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Das O-1 Visum ermöglicht besonders talentierten Personen die Arbeitsaufnahme in den USA bei einem US-Unternehmen bzw. einer US-Organisation. Anträge können unter strengen Voraussetzungen auch über eine US-Agentur gestellt werden.

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O-1 Visa im Überblick

Visumkategorie: Arbeitsvisum

Zielgruppe: besonders talentierte Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Sport, Kunst oder Entertainment, die herausragende Fähigkeiten besitzen

Gültigkeit: bis zu 5 Jahre, verlängerbar

Aufenthaltsdauer: je nach Vertrag und Projektdauer bzw. der Laufzeit der Arbeitsgenehmigung (maximal 3 Jahre; verlängerbar)

Besonderheiten: hohe Anforderungen; Arbeitsgenehmigungsverfahren erst über US-Einwanderungsbehörde danach Visumantrag im US-Konsulat

Was sind O-1 Visa?

Das O-1 Visum trägt den offiziellen Namen Extraordinary Ability or Achievement, womit außergewöhnliche Fähigkeiten in spezifischen Arbeitsbereichen gemeint sind.

Das O-1 Visum ist als klassische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA dazu bestimmt, dass besonders talentierte, ausländische Personen für eine begrenzte Zeit in den Vereinigten Staaten arbeiten können. Für das O-1 Visum gelten ähnliche Kriterien wie für das P-Visum.

Extraordinary Ability bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Person

  • über ein besonders hohes Niveau an Fähig- und Fertigkeiten im jeweiligen Fachgebiet verfügt,
  • ein weit überdurchschnittliches Niveau an Ausbildung innerhalb der Branche vorweisen kann,
  • über eine breite Anerkennung der beruflichen Leistungen innerhalb des Fachgebiets verfügt,
  • zur Spitze in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich zählt.
O-1A für Personen mit Auszeichnungen aus dem Bereich Wissenschaft, Wirtschaft oder auch Bildung

Sonderfall: O-2 Visa

Personen, die die künstlerische oder sportliche Darbietung von O-1 inhabenden Personen begleiten und unterstützen, können auf Antrag ein O-2 Visum erhalten.
O-1 visuminhabende Künstler:innen oder Sportler:innen dürfen somit bei ihren Engagements und Aktivitäten in den USA von essentiellen Mitarbeitenden begleitet bzw. unterstützt werden. 

Die O-2 Kategorie ist allerdings beschränkt auf die Bereiche O-1A Sportler:innern (z. B. begleitende Trainer:innen) und O-1B Künstler:innen (z. B. begleitendes Filmteam, Assistent:innen von Film- und Fernsehschaffenden) und unterliegt strengen Zugangskriterien.

Voraussetzungen für O-1 Visa

1. Voraussetzungen für US-Arbeitgeber

O-1 Visumanträge können ausschließlich vom US-Unternehmen bzw. einer US-Organisation oder aber von einem US-Agenten in der Rolle des Petitioners, für die jeweilige mitarbeitende Person (= Beneficiary) eingereicht werden. Auch Non-Profit- oder Regierungsorganisationen sowie US-Universitäten bzw. Bildungseinrichtungen können O-1 Visa für ausländische Personen beantragen.

In der Regel ist ein US-Stellenangebot erforderlich und die O-1 visuminhabende Person ist an diese Firma gebunden. Lediglich im Bereich der O-1B Visa existiert eine Ausnahme: Hier kann ein US-amerikanischer Agent oder eine US-amerikanische Agentur den O-1 Antrag stellen, auch wenn kein konkretes Jobangebot vorliegt. Es muss allerdings ein entsprechender Agentur-/Agentenvertrag vorliegen. Personen mit einem O-1B Visum sind zwar an die US-Agentur gebunden, können aber für verschiedene Auftraggeber und Projekte, wie zum Beispiel Filmprojekte, arbeiten.

In jedem Fall muss das Arbeitsplatzangebot in direktem Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Fähigkeiten der Person im jeweiligen Arbeitsgebiet stehen.

Der Nachweis der Existenz eines US-Unternehmens bzw. einer US-Organisation ist deshalb grundlegende Voraussetzung. O-1B Anträge von US-Agenten bzw. US-Agenturen unterliegen ebenfalls einer strengen Überprüfung. So muss beispielsweise der Nachweis erbracht werden, dass der US-Agent auch tatsächlich als solcher tätig ist, also "in business as an agent" ist.

