Das P-Visum bietet herausragenden Künstler:innen, Sportler:innen und Entertainer:innen die Möglichkeit, in den Vereinigten Staaten an Wettbewerben, Events oder auch Tourneen teilzunehmen.
Visumkategorie: Arbeitsvisum
Zielgruppe: außergewöhnliche Talente aus dem Bereich Kunst, Sport und Entertainment
Gültigkeit: bis zu 5 Jahre
Aufenthaltsdauer: für den Zeitraum des Events bzw. des Arbeitsaufenthalts - abhängig von der Laufzeit der Arbeitsgenehmigung (maximal 1-5 Jahre; verlängerbar)
Besonderheiten: verschiedene Unterkategorien, Gutachten benötigt, viele Ausnahmen und Sonderfälle
Das P-Visum ermöglicht es Personen aus den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Leistungssport, zeitlich begrenzt in den USA zu arbeiten, um beispielsweise an Wettbewerben, Konzerten oder sonstigen Events teilzunehmen oder als Athlet:in in den Vereinigten Staaten zu agieren.
Für das P-Visum gelten ähnliche Kriterien wie für das O-1 Visum. Um sich zu qualifizieren, muss eine Person ein außergewöhnliches Maß an Fähigkeiten und Erfolgen in ihrem jeweiligen Bereich nachweisen. Dies kann durch bedeutende nationale oder internationale Auszeichnungen, herausragende Leistungen in wichtigen Produktionen, Wettbewerben oder durch Anerkennung von Fachleuten in der Branche erfolgen.
Hierbei wird zwischen dem P-1A Visum für Athlet:innen oder dem P-1B Visum für Entertainment Gruppen unterschieden.
Das P-2 Visum richtet sich an Personen aus dem Bereich Kunst und Entertainment, die im Rahmen eines Austauschprogramms in den USA auftreten.
Mit dem P-3 Visum können Künstler:innen und Entertainer:innen aufgrund eines kulturellen Programmes in den USA auftreten oder auch unterrichten.
Die P-Antragstellung muss zwingend von einem US-Unternehmen bzw. einer US-Organisation oder aber von US-Agent:innen / US-Agenturen (Petitioner) für die ausländische Person (Beneficiary) erfolgen.
In der Regel muss ein konkretes US-Stellenangebot für die P-antragstellende Person vorliegen und die Person kann dann ausschließlich für diesen US-Arbeitgeber tätig werden. Wenn ein US-amerikanischer Agent oder eine US-amerikanische Agentur den P-Antrag stellt, ist kein konkretes Jobangebot erforderlich und die Person mit P-Visum kann für verschiedene Auftraggeber tätig werden – ist allerdings an die US-Agentur gebunden. Es muss also zwingend ein entsprechender Agenturvertrag vorliegen.
Das bedeutet, dass die Existenz eines US-Unternehmens bzw. einer US-Organisation nachgewiesen werden muss. Wenn der Antrag über US-Agent:innen oder US-Agenturen gestellt wird, wird überprüft, ob diese tatsächlich als Agent:innen arbeiten, also "in business as an agent" sind.
Es gibt drei Hauptkategorien des P-Visums für Künstler:innen und Sportler:innen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Qualifikationen. Für jede P-Kategorie gelten spezifische Anforderungen und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Das P-1 Visum ist für Athlet:innen, Künstler:innen oder Unterhaltungskünstler:innen bestimmt, die Teil einer international anerkannten Gruppe sind oder die selbst eine herausragende Leistung aufweisen. Es wird hierbei in zwei Unterkategorien P-1A (Internationally Recognized Athlete) und P-1B (Member of Internationally Recognized Entertainment Group) unterschieden.
Die Visumbestimmungen für die P-1 Kategorie variieren je nachdem, ob es sich um Einzelpersonen/Mannschaften (P-1A) oder aber um eine antragstellende Person als Teil einer Gruppe (P-1B) handelt.
Das P-1A Visum gilt für einzelne Athlet:innen, Trainer:innen oder Sportmannschaften, die herausragende Leistungen erbracht haben und international anerkannt sind.
