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Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) schaffte freie Handelsbeziehungen zwischen den USA, Mexiko und Kanada. Im Zuge dessen wurde für kanadische und mexikanische Staatsangehörige ein spezielles US-Arbeitsvisum geschaffen. Wir erläutern, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und ob sich durch das Nachfolgeabkommen USMCA Änderungen für das TN-Visum ergeben haben.

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TN im Überblick

Visumkategorie: Arbeitsvisum

Zielgruppe: Hochqualifizierte Fachkräfte aus Mexiko und Kanada

Gültigkeit: bis zu 3 Jahre

Aufenthaltsdauer: bis zu 3 Jahre

Besonderheiten: Voraussetzungen für Antragstellende sehr hoch

Was sind TN-Visa?

Mexikanische und kanadische Staatsangehörige können mit dem TN-Visum in den USA arbeiten. Die Abkürzung "TN" steht für Treaty NAFTA. Diese Bezeichnung wurde nach der Einführung der USA-Mexiko-Kanada-Vereinbarung bzw. des United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) einfach beibehalten. Das USMCA ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement (NAFTA).

Es gibt zwei Arten von TN-Visa:

TN-1 Visum: Für kanadische Staatsbürger:innen

TN-2 Visum: Für mexikanische Staatsbürger:innen

Bild von USA Mexiko und Kanada Flagge

Voraussetzungen für TN-Visa

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines TN-Visums sind erfüllt, wenn:

  • Ihre Mitarbeitenden die mexikanische oder kanadische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • ein konkretes Stellenangebot in den USA (keine selbständige Beschäftigung) vorliegt,
  • die angebotene Stelle in den Bereich USMCA Professionals fällt,
  • Ihre Mitarbeitenden zu den USMCA Professionals gehören (s. u.) und
  • ein qualifizierter Abschluss (mindestens Bachelor) der Mitarbeitenden vorliegt.

Zu den sogenannten USMCA Professionals gehören u. a.

  • Unternehmensberater:innen
  • Ingenieur:innen
  • Jurist:innen
  • Informatiker:innen
  • Volkswirt:innen
  • Wissenschaftler:innen

Anerkannte Berufe des TN-Visums

Gemäß USMCA / NAFTA sind etwa 60 Berufe aufgeführt, für die Personen mit entsprechender Erfahrung möglicherweise ein TN-Visum erhalten können, sofern sie alle erforderlichen Anforderungen erfüllen.

  • Apotheker:in
  • Architekt:in
  • Ärztliches Fachpersonal (nur Lehre oder Forschung)
  • Astronom:in
  • Autor:in für technische Publikationen
  • Berufsberatung
  • Bibliothekar:in
  • Biochemiker:in
  • Biolog:in
  • Bodenkundler:in
  • Buchhalter:in
  • Chemiker:in
  • Computer-Systemanalytiker:in
  • Entomolog:in
  • Epidemiolog:in
  • Ergotherapeut:in
  • Ernährungsberater:in
  • Ernährungs-Wissenschaftler:in
  • Forschungsassistenz (in einer postsekundären Bildungseinrichtung)
  • Förster:in
  • Waldarbeiter:in (einschließlich Forst-Wissenschaftler:in)
  • Freizeittherapeut:in
  • Gartenbauingenieur:in
  • Geflügel-Wissenschaftler:in
  • Genetiker:in
  • Geochemiker:in
  • Geolog:in
  • Geophysiker:in (einschließlich Ozeanograph:in in Mexiko und den Vereinigten Staaten)
  • Grafikdesigner:in
  • Hochschullehrkraft
  • Hoteldirektion
  • Imker:in
  • Industriedesigner:in
  • Ingenieur:in
  • Innenarchitekt:in / Interior Designer:in
  • Landschaftsarchitekt:in
  • Landvermesser:in
  • Landwirt:in (einschließlich Agronom:in)
  • Mathematiker:in (einschließlich Statistiker:in)
  • Medizinische:r Labortechniker:in (Kanada) / Medizinische:r Technolog:in (Mexiko und die Vereinigten Staaten)
  • Meteorolog:in
  • Molkereiwissenschaftler:in
  • Pflanzenzüchter:in
  • Pharmakolog:in
  • Physiker:in (einschließlich Ozeanograph:in in Kanada)
  • Physiotherapeut:in / Krankengymnast:in
  • Psycholog:in
  • Rechtsanwält:in (einschließlich Notar:in in Quebec)
  • Schadensregulierer:in in der Katastrophenhilfe
  • Seminarlehrkraft
  • Sozialarbeiter:in
  • Staatlich anerkannte Krankenpflegekraft
  • Stadtplaner:in (einschließlich Geograf:in)
  • Tierärzt:in
  • Tierwissenschaftler:in
  • Tierzüchter:in
  • Universitätslehrkraft
  • Unternehmensberater:in
  • Weideland Manager:in / Range Manager
  • Wirtschafts-Wissenschaftler:in
  • Wissenschaftlicher Techniker:in / Technolog:in
  • Zahnärztliches Fachpersonal
  • Zoolog:in

