Das Formular DS-2019 (Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status) ist zwingend erforderlich, um ein J-1 Visum beantragen zu können und kann ausschließlich durch eine Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) ausgestellt werden.
Bei dem Formular DS-2019 handelt es sich um einen nummerierten und limitierten Vordruck, der nicht im Internet ausgefüllt und heruntergeladen werden kann, sondern erst nach einem zeitintensiven und komplexen Überprüfungsprozess des Antragstellenden sowie ggf. des US-Gastunternehmens/-institution ausgestellt wird.
Das DS-2019 muss während des Interviewtermins im US-Konsulat im Original vorgelegt werden und wird später für die Einreise in die USA oder die Verlängerung des Programms benötigt.
Bitte beachten Sie, dass keinesfalls die Möglichkeit besteht, das Einbeziehen einer Austauschorganisation zu umgehen. Eine Liste designierter Organisationen finden Sie auf der J-1 Exchange Visitor Webseite der US-Behörden.
Der J-1 Visa Sponsor bzw. die Austauschorganisation / -institution ist durch das U.S. Department of State dazu befähigt, ein gültiges DS-2019 auszustellen. Die Ausstellung des Formulars DS-2019 erfolgt mithilfe des Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS). Für die Durchführung von Praktika und Trainings, kooperiere unsere US-Visa-Expert:innen bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich mit den beiden Austauschorgansiation InterExchange und TravelWorks.
Die webbasierte SEVIS-Datenbank ermöglicht sowohl dem US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) als auch dem U.S. Department of State, die Daten aller J-1 Visuminhaber:innen, direkt einzusehen. SEVIS beinhaltet u. a. Angaben zum Aufenthaltsort, US-Gastunternehmen/Bildungseinrichtung und legalen Status der Personen. Sobald die Daten in SEVIS eingegeben wurden, ist die Austauschorganisation / -institution während der gesamten Aufenthaltsdauer dafür verantwortlich, diese Daten aktuell zu halten und ggf. anzupassen, z. B. im Fall einer Verlängerung des Aufenthalts oder eines Wechsels des US-Gastunternehmens/Bildungseinrichtung.
Diese Organisationen wurden vom US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) dazu befähigt, die Durchführung der Programme gemäß den US-Richtlinien zu überprüfen und tragen somit eine sehr hohe Verantwortung für unter anderem die Studierenden, Au-Pairs, Praktikant:innen und die US-Gastunternehmen.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
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