Diese Personen müssen bedeutende Auszeichnungen oder eine lange Erfolgsgeschichte vorweisen, um mit einem P-1A Visum z.B. an US-Profisportveranstaltungen tätig werden zu dürfen, bei denen sie herausragende Leistungen erbringen werden.
Je nachdem, für welchen Personenkreis ein P-1A Visum beantragt werden soll, müssen spezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein. So müssen Athlet:innen ihre bisherigen herausragenden sportlichen Leistungen nachweisen, gleiches gilt für Sportteams. Für Amatuer-Sportler:innen bzw. Trainer:innen im Amateurbereich gelten nochmals strengere Voraussetzungen. Wollen Athlet:innen Mitglied eines US-Sportteams werden, so gibt es auch für diese bestimmte Auflagen.
Das P-1B Visum gilt für Mitglieder von international anerkannten Unterhaltungsgruppen, wie Bands oder einem Orchester, die als Teil einer Gruppe in die USA kommen. Einzelkünstler:innen qualifizieren sich hier nicht.
Die Gruppe selbst muss eine längere Erfolgsgeschichte vorweisen können. Das heißt, dass sie über ein hohes Maß an Fähigkeiten und Anerkennung verfügen, und mindestens 75% der Mitglieder seit mindestens einem Jahr eine "substanzielle und dauerhafte Beziehung zur Gruppe" haben.
Der Nachweis der „internationaly recognized entertainment group“ kann entweder durch bedeutende internationale oder nationale Preise nachgewiesen werden. Oder alternativ müssen drei der folgenden Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Die Gruppe:
Auch andere Nachweise sind denkbar, um den Bekanntheitsgrad der jeweiligen Gruppe zu dokumentieren. Es qualifizieren sich hier also leider nur namhafte Künstler:innen bzw. Entertainmentgruppen.
Für bestimmte Unterhaltungsgruppen können Ausnahmen von den Anforderungen der internationalen Anerkennung gelten. Zum Beispiel können Zirkuskünstler:innen oder unverzichtbares Zirkuspersonal von diesen Anforderungen befreit sein, ebenso wie Gruppen, die zwar national anerkannt sind, aber noch keine internationale Auszeichnung erhalten haben.
Das P-2 Visum (Performer or Group Performing under Reciprocal Exchange Program) richtet sich an Sportler:innen, Künstler:innen oder Unterhaltungskünstler:innen wie z. B. Darsteller:innen und Mitglieder von Theatergruppen, die Teil eines kulturellen Austauschprogramms zwischen den USA und einem anderen Land sind.
Die Kategorie bezieht sich auf gegenseitige Austauschvereinbarungen zwischen Organisationen, die sich der Förderung von Kunst und Kultur widmen. Derzeit wurden fünf gegenseitige P-2 Vereinbarungen zwischen den folgenden Organisationen ausgehandelt:
Sollten im Visumantrag andere Organisationen aufgelistet werden, überprüft die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) ob das Abkommen dem regulatorischen Standard entspricht.
Darüber hinaus müssen P-2 Antragstellende Fähigkeiten besitzen, die mit denen der US-Künstler:innen und Entertainer:innen vergleichbar sind, die an dem Programm außerhalb der Vereinigten Staaten teilnehmen.
Ein P-3 Visum (Artist or Entertainer Part of a Culturally Unique Program) kann von einzelnen Künstler:innen oder Darstellungsgruppen genutzt werden, die alleine oder als Teil einer Gruppe in die Vereinigten Staaten kommen, um dort eine einzigartige oder traditionelle ethnische, volkstümliche, kulturelle, musikalische, schauspielerische oder auch künstlerische Darbietung zu präsentieren, zu betreuen oder zu lehren.
Als kulturell einzigartig gelten Leistungen vor allem dann, wenn sie spezifisch für ein bestimmtes Land, eine bestimmte Religion oder eine bestimmte Ethnie stehen.