Aufenthaltsdauer und Gültigkeit von TN-Visa

Die anfängliche Aufenthaltsdauer mit einem TN-Visum beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Während dieser Zeit können die Visuminhaber legal in den USA arbeiten und leben. Es ist wichtig zu beachten, dass das TN-Visum ausschließlich für berufliche Tätigkeiten gilt, die in der NAFTA-Vereinbarung aufgeführt sind.

Das TN-Visum bleibt gültig, solange der Visuminhabende seine berufliche Tätigkeit ausübt und die Bedingungen des Visums einhält. Sollte sich die Beschäftigung ändern oder enden, muss der Visuminhabende entweder das Land verlassen oder einen neuen Antrag für ein TN-Visum in Verbindung mit einer neuen Anstellung stellen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass das TN-Visum keinen direkten Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) bietet. Dennoch ist es möglich, durch andere Wege, wie zum Beispiel durch familiäre Beziehungen oder andere Arbeitsvisa, den Status zu ändern und eine Green Card zu beantragen.

Was kostet ein TN-Visum?

Die konsularische Visagebühr für das TN-Visum liegt bei 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder rückerstattbar noch auf andere Personen übertragbar.

Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.

In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.

Die Gebühren variieren zudem je nachdem, wo bzw. wann das TN-Visum beantragt wird:

  • Im USCIS Antragsverfahren: 460 US-Dollar
  • Bei einer Beantragung an der US-Grenze: 56 US-Dollar
Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Darüber hinaus können für bestimmte TN Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen:

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

TN-Visa für die USA beantragen

Für den Beantragungsprozess von TN-Visa gibt es für mexikanische und kanadische Staatsangehörige jeweils verschiedene Möglichkeiten:

  in der Regel: alternativ:
Kanada Beantragung an der US-Grenze (CBP) Beantragung im US-Konsulat / in der US-Botschaft oder Beantragung der I-129 Petition bei der USCIS
Mexiko persönliches Interview im US-Konsulat / in der US-Botschaft unter Vorlage aller Dokumente Beantragung der I-129 Petition bei der USCIS

 

Hier sind die Verfahren zur Beantragung des TN-Visums für kanadische und mexikanische Staatsbürger:innen:

Kanadische Staatsbürger:innen

Kanadische Staatsbürger:innen müssen kein TN-Visum bei einem US-Konsulat beantragen. Sie können ihre Berechtigung zur TN-Klassifizierung direkt bei der Einreise in die USA nachweisen, indem sie die erforderlichen Unterlagen den Beamt:innen der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) an bestimmten US-Einreisehäfen oder Vorabfertigungsstationen vorlegen.

Die erforderlichen Unterlagen umfassen:

  • Nachweis der kanadischen Staatsbürgerschaft
  • Ein Schreiben des potenziellen Arbeitgebers, das die berufliche Position, den Zweck der Beschäftigung, die Aufenthaltsdauer und die Bildungsabschlüsse beschreibt
  • Eine Bewertung der Zeugnisse (falls zutreffend)

Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie auf der Website der CBP. Wenn der CBP-Beamte die Berechtigung feststellt, wird der Antragstellende als TN-Nichteinwandernder zugelassen.

Alternativ kann der potenzielle Arbeitgeber das Formular I-129, Petition for Nonimmigrant Worker, bei der USCIS einreichen. Nach Genehmigung des Formulars I-129 kann der Antragstellende bei der CBP die Einreise beantragen, indem er den Genehmigungsbescheid, einen Nachweis der kanadischen Staatsbürgerschaft und eine Kopie des Formulars I-129 vorlegt. Bei Genehmigung durch den CBP-Beamten wird der Antragstellende als TN-Nichteinwanderer zugelassen.

Mexikanische Staatsbürger:innen

Mexikanische Staatsbürger:innen müssen ein TN-Visum bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat in Mexiko beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des US-Außenministeriums unter "Mexican and Canadian NAFTA Professional Worker".

Nach Genehmigung des TN-Visums können sie die Einreise an bestimmten US-Einreisehäfen oder Vorab-/Pre-Flight-Inspektionsstationen beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der CBP. Bei Genehmigung durch den CBP-Beamten wird der Antragstellende als TN-Nichteinwandernde zugelassen.

Wie beantrage ich ein TN-Visum?

