Das O-1 Visum ermöglicht besonders talentierten Personen die Arbeitsaufnahme in den USA bei einem US-Unternehmen bzw. einer US-Organisation. Anträge können unter strengen Voraussetzungen auch über eine US-Agentur gestellt werden.
Visumkategorie: Arbeitsvisum
Zielgruppe: besonders talentierte Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Sport, Kunst oder Entertainment, die herausragende Fähigkeiten besitzen
Gültigkeit: bis zu 5 Jahre, verlängerbar
Aufenthaltsdauer: je nach Vertrag und Projektdauer bzw. der Laufzeit der Arbeitsgenehmigung (maximal 3 Jahre; verlängerbar)
Besonderheiten: hohe Anforderungen; Arbeitsgenehmigungsverfahren erst über US-Einwanderungsbehörde danach Visumantrag im US-Konsulat
Das O-1 Visum trägt den offiziellen Namen Extraordinary Ability or Achievement, womit außergewöhnliche Fähigkeiten in spezifischen Arbeitsbereichen gemeint sind.
Das O-1 Visum ist als klassische Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA dazu bestimmt, dass besonders talentierte, ausländische Personen für eine begrenzte Zeit in den Vereinigten Staaten arbeiten können. Für das O-1 Visum gelten ähnliche Kriterien wie für das P-Visum.
Extraordinary Ability bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Person
Personen, die die künstlerische oder sportliche Darbietung von O-1 inhabenden Personen begleiten und unterstützen, können auf Antrag ein O-2 Visum erhalten.
O-1 visuminhabende Künstler:innen oder Sportler:innen dürfen somit bei ihren Engagements und Aktivitäten in den USA von essentiellen Mitarbeitenden begleitet bzw. unterstützt werden.
Die O-2 Kategorie ist allerdings beschränkt auf die Bereiche O-1A Sportler:innern (z. B. begleitende Trainer:innen) und O-1B Künstler:innen (z. B. begleitendes Filmteam, Assistent:innen von Film- und Fernsehschaffenden) und unterliegt strengen Zugangskriterien.
O-1 Visumanträge können ausschließlich vom US-Unternehmen bzw. einer US-Organisation oder aber von einem US-Agenten in der Rolle des Petitioners, für die jeweilige mitarbeitende Person (= Beneficiary) eingereicht werden. Auch Non-Profit- oder Regierungsorganisationen sowie US-Universitäten bzw. Bildungseinrichtungen können O-1 Visa für ausländische Personen beantragen.
In der Regel ist ein US-Stellenangebot erforderlich und die O-1 visuminhabende Person ist an diese Firma gebunden. Lediglich im Bereich der O-1B Visa existiert eine Ausnahme: Hier kann ein US-amerikanischer Agent oder eine US-amerikanische Agentur den O-1 Antrag stellen, auch wenn kein konkretes Jobangebot vorliegt. Es muss allerdings ein entsprechender Agentur-/Agentenvertrag vorliegen. Personen mit einem O-1B Visum sind zwar an die US-Agentur gebunden, können aber für verschiedene Auftraggeber und Projekte, wie zum Beispiel Filmprojekte, arbeiten.
In jedem Fall muss das Arbeitsplatzangebot in direktem Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Fähigkeiten der Person im jeweiligen Arbeitsgebiet stehen.
Der Nachweis der Existenz eines US-Unternehmens bzw. einer US-Organisation ist deshalb grundlegende Voraussetzung. O-1B Anträge von US-Agenten bzw. US-Agenturen unterliegen ebenfalls einer strengen Überprüfung. So muss beispielsweise der Nachweis erbracht werden, dass der US-Agent auch tatsächlich als solcher tätig ist, also "in business as an agent" ist.
Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, die sich für das O-1 Visum qualifizieren möchten, müssen ihre außergewöhnlichen Fähig- und Fertigkeiten auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet nachweisen.
