Crewmitglieder von internationalen Fluggesellschaften oder Personal auf Handels- und Kreuzfahrtschiffen aufgepasst: Wenn Sie als Crewmember, das heißt im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Bord, für einen begrenzten Zeitraum in die USA reisen, benötigen Sie ein sogenanntes C-1/D Visum. Wir schildern nachfolgend die Besonderheiten dieses Arbeitsvisums.
Visumkategorie: Arbeitsvisum
Zielgruppe: Crewmitglieder von int. Fluggesellschaften oder Schiffspersonal
Gültigkeit: 10 Jahre
Aufenthaltsdauer: max. 180 Tage für Airline Mitarbeitende, max. 29 Tage für Schiffspersonal
Besonderheiten: oft in Kombination mit B-1/B-2 Visum beantragt
Das C-1/D Visum ermöglicht Besatzungsmitgliedern bzw. Personal von internationalen Fluggesellschaften oder (Kreuzfahrt-) Schiffen im Rahmen ihrer Tätigkeit an Bord für einen temporären Aufenthalt in die USA einzureisen.
Das C-1/D Visum ist das meistausgestellte Visum für:
Für andere Personengruppen, die nicht als Crewmitglieder angestellt sind, können unter bestimmten Bedingungen B-1 Visa beantragt werden. Darunter fallen Besatzungsmitglieder, die für die Wartung am Trockendock zuständig sind und für diese Tätigkeit eine Arbeitsvereinbarung vorzeigen können. Wer auf einer privaten Yacht arbeitet benötigt ebenfalls ein B-1 Visum.
Die Nationalität des Schiffes / Flugzeuges auf dem die Crewmitglieder arbeiten, spielt bei der Visumausstellung keine Rolle.
Folgende Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:
Für die Genehmigung dieser Visumkategorie ist es notwendig nachzuweisen, dass die Tätigkeit an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs zum normalen Betrieb gehört. Besatzungsmitglieder, die sich mit ihrem C-1/D Visum in US-Gewässern oder dem US-Luftraum befinden, müssen die USA nach spätestens 29 Tagen verlassen. Als Ausreise definieren die US-Behörden, wenn das Schiff aus einem US-Hafen einen Hafen außerhalb der USA ansteuert (zu den USA zählt nicht nur das Festland sondern auch Alaska, Hawaii, Puerto Rico, Guam und die amerikanischen Virgin Islands).
Um ein C-1/D Visum erhalten zu können, sollten Reisende idealerweise als Crewmitglied auf der Besatzungsliste der Fluggesellschaft oder des Schiffes stehen. Darüber hinaus muss ein Schreiben des Arbeitgebers, der das Arbeitsverhältnis bei der Airline bzw. beim (Kreuzfahrt-)Schiff bestätigt, vorliegen. Antragstellende dürfen keine Entgelte von der US-Seite bzw. einem US-Unternehmen erhalten.
Das bedeutet konkret, dass C-1/D Antragstellende ihren festen Wohnsitz außerhalb der USA behalten und beabsichtigten nur für einen temporären Aufenthalt in die Vereinigten Staaten zu reisen. Es werden hier Belege benötigt (Immobilien, weitere Arbeitsstellen, etc.), die eine Bindung zum Heimatland nachweisen.
Die Gültigkeitsdauer eines C-1/D Visums hängt von der Nationalität des Antragstellenden ab. Anhand des sogenannten Reciprocity Schedule wird je nach Staatsangehörigkeit entschieden, für welchen Gültigkeitszeitraum das Visum ausgestellt wird.
Zum Beispiel wird für deutsche Staatsangehörige das C-1/D Visum normalerweise für 10 Jahre erteilt. Das bedeutet, dass hier erst wieder nach Ablauf der zehn Jahre ein neues Visum beantragt werden müsste.
Mit einem C-1/D Visum ist ein maximaler Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von bis zu 29 Tagen pro Einreise erlaubt; entweder mehrfach hintereinander oder am Stück.
Die US-Grenzbeamt:innen treffen hier jedoch die finale Entscheidung und legen bei jeder Einreise individuell fest, wie lange die genaue Aufenthaltsdauer ist. Prüfen Sie daher unbedingt nach jeder Einreise Ihren I-94 Status, denn in den meisten Fällen gibt es keine Stempel mehr in den Reisepass.
Die Visa-Gebühr für das C-1/D Visum liegt bei 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder rückerstattbar noch auf andere Personen übertragbar.
Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.
In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.
Darüber hinaus können für bestimmte C-1/D Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Mit diesem Visum ist es Ihnen nicht erlaubt, einer Beschäftigung für einen US-amerikanischen Arbeitgebenden nachzugehen. Das C-1/D Visum gestattet lediglich temporäre Aufenthalte in den USA im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Bord.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung selbst muss die Person noch nicht angestellt sein, aber es sollte ein Vertrag vorliegen, der die zukünftige Beschäftigung an Bord bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines C-1/D-Visums ein genaues Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte wichtig sind. Von der Auswahl des richtigen Visumtyps entsprechend dem Zweck der Reise über das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare bis hin zur Vorbereitung auf das Visum-Interview gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten.
Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Schritte für die Online-Antragstellung eines C-1/D-Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.
C-1/D Antragstellende müssen in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass das C-1/D Visum in den meisten Fällen im Rahmen eines persönlichen Interviews in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt wird.
Die Bearbeitungszeit hängt sehr stark von der Wartezeit bis zum Interviewtermin ab. Die Verfügbarkeit der Visa-Interviewtermine ist wiederum unter anderem von dem jeweiligen Konsulat oder der Saison abhängig. Daher sollten Sie für einen C-1/D Antrag rund vier bis acht Wochen einplanen. Ungefähr eine Woche nach dem erfolgreichen Interview im US-Konsulat wird dem Mitarbeitenden der Reisepass inklusive C-1/D Visum per Post zugeschickt.
Für die Beantragung eines C-1/D Visums für die USA müssen Antragstellende die folgenden Schritte befolgen:
Der erste Schritt zur Beantragung eines C-1/D Visums für die USA ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.
Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereithalten:
Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.
Schon gewusst? Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services.
Legen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes an, über das C-1/D Visumanträge laufen.
Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.
Wenn Sie unseren US-Visa-Service beauftragen, kümmern wir uns um die Erstellung Ihres erforderlichen Online-Profils, übernehmen die konsularische Visaantragsgebühr und vereinbaren den Termin für Ihr persönliches Gespräch mit den US-Konsularbeamten.
Erscheinen Sie am Tag des Interviews persönlich im US-Konsulat oder der US-Botschaft. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen interviewt.
Folgende Dokumente müssen für den Termin in dem US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:
Seien Sie bereit, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.
In der Regel wird C-1/D Visumantragsteller:innen am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.
Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.
Wenn Ihr C-1/D Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem C-1/D Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass Antragstellende ihr US-Visum auch per Post beantragen können, ohne persönlich zu einem Konsulatsinterview erscheinen zu müssen. Die Möglichkeit dazu bietet das Interview Waiver Program.
Entscheidend für die postalische Einreichung des Visumantrags sind verschiedene Faktoren, darunter bestimmte Visakategorien, der Antragstellungsort sowie die individuelle Vorgeschichte bezüglich Visumablehnungen oder Vorstrafen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Programm keine automatische Visumzusage garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass Antragsteller:innen trotz postalischer Beantragung zu einem Interview geladen werden können, wobei die Entscheidung darüber von den jeweils zuständigen US-Beamt:innen getroffen wird.
Voraussetzungen für das Interview Waiver ProgramDas C-1/D Visum enthält eine Vielzahl von Informationen, die zur Identifizierung des Visuminhabenden dienen und deren Rechte sowie Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten festlegen.
Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA entsprechen.
Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:
Die Visaerteilung für die Vereinigten Staaten obliegt den US-Auslandsvertretungen, das heißt den US-Konsulaten und Botschaften.
In der Regel treffen die US-Konsularbeamten am Tag des Visa-Interviews die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums für die USA. Somit erfahren Visumantragsteller normalerweise während des Interviewtermins, ob das Visum genehmigt wird oder nicht.
Die gängigsten Gründe für eine Ablehnung des Visums sind:
Den Status Ihres US-Visumantrags können Sie online einsehen.
Je nachdem, wie Sie Ihr Visum beantragt haben, ob im Konsulat oder postalisch, erhalten Sie entweder noch im Interview eine Einschätzung der US-Beamt:innen, ob Ihr Visum ausgestellt wird oder aber können jederzeit online über Ihr Profil den Status prüfen.
Sollte es in Ihren Unterlagen offene Fragen geben, kann es dazu kommen, dass die Konsularbeamt:innen Ihren Visumantrag laut Paragraph 221(g) des Immigration and Nationality Act (INA) ablehnen.