Darüber hinaus muss die geplante Veranstaltung in den USA kulturellen Ursprungs sein und zur Weiterentwicklung der Kunstform der antragstellenden Person beitragen. Diese Veranstaltungen können entweder kommerziell oder nicht kommerziell sein.
Personen, die P-Visuminhabende fachlich begleiten und dabei von wesentlicher Bedeutung sind, können ebenfalls ein entsprechendes P-Visum beantragen. Es muss bei der Beantragung jedoch bewiesen werden, dass in den USA keine andere Person zur Verfügung steht, die diese Aufgaben entsprechend übernehmen könnte.
Diese Visa werden dann z.B. als P-1S, P-2S oder auch P-3S ausgestellt.
Mit einem P-Visum dürfen sich ausländische Personen und unterstützende Mitarbeitende für den Zeitraum des jeweiligen zu besuchenden Events in den Vereinigten Staaten aufhalten, maximal jedoch 365 Tage.
In der Regel orientiert sich die konkrete Aufenthaltsdauer an der erteilten Arbeitserlaubnis (I-797 Approval Notice, USCIS). Eine Verlängerung ist in Ein-Jahres-Schritten möglich.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die tatsächliche Aufenthaltsdauer vor Ort bei jeder Einreise individuell von den US-Grenzbeamt:innen festgelegt und online im elektronischen I-94 dokumentiert wird.
Im Gegensatz zur Arbeitsgenehmigung (I-797 Approval Notice), die für nahezu alle P-Kategorien auf maximal ein Jahr limitiert ist, können die P-Visa im US-Konsulat direkt auf 5 Jahre erteilt werden. In der Praxis werden P-Visa allerdings häufig auf die Dauer der Arbeitsgenehmigung (I-797 Approval Notice, USCIS).
Die US-Konsularbeamt:innen können die Gültigkeit des P-Visums in einigen Fällen auf weniger als die Gültigkeitsdauer der genehmigten Arbeitsgenehmigung begrenzen, beispielweise aufgrund der Staatsangehörigkeit (dies basiert auf dem Reciprocity Schedule).
Theoretisch sind also P-Visa und die damit verbundene Arbeitsgenehmigung ohne Einschränkung immer wieder verlängerbar (sofern noch alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind). Lediglich P-1A Visa für international anerkannte Leistungssportler:innen bilden hier eine Ausnahme, diese können auf maximal 10 Jahre erneuert werden.
Beim P-Visum müssen US-Arbeitgeber in einem ersten Schritt mehrere Gebühren an die US-Einwanderungsbehörde USCIS bezahlen:
In einem zweiten Schritt muss die Konsulatsgebühr in Höhe von 194,75 € (205 $) pro antragstellende Person bezahlt werden. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist nicht rückerstattbar oder auf andere Personen übertragbar. Sollte es zu Verzögerungen bei Ihrer Visumbeantragung kommen, bleibt der Zahlungsnachweis innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zahlung gültig.
Die USCIS-Gebühren können per Zahlungsanweisung (Money Order), persönlichem Scheck, Bankscheck oder mit einer Kreditkarte oder Debitkarte unter Verwendung des Formulars G-1450 (Authorization for Credit Card Transactions) bezahlt werden.
Sie haben die Möglichkeit die Bearbeitungsgebühr der US-Konsulate / US-Botschaften per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debitkarte oder Barzahlung in einer Bank zu bezahlen.
Darüber hinaus können für bestimmte P-Visumantragstellende weitere Kosten anfallen:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie den Prozess für die Beantragung eines P-Visums vollständig verstehen und sorgfältig planen. Dies umfasst die Auswahl des geeigneten Visumtyps je nach Reisezweck, das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare sowie die Vorbereitung auf das Visuminterview. Es gibt viele wichtige Details zu berücksichtigen.
Im folgenden Abschnitt werden die Schritte für die Online-Antragstellung eines P-Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.
P-Anträge werden in einem ersten Schritt beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in den USA eingereicht.