Hier wird zwischen den zwei folgenden Kategorien unterschieden:
Der O-1A Status steht einer Person zur Verfügung, die zur Spitze in ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet zu zählen ist. Für Personen der Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder des Sports wird diese führende Stellung durch wichtige internationale Auszeichnungen, wie den Nobelpreis, dokumentiert. Da solche besonderen Prämierungen natürlich nur selten vergeben werden, können "extraordinary abilities" auch durch mindestens drei der nachfolgenden Kriterien nachgewiesen werden:
Für den Bereich O-1B "Arts" geht es im Schwerpunkt um den Beleg der "distinction", d.h. die Dokumentation, dass der oder die Künstler:in herausragend, berühmt, führend und/oder bekannt ist.
Für O-1B Personen aus der Film- oder Fernsehbranche müssen "extraordinary achievements" belegt werden - also ein hoher Bekanntheits- und Erfolgsgrad in der Branche.
Um sich also für ein O-1B Visum zu qualifizieren, muss die Person bedeutende nationale oder internationale Preise in ihrem Arbeitsgebiet erhalten haben oder hierfür nominiert worden sein (z. B. der Academy Award ("Oscar"), Emmy, Grammy oder ein Preis der Director's Guild, aber auch vergleichbare Preise innerhalb seines Landes).
Statt mit einer dieser bedeutenden Auszeichnungen oder Preise qualifizieren sich Personen auch dann für ein O-1B Visum, wenn mindestens drei der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
Auch andere Nachweise zur Qualifizierung O-1A oder O-1B sind übrigens denkbar und können dem Antrag beigefügt werden, die Listen sind also nicht abschließend. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob sich eine Person für einen der spezifischen Bereiche qualifiziert und wie dies dokumentiert werden kann.
Die genaue Aufenthaltsdauer hängt von der spezifischen Beschäftigung oder dem Projekt ab, für das das O-1 Visum beantragt wird. Daraus ergibt sich in der Regel die Gültigkeitsdauer der O-1 Petition (=Arbeitsgenehmigung I-797 Approval Notice der USCIS), wenngleich dies im Erstantrag für maximal 3 Jahre bewilligt werden kann. Verlängerungsanträge sind möglich, entweder in 1- oder 3-Jahresschritten).
O-1 visuminhabende Personen können sich für die Dauer der erteilten Arbeitsgenehmigung in den Vereinigten Staaten aufhalten sowie für einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen vor Beginn der Gültigkeitsdauer der Approval Notice und 10 Tage nach deren Ende.
Bitte beachten Sie, dass Sie jedoch ausschließlich während der Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung in den USA arbeiten dürfen (und nicht 10 Tage davor oder danach).
In der Theorie gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten im O-1 Status: Während das O-1 Visum gültig ist, kann der oder die Inhabende mehrmals in die USA einreisen oder auch am Stück in den USA verweilen, vorausgesetzt, das Visum bleibt während der gesamten Dauer der Einreisevorgänge gültig und die Arbeitsgenehmigung ist noch nicht abgelaufen.
Die endgültige Aufenthaltsdauer wird in der Praxis jedoch bei der Einreise in die USA von den jeweiligen Grenzbeamt:innen bestimmt. Selbst wenn ein O-1 Visum für einen bestimmten Zeitraum genehmigt wurde, hat der oder die Grenzbeamt:in die Befugnis, den erlaubten Aufenthalt zu kürzen oder zu verlängern, basierend auf den aktuellen Umständen bei der Einreise. Diese Entscheidung wird im I-94 Formular vermerkt, welches die erlaubte Aufenthaltsdauer offiziell dokumentiert. In der Regel orientiert sich aber der konrekte Aufenthaltsstatus an der Gültigkeit der Approval Notive I-797 (=Arbeitsgenehmigung).
Die Gültigkeit des O-1 Visums bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die visuminhabende Person berechtigt sind, in die Vereinigten Staaten einzureisen und dort zu arbeiten. Bei der erstmaligen Erteilung kann das O-1 vom US-Konsulat Visum in der Theorie für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren bewilligt werden. In der Praxis werden O-1 Visa allerdings häufig auf die Dauer der Arbeitsgenehmigung (I-797 Approval Notice, USCIS), d. h. 3 Jahre, beschränkt.
Die US-Konsularbeamt:innen können die Gültigkeit des O-1 Visums in einigen Fällen auf weniger als die Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung begrenzen, beispielweise aufgrund der Staatsangehörigkeit (dies basiert auf dem Reciprocity Schedule).
