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Das I-Visum oder Journalistenvisum ist ein Arbeitsvisum für Mitarbeitende im Bereich Medien, Presse und Rundfunk, die sich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zu journalistischen Zwecken in den USA temporär aufhalten. Wir haben namhafte Rundfunkanstalten, Filmunternehmen und Fernsehproduktionen beim I-Visumantrag unterstützt. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite. 

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I-1 im Überblick

Visumkategorie: Arbeitsvisum

Zielgruppe: Journalist:innen und Medienvertreter:innen (Kamera/Ton) zur Erstellung von Nachrichten/Reportagen/Filmen

Gültigkeit: max. 5 Jahre

Aufenthaltsdauer: Grenzbeamt:innen bestimmen die Dauer besierend auf dem Auftragszeitraum

Besonderheiten: Werbeaufnahmen/Entertainment nicht erlaubt

Was ist das I-Visum?

Das I-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für die USA speziell für ausländische Medienvertretende, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen und sich dort aufhalten möchten, um ihrem Beruf nachzugehen. Die I-Kategorie trägt offiziell den Namen "Foreign News Media" und ermöglicht einen temporären Arbeitseinsatz in den Vereinigten Staaten zu journalistischen Zwecken.

Personen, die im Rahmen einer Medienarbeit als Journalist:in oder Korrespondent:in in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, können sich für ein Journalistenvisum qualifizieren. Möglich ist dies, wenn Sie z. B. für ein amerikanisches Medienbüro oder eine Zeitung in Deutschland arbeiten und über Ereignisse aus den Vereinigten Staaten für ein Publikum außerhalb der USA berichten möchten.

Achtung: Journalist:innen oder (freie) Mitarbeitende der Medien werden allerdings nicht grundsätzlich immer I-visumpflichtig. Nicht die reine Berufsbezeichnung als Journalist:in, sondern der konkrete Aufenthaltszweck entscheidet darüber, ob Medienvertretende ein Visum benötigen und wenn ja, welches.

 

Voraussetzungen für das I-Visum

Wie bei allen US-Visumkategorien müssen unterschiedlichste Kriterien erfüllt werden, um sich für das Journalistenvisum zu qualifizieren. Nachfolgend führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Anforderungskatalog.

Personenbezogene Voraussetzungen

Grundsätzlich sind die nachfolgenden Personengruppen anspruchsberechtigt:

  1. Mitarbeitende ausländischer Medienunternehmen oder freischaffende Journalisten unabhängiger Produktionsfirmen können ein I-Visum erhalten, sofern sie ausschließlich zum Zwecke der Nachrichtenerfassung in die USA reisen und bei einem Medienunternehmen unter Vertrag stehen.
    Personen, die an der Produktion oder Verbreitung von Filmen beteiligt sind, wenn diese alleinig zur Verbreitung von Informationen bzw. Nachrichten dient und sich der primäre Verbreitungsort sowie die Hauptfinanzierungsquelle außerhalb der USA befinden. Dem veröffentlichten Material sollte darüber hinaus eine dokumentarische Funktion zugeschrieben werden können.
  2. Ausländische Journalist:innen, die für ein US-amerikanisches Medienbüro, eine Zeitung, eine Tochtergesellschaft oder eine andere Medienstelle tätig sind, können ebenfalls ein I-Visum erhalten, solange die Berichterstattung ausschließlich für ein Publikum im Ausland bestimmt ist.

Die Beschäftigung als Medienvertretende muss nachgewiesen werden.

  • Antragstellende, die für ein ausländisches Medienunternehmen tätig sind, müssen in der Regel einen Arbeitsvertrag vorlegen, welcher bestätigt, dass sie beispielsweise als Reporter:in oder Redakteur:in tätig sind.
  • Freischaffende Journalist:innen oder freie Mitarbeitende von Produktionsfirmen können sich für ein I-Visum qualifizieren, wenn sie bei einem Medienunternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten für den Einsatz in den USA unter Vertrag stehen und regelmäßige Honorare aus der Vergangenheit nachweisen können.
  • In der Regel verlangt das US-Konsulat auch die Vorlage eines Presseausweises.

Darüber hinaus müssen Antragstellende in jedem Fall einen festen Wohnsitz außerhalb der USA behalten und beabsichtigen nur für einen temporären Aufenthalt in die Vereinigten Staaten zu reisen. Der Nachweis über genügend finanzielle Mittel, um den Aufenthalt in den USA bestreiten zu können, spielt ebenfalls eine nicht unbeachtliche Rolle bei der Prüfung des Visumantrags, insbesondere bei Selbständigen.

Achtung: Personen, die vorhaben, an kommerziellen Filmprojekten oder Projekten der Unterhaltungsindustrie zu arbeiten, benötigen ein anderes Arbeitsvisum als das Journalistenvisum, nämlich H-Visum, O-Visum oder P-Visum.

Tätigkeitsbezogene Voraussetzungen

  1. Verbreitung und Erfassung von Nachrichten bzw. Informationen
    Bei der Tätigkeit vor Ort darf es sich ausschließlich um publizistisches Material (z. B. Reportage, Filmmaterial etc.) mit dokumentarischem Charakter handeln, welches im Schwerpunkt außerhalb der USA veröffentlicht wird.
  2. Keine Entgelte von der US-Seite bzw. einem US-Unternehmen
    Die Antragstellenden müssen während des gesamten Aufenthaltes bei dem Medienunternehmen außerhalb der USA beschäftigt bzw. unter Vertrag bleiben und nach ihrem USA-Aufenthalt zu seinem ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren. Die Anbindung an ein Medienunternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten ist also unerlässlich.
  3. Finanzierung des Projekts bzw. Aufenthalts nicht mehrheitlich aus den USA

 

Achtung: Ausgeschlossen von der I-Visumkategorie sind Personen oder Firmen, die kommerzielle Projekte (Werbeaufnahmen etc.) und Projekte aus der Unterhaltungsindustrie (Doku-Soaps, Unterhaltungssendungen etc.) produzieren. Für diese Tätigkeiten muss ein entsprechendes Arbeitsvisum beantragt werden (O, P oder H), welches auch eine Arbeitserlaubnis der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beinhaltet.

Hinweis

Wie lange sich ausländische Medienvertreter:innen konkret in den USA mit dem I-Visum aufhalten dürfen, entscheidet der US-Grenzbeamte am Tag der Einreise. Dieser erteilt den Aufenthaltsstatus mittels Stempel in den Reisepass. Dort wird entweder ein konkretes Ausreisedatum oder aber "D / S", was für Duration of Status steht, vermerkt. Darüber hinaus ist dies im elektronischen I-94 Einreiseformular.

Wie lange kann man mit einem I-Visum in den USA bleiben?

Mit einem I-Visum dürfen sich ausländische Medienschaffende in den Vereinigten Staaten aufhalten, solange sie ihre journalistische Tätigkeit ausüben. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird jedoch bei jeder Einreise individuell durch die US-Grenzbeamt:innen festgelegt und im elektronischen I-94 Formular vermerkt bzw. auf dem Einreisestempel im Reisepass ersichtlich. Es ist daher wichtig, dass Medienschaffende bei jeder Einreise den Zweck und die Dauer ihres Aufenthalts klar darlegen können.

Reisende müssen die Vereinigten Staaten spätestens an dem auf dem Einreisestempel bzw. im elektronischen I-94 Formular vermerkten Ausreisedatum verlassen, um keinen illegalen Aufenthalt (Overstay) zu riskieren. Bei jeder weiteren USA-Reise erhalten Sie einen neuen Aufenthaltsstatus am Grenzübergang. Solange das I-Visum gültig ist, dürfen ausländische Medienschaffende mit diesem Visum an der Grenze um Einreise bitten.

Wie lange ist das I-Visum gültig?

In der Regel werden I-Visa für eine Dauer von maximal fünf Jahren erteilt. Es kann jedoch in Abhängigkeit vom jeweiligen journalistischen Projekt eine zeitliche Begrenzung erfolgen auf beispielsweise ein Jahr.

