Aufgrund der COVID-19-Pandemie gab es von Januar 2020 bis November 2021 ein weitreichendes Einreiseverbot für die USA. Zwischenzeitlich hatten die US-Behörden Ausnahmeregelungen – sogenannte National Interest Exceptions (NIE) – beschlossen, welche eine Einreise in die USA aus nationalem Interesse ermöglichten.
Seit Aufhebung des U.S. Travel Bans am 8. November 2021 haben die NIEs ihren Prioritätsstatus verloren. Auf Basis des US-Einreiseverbots genehmigte NIE haben keine Gültigkeit mehr.
Auch zukünftig kann es aber sein, dass Ausnahmegenehmigungen für Personen, deren Einreise von nationalem Interesse für die USA ist, in besonderen Situationen zum Einsatz kommen. Wir geben Ihnen hier einen intensiven Einblick in die Thematik.
Um eine Einreise in die USA in Zeiten von Corona für bestimmte Reisende aus Travel Ban Regionen (Schengenraum, Brasilien, China, Großbritannien, Indien, Iran, Irland, Nordirland, Südafrika) zu ermöglichen, wurden Ausnahmeregelungen von Seiten der US-Behörden eingeführt. Diese National Interest Exceptions (NIE) erfolgten ausschließlich aufgrund nationaler Interessen der Vereinigten Staaten.
Für Personen, die vor Abschaffung des US-Einreiseverbots in die USA einreisen mussten, wurde in dringenden und wichtigen Ausnahmefällen eine Einreise in die USA ermöglicht – allerdings nur mit vorheriger offizieller Genehmigung des US-Konsulats bzw. der US-Botschaft.
Um von dem US-Einreiseverbot in 2020 und 2021 ausgenommen zu werden und einen sogenannten NIE Waiver erhalten zu können, mussten NIE-Antragsteller*innen nachweisen und begründen, dass ihre physische Präsenz in den Vereinigten Staaten zwingend erforderlich und die Einreise in die USA eine Angelegenheit von nationalem Interesse war.
Die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Einreise musste zwingend im Interesse der Vereinigten Staaten liegen. Wenn die Reise ausschließlich für den Reisenden bzw. die entsendende Firma dringend war, stellte dies kein NIE-Kriterium dar. Beispielsweise Urlaubsreisen, nicht dringende Reisen für Familienbesuche, Reisen für nicht dringende medizinische Behandlungen, Transits usw. qualifizierten nicht für den Erhalt eines NIE Waivers.
Welche ausländischen USA-Reisenden unter diese speziellen Ausnahmen fielen, wurde vom U.S. Department of State und vom U.S. Department of Homeland Security festgelegt.
Seit Inkrafttreten der neuen Präsidialproklamation 10294 am 8. November 2021 gilt eine COVID-19 Impf- und Testpflicht für nahezu alle USA-Reisenden. Personen, deren Einreise im nationalen Interesse der USA liegt können auf Basis von bestimmten Ausnahmegründen ausnahmsweise ungeimpft bzw. ohne vollständige Corona-Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen und benötigen hierfür eine offiziellen Bestätigung.
Festgelegt wird dies durch das U.S. Department of State, U.S. Department of Homeland Security und U.S. Department of Transportation.
Derzeit ist noch unklar, wie dies umgesetzt wird und bei welcher US-Behörde eine Antragstellung erfolgen wird.
Welche Personen während des US-Einreiseverbots einen Antrag auf National Interest Exception (NIE) für eine Einreise in die USA stellen konnten, wurde von den US-Behörden festgelegt. Dies musste jedoch aufgrund von stetigen Änderungen regelmäßig im Vorfeld der Beantragung geprüft werden.
Grundsätzlich konnten folgende ausländische Personen eine Ausnahme (NIE) erwirken:
Darüber hinaus galten die NIE-Bestimmungen einheitlich für Personen aus
Für eine NIE-Ausnahmegenehmigung aufgrund von nationalem Interesse konnten sich folgende Personenkreise qualifizieren:
NIE-Ausnahmen vom Corona Travel Ban | |
Personen, die kritische Infrastrukturen oder mit kritischer Infrastruktur verbundene Lieferketten in den USA wesentlich unterstützen oder leiten ("vital support or executive direction of U.S. critical infrastructure") | |
Personen, die wichtige wirtschaftliche Aktivitäten in den Vereinigten Staaten wesentlich unterstützen oder leiten ("vital support or executive direction for significant economic activity in the United States") | |
Medizinisches Fachpersonal bzw. im Gesundheitswesen tätige Personen, die an der Eindämmung von COVID-19 arbeiten | |
Aus humanitären oder medizinischen Notfällen reisende Personen | |
Aus Gründen der nationalen Sicherheit der USA reisende Personen | |
Erntehelfer*innen | |
Dienstleister für US-Behörden (z. B. Militär) | |
Pilot*innen / Flugbesatzung, die zu Schulungszwecken reisen sowie Flugzeuge abholen, ausliefern oder warten (ESTA, B-1 Visa, B-1/B-2 Visa , M-1 Visa und bestimmte Angehörige mit M-2 Visa) | |
Journalist*innen (I-Visa) | |
Antragsteller*innen auf ein Einwanderungsvisum (Immigrant Visa) oder Verlobtenvisum (K-1 Visum) | |
Bestimmte Austauschbesucher*innen mit J-Visa (z. B. Au-pairs mit besonderen Fähigkeiten) | |
Bestimmte Wissenschaftler*innen und Student*innen (J-1 Visa) | |
Studierende (F-1 oder M-1 Visa)* |
* Student*innen qualifizierten sich für eine Blanket NIE, d. h. sie wurden bei der USA-Einreise automatisch für die National Interest Exception (NIE) berücksichtigt und mussten keinen gesonderten NIE-Antrag stellen.
Familienangehörige konnten ebenfalls eine National Interest Exception beantragen, wenn die Reise der Hauptantragsteller*innen in eine die oben genannten Kategorien gefallen ist.
Im Übrigen hatten die generellen Ausnahmen vom US-Einreiseverbot für bestimmte Länder weiterhin Bestand, so u. a. für US-Staatsangehörige, Green Card Inhaber*innen und deren enge Familienangehörige sowie Flug- und Schiffspersonal (C-1/D Visa). Personen, die unter eine generelle Ausnahme fielen, benötigten keine vorherige NIE-Bewilligung.
Personen, die nicht von der Einreisesperre betroffen waren, benötigten keine National Interest Exception (NIE) zur Einreise in die USA. Dazu zählten:
Der Antrag auf National Interest Exception (NIE) musste in der Regel beim US-Konsulat gestellt werden, unabhängig davon, ob ein gültiges Visum oder eine gültige ESTA-Genehmigung vorlag oder ob ein neues US-Visum beantragt wurde.
Grundsätzlich geht es beim NIE-Antrag darum, die Dringlichkeit und Wichtigkeit der USA-Einreise zu untermauern. Es musste nachgewiesen werden, dass die geplante Aktivität physisch in den Vereinigten Staaten stattfinden musste und nicht verschoben oder aus der Ferne durchgeführt werden konnte.
Daher mussten im Allgemeinen u. a. folgende NIE-Antragsunterlagen vorbereitet werden:
Wir konnten viele erfolgreiche NIE-Anträge für unsere Kund*innen z. B. in Deutschland, Österreich und der Schweiz stellen. Für die US-Konsulate in Deutschland ließ sich die NIE-Beantragung grob wie folgt skizzieren:
NIE-Antrag bei vorliegendem Visum / ESTA | NIE-Antrag im Rahmen einer Visumbeantragung |
1. US-Konsulat kontaktieren | |
Anfrage per E-Mail an zuständiges US-Konsulat | regulärer Visa-Termin oder Notfalltermin (je nach Visumkategorie und Konsulat) |
2. Einreichung der NIE-Antragsunterlagen | |
per E-Mail | beim Visa-Termin mit regulärer Visa-Antragsdokumentation |
3. Prüfung durch US-Konsulat | |
Bearbeitungsdauer ca. 7-30 Tage | Prüfung der Voraussetzungen für Visum und NIE am Tag des Visa-Termins |
4. Bei Bewilligung der NIE | |
Bestätigung der NIE-Ausnahmegenehmigung per E-Mail (Waiver wird zudem elektronisch erfasst) | Visum wird erteilt (Waiver wird zudem elektronisch erfasst) |
5. Bei Ablehnung der NIE | |
USA-Einreise aktuell nicht möglich | Visum wird nicht erteilt (ggf. VWP- / ESTA-Sperre); USA-Einreise aktuell nicht möglich |
Alternativ war eine NIE-Beantragung bei der U.S. Customs and Border Protection (CBP) an dem Airport, an dem die Landung geplant war, möglich. Hier musste im Vorfeld der USA-Reise das jeweilige CBP Office kontaktiert und die jeweilige Vorgehensweise erfragt werden. Von der CBP erteilte NIEs besaßen weiterhin nur eine Gültigkeit von 30 Tagen für einmalige Einreise in die USA. Im Idealfall wurde die NIE-Beantragung daher beim US-Konsulat bzw. bei der US-Botschaft veranlasst.
Eine durch die US-Botschaften oder US-Konsulate bewilligte NI Exception (NIE) für den Corona Travel Ban konnte ab dem Datum der Genehmigung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten für Mehrfacheinreisen genutzt werden – es musste sich allerdings um einen ähnlich gelagerten Einreise- bzw. Aufenthaltszweck handeln, für den die ursprüngliche NIE genehmigt wurde.
Nach Ablauf dieses Genehmigungszeitraums oder bei Nutzung eines neues Reisepasses musste bei einer neuerlichen Einreise eine neue NIE beantragt werden.
Für Inhaber*innen einer gültigen ESTA-Genehmigung oder eines US-Visums, fielen keine zusätzlichen Kosten für einen Antrag auf National Interest Exception an. Bei einem NIE-Antrag im Rahmen einer Visum- oder ESTA-Beantragung mussten die jeweiligen Antragsgebühren für das Visum oder ESTA gezahlt werden; auch hier gab es jedoch keinen "NIE-Zuschlag".
Wenn Sie unseren US Visa Service mit der Beantragung einer NI Exception beauftragt haben, berechneten wir eine pauschale Handling Fee für die Beratung und Betreuung während des gesamten NIE-Beantragungsprozesses (u. a. Zusammenstellung aller notwendigen NIE-Antragsunterlagen, Hilfestellung bei der Erstellung von englischsprachigen NIE-Begründungsschreiben und E-Mail-Vorlagen, Hinweise zu den speziellen Einreiseformalitäten etc.).
Quellen:
https://de.usembassy.gov/de/haeufig-gestellte-fragen-zu-covid-19-visa
https://www.cisa.gov/critical-infrastructure-sectors
Version_3.0_CISA_Guidance_on_Essential_Critical_Infrastructure_Workers_1.pdf
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