Die Gültigkeitsdauer kann durch erneute Beantragung und Genehmigung des Visums beliebig oft verlängert werden, sofern weiterhin eine gültige Arbeitsgenehmigung der USCIS vorliegt bzw. verlängert wurde.
Beim O-1 Visum müssen US-Arbeitgeber in einem ersten Schritt mehrere Gebühren an die US-Einwanderungsbehörde USCIS bezahlen:
In einem zweiten Schritt wird die O-1 Konsulatsgebühr in Höhe von 194,75 € (205 $) pro antragstellende Person fällig. Die Visa-Gebühr ist weder erstattungsfähig noch auf andere Personen übertragbar. Sollte es zu Verzögerungen bei Ihrer Visumbeantragung kommen, bleibt der Zahlungsnachweis innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zahlung gültig.
Die USCIS-Gebühren können per Zahlungsanweisung (Money Order), persönlichem Scheck, Bankscheck oder mit einer Kreditkarte oder Debitkarte unter Verwendung des Formulars G-1450 (Authorization for Credit Card Transactions) bezahlt werden.
Die Zahlung der Visa-Antragsgebühr für die US-Konsulate / US-Botschaften kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debitkarte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.
Darüber hinaus können für bestimmte O-1 Antragstellende weitere Kosten anfallen:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie den Prozess für die Beantragung eines O-1 Visums vollständig verstehen und sorgfältig planen. Dies umfasst die Auswahl des geeigneten Visumtyps je nach Reisezweck und Qualifikation, das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare sowie die Vorbereitung auf das Visuminterview. Es gibt viele wichtige Details zu berücksichtigen.
Im folgenden Abschnitt werden die Schritte für die Online-Antragstellung eines O-1 Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.
O-1 Anträge werden in einem ersten Schritt beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in den USA eingereicht.
Nach Bewilligung der Petition durch die USCIS müssen O-1 antragstellende Personen Alter von 14 bis 79 Jahren in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass das O-1 Visum in den meisten Fällen persönlich in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt werden muss.
Alle Voraussetzungen für O-1 Visumbewerber:innen sowie den US-Arbeitgeber müssen im Vorfeld der Visumantragstellung erfüllt sein. Darüber hinaus sollten sämtliche erforderlichen Unterlagen und Dokumente vor der Beantragung des O-1 Visums vollständig und korrekt vorliegen.
Die Zeit, die für die Beantragung eines O-1 Visums benötigt wird, hängt stark von der Bearbeitungszeit der US-Behörden, dem Interviewtermin aber auch von der Zuarbeit der Unternehmen ab.
Die meiste Zeit der Antragstellung eines O-1 Visums nimmt die Zusammenstellung der umfangreichen Unterlagen sowie die Prüfung des I-129 Formulars durch die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in Anspruch.
Sollten Sie nach der Genehmigung durch die USCIS zeitnah einen Termin im US-Konsulat / in der US-Botschaft für ein Interview erhalten, ist der größte Teil des Prozesses abgeschlossen. Die Verfügbarkeit der Interviewtermine für die O-1 Kategorie variiert je nach US-Konsulat oder US-Botschaft und der jeweiligen Saison.
Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung (Administrative Processing) erforderlich sein kann. Diese Überprüfung kann mehrere Monate dauern und dadurch zu erheblichen Verzögerungen bei der Visumbeantragung führen.
Planen Sie daher für die Beantragung Ihres O-1 Visums etwa 3 bis 5 Monate ein.
Die Beantragung eines O-1 Visums erfolgt durch das Unternehmen oder die Agentur, das für die antragstellende Person agiert. Die Einreichung der Antragsunterlagen kann nicht von der antragstellenden Person (= Beneficiary) selbst durchgeführt werden; der offizielle Antragstellende (= Petitioner) muss ein US-Unternehmen sein.
Das Verfahren zur Antragstellung des O-1 Visums gliedert sich in die folgenden Schritte:
Zum Erhalt des O-Visums ist mindestens eine Advisory Opinion erforderlich. Vielleicht ist Ihnen dieses Gutachten auch unter der Bezeichnung No Objection Letter geläufig. Dieses Gutachten wird in der Regel vom zuständigen US-Berufsverband oder einer US-Gewerkschaft bzw. Berufsorganisation ausgestellt und bescheinigt
Steht kein US-Berufsverband zur Verfügung, kann ein solches Gutachten beispielsweise von geeigneten Expert:innen (Recognized Authorities) aus der jeweiligen Branche erstellt werden. In der Regel sind dann mehrere unabhängige Stellungnahmen notwendig.
O-1 Anträge müssen im nächsten Schritt mithilfe des Formulars I-129 bei dem zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) in den Vereinigten Staaten postalisch eingereicht werden.
Diese Petition muss umfangreiche Unterlagen über das US-Unternehmen / die US-Agentur sowie im Schwerpunkt Belege zu den außergewöhnlichen Fähigkeiten des Beneficiaries enthalten und der zukünftigen US-Funktion.
Nach Eingang des O-1 Antrags entscheidet die USCIS innerhalb einer Bearbeitungszeit von meist mehreren Wochen über die Petition (=Arbeitsgenehmigung). Das ist abhängig von den individuellen Bearbeitungszeiten des dann zuständigen USCIS Service Centers.
Grundsätzlich gibt es für alle Anträge, die mit dem Formular I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) bei der USCIS eingereicht werden, einschließlich des O-1 Visums, die Möglichkeit, die üblicherweise langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Dies kann durch das Formular I-907 (Request for Premium Processing Service) erfolgen, das gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2.805 $ eingereicht wird. Der Vorteil des Premium Processing Verfahrens besteht darin, dass die USCIS den Antragstellenden eine Antwort innerhalb von 15 Werktagen garantiert. Diese Antwort enthält in der Regel eine Bewilligung, eine Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen (Request For Evidence, RFE) oder eine Ablehnung.
Wenn der Antrag positiv beschieden wird, erhält das US-Unternehmen bzw. die US-Agentur ein Bewilligungsschreiben (Approval Notice I-797) per Post. Mit dieser Approval Notice kann nun das O-1 Visum beim zuständigen US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft im Heimatland der zukünftigen mitarbeitenden Person beantragt werden.
Dazu muss das Onlineformular DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State ausgefüllt werden. Im Online-Antragsformular müssen detaillierte Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten zum Ausfüllen des DS-160 Formulars bereitgehalten werden:
Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung des DS-160 Formulars ist Teil unseres Services. Wir unterstützen Sie gerne bei den weiteren Schritten.
Erstellen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes, um Ihren O-1 Visumantrag abzuwickeln.
Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und einen Termin für das Visuminterview vereinbaren.
Wenn Sie unseren US Visa Service nutzen, erstellen wir das erforderliche Online-Profil, übernehmen die Zahlung der konsularischen Visagebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamten.
Für den Interviewtermin zu Ihrem O-1 Visum müssen Sie persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen, wo Ihre Unterlagen überprüft und Sie von den Konsularbeamt:innen interviewt werden.
Folgende Dokumente müssen für den Termin im US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:
Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.
In der Regel wird O-1 Visumantragsteller:innen am Ende ihres Besuchs im US-Konsulat oder in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.
Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie optimal auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihr Visa-Interview so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Ihr O-1 Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem O-1 Visum postalisch zurück oder können einen Abholung vereinbaren.
Antragstellende können unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Interview Waiver Program das O-1 Visum auch postalisch beantragen, ohne dafür extra zu einem Interview im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen zu müssen.
Je nach Kategorie und unter strenger Einhaltung bestimmter Voraussetzungen qualifizieren sich für das Interview Waiver Program sowohl Erstantragstellende als auch Personen, die zuvor bereits erfolgreich für ein US-Visum interviewt wurden.
Entscheidende Voraussetzungen für die postalische Einreichung des Visumantrags umfassen nicht nur spezifische Visakategorien und den Antragsort, sondern auch die Visa-Historie und mögliche Vorstrafen. Es sei jedoch angemerkt, dass das Programm keine automatische Visazusage garantiert. Antragstellende könnten dennoch zu einem Interview vorgeladen werden, da die Entscheidung darüber von den zuständigen US-Beamten getroffen wird, die den Visumantrag bearbeiten.