2. Voraussetzungen für mitarbeitende Personen

Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, die sich für das O-1 Visum qualifizieren möchten, müssen ihre außergewöhnlichen Fähig- und Fertigkeiten auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet nachweisen.

Hier wird zwischen den zwei folgenden Kategorien unterschieden:

O-1A: Außerordentliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport

Der O-1A Status steht einer Person zur Verfügung, die zur Spitze in ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet zu zählen ist. Für Personen der Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder des Sports wird diese führende Stellung durch wichtige internationale Auszeichnungen, wie den Nobelpreis, dokumentiert. Da solche besonderen Prämierungen natürlich nur selten vergeben werden, können "extraordinary abilities" auch durch mindestens drei der nachfolgenden Kriterien nachgewiesen werden:

  1. Empfang eines anerkannten (nationalen / europäischen) Preises für besondere Leistungen in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport.
  2. Mitgliedschaft in nationalen Vereinigungen mit entsprechender Reputation, die hervorragende Leistungen fördern.
  3. Veröffentlichungen über die betreffende Person in (Fach-)Zeitschriften und handelsüblichen Publikationen.
  4. Teilnahme als Juror:in bei der Bewertung der Arbeit anderer Fachleute im jeweiligen Arbeitsgebiet.
  5. Beiträge von außerordentlicher Bedeutung für das jeweilige Arbeitsgebiet.
  6. Autorenschaft wichtiger Artikel in Fachzeitschriften oder Handelspublikationen.
  7. Beiträge zur Arbeit von Organisationen, die selbst einen hervorragenden Ruf genießen.
  8. Ein überdurchschnittlich hohes Gehalt oder andere (Sonder-)Vergütungen aufgrund dieser Leistungen.

O-1B: Außergewöhnliche Fähigkeiten im Bereich Kunst, Film, Fernsehen

Für den Bereich O-1B "Arts" geht es im Schwerpunkt um den Beleg der "distinction", d.h. die Dokumentation, dass der oder die Künstler:in herausragend, berühmt, führend und/oder bekannt ist.

Für O-1B Personen aus der Film- oder Fernsehbranche müssen "extraordinary achievements" belegt werden - also ein hoher Bekanntheits- und Erfolgsgrad in der Branche.

Um sich also für ein O-1B Visum zu qualifizieren, muss die Person bedeutende nationale oder internationale Preise in ihrem Arbeitsgebiet erhalten haben oder hierfür nominiert worden sein (z. B. der Academy Award ("Oscar"), Emmy, Grammy oder ein Preis der Director's Guild, aber auch vergleichbare Preise innerhalb seines Landes).
Statt mit einer dieser bedeutenden Auszeichnungen oder Preise qualifizieren sich Personen auch dann für ein O-1B Visum, wenn mindestens drei der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Vergangene oder zukünftige Engagements als Hauptdarsteller:in oder in tragenden Nebenrollen in herausragenden Produktionen oder sonstigen bedeutenden künstlerischen "Highlights".
  2. Nationale oder internationale Anerkennung für Leistungen in dem jeweiligen Arbeitsgebiet.
  3. Engagements in einer Hauptrolle, einer tragenden oder von der Kritik gewürdigten Nebenrolle für eine bedeutende gesellschaftliche Organisation oder Einrichtung.
  4. Nachweis von bedeutsamen kommerziellen Erfolgen oder von der Kritik gefeierten Leistungen im jeweiligen Arbeitsgebiet.
  5. Anerkennung von Leistungen im entsprechenden Arbeitsgebiet durch anerkannte Fachleute.
  6. Früheres oder gegenwärtig überdurchschnittlich hohes Einkommen oder andere Formen von Vergütungen.

Auch andere Nachweise zur Qualifizierung O-1A oder O-1B sind übrigens denkbar und können dem Antrag beigefügt werden, die Listen sind also nicht abschließend. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob sich eine Person für einen der spezifischen Bereiche qualifiziert und wie dies dokumentiert werden kann.

Als ausgezeichneter Musiker mit dem O-1 Visum in den USA arbeiten

Wie lange kann man sich mit O-1 Visa in den USA aufhalten?