Die Beantragung eines TN-Visums erfolgt durch das US-Unternehmen, die Organisation oder US-Agent:innen, die für die antragstellende Person agieren. Die Einreichung der Antragsunterlagen kann nicht kann nicht von der betreffenden Person selbst durchgeführt werden, der offizielle Antragstellende muss eine US-Organisation, ein US-Unternehmen oder eine US-Agentur sein.

Das Verfahren zur Antragstellung des TN-Visums gliedert sich in die folgenden Schritte:

1. DS-160 Formular ausfüllen

Mit der Approval Notice kann nun das TN-Visum beim heimischen US-Konsulat beantragt werden. Dafür muss das Onlineformular DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State ausgefüllt werden. Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereithalten:

  • Gültiger Reisepass
  • Persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten fünf Einreisen in die USA
  • Lebenslauf, damit der aktuelle und die vorherigen Arbeitgeber angegeben werden können
  • Angaben zur schulischen Laufbahn
  • Reiseverhalten
  • Sicherheitsfragen
  • Digitales, biometrisches Passfoto (im Format 5 x 5 cm)

Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.

Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services. Wir helfen Ihnen gerne mit den weiteren Schritten.

Erstellen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes, über das Ihr TN-Visumantrag abgewickelt werden kann.

Hier haben Sie auch die Möglichkeit, die Visa-Bearbeitungsgebühr zu entrichten und einen Termin für das Visuminterview zu vereinbaren.

Zahlung der Antragsgebühr: Entrichten Sie die TN-Visagebühr in Höhe von 175,75 € (185 $). Die Zahlung kann online oder bar erfolgen.

Vereinbarung des Visuminterviewtermins: Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für das Visuminterview. Dies ist entweder online über das Visa-Profil oder telefonisch möglich.

Bei Inanspruchnahme unseres US Visa Services erstellen wir das erforderliche Online-Profil, übernehmen die konsularische Visagebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamten.

Am Tag des Interviews müssen Sie persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen, wo Ihre Unterlagen überprüft und Sie von den Konsularbeamten interviewt werden.

Folgende Dokumente müssen für den Termin im US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inklusive Nachweis der Zahlung der konsularischen Antragsgebühr
  • Begleitschreiben zum Zweck der Einreise
  • Gegebenenfalls weitere Dokumente wie finanzielle Nachweise, Kopie des Arbeitsvertrags, Kopie des Mietvertrags, Lebenslauf usw.

Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.

In der Regel wird TN Visumantragsteller:innen am Ende ihres Besuchs im US-Konsulat oder in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie optimal auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihr Visa-Interview so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wenn Ihr Antrag zum TN-Visum genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem TN-Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.

Beschleunigte Beantragung mit Premium Processing

Grundsätzlich besteht für alle Anträge, die mit dem Formular I-129 (Petition for a Nonimmigrant Worker) bei der USCIS eingereicht werden – so auch beim TN Visum – die Möglichkeit, die langen Bearbeitungszeiten zu beschleunigen.

Möglich ist das mit dem Formular I-907 (Request for Premium Processing) und einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von . Der Vorteil des Premium Processing Verfahrens ist, dass die USCIS Antragstellenden eine Antwort innerhalb von 15 Werktagen garantiert. Die Antwort beinhaltet in der Regel eine Bewilligung oder aber auch eine Nachfrage (Request For Evidence, RFE) bzw. Ablehnung.

Achtung: Aufgrund des großen Antragsvolumens kann das Premium Processing Verfahren für einen bestimmten Zeitraum außer Kraft gesetzt werden, was die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate verlängern kann. Dies variiert allerdings von Jahr zu Jahr.

Muster eines TN-Visums

Das TN-Visum enthält eine Vielzahl von Informationen, die zur Identifizierung des Visuminhabenden dienen und deren Rechte sowie Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten festlegen.

Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA entsprechen.

Muster eines TN Visums

Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:

  • Vollständiger Name der visuminhabenden Person
  • Passbild
  • Reisepassnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Visumtyp
  • Einreiseberechtigungen (M bedeutet, dass Sie mehrfach um Einreise in die USA ersuchen können. Wenn hier eine Zahl steht, können Sie entsprechend oft einen Antrag auf Einreise stellen.)
  • Name der ausstellenden Dienststelle
  • ggf. Anmerkungen

Auswirkungen des Freihandelsabkommens USMCA

Aus NAFTA wurde die USA-Mexiko-Kanada-Vereinbarung: Das Freihandelsabkommen mit dem Namen United States-Mexico-Canada Agreement, kurz USMCA, hat das 1994 abgeschlossene nordamerikanische North American Free Trade Agreement, kurz NAFTA, ersetzt. Das Handelsabkommen USMCA ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.

Der USCMA-Vertrag baut im Wesentlichen auf NAFTA auf. Auch die Rechtