sie ebenfalls eine Reciprocity-Gebühr zahlen müssen, können Sie auf der Webseite des U.S. State Departments herausfinden.
Auch diese Gebühr muss zwingend per Kreditkarte oder in bar persönlich vor Ort im US-Konsulat bezahlt werden.
Viele US-Visa setzen ein vorheriges Antragsverfahren bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) voraus. Das bedeutet, dass je nach Kategorie ggf. vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht werden muss. Davon betroffen sind beispielsweise nahezu alle Anträge auf US-Arbeitsvisa (L, H, O etc.).
Im Gegensatz zu vielen anderen US-amerikanischen Bundesbehörden ist die USCIS fast vollständig gebührenfinanziert. Zum 1. April 2024 wurden die Gebührenstrukturen umfassend geändert und sie sind nun sehr viel differenzierter. Während einige Gebühren verpflichtend für alle Antragstellenden sind (z. B. USCIS Standard Fee), bleiben andere Gebühren nur optional (z. B. Premium Processing Fee).
Die US-Einwanderungsbehörde unterscheidet seit dem 1. April 2024 nach Nonimmigrant Classification und führt damit separate Gebühren für spezifische Nichteinwanderungskategorien ein. Hiervon sind US-Arbeitgeber insbesondere bei I-129 Antragsverfahren (Petition for a Nonimmigrant Worker) betroffen, d. h. bei Anträgen auf befristete Arbeitsaufenthalte in den USA (z. B. H-1B, L-1, O-1).
Darüber hinaus wird es bei I-129 Anträgen eine Differenzierung hinsichtlich der Größenordnung oder des Profit / Non-Profit Status des US-Unternehmens geben. Das bedeutet, dass es für Unternehmen eine Standard I-129 Fee gibt und für gemeinnützige Organisationen / Non-Profit Unternehmen und kleine Arbeitgeber (Small Employers) eine vergünstigte Fee.
Als Small Employers definieren sich US-Unternehmen, die 25 oder weniger Vollzeitangestellte in den USA haben. Bei dieser Berechnung der Vollzeitbeschäftigten werden alle Vollzeitarbeitnehmenden an allen US-Standorten unabhängig vom Visastatus berücksichtigt.
Seit dem 1. April 2024 gibt es einen Preisnachlass bei Onlineantragsverfahren, d. h. der papierlosen Einreichungsform. Diejenigen Antragstellenden, die die Online-Option nutzen, erhalten standardmäßig eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 US-Dollar. Die niedrigeren Gebühren bei Nutzung der Online-Services sollen deren Attraktivität fördern und die Bearbeitung effizienter gestalten.
Darüber hinaus wird das Online Filing immer weiter ausgedehnt und für weitere USCIS-Antragsverfahren nutzbar gemacht.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Anpassungen von ausgewählten USCIS-Gebühren.
US-ARBEITSVISA | |
I-129 Petition for a Nonimmigrant Worker |
GEBÜHREN (seit 01.04.2024) |
I-129 für H-1B | 780 $ |
I-129 für H-1B; Small Employers und Non-Profit | 460 $ |
I-129 für L | 1.385 $ |
I-129 für L; Small Employers und Non-Profit | 695 $ |
I-129 für O | 1.055 $ |
I-129 für O; Small Employers und Non-Profit | 530 $ |
Achtung: Darüber hinaus enthält die Gebührenordnung eine neue Asylum Program Fee, die für jede I-129 und I-140 Petition fällig wird, auch bei Verlängerungsanträgen. Die Gebühr liegt regulär bei 600 $ (Small Employers zahlen 300 $, Non-Profit-Organisationen sind von der Zahlung befreit).
Die H-1B Registration Process Fee in Höhe von 10 US-Dollar wird im Übrigen erst im kommenden Jahr 2025 auf 215 US-Dollar erhöht (für H-1B Fiscal Year 2026 Anträge).