Die genaue Aufenthaltsdauer hängt von der spezifischen Beschäftigung oder dem Projekt ab, für das das O-1 Visum beantragt wird. Daraus ergibt sich in der Regel die Gültigkeitsdauer der O-1 Petition (=Arbeitsgenehmigung I-797 Approval Notice der USCIS), wenngleich dies im Erstantrag für maximal 3 Jahre bewilligt werden kann. Verlängerungsanträge sind möglich, entweder in 1- oder 3-Jahresschritten).

O-1 visuminhabende Personen können sich für die Dauer der erteilten Arbeitsgenehmigung in den Vereinigten Staaten aufhalten sowie für einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen vor Beginn der Gültigkeitsdauer der Approval Notice und 10 Tage nach deren Ende.

Bitte beachten Sie, dass Sie jedoch ausschließlich während der Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung in den USA arbeiten dürfen (und nicht 10 Tage davor oder danach).

In der Theorie gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten im O-1 Status: Während das O-1 Visum gültig ist, kann der oder die Inhabende mehrmals in die USA einreisen oder auch am Stück in den USA verweilen, vorausgesetzt, das Visum bleibt während der gesamten Dauer der Einreisevorgänge gültig und die Arbeitsgenehmigung ist noch nicht abgelaufen.

Die endgültige Aufenthaltsdauer wird in der Praxis jedoch bei der Einreise in die USA von den jeweiligen Grenzbeamt:innen bestimmt. Selbst wenn ein O-1 Visum für einen bestimmten Zeitraum genehmigt wurde, hat der oder die Grenzbeamt:in die Befugnis, den erlaubten Aufenthalt zu kürzen oder zu verlängern, basierend auf den aktuellen Umständen bei der Einreise. Diese Entscheidung wird im I-94 Formular vermerkt, welches die erlaubte Aufenthaltsdauer offiziell dokumentiert. In der Regel orientiert sich aber der konrekte Aufenthaltsstatus an der Gültigkeit der Approval Notive I-797 (=Arbeitsgenehmigung).

Wie lange sind O-1 Visa gültig?

Die Gültigkeit des O-1 Visums bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die visuminhabende Person berechtigt sind, in die Vereinigten Staaten einzureisen und dort zu arbeiten. Bei der erstmaligen Erteilung kann das O-1 vom US-Konsulat Visum in der Theorie für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren bewilligt werden. In der Praxis werden O-1 Visa allerdings häufig auf die Dauer der Arbeitsgenehmigung (I-797 Approval Notice, USCIS), d. h. 3 Jahre, beschränkt.

Die US-Konsularbeamt:innen können die Gültigkeit des O-1 Visums in einigen Fällen auf weniger als die Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung begrenzen, beispielweise aufgrund der Staatsangehörigkeit (dies basiert auf dem Reciprocity Schedule).

Die Gültigkeitsdauer kann durch erneute Beantragung und Genehmigung des Visums beliebig oft verlängert werden, sofern weiterhin eine gültige Arbeitsgenehmigung der USCIS vorliegt bzw. verlängert wurde.

Was kostet ein O-1 Visum für die USA?

Höhe der Gebühren

Beim O-1 Visum müssen US-Arbeitgeber in einem ersten Schritt mehrere Gebühren an die US-Einwanderungsbehörde USCIS bezahlen:

  • I-129 Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.055 $ für US-Unternehmen mit mehr als 25 Vollzeitangestellten in den USA bzw. 530 $ für US-Unternehmen mit 25 oder weniger Vollzeitbeschäftigten und gemeinnützige Organisationen
  • Asylum Program Fee in Höhe von 600 $ für US-Unternehmen mit mehr als 25 Vollzeitangestellten in den USA bzw. 300 $ für US-Unternehmen mit 25 oder weniger (Non-Profit-Unternehmen sind von dieser Gebühr befreit)

In einem zweiten Schritt wird die O-1 Konsulatsgebühr in Höhe von 194,75 € (205 $) pro antragstellende Person fällig. Die Visa-Gebühr ist weder erstattungsfähig noch auf andere Personen übertragbar. Sollte es zu Verzögerungen bei Ihrer Visumbeantragung kommen, bleibt der Zahlungsnachweis innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zahlung gültig.

Gebührenzahlung

Die USCIS-Gebühren können per Zahlungsanweisung (Money Order), persönlichem Scheck, Bankscheck oder mit einer Kreditkarte oder Debitkarte unter Verwendung des Formulars G-1450 (Authorization for Credit Card Transactions) bezahlt werden.