Sollten sich Medienvertreter:innen häufiger aus journalistischen Zwecken in den Vereinigten Staaten aufhalten, muss das I-Visum nicht immer wieder neu beantragt werden.

I-Visuminhabende dürfen sich im Übrigen nur so lange in den Vereinigten Staaten aufhalten, wie die bei der Einreise angegebene journalistische Tätigkeit in den USA unter denselben Voraussetzungen andauert.

I-1 Visum verlängern

Fachlich gesehen kann ein Visum grundsätzlich nicht verlängert werden, da jedes Visum, unabhängig von der Kategorie, immer einen Neuantrag mit sich zieht. Eine I-1 Verlängerung erfordert also einen vollständig neuen Antrag. Es ist jedoch möglich, rechtzeitig vor oder nach Ablauf eines alten I-1 Visums ein neues I-1 Visum zu beantragen. Das I-1 Visum kann beliebig oft erneut beantragt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die verbleibende Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Zudem garantiert eine vorherige Genehmigung des I-1 Visums nicht zwangsläufig eine erneute Visumbewilligung. Alle Antragsunterlagen, einschließlich Antragsformulare und Nachweise, müssen erneut beim US-Konsulat oder der US-Botschaft eingereicht werden.

Daher ist es ratsam, den Antrag sorgfältig vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dies minimiert potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Prozesses der Neubeantragung oder Verlängerung.

Bei der Planung der Neubeantragung Ihres I-1 Visums sollten Sie berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat oder US-Botschaft erheblich variieren können. Es ist daher ratsam, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.

Was kostet ein I-1 Visum für die USA?

Die Visa-Gebühr für das I-Visum beträgt 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder rückerstattbar noch auf andere Personen übertragbar.

Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.

In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Zusätzliche Kosten

Darüber hinaus können für bestimmte Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen, wie zum Beispiel:

  • Kosten für die Reisepasszustellung (die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei)
  • Kosten für ein neues Passfoto
  • Kosten für einen neuen Reisepass
  • Reciprocity-Gebühr
  • Servicegebühren für unseren US-Visa-Service
  • Erneute Visa-Gebührenzahlung bei zu häufigen Terminverschiebungen

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

I-1 Visum für die USA beantragen

Was muss bei der I-1 Beantragung berücksichtigt werden?

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines I-1 Visums ein genaues Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte wichtig sind. Von der Auswahl des richtigen Visumtyps entsprechend dem Zweck der Reise über das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare bis hin zur Vorbereitung auf das Visum-Interview gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten.

Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Schritte für die Online-Antragstellung eines I-1 Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.

Antragstellende für ein I-1 Visum im Alter von 14 bis 79 Jahren müssen in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen und persönlich im Rahmen eines Interviewtermins bei einem der zuständigen US-Konsulate vorstellig werden. Dort sollten neben den allgemeinen Antragsdokumenten Unterlagen zum Arbeitsverhältnis, Einreisezweck und sonstige Belege über die Rückkehrintention vorgelegt werden. Die Beantragung erfolgt üblicherweise im US-Konsulat des Landes, in dem die Antragstellenden ihren Lebensmittelpunkt haben.

Alle Voraussetzungen für die antragstellenden Personen und alle damit einhergehenden benötigten Unterlagen müssen im Vorfeld der Visumantragstellung erfüllt werden bzw. vorhanden sein.

Wie lange dauert die I-1 Visumbeantragung?

Unserer Erfahrung nach dauert die Beantragung des I-1 Visums, von der Vorbereitung über die Prüfung durch die US-Behörden bis hin zum Erhalt des Visums, in den meisten Fällen etwa vier bis acht Wochen.

Die Dauer des Antragsprozesses hängt stark von der Wartezeit bis zum Interviewtermin ab. Die Verfügbarkeit der Visa-Interviewtermine für die I-1 Kategorie ist wiederum unter anderem von dem jeweiligen US-Konsulat bzw. der jeweiligen US-Botschaft und der Saison abhängig. Daher sollten Sie für einen I-1 Antrag ausreichend Zeit einplanen.