Nach Bewilligung der Petition durch die USCIS müssen P-Antragstellende im Alter von 14 bis 79 Jahren in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass das P-Visum in den meisten Fällen persönlich in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt werden muss.
Alle Voraussetzungen für P-Visumantragstellende und die erforderlichen Unterlagen müssen im Vorfeld der Visumantragstellung erfüllt sein. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Dokumente vorhanden und korrekt vorbereitet sind.
Die Zeit, die für die Beantragung eines P-Visums benötigt wird, hängt stark von der Bearbeitungszeit der US-Behörden aber auch dem Interviewtermin ab.
Die meiste Zeit der Antragstellung eines P-Visums nimmt die Zusammenstellung der umfangreichen Unterlagen sowie die Prüfung des I-129 Formulars durch die US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) in Anspruch. Sollten Sie nach der Genehmigung der USCIS zeitnah einen Termin im US-Konsulat für einen Interviewtermin bekommen, ist es fast geschafft. Nach einer gründlichen Prüfung Ihres Visumantrags und im Idealfall einer Genehmigung wird Ihr Reisepass zur Ausstellung des Visums einbehalten. Etwa eine Woche nach dem Visuminterview wird der Reisepass mit dem P-Visum per Post zugestellt.
Es ist wichtig zu beachten, dass es in einigen Fällen zu einer zusätzlichen Sicherheitsüberprüfung (Administrative Processing) kommen kann, die mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und somit zu erheblichen Verzögerungen bei der Visumbeantragung führen kann.
Daher sollten Sie für die Beantragung Ihres P-Visums in der Regel 2-4 Monate einplanen.
Die Beantragung eines P-Visums erfolgt durch das US-Unternehmen, die Organisation oder US-Agent:innen, die für die antragstellende Person agieren. Die Einreichung der Antragsunterlagen kann nicht von den Künstler:innen, Sportler:innen oder der Gruppe (= Beneficiary) selbst durchgeführt werden, der offizielle Antragstellende muss eine US-Organisation, ein US-Unternehmen oder eine US-Agentur sein (= Petitioner).
Das Verfahren zur Antragstellung des P-Visums gliedert sich in die folgenden Schritte:
Unabhängig davon, wer den Antrag stellt, ist für das P-Visum zunächst ein Gutachten (Consultation / Advisory Opinion) erforderlich, ähnlich wie beim O-1 Verfahren. Dieses als "No Objection Letter" bekannte Bestätigungsschreiben dient hauptsächlich dem Nachweis der Qualifikation der antragstellenden Person und soll US-amerikanische Athlet:innen und Künstler:innen vor ausländischer Konkurrenz schützen.
Die antragstellende Organisation muss eine Stellungnahme der zuständigen amerikanischen Gewerkschaft oder des US-Berufsverbandes einholen, die besagt, dass keine Bedenken hinsichtlich der Erteilung einer temporären Arbeitsgenehmigung bestehen und die Künstler:innen oder Sportler:innen die erforderlichen Qualifikationen besitzen.
Die meisten Berufsverbände oder Gewerkschaften in den USA verlangen für die Ausstellung dieses Schreibens eine Gebühr sowie die Vorlage der vollständig vorbereiteten P-Petition, die dann im zweiten Schritt bei der USCIS eingereicht werden muss.
Sobald eine positive Stellungnahme vorliegt, kann der Antrag auf Arbeitsgenehmigung beim entsprechenden USCIS Service-Center mit dem Formular I-129, Petition for a Nonimmigrant Worker, eingereicht werden. Dem Antrag müssen die umfangreichen Nachweise zur Erfüllung der individuellen Zugangsvoraussetzungen (je nach P-Unterkategorie) beigefügt werden.
Die US-Einwanderungsbehörde informiert den Petitioner per I-797 Mitteilungsschreiben über die Genehmigung (Approval Notice) bzw. Ablehnung.