Die Zahlung der Visa-Antragsgebühr für die US-Konsulate / US-Botschaften kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debitkarte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Zusätzliche Kosten

  • Kosten für die Ausstellung der Advisory Opinion (variierend)
  • Übersetzungskosten (variierend)

Darüber hinaus können für bestimmte O-1 Antragstellende weitere Kosten anfallen:

  • Premium Processing Gebühr in Höhe von 2.805 $
    (beschleunigte Antragstellung bei der USCIS optional buchbar)
  • Kosten für die Reisepasszustellung
    (die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei)
  • Kosten für neues Passfoto
  • Kosten für neuen Reisepass
  • Reciprocity Gebühr
  • Servicegebühren für unseren US Visa Service
  • erneute Visa-Gebührenzahlung bei zu häufigen Terminverschiebungen

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

O-1 Visum für die USA beantragen

Was muss ich bei der O-1 Visumbeantragung beachten?

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie den Prozess für die Beantragung eines O-1 Visums vollständig verstehen und sorgfältig planen. Dies umfasst die Auswahl des geeigneten Visumtyps je nach Reisezweck und Qualifikation, das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare sowie die Vorbereitung auf das Visuminterview. Es gibt viele wichtige Details zu berücksichtigen.

Im folgenden Abschnitt werden die Schritte für die Online-Antragstellung eines O-1 Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.

O-1 Anträge werden in einem ersten Schritt beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in den USA eingereicht.

Nach Bewilligung der Petition durch die USCIS müssen O-1 antragstellende Personen Alter von 14 bis 79 Jahren in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass das O-1 Visum in den meisten Fällen persönlich in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt werden muss.

Alle Voraussetzungen für O-1 Visumbewerber:innen sowie den US-Arbeitgeber müssen im Vorfeld der Visumantragstellung erfüllt sein. Darüber hinaus sollten sämtliche erforderlichen Unterlagen und Dokumente vor der Beantragung des O-1 Visums vollständig und korrekt vorliegen.

Wie lange dauert es, ein O-1 zu beantragen?

Die Zeit, die für die Beantragung eines O-1 Visums benötigt wird, hängt stark von der Bearbeitungszeit der US-Behörden, dem Interviewtermin aber auch von der Zuarbeit der Unternehmen ab.

Die meiste Zeit der Antragstellung eines O-1 Visums nimmt die Zusammenstellung der umfangreichen Unterlagen sowie die Prüfung des I-129 Formulars durch die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in Anspruch.
Sollten Sie nach der Genehmigung durch die USCIS zeitnah einen Termin im US-Konsulat / in der US-Botschaft für ein Interview erhalten, ist der größte Teil des Prozesses abgeschlossen. Die Verfügbarkeit der Interviewtermine für die O-1 Kategorie variiert je nach US-Konsulat oder US-Botschaft und der jeweiligen Saison.

Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung (Administrative Processing) erforderlich sein kann. Diese Überprüfung kann mehrere Monate dauern und dadurch zu erheblichen Verzögerungen bei der Visumbeantragung führen.

Planen Sie daher für die Beantragung Ihres O-1 Visums etwa 3 bis 5 Monate ein.

Wie beantrage ich ein O-1 Visum für die USA?

Die Beantragung eines O-1 Visums erfolgt durch das Unternehmen oder die Agentur, das für die antragstellende Person agiert. Die Einreichung der Antragsunterlagen kann nicht von der antragstellenden Person (=Beneficiary) selbst durchgeführt werden; der offizielle Antragstellende (=Petitioner) muss ein US-Unternehmen sein.

Das Verfahren zur Antragstellung des O-1 Visums gliedert sich in die folgenden Schritte:

1. Erstellung eines Gutachtens

Zum Erhalt des O-Visums ist mindestens eine Advisory Opinion erforderlich. Vielleicht ist Ihnen dieses Gutachten auch unter der Bezeichnung No Objection Letter geläufig. Dieses Gutachten wird in der Regel vom zuständigen US-Berufsverband oder einer US-Gewerkschaft bzw. Berufsorganisation ausgestellt und bescheinigt

  • einerseits die außergewöhnlichen Fähigkeiten der Person und
  • andererseits, dass keine Einwände gegen die Beschäftigungsaufnahme bestehen.