Wie beantrage ich ein I-1 Visum für die USA?

Für die Beantragung eines I-1 Visums für die USA müssen Antragstellende die folgenden Schritte befolgen:

1. Ausfüllen des DS-160 Formulars

Der erste Schritt zur Beantragung eines I-1 Visums für die USA ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.

Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des DS-160 Formulars bereithalten:

  • Gültiger Reisepass
  • Persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten fünf Einreisen in die USA
  • Lebenslauf, damit der aktuelle und die vorherigen Arbeitgeber angegeben werden können
  • Angaben zur schulischen Laufbahn
  • Reiseverhalten
  • Sicherheitsfragen
  • Digitales biometrisches Passfoto (im Format 600 x 600 Pixel)

Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.

Wussten Sie, dass die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 Teil unseres Services ist?

Legen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes an, über das I-1 Visumanträge laufen.

Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.

Antragsgebühr bezahlen: Bezahlen Sie die I-1 Visagebühr in Höhe von 175,75 € (185 $). Die Zahlung erfolgt online oder bar.

Termin für das Visuminterview vereinbaren: Vereinbaren Sie nun einen Termin für das Visuminterview. Dies kann online über das Visa-Profil oder telefonisch erfolgen.

Bei einer Beauftragung unseres US Visa Services erstellen wir das erforderliche Online-Profil, verauslagen die konsularische Visa-Antragsgebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt

Erscheinen Sie am Tag des Interviews persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen interviewt.

Folgende Dokumente müssen für den Termin vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Reisepass
  • Biometrisches Passfoto 2 x 2 Zoll (51 x 51 mm)
  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inkl. Nachweis der Zahlung der konsularischen Antragsgebühr
  • Begleitschreiben zum Zweck der Einreise
  • Ggf. weitere Dokumente wie finanzielle Nachweise, Kopie des Arbeitsvertrags, Kopie des Mietvertrags, Lebenslauf etc.

Seien Sie bereit, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.

In der Regel wird I-1 Visumantragstellenden am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.

Wenn Ihr I-1 Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem I-1 Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.

Versand per Post

Beantragung eines I-1 Visums per Post

Unter bestimmten Voraussetzungen können Antragstellende durch das sogenannte Interview Waiver Program das I-1 Visum auch postalisch beantragen, ohne dafür extra zu einem Interview im US-Konsulat oder in der US-Botschaft zu erscheinen.

Je nach Kategorie und unter Einhaltung strenger Voraussetzungen können sich hierfür sowohl Erstantragstellende als auch Antragstellende, die sich erneut für dieselbe Visumkategorie bewerben, die schon einmal im Rahmen eines Interviews im US-Konsulat genehmigt wurde, qualifizieren.

Entscheidende Voraussetzungen für die postalische Einreichung des Visumantrags sind u.a. die spezifische Visakategorie, der Ort der Antragstellung sowie die Vorgeschichte zu Visumablehnungen oder Vorstrafen. Das Programm gewährt jedoch keine automatische Zusage des I-1 Visums. Antragstellende können trotz postalischer Beantragung zu einem Interview vorgeladen werden. Die Entscheidung wird von den jeweiligen US-Beamt:innen gefällt, die Ihren Visumantrag bearbeiten.

Weitere Infos zum postalischen Visumantrag

Muster eines I-1 Visums

Das I-1 Visum enthält zahlreiche Informationen, die zur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers dienen und die Rechte sowie Beschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten festlegen.

Es ist wichtig, diese Informationen sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA entsprechen.

Muster eines I-1 Visums

Folgende der Daten und Angaben sind unter anderem auf einem US-Visum zu finden:

  • Vollständiger Name der visuminhabenden Person
  • Passbild
  • Reisepassnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Visumtyp
  • Einreiseberechtigungen (M bedeutet, dass Sie mehrfach um Einreise in die USA ersuchen können. Wenn hier eine Zahl steht, können Sie entsprechend oft einen Antrag auf Einreise stellen.)
  • Name der ausstellenden Dienststelle
  • ggf. Anmerkungen

Wann erfahre ich, ob mein I-1 Visum genehmigt wurde?