Das O-1 Visum enthält wichtige Informationen zur Identifizierung der Visainhabenden und legt deren Rechte und Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten fest.
Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen genau prüfen und sicherstellen, dass sie mit den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA übereinstimmen.
Hier sind Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:
Die US-Konsulate und Botschaften sind für die Visaerteilung zuständig. Die Entscheidung über die Ausstellung eines O-1 Visums für die USA wird in der Regel von den US-Konsularbeamt:innen am Tag des Visa-Interviews getroffen.
Sie können den Status Ihres US-Visumantrags jederzeit online überprüfen. Im Normalfall gibt es folgende Möglichkeiten:
Ihr O-1 Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.
Nachdem das O-1 Visum in den Reisepass gedruckt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt.
In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, das O-Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing. Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.
Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die O-1 Kategorie qualifizieren, wird Ihr O-1 Visum für die USA abgelehnt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings bekommen Antragsteller:innen bei einer Visumablehnung normalerweise am Tag des Interviewtermins weitere Anweisungen ausgehändigt oder nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben zugeschickt.
Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation, Vorstrafen, vorherige einwanderungsrechtliche Verstöße).
Zunächst einmal ist es nach einer Visumablehnung grundsätzlich jederzeit möglich einen neuen O-1 Antrag zu stellen. Theoretisch besteht für Antragstellende also keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung.
Unserer Erfahrung nach ist eine erneute Antragstellung derselben Kategorie nur dann empfehlenswert, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie auch in der Lage sind, diese Änderungen bzw. neuen Umstände nachzuweisen.
Ein neues Visum zu beantragen ist wenig sinnvoll, wenn Sie die Voraussetzungen der O-1 Kategorie (z. B. Nachweis von außergewöhnlichen Fähigkeiten etc.) weiterhin nicht erfüllen.
Nach einer Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag wieder komplett von vorne beginnen. Darüber hinaus kann bei einem Arbeitsvisum unter bestimmten Voraussetzungen eine alternative Visumkategorie infrage kommen. Dies sollte sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Allerdings kann gegen eine Visumablehnung kein Einspruch erhoben werden.
Welche Folgen sich für die antragstellende Person aus dem abgelehnten O-1 Visum im US-Konsualt ergeben, hängt vom Ablehnungsgrund ab.
Obgleich die US-Behörden die Ablehnung nicht begründen müssen, können Sie beim Interviewtermin im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft höflich nach dem Grund der Ablehnung fragen. Diese Information hilft Ihnen, wenn Sie das O-1 Visum erneut beantragen möchten.
Ihr O-1 Visumantrag sollte spätestens im Zweitversuch sorgfältig und schlüssig vorbereitet werden. Dazu gehört die richtige Kategorie zu wählen, das DS-160 Online-Formular vollständig und richtig auszufüllen sowie aussagekräftige Nachweise zu sammeln.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Viele Antragstellende nehmen an, dass sie mit einem genehmigten O-1 Visum automatisch in die USA einreisen können. Tatsächlich gewährt ein O-1 Visum im Pass jedoch keine automatische Einreise-Erlaubnis in die Vereinigten Staaten. Ein US-Visum ist rechtlich gesehen kein Aufenthaltstitel, daher gibt es selbst mit einem genehmigten O-1 Visum keine Garantie auf Einreise.
In der Praxis bedeutet dies, dass Inhabende eines gültigen O-1 Visums sich am Grenzübergang, wie beispielsweise einem Flughafen, um die Einreise in die USA bewerben können. In jedem Fall muss bei jeder Einreise das noch gültige O-1 Visum (im Reisepass) in Kombination mit der gültigen Arbeitsgenehmigung I-797 Approval Notice vorgelegt werden. Nur beides gemeinsam berechtigt zur Einreise in die USA.
Die endgültige Entscheidung über die Einreise liegt bei den Grenzbeamt:innen der U.S. Customs and Border Protection. Diese Beamt:innen entscheiden, ob Sie eingelassen werden und gegebenenfalls für welchen Zeitraum Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten. Es besteht daher - zumindest in der Theorie - die Möglichkeit, dass Ihnen die Einreise verweigert wird.