Steht kein US-Berufsverband zur Verfügung, kann ein solches Gutachten beispielsweise von geeigneten Expert:innen (Recognized Authorities) aus der jeweiligen Branche erstellt werden. In der Regel sind dann mehrere unabhängige Stellungnahmen notwendig.

O-1 Anträge müssen im nächsten Schritt mithilfe des Formulars I-129 bei dem zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) in den Vereinigten Staaten postalisch eingereicht werden.

Diese Petition muss umfangreiche Unterlagen über das US-Unternehmen / die US-Agentur sowie im Schwerpunkt Belege zu den außergewöhnlichen Fähigkeiten des Beneficiaries enthalten und der zukünftigen US-Funktion.

Nach Eingang des O-1 Antrags entscheidet die USCIS innerhalb einer Bearbeitungszeit von meist mehreren Wochen über die Petition (=Arbeitsgenehmigung). Das ist abhängig von den individuellen Bearbeitungszeiten des dann zuständigen USCIS Service Centers.

Grundsätzlich gibt es für alle Anträge, die mit dem Formular I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) bei der USCIS eingereicht werden, einschließlich des O-1 Visums, die Möglichkeit, die üblicherweise langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Dies kann durch das Formular I-907 (Request for Premium Processing Service) erfolgen, das gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2.805 $  eingereicht wird. Der Vorteil des Premium Processing Verfahrens besteht darin, dass die USCIS den Antragstellenden eine Antwort innerhalb von 15 Werktagen garantiert. Diese Antwort enthält in der Regel eine Bewilligung, eine Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen (Request For Evidence, RFE) oder eine Ablehnung.

Wenn der Antrag positiv beschieden wird, erhält das US-Unternehmen bzw. die US-Agentur ein Bewilligungsschreiben (Approval Notice I-797) per Post. Mit dieser Approval Notice kann nun das O-1 Visum beim zuständigen US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft im Heimatland der zukünftigen mitarbeitenden Person beantragt werden.

Dazu muss das Onlineformular DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State ausgefüllt werden. Im Online-Antragsformular müssen detaillierte Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten zum Ausfüllen des DS-160 Formulars bereitgehalten werden:

  • gültiger Reisepass
  • Persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten 5 Einreisen in die USA
  • Lebenslauf, um den aktuellen und die vorherigen Arbeitgeber anzugeben
  • Angaben zur schulischen Laufbahn
  • Reiseverhalten
  • digitales, biometrisches Passfoto (im Format 5 x 5 cm)
  • sicherheitsrelevante Informationen

Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung des DS-160 Formulars ist Teil unseres Services. Wir unterstützen Sie gerne bei den weiteren Schritten.

Erstellen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes, um Ihren O-1 Visumantrag abzuwickeln.

Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und einen Termin für das Visuminterview vereinbaren.

  • Zahlung der Antragsgebühr: Bezahlen Sie die O-1 Visagebühr in Höhe von 194,75 € (205 $). Die Zahlung kann online oder bar erfolgen.
  • Vereinbarung des Visuminterviewtermins: Vereinbaren Sie Ihren Termin für das Visuminterview. Dies kann entweder online über Ihr Visa-Profil oder telefonisch geschehen.

Wenn Sie unseren US Visa Service nutzen, erstellen wir das erforderliche Online-Profil, übernehmen die Zahlung der konsularischen Visagebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamten.

Für den Interviewtermin zu Ihrem O-1 Visum müssen Sie persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft  erscheinen, wo Ihre Unterlagen überprüft und Sie von den Konsularbeamt:innen interviewt werden.

Folgende Dokumente müssen für den Termin im US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inklusive Nachweis der Zahlung der konsularischen Antragsgebühr
  • Bewilligungsbescheid der USCIS (Approval Notice I-797)
  • Bestätigungsschreiben über die Anstellung in den USA
  • Gegebenenfalls weitere Dokumente wie Lebenslauf usw.

Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.

In der Regel wird O-1 Visumantragsteller:innen am Ende ihres Besuchs im US-Konsulat oder in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie optimal auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihr Visa-Interview so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wenn Ihr O-1 Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem O-1 Visum postalisch zurück oder können einen Abholung vereinbaren.

O-1 Visum einfach per Post beantragen

Antragstellende können unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Interview Waiver Program das O-1 Visum auch postalisch beantragen, ohne dafür extra zu einem Interview im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen zu müssen.