Sollte dies passieren folgt das Administrative Processing, bei dem Ihr Antrag weiteren Sicherheitsüberprüfungen durchzogen wird. Hierbei können die Behörden unter Umständen weitere Unterlagen zur Nachreichung bei Ihnen anfordern.
Sollten die US-Beamt:innen bei der Prüfung zu dem Entschluss kommen, dass Sie sich nicht für das beantragte US-Visum qualifizieren, wird Ihr Antrag abgelehnt.
Auch wenn diese Ablehnung nicht begründet werden muss, gibt es in den meisten Fällen einen Informationszettel mit Folgeanweisungen oder auch einen Ablehnungsbescheid.
Die folgenden Punkte sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung:
Folgende Gründe können zu einer Ablehnung Ihres C-1/D Visums führen?
Nach einer Ablehnung des C-1/D Visums können Antragsteller:innen grundsätzlich jederzeit einen neuen Antrag stellen, ohne eine festgelegte Wartezeit einhalten zu müssen.
Es wird empfohlen, einen erneuten Antrag derselben Kategorie nur dann zu stellen, wenn sich die Bedingungen oder Umstände seit dem ersten Visumantrag geändert haben und Sie in der Lage sind, diese Änderungen nachzuweisen.
Jedoch ist es wenig sinnvoll, ein neues Visum zu beantragen, wenn Sie weiterhin nicht die Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie erfüllen, wie z.B. den Nachweis der Rückkehrabsicht ins Heimatland, ausreichende finanzielle Mittel oder berufliches Spezialwissen. In der Praxis kann es daher oft mehrere Monate oder sogar Jahre dauern, bis ein neuer Visumantrag (erfolgreich) gestellt werden kann.
Nach einer C-1/D Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag erneut von Grund auf stellen. Unter bestimmten Umständen kann für ein Arbeitsvisum eine alternative Visumkategorie in Betracht gezogen werden, was im Einzelfall sorgfältig geprüft werden sollte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gegen eine Visumablehnung kein Einspruch erhoben werden kann.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Obwohl die US-Behörden nicht verpflichtet sind, die Ablehnung zu begründen, besteht die Möglichkeit, höflich nach dem Grund der Ablehnung zu fragen, wenn Sie Ihren Interviewtermin im US-Konsulat oder der US-Botschaft haben. Diese Information kann Ihnen bei einem erneuten Antrag auf ein US-Visum behilflich sein.
Für einen zweiten Anlauf sollte Ihr Visumantrag sorgfältig und überzeugend vorbereitet sein. Dazu gehört die Auswahl der richtigen Visumkategorie, die vollständige und korrekte Ausfüllung des DS-160 Online-Formulars sowie das Sammeln aussagekräftiger Nachweise.
Viele Antragsteller:innen nehmen fälschlicherweise an, dass sie mit einem genehmigten US-Visum automatisch in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen. Jedoch gewährt ein Visum im Reisepass keine automatische Einreisegarantie in die USA.
Rechtlich gesehen ist ein US-Visum kein Aufenthaltstitel, daher besteht auch mit einem genehmigten Visum keine Gewähr auf Einreise in die Vereinigten Staaten. Ein gültiges US-Visum erlaubt lediglich die Beantragung der Einreise an einem Grenzübergangspunkt wie beispielsweise einem Flughafen.
Die finale Entscheidung der Einreise und auch, wie lange Sie bleiben dürfen, entscheidet bei jeder Einreise der oder die Beamt:in an der Grenzkontrolle. Bitte beachten Sie, dass Sie nur noch in seltenen Fällen einen Einreisestempel in Ihrem Reisepass erhalten. Prüfen Sie daher sofort nach der Einreise online Ihren I-94 Status.
Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.
Zur Planung der Verlängerung Ihres C-1/D Visums, sollten Sie beachten, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat bzw. zuständiger US-Botschaft stark variieren können. Planen Sie daher genug Vorlaufzeit ein.
Es ist wichtig zu wissen, dass die restliche Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Zudem stellt eine vorherige C-1/D Visumerteilung keine Garantie für eine erneute Visumbewilligung dar. Alle Antragsunterlagen (Antragsformulare, Nachweise etc.) müssen erneut beim US-Konsulat eingereicht werden.
Daher ist es ratsam, den Antrag gut vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dies minimiert potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Verlängerungsprozesses.