Nach der Einreise ist es ratsam, online auf der I-94 Webseite oder auf dem Einreisestempel im Pass zu überprüfen, wie lange Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen.
Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.
Die Gültigkeitsdauer eines O-1 Visums kann nicht verlängert werden, unabhängig von der Visumkategorie. Rechtlich betrachtet stellt die Verlängerung eines Visums immer einen neuen Antrag dar. Es ist jedoch möglich, rechtzeitig vor Ablauf oder nach Ablauf eines alten O-1 Visums ein neues O-1 Visum zu beantragen. Das O-1 Visum kann beliebig oft neu beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings weiterhin, dass zunächst Ihre Arbeitsgenehmigung (I-797 Approval Notice) noch gültig ist bzw. zwischenzeitig verlängert wurde.
Es ist wichtig zu beachten, dass die verbleibende Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Darüber hinaus bedeutet eine vorherige Erteilung eines O-1 Visums keine Garantie für eine erneute Visumbewilligung. Alle Antragsunterlagen, einschließlich der Antragsformulare und Nachweise, müssen erneut beim US-Konsulat oder der US-Botschaft eingereicht werden bzw. im Rahmen des Verfahrens zur Arbeitsgenehmigungsverlängerung die I-797 Approval Notice beim USCIS.
Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag sorgfältig vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dadurch können potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Verlängerungsprozesses oder der Neubeantragung minimiert werden.
Für die Planung der Neubeantragung Ihres O-1 Visums sollten Sie berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat oder US-Botschaft erheblich variieren können. Planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein.
Begleitende Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder bis zum Alter von 21 Jahren können auf Antrag einen abgeleiteten Status, d. h. ein eigenständiges O-3 Visum, erhalten.
Kinder, die während ihres Aufenthalts in den USA 21 Jahre alt werden oder heiraten, müssen entweder ihren Nichteinwanderungsstatus ändern oder die Vereinigten Staaten verlassen.
Ehepartner:innen und Kinder haben mit dem O-3 Visum keine Arbeitserlaubnis, d. h. der Erwerb einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) in den USA ist ausgeschlossen (im Gegensatz zu anderen Kategorien wie L-1 oder E-1 / E-2).
Sie haben lediglich die Möglichkeit eine US-Bildungseinrichtung zu besuchen, z. B. um ein Voll- oder Teilzeitstudium aufzunehmen oder eine Highschool zu besuchen.
Wie erwähnt ist zum Erhalt des O-Visums im ersten Schritt eine Consultation bzw. Advisory Opinion (auch No Objection Letter genannt) erforderlich. Dieses Gutachten wird in der Regel vom zuständigen US-Berufsverband oder einer US-Gewerkschaft / Berufsorganisation ausgestellt.
Dieses Gutachten bescheinigt die außergewöhnliche Fähigkeit oder Leistungen der Person und bestätigt, dass keine Einwände gegen die Beschäftigungsaufnahme bestehen.
Bei Personen mit außergewöhnlichen Leistungen, die mit einem O-1B Visum in der US Film- oder Fernsehbranche arbeiten möchten, sind sogar zwei Advisory Opinions notwendig:
Sollte kein geeigneter US-Berufsverband oder keine US-Gewerkschaft existieren, können alternativ Gutachten von geeigneten Expert:innen (Recognized Authorities) eingereicht werden.
In den meisten Fällen wird für die Ausstellung eines solchen Schreibens die Zahlung einer Gebühr sowie die Vorlage der komplett vorbereiteten O-1 Petition von den Berufsverbänden und Gewerkschaften verlangt.
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS stellt auf Ihrer Webseite eine (nicht abschließende) Liste von Organisationen bereit, die O Consultation Letters ausstellen.
Für Anträge auf O-1 Visa ist keine Limitierung von Seiten des US-Gesetzgebers vorgesehen (z. B. im Gegensatz zur H-1B Kategorie). Das heißt, dass eine Antragstellung zu jedem Zeitpunkt erfolgen kann, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
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