Je nach Kategorie und unter strenger Einhaltung bestimmter Voraussetzungen qualifizieren sich für das Interview Waiver Program sowohl Erstantragstellende als auch Personen, die zuvor bereits erfolgreich für ein US-Visum interviewt wurden.

Entscheidende Voraussetzungen für die postalische Einreichung des Visumantrags umfassen nicht nur spezifische Visakategorien und den Antragsort, sondern auch die Visa-Historie und mögliche Vorstrafen. Es sei jedoch angemerkt, dass das Programm keine automatische Visazusage garantiert. Antragstellende könnten dennoch zu einem Interview vorgeladen werden, da die Entscheidung darüber von den zuständigen US-Beamten getroffen wird, die den Visumantrag bearbeiten.

Versand per Post

Muster von einem O-1 Visum

Das O-1 Visum enthält wichtige Informationen zur Identifizierung der Visainhabenden und legt deren Rechte und Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten fest.

Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen genau prüfen und sicherstellen, dass sie mit den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA übereinstimmen.

Muster eines O-1 Visums

Hier sind Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:

  • Vollständiger Name der visuminhabenden Person
  • Passbild
  • Reisepassnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Visumtyp
  • Einreiseberechtigungen (M bedeutet, dass Sie mehrfach um Einreise in die USA ersuchen können. Wenn hier eine Zahl steht, können Sie entsprechend oft einen Antrag auf Einreise stellen.)
  • Name der ausstellenden Dienststelle
  • ggf. Anmerkungen (Annotation); hier das PED (Petition End Date), welches das Ablaufdatum der Arbeitsgenehmigung (I-907 Approval Notice) widerspiegelt

Wann und wie erfahre ich, ob mein O-1 Visum genehmigt wurde?

Die US-Konsulate und Botschaften sind für die Visaerteilung zuständig. Die Entscheidung über die Ausstellung eines O-1 Visums für die USA wird in der Regel von den US-Konsularbeamt:innen am Tag des Visa-Interviews getroffen.

Sie können den Status Ihres US-Visumantrags jederzeit online überprüfen. Im Normalfall gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. US-Visum genehmigt
  2. weitere Überprüfung
  3. US-Visum abgelehnt

1. O-1 Visum genehmigt

Ihr O-1 Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.

Nachdem das O-1 Visum in den Reisepass gedruckt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt.

2. Zusätzliche Überprüfung

In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, das O-Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing. Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.

3. O-1 Visum abgelehnt

Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die O-1 Kategorie qualifizieren, wird Ihr O-1 Visum für die USA abgelehnt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings bekommen Antragsteller:innen bei einer Visumablehnung normalerweise am Tag des Interviewtermins weitere Anweisungen ausgehändigt oder nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben zugeschickt.

Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation, Vorstrafen, vorherige einwanderungsrechtliche Verstöße).

Was tun, wenn das O-1 Visum für die USA abgelehnt wird?

Zunächst einmal ist es nach einer Visumablehnung grundsätzlich jederzeit möglich einen neuen O-1 Antrag zu stellen. Theoretisch besteht für Antragstellende also keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung.

Unserer Erfahrung nach ist eine erneute Antragstellung derselben Kategorie nur dann empfehlenswert, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie auch in der Lage sind, diese Änderungen bzw. neuen Umstände nachzuweisen.

Ein neues Visum zu beantragen ist wenig sinnvoll, wenn Sie die Voraussetzungen der O-1 Kategorie (z. B. Nachweis von außergewöhnlichen Fähigkeiten etc.) weiterhin nicht erfüllen. 

Nach einer Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag wieder komplett von vorne beginnen. Darüber hinaus kann bei einem Arbeitsvisum unter bestimmten Voraussetzungen eine alternative Visumkategorie infrage kommen. Dies sollte sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Allerdings kann gegen eine Visumablehnung kein Einspruch erhoben werden.