STATUSVERLÄNGERUNG UND STATUSWECHSEL |
|
I-539 Application to Extend / Change Nonimmigrant Status |
GEBÜHREN (seit 01.04.2024) |
I-539 Papierverfahren (mit oder ohne Biometrics Termin) | 470 $ |
I-539 Online-Verfahren (mit oder ohne Biometrics Termin) | 420 $ |
ALLGEMEINE ARBEITSERLAUBNIS | |
I-765 Application for Employment Authorization |
GEBÜHREN (seit 01.04.2024) |
I-765 Papierverfahren (mit oder ohne Biometrics Termin) | 520 $ |
I-765 Online-Verfahren (mit oder ohne Biometrics Termin) | 470 $ |
Die vollständige Übersicht über alle neuen Gebühren finden Sie auf der USCIS-Webseite.
Im Zuge der Gebührenanpassungen hat die US-Einwanderungsbehörde neue Antragsformulare herausgegeben.
Für einige USCIS-Formulare gibt es eine Übergangsphase (Grace Period), in der noch die alten Forms verwendet werden dürfen. Für andere USCIS-Formulare, beispielsweise I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) oder I-140 (Immigrant Petition for Alien Workers), gibt es keine Übergangsphase. Seit dem 1. April 2024 müssen zwingend die neuen Antragsformulare in Kombination mit den neuen Antragsgebühren verwendet werden. Ansonsten werden diese Anträge unbearbeitet zurückgeschickt.
Nachfolgend sind die wichtigsten Gebühren der US-Einwanderungsbehörde aufgelistet:
Je nach Antragskategorie sichert das Hinzubuchen des beschleunigten Verfahrens "I-907 Request for Premium Processing Service" eine Bearbeitung der Petition innerhalb von 15 bis 45 Werktagen.
Das bedeutet leider nicht automatisch, dass die USCIS binnen 15 bis 45 Tagen grundsätzlich die Entscheidung über den Antrag trifft. Die US-Einwanderungsbehörde hat jederzeit die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist Nachfragen zum Antrag (Request for Evidence) zu stellen, welche die Bearbeitungszeiten nicht unerheblich verlängern können.
Die Border Security Fee ist eine Zusatzgebühr bei bestimmten H-1B und L-1 Anträgen. Sie fällt für US-Unternehmen mit außerordentlich vielen ausländischen Arbeitnehmer:innen mit einem H-1B oder L-1 Visum an und ist bis zum 30. September 2025 gültig.
(Stand Februar 2024)
Die Kriterien für sogenannte "50 / 50" Arbeitgebende lauten wie folgt:
Die Zahlung der USCIS-Gebühren erfolgt in der Regel in Form eines Schecks oder einer Money Order, die dann dem jeweiligen Antrag beigelegt werden müssen. Nur sehr wenige Gebühren (die oben genannten zählen nicht dazu) können bereits im Online-Verfahren per Kreditkarte entrichtet werden. Wir stellen Ihnen auf unserer Webseite nähere Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten der USCIS bereit.
Praxistipp: Achten Sie genau auf die Anweisungen der USCIS zur jeweiligen Scheck- bzw. Money Order Ausstellung. Nicht korrekt eingereichte Schecks bzw. Money Orders führen zur Nichtannahme des Antrags. Diese Petitionen werden unbearbeitet an die Antragstellenden zurückgesandt.
Neben den Antragsgebühren der US-Behörden, Übersetzungskosten etc. fällt bei einer Beauftragung unserer US Visa-Agentur eine Beratungs- und Abwicklungspauschale an.
Je nach Visumkategorie veranschlagen wir eine feste Servicegebühr. Dabei tragen wir dem unterschiedlichen Bearbeitungsaufwand Rechnung. Je einfacher die Abwicklung einer Visumkategorie, desto günstiger ist die Betreuung durch unsere US-Visaberater:innen – egal ob es sich um eine internationale Beauftragung oder einen Auftrag aus Deutschland handelt.
Auf Anfrage bieten wir Ihnen die Beratung und Abwicklung auf Stundenbasis an. Bei besonders eiligen Visa-Fällen können wir auf Wunsch eine Expressabwicklung gegen eine zusätzliche Gebühr für Sie vornehmen.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.