Nach Erhalt des P-Antrags wird die USCIS innerhalb einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten über die Petition (=Arbeitsgenehmigung) entscheiden, je nach Kapazitäten des zuständigen USCIS Service Centers. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die üblicherweise langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen: Gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2.805 $ kann der Beschleunigungsantrag durch das Formular I-907 (Request for Premium Processing Service) eingereicht werden. Dank des Premium Processing Verfahrens garantiert die USCIS den Antragstellenden innerhalb von 15 Werktagen eine Antwort. Diese Antwort enthält in der Regel eine Bewilligung, eine Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen (Request For Evidence, RFE) oder eine Ablehnung.
Mit der Approval Notice I-797 kann nun das P-Visum beim heimischen US-Konsulat beantragt werden. Dafür muss das Onlineformular DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State ausgefüllt werden. Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereithalten:
Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services. Wir helfen Ihnen gerne mit den weiteren Schritten.
Am Tag des Interviews müssen Sie persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen, wo Ihre Unterlagen überprüft und Sie von den Konsularbeamten interviewt werden.
Folgende Dokumente müssen für den Termin im US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:
Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.
In der Regel wird P Visumantragsteller:innen am Ende ihres Besuchs im US-Konsulat oder in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.
Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie optimal auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihr Visa-Interview so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Ihr Antrag zum P-Visum genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem P-Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin an einer Abholstelle vereinbaren.
Unter bestimmten Bedingungen haben Antragsteller:innen die Möglichkeit, das P-Visum auch postalisch zu beantragen, ohne persönlich zu einem Interview im US-Konsulat oder in der US-Botschaft zu erscheinen.
Zum einen können Erstantragstellende unter bestimmten Kategorien und strengen Bedingungen diese Möglichkeit nutzen. Doch auch Antragsteller:innen, die sich für dieselbe Visumkategorie bewerben und bereits zuvor im Rahmen eines Interviews im US-Konsulat genehmigt wurden, qualifizieren sich.
Wichtige Voraussetzungen für die postalische Einreichung des Visumantrags sind unter anderem die Visakategorie, der Antragsort sowie die bisherige Visumhistorie bezüglich Ablehnungen oder mögliche Vorstrafen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Programm keine automatische Genehmigung des P-Visums garantiert. Antragsteller:innen, die ihren Antrag postalisch einreichen, können dennoch zu einem Interview nachträglich eingeladen werden.
Weitere Infos zum postalischen VisumantragDas P-Visum enthält eine Vielzahl von Informationen, die dazu dienen, die jeweilige Person bei der Einreise zu identifizieren und ihre Rechte sowie Einschränkungen während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten festzulegen.
Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass sie der beantragten Visumkategorie entsprechen.
Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:
Die Auslandsvertretungen der Vereinigten Staaten von Amerika (US-Konsulate und US-Botschaften) sind für die Visumerteilung verantwortlich.
Die Entscheidung darüber, ob ein Visum für die USA ausgestellt wird oder nicht, treffen die US-Konsularbeamt:innen in der Regel am Tag des Visa-Interviews. P-Visumantragstellende erfahren also im Normalfall beim Visa-Termin, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
Im Normalfall gibt es folgende Möglichkeiten:
Ihr P-Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.
Nachdem das P-Visum in den Reisepass gedruckt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt oder kann abgeholt werden.
In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, das P-Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing. Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.
Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die Visumkategorie P qualifizieren, wird Ihr Visumantrag für die USA abgelehnt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings bekommen Antragsteller:innen bei einer Visumablehnung normalerweise am Tag des Interviewtermins weitere Anweisungen ausgehändigt oder nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben zugeschickt.
Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation, Vorstrafen, vorherige einwanderungsrechtliche Verstöße).
Nach einer Visumablehnung im US-Konsualt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, jederzeit einen neuen P-Antrag zu stellen. Es gibt keine festgelegte Wartezeit bis zur nächsten Einreichung.
Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass eine erneute Antragstellung derselben Kategorie nur dann empfehlenswert ist, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie in der Lage sind, diese Änderungen oder neuen Umstände nachzuweisen.