Die häufigsten Gründe für eine O-1 Visumablehnung

  • Visumvoraussetzungen werden nicht erfüllt
    Oftmals kommt es vor, dass Antragstellende nicht die notwendigen Anforderungen für die beantragte Visakategorie erfüllen (z. B. US-Unternehmen kann nicht nachweisen, dass es sich um ein rechtmäßig bestehendes US-Unternehmen handelt, das Mitarbeitende ordnungsgemäß anstellen und bezahlen kann, Mitarbeitende mit wenig Berufserfahrung oder "geringen" Qualifikationen).
    Es können sich auch Unstimmigkeiten beim Visa-Interview ergeben, wenn die beantragte Visumkategorie nicht zu dem Einreisezweck passt.
  • Fehler im Visumantrag / Mangelnde Antragsdokumentation
    Nicht selten sind Antragsunterlagen und Nachweise unvollständig, Angaben im DS-160 Visumantragsformular falsch oder der O-1 Visumantrag wurde nicht richtig vorbereitet.
  • Sonstige Gründe
    Persönliche Umstände der antragstellenden Person zählen ebenfalls zu den häufigsten Ablehnungsgründen (Vorstrafen, terroristischer Hintergrund, ansteckende Krankheiten, einwanderungsrechtliche Vergehen wie illegaler USA-Aufenthalt oder illegale Arbeit in den USA, auffälliges Verhalten bei bisherigen Einreisen).

Konsequenzen einer Visumablehnung

Welche Folgen sich für die antragstellende Person aus dem abgelehnten O-1 Visum im US-Konsualt ergeben, hängt vom Ablehnungsgrund ab. 

  1. ESTA-Sperre
    Eine O-1 Visumablehnung im Konsulat hat in der Regel zur Folge, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr genutzt werden kann. Das liegt daran, dass im ESTA-Antrag abgefragt wird, ob ein Visumantrag abgelehnt wurde. Wenn Sie diese Frage mit "ja" beantworten, wird Ihr ESTA-Antrag im Normalfall abgelehnt.
  2. Geplanter USA-Aufenthalt nicht möglich
    Wenn das O-1 Visum abgelehnt wird, kann die antragstellende Person nicht zu dem geplanten Zweck (Arbeitsaufnahme bei einem US-Unternehmen bzw. einer US-Organisation) in die USA reisen.
  3. Einreisesperre
    In manchen Fällen sprechen die US-Behörden sogar ein Einreiseverbot für die USA aus.
Tipps bei Visumablehnung

Obgleich die US-Behörden die Ablehnung nicht begründen müssen, können Sie beim Interviewtermin im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft höflich nach dem Grund der Ablehnung fragen. Diese Information hilft Ihnen, wenn Sie das O-1 Visum erneut beantragen möchten.

Ihr O-1 Visumantrag sollte spätestens im Zweitversuch sorgfältig und schlüssig vorbereitet werden. Dazu gehört die richtige Kategorie zu wählen, das DS-160 Online-Formular vollständig und richtig auszufüllen sowie aussagekräftige Nachweise zu sammeln.

Unsere Visa-Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

Online Auftritt vom US Visa Service
  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Garantiert mir das O-1 Visum die Einreise in die USA?

Viele Antragstellende nehmen an, dass sie mit einem genehmigten O-1 Visum automatisch in die USA einreisen können. Tatsächlich gewährt ein O-1 Visum im Pass jedoch keine automatische Einreise-Erlaubnis in die Vereinigten Staaten. Ein US-Visum ist rechtlich gesehen kein Aufenthaltstitel, daher gibt es selbst mit einem genehmigten O-1 Visum keine Garantie auf Einreise.

In der Praxis bedeutet dies, dass Inhabende eines gültigen O-1 Visums sich am Grenzübergang, wie beispielsweise einem Flughafen, um die Einreise in die USA bewerben können. In jedem Fall muss bei jeder Einreise das noch gültige O-1 Visum (im Reisepass) in Kombination mit der gültigen Arbeitsgenehmigung I-797 Approval Notice vorgelegt werden. Nur beides gemeinsam berechtigt zur Einreise in die USA.

Die endgültige Entscheidung über die Einreise liegt bei den Grenzbeamt:innen der U.S. Customs and Border Protection. Diese Beamt:innen entscheiden, ob Sie eingelassen werden und gegebenenfalls für welchen Zeitraum Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten. Es besteht daher - zumindest in der Theorie - die Möglichkeit, dass Ihnen die Einreise verweigert wird.

Nach der Einreise ist es ratsam, online auf der I-94 Webseite oder auf dem Einreisestempel im Pass zu überprüfen, wie lange Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen.

Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.