Die Auslandsvertretungen der Vereinigten Staaten von Amerika, d. h. die US-Konsulate bzw. die US-Botschaften, sind für die Visumerteilung verantwortlich.

Die Entscheidung darüber, ob ein Visum für die USA ausgestellt wird oder nicht, treffen die US-Konsularbeamt:innen in der Regel am Tag des Visa-Interviews. I-1 Visumantragstellende erfahren also im Normalfall beim Interviewtermin, ob das Visum erteilt wird.

Der Abruf Ihres Status kann jederzeit online über Ihr Profil erfolgen.

Genehmigung des I-1 Visums

Ihr I-1 Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.

Nachdem das I-1 Visum in den Reisepass gedruckt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt.

Zusätzliche Überprüfung

In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, das I-1 Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing. Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.

I-1 Visumablehnung

Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die Visumkategorie I-1 qualifizieren, wird Ihr Visumantrag für die USA abgelehnt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings bekommen Antragsteller:innen bei einer Visumablehnung normalerweise am Tag des Interviewtermins weitere Anweisungen ausgehändigt oder nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben zugeschickt.

Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation).

Was tun, wenn das I-1 Visum für die USA abgelehnt wird?

Nach der Ablehnung eines I-1 Visums können Antragstellende grundsätzlich jederzeit einen neuen Antrag stellen. Es gibt theoretisch keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung.

Aus unserer Erfahrung ist es jedoch nur empfehlenswert, einen erneuten Antrag derselben Kategorie zu stellen, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie in der Lage sind, diese Änderungen oder neuen Umstände nachzuweisen.

Es macht wenig Sinn, ein neues Visum zu beantragen, wenn Sie weiterhin nicht die Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie erfüllen können (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen). In der Praxis kann daher erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neuer I-1 Visumantrag erfolgreich sein.

Nach einer Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag komplett neu einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem Arbeitsvisum auch eine alternative Visumkategorie in Betracht gezogen werden, was im Einzelfall sorgfältig geprüft werden sollte. Es besteht jedoch keine Möglichkeit, gegen eine Visumablehnung Einspruch einzulegen.

Die häufigsten Gründe für eine I-1 Visumablehnung

Visumvoraussetzungen werden nicht erfüllt
Oftmals erfüllen Antragstellende nicht die erforderlichen Bedingungen für die beantragte Visakategorie. Dies kann unter anderem daran liegen, dass keine ausreichende Bindung an das Heimatland nachgewiesen werden kann, finanzielle Mittel nicht ausreichen oder das US-Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es ordnungsgemäß als US-Unternehmen existiert und seine Mitarbeiter entsprechend einstellt und bezahlt. Auch unzureichende Berufserfahrung oder Qualifikationen können Ablehnungsgründe sein.

Unstimmigkeiten beim Visa-Interview
Es können auch Unstimmigkeiten während des Visa-Interviews auftreten, insbesondere wenn die beantragte Visumkategorie nicht mit dem beabsichtigten Einreisezweck übereinstimmt. Dies kann zur Annahme einer Einwanderungsabsicht oder zur Vermutung einer illegalen Arbeitsaufnahme führen.

Fehler im Visumantrag
Nicht selten sind Antragsunterlagen unvollständig, Informationen im DS-160 Visumantragsformular falsch oder der Visumantrag wurde nicht gründlich genug vorbereitet.

Sonstige Gründe
Persönliche Umstände der antragstellenden Person können ebenfalls zu Ablehnungen führen, darunter Vorstrafen, terroristische Hintergründe, ansteckende Krankheiten oder vergangene einwanderungsrechtliche Vergehen wie illegaler Aufenthalt oder illegale Arbeit in den USA. Auch auffälliges Verhalten bei früheren Einreisen kann eine Rolle spielen.

Die Folgen einer abgelehnten I-1 Visumbewerbung hängen vom Ablehnungsgrund ab.