Es ist wenig sinnvoll, ein neues Visum zu beantragen, wenn Sie weiterhin nicht die Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie erfüllen, wie beispielsweise den Nachweis der Rückkehrabsicht in Ihr Heimatland, ausreichende finanzielle Mittel oder berufliches Fachwissen.
Nach einer Visumablehnung müssen Sie den Visumantrag von Grund auf neu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine alternative Arbeitsvisumkategorie in Betracht gezogen werden. Dies sollte sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gegen eine Visumablehnung kein Einspruch eingelegt werden kann.
Welche Folgen sich für die antragstellende Person aus dem abgelehnten P-Visum im US-Konsulat ergeben, hängt vom Ablehnungsgrund ab.
Obwohl die US-Behörden nicht verpflichtet sind, die Ablehnung zu begründen, können Sie höflich beim Interviewtermin im US-Konsulat oder in der US-Botschaft nach dem Grund für die Ablehnung fragen. Diese Information kann Ihnen helfen, wenn Sie das P-Visum erneut beantragen möchten.
Für Ihren P-Visumantrag im Zweitversuch ist eine sorgfältige und durchdachte Vorbereitung unerlässlich. Dies beinhaltet die Auswahl der richtigen Visumkategorie, die vollständige und korrekte Ausfüllung des DS-160 Online-Formulars sowie das Sammeln aussagekräftiger Nachweise.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Viele Antragsteller:innen nehmen fälschlicherweise an, dass ein genehmigtes US-Visum automatisch die Einreise in die USA ermöglicht. Jedoch ist ein P-Visum im Reisepass keine automatische Eintrittserlaubnis. Rechtlich gesehen ist ein Visum für die USA kein Aufenthaltstitel, sodass selbst mit einem genehmigten US-Visum im Reisepass keine Garantie auf Einreise besteht. Ein gültiges US-Visum ermöglicht lediglich die Bewerbung um die Einreiseerlaubnis an einem Grenzübergang, wie beispielsweise einem US-amerikanschen Flughafen.
In jedem Fall muss bei jeder Einreise das noch gültige P-Visum (im Reisepass) in Kombination mit der gültigen Arbeitsgenehmigung I-797 Approval Notice vorgelegt werden. Nur beides gemeinsam berechtigt zur Einreise in die USA.
Die letztendliche Entscheidung über die Einreise liegt bei den Grenzbeamt:innen der U.S. Customs and Border Protection, die alle reisenden Personen kontrollieren. Sie entscheiden darüber, ob eine Einreise gestattet wird oder nicht und für welchen Zeitraum ein Aufenthaltsstatus gewährt wird.
Nach Erhalt einer Einreiseerlaubnis ist es ratsam, online im I-94-Formular oder auf dem Einreisestempel im Reisepass zu überprüfen, wie lange der legale Aufenthalt in den USA gestattet ist.
Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.
Fachlich gesehen handelt es sich auch bei einer Visumverlängerung immer um einen neuen Antrag. Es ist aber durchaus möglich rechtzeitig vor Ablauf oder nach Ablauf eines alten P-Visums ein neues zu beantragen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die restliche Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine vorherige Erteilung eines P-Visums keine Garantie für eine erneute Visumbewilligung darstellt. Alle Antragsunterlagen (Antragsformulare, Nachweise etc.) müssen erneut bei dem US-Konsulat / der US-Botschaft eingereicht werden.
Voraussetzung hierfür ist allerdings weiterhin, dass zunächst Ihre Arbeitsgenehmigung (I-797 Approval Notice) noch Gültigkeit besitzen muss, bzw. auch diese zwischenzeitlich verlängert wurde.
Daher ist es ratsam, den Antrag gut vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dies minimiert potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Verlängerungsprozesses bzw. der Neubeantragung.
Zur Planung der Neubeantragung Ihres P-Visums, sollten Sie beachten, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat bzw. zuständiger US-Botschaft stark variieren können. Planen Sie daher genug Vorlaufzeit ein.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von P visuminhabenden Personen können ein P-4 Visum beantragen. Mit dem Status P-4 darf keine Arbeit aufgenommen werden.
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