Weitere Infos zur Global Entry Einreise

O-1 Visa für die USA verlängern

Die Gültigkeitsdauer eines O-1 Visums kann nicht verlängert werden, unabhängig von der Visumkategorie. Rechtlich betrachtet stellt die Verlängerung eines Visums immer einen neuen Antrag dar. Es ist jedoch möglich, rechtzeitig vor Ablauf oder nach Ablauf eines alten O-1 Visums ein neues O-1 Visum zu beantragen. Das O-1 Visum kann beliebig oft neu beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings weiterhin, dass zunächst Ihre Arbeitsgenehmigung (I-797 Approval Notice) noch gültig ist bzw. zwischenzeitig verlängert wurde.

Es ist wichtig zu beachten, dass die verbleibende Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Darüber hinaus bedeutet eine vorherige Erteilung eines O-1 Visums keine Garantie für eine erneute Visumbewilligung. Alle Antragsunterlagen, einschließlich der Antragsformulare und Nachweise, müssen erneut beim US-Konsulat oder der US-Botschaft eingereicht werden bzw. im Rahmen des Verfahrens zur Arbeitsgenehmigungsverlängerung die I-797 Approval Notice beim USCIS.

Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag sorgfältig vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dadurch können potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Verlängerungsprozesses oder der Neubeantragung minimiert werden.

Für die Planung der Neubeantragung Ihres O-1 Visums sollten Sie berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat oder US-Botschaft erheblich variieren können. Planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein.

US-Visa für O-1 Familienangehörige

Begleitende Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder bis zum Alter von 21 Jahren können auf Antrag einen abgeleiteten Status, d. h. ein eigenständiges O-3 Visum, erhalten.

Kinder, die während ihres Aufenthalts in den USA 21 Jahre alt werden oder heiraten, müssen entweder ihren Nichteinwanderungsstatus ändern oder die Vereinigten Staaten verlassen.

Ehepartner:innen und Kinder haben mit dem O-3 Visum keine Arbeitserlaubnis, d. h. der Erwerb einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) in den USA ist ausgeschlossen (im Gegensatz zu anderen Kategorien wie L-1 oder E-1 / E-2).

Sie haben lediglich die Möglichkeit eine US-Bildungseinrichtung zu besuchen, z. B. um ein Voll- oder Teilzeitstudium aufzunehmen oder eine Highschool zu besuchen.

Bild von begleitenden Familienangehörigen in den USA
Lassen Sie sich umfassend zu Ihren Visa-Optionen beraten Unsere erfahrenen Consultants helfen Ihnen gerne weiter!
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Die häufigsten Fragen zu O-1 Visa

Wie erwähnt ist zum Erhalt des O-Visums im ersten Schritt eine Consultation bzw. Advisory Opinion (auch No Objection Letter genannt) erforderlich. Dieses Gutachten wird in der Regel vom zuständigen US-Berufsverband oder einer US-Gewerkschaft / Berufsorganisation ausgestellt.

Dieses Gutachten bescheinigt die außergewöhnliche Fähigkeit oder Leistungen der Person und bestätigt, dass keine Einwände gegen die Beschäftigungsaufnahme bestehen.

Bei Personen mit außergewöhnlichen Leistungen, die mit einem O-1B Visum in der US Film- oder Fernsehbranche arbeiten möchten, sind sogar zwei Advisory Opinions notwendig:

  1. eine Consultation von einer zuständigen US-amerikanischen Gewerkschaft und
  2. eine Consultation von einer zuständigen Berufsorganisation (Management Organization)

Sollte kein geeigneter US-Berufsverband oder keine US-Gewerkschaft existieren, können alternativ Gutachten von geeigneten Expert:innen (Recognized Authorities) eingereicht werden.

In den meisten Fällen wird für die Ausstellung eines solchen Schreibens die Zahlung einer Gebühr sowie die Vorlage der komplett vorbereiteten O-1 Petition von den Berufsverbänden und Gewerkschaften verlangt. 

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS stellt auf Ihrer Webseite eine (nicht abschließende) Liste von Organisationen bereit, die O Consultation Letters ausstellen.

Für Anträge auf O-1 Visa ist keine Limitierung von Seiten des US-Gesetzgebers vorgesehen (z. B. im Gegensatz zur H-1B Kategorie). Das heißt, dass eine Antragstellung zu jedem Zeitpunkt erfolgen kann, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

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