  • ESTA-Sperre
    Eine abgelehnte I-1 Visumbewerbung führt in der Regel dazu, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr möglich ist. Im ESTA-Antrag wird abgefragt, ob ein Visumantrag abgelehnt wurde. Wenn dies der Fall ist und Sie dies bejahen müssen, wird Ihr ESTA-Antrag in der Regel abgelehnt.
  • Geplanter USA-Aufenthalt nicht möglich
    Eine Ablehnung des I-1 Visums bedeutet, dass die antragstellende Person nicht zu dem geplanten Zweck (z.B. Urlaub, Montage, Arbeitseinsatz, Studium, Au-pair) in die USA reisen kann.
  • Einreisesperre
    In einigen Fällen können die US-Behörden eine Einreisesperre für die USA verhängen. Dies geschieht insbesondere bei schwerwiegenden Gründen oder wiederholten Ablehnungen von Visumanträgen.

Tipps bei Visumablehnung

Die US-Behörden sind nicht verpflichtet, die Ablehnung zu begründen, aber Sie können höflich beim Interviewtermin im US-Konsulat oder in der US-Botschaft nach dem Grund für die Ablehnung fragen. Diese Information ist hilfreich, wenn Sie das I-1 Visum erneut beantragen möchten.

Für Ihren I-1 Visumantrag im zweiten Versuch sollten Sie sorgfältige Vorbereitungen treffen. Dazu gehört die Auswahl der richtigen Visumkategorie, das vollständige und korrekte Ausfüllen des DS-160 Online-Formulars sowie das Sammeln aussagekräftiger Nachweise.

Unsere Visa-Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

Online Auftritt vom US Visa Service
  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Garantiert mir ein I-1 Visum die Einreise in die USA?

Viele Antragstellende gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein genehmigtes US-Visum automatisch die Einreise in die Vereinigten Staaten garantiert. Tatsächlich ist ein I-1 Visum im Pass rechtlich kein Aufenthaltstitel und gewährt daher keine automatische Einreiseerlaubnis in die USA. Mit einem gültigen US-Visum können Sie sich lediglich am Grenzübergang (z.B. Flughafen) um die Einreise in die Vereinigten Staaten bewerben.

Die finale Entscheidung über die Einreise liegt bei den Grenzbeamtder U.S. Customs and Border Protection, die das Visum für die USA bei der Einreise kontrollieren. Sie entscheiden, ob Sie einreisen dürfen und gegebenenfalls für welchen Zeitraum Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten. Das bedeutet, dass Ihnen die Einreise unter Umständen verweigert werden kann.

Nach Erhalt einer Einreiseerlaubnis ist es ratsam, online im I-94 oder auf dem Einreisestempel im Pass zu überprüfen, für welchen Zeitraum Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen.

Bild von einem US-Grenzbeamten am Flughafen

Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.

Weitere Infos zur Global Entry Einreise

Visa für I-1 Familienangehörige

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie der Hauptantragstellende ein abgeleitetes I-Visum. Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder das Land verlassen.

Eine Arbeitsaufnahme ist den Familienangehörigen nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis („EAD“) ist unter I-Status folglich nicht möglich, können jedoch eine öffentliche/private Bildungseinrichtung besuchen.

Bild von begleitenden Familienangehörigen in den USA
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Die häufigsten Fragen zu I-1 Visa

Ein US-Arbeitsvisum ist immer an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie einen konkreten Arbeitgebenden in den Vereinigten Staaten vorweisen müssen, bevor Sie einen Antrag auf eine Arbeitsvisum stellen können.

Der Antragsprozess beginnt beim US-Unternehmen, das Sie anstellen möchte. Der US-Arbeitgeber stellt die Petition entweder bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder im zuständigen US-Konsulat. Da der Antrag auf eine befristete Arbeitsgenehmigung von Seiten der Firma für zukünftige ausländische Mitarbeiter:innen gestellt wird, ist der US-Arbeitgeber somit der offizielle Antragsteller. Die englische Bezeichnung hierfür lautet Petitioner. Die zukünftigen Mitarbeitenden sind die Berechtigten und somit sogenannte Beneficiaries.

Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhabende nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum beantragen.

Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfielt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z.B. Personalverantwortliche, HR, Supervisor, Vorstand, etc. ) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet, mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. 
Wenn möglich sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinterlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.

Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber:innen nicht mehr für die Firma tätig sind.

Sollte den Visuminhaber:innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller:innen gekoppelt sind.

Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.

Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber:innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.

Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen Visum vor.

Global Entry ist mit fast allen US-Visa und sogar der ESTA-Genehmigung nutzbar.
Außer, wenn Sie Inhaber:in eines der folgenden Visa sind, sind Sie von Global Entry ausgeschlossen:

  • C-1
  • C-2
  • C-3
  • H-1C
  • H-2A
  • H-2B
  • H-2R
  • H-3
  • K-1
  • K-2
  • K-3
  • K-4
  • M-1
  • M-2
  • N-8
  • N-9
  • Q-1
  • Q-2
  • Q-3
  • S-5
  • S-6
  • S-7
  • T-1
  • T-2
  • T-3
  • T-4
  • T-5
  • U-1
  • U-2
  • U-3
  • U-4
  • U-5

Personen, welche an der Produktion und Verbreitung von Filmen/Reportagen/Artikeln etc. arbeiten, erfüllen nur dann die Zugangsvoraussetzungen für ein I-Visum, wenn die Aktivität zur Verbreitung von Informationen oder Nachrichten dient und die Hauptfinanzierungsquelle sowie der wichtigste spätere „Verbreitungssort“ außerhalb der USA liegen. Das publizierte Material muss demzufolge dokumentarischer Natur sein! 

Ausschließlich kommerzielle Projekte oder beispielsweise Werbeaufnahmen qualifizieren sich nicht für ein I-Visum. In diesen Fällen wird ein Arbeitsvisum (z.B. O oder H-Visum) benötigt.

WICHTIG: Journalist:innen bzw. Medienvertreter:innen brauchen nicht für jede US-Reise ein I-Visum nur wegen ihrem Status als Journalisten. Reist beispielsweise ein: Redakteur:in ausschließlich zu einer kurzen Besprechung in die USA, so muss (je nach Staatsangehörigkeit) nicht automatisch ein I-Visum beantragt werden. Das wird erst dann notwendig, wenn die journalistische Aktivität in den USA z.B. im Rahmen einer konkreten Berichterstattung im Auftrag eines ausländischen Medienunternehmens erfolgt. Nicht die reine Berufsbezeichnung als Journalist, sondern der konkrete Aufenthaltszweck entscheidet darüber, ob Medienvertreter ein Visum benötigen und wenn ja, welches.

Arbeitsvisa für die Vereinigten Staaten können i.d.R. nicht ohne konkretes US-Arbeitsplatzangebot beantragt werden. Offizieller Antragsteller ("Petitioner") ist das US-Unternehmen der Unternehmensgruppe für den zukünftigen Mitarbeiter:innen ("Beneficiary"). Eine eigenständige Petition durch den ausländischen Arbeitnehmenden ist nicht möglich.

Beim L-1 Visumantragsprozess sind mindestens zwei Unternehmenseinheiten der Firmengruppe involviert - der ausländische Arbeitgebende sowie der US-Standort.

Das I-Visum berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme bei einem US-Medienunternehmen. Es erlaubt lediglich die beruflichen Aktivitäten im Rahmen eines Arbeitseinsatzes für einen Arbeitgeber lokalisiert außerhalb der Vereinigten Staaten.

Journalist:innen, die beauftragt sind, an kommerziellen Filmprojekten der US-Unterhaltungsindustrie oder einer ausländischen Produktionsgesellschaft zu arbeiten, benötigen ein entsprechendes Arbeitsvisum (O-, oder H-Visum).

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum I-Visum die Vorbereitung und Durchführung für eine O- oder H-Kategorie mehrere Wochen bzw. Monate dauern kann. Das Verfahren sollte also möglichst frühzeitig begonnen werden. Eine Einreise - als zeitliche Alternative - auf der visumfreien Einreise und ein späterer Statuswechsel auf ein Arbeitsvisa ist genauso wenig zulässig, wie die Nutzung eines meist schneller zu erhaltenden B-Visums.

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