Gegebenenfalls qualifizieren Sie sich für eine postalische Verlängerung, bei der Sie einen erneuten Interviewtermin umgehen können. Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Interview Waiver Program.
Anders als bei vielen anderen Visumkategorien der USA, besteht beim C-1 und auch D Visum keine Möglichkeit für Familienangehörige, ein abgeleitetes Visum zu erhalten. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass sich selbst C-1/D Visuminhabende nur für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum in den USA aufhalten dürfen, falls Sie nicht zusätzlich ein B-1/B-2 Visum besitzen.
Familienmitglieder wie Ehepartner:innen oder auch Kinder sollten daher unbedingt die Voraussetzungen für ein ESTA oder auch B-1/B-2 Visum erfüllen.
Ein US-Arbeitsvisum ist immer an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie einen konkreten Arbeitgebenden in den Vereinigten Staaten vorweisen müssen, bevor Sie einen Antrag auf eine Arbeitsvisum stellen können.
Der Antragsprozess beginnt beim US-Unternehmen, das Sie anstellen möchte. Der US-Arbeitgeber stellt die Petition entweder bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder im zuständigen US-Konsulat. Da der Antrag auf eine befristete Arbeitsgenehmigung von Seiten der Firma für zukünftige ausländische Mitarbeiter:innen gestellt wird, ist der US-Arbeitgeber somit der offizielle Antragsteller. Die englische Bezeichnung hierfür lautet Petitioner. Die zukünftigen Mitarbeitenden sind die Berechtigten und somit sogenannte Beneficiaries.
Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhabende nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum beantragen.
Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfielt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z.B. Personalverantwortliche, HR, Supervisor, Vorstand, etc. ) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet, mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen.
Wenn möglich sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinterlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber:innen nicht mehr für die Firma tätig sind.
Sollte den Visuminhaber:innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller:innen gekoppelt sind.
Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.
Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber:innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.
Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen Visum vor.
Global Entry ist mit fast allen US-Visa und sogar der ESTA-Genehmigung nutzbar.
Außer, wenn Sie Inhaber:in eines der folgenden Visa sind, sind Sie von Global Entry ausgeschlossen:
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Nicht nur die Antragstellenden selbst, sondern auch der ausländische Arbeitgebende muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, um sich für die C-1/D Kategorie zu qualifizieren. So werden Crewmitglieder-Visa ausschließlich für Mitarbeiter:innen von kommerziellen, international tätigen Reedereien und Fluggesellschaften ausgestellt.
Mitarbeitende auf privaten Yachten oder Jets, die nicht zu einer bei den US-Behörden registrierten Reederei oder Fluggesellschaft gehören, benötigen ein B-1 Visum.
Die Nutzung der visumfreien Einreise (Visa Waiver Program) ist in diesem Fall nicht möglich.
Streng genommen stellt die C-1/D-Kategorie kein US-Arbeitsvisum dar. Es erlaubt nämlich lediglich die Arbeitsaufnahme für eine Reederei oder Fluglinie, die außerhalb der Vereinigten Staaten lokalisiert ist – und damit auf dem Gebiet der USA in deren Auftrag tätig zu werden.
C-1/D Visuminhabende ist es daher nicht gestattet, für einen US-amerikanischen Arbeitgeber zu arbeiten. Falls dies geplant ist, muss ein Arbeitsvisum (H-, L- oder E-Visum) im Vorfeld beantragt werden.
Der US-Gesetzgeber sieht keine Statusverlängerung und/oder keinen Statuswechsel für C-1/D Visuminhabende innerhalb der Vereinigten Staaten vor. Crewmember, die sich in den USA aufhalten, können sich deshalb beispielsweise nicht auf Antrag bei der US-Einwanderungsbehörde für ein Arbeitsvisum oder gar eine GreenCard bewerben oder Ihren Aufenthalt vor Ort verlängern.
Arbeitsvisa für die Vereinigten Staaten können i.d.R. nicht ohne konkretes US-Arbeitsplatzangebot beantragt werden. Offizieller Antragsteller ("Petitioner") ist das US-Unternehmen der Unternehmensgruppe für den zukünftigen Mitarbeiter:innen ("Beneficiary"). Eine eigenständige Petition durch den ausländischen Arbeitnehmenden ist nicht möglich.
Beim L-1 Visumantragsprozess sind mindestens zwei Unternehmenseinheiten der Firmengruppe involviert - der ausländische Arbeitgebende sowie der US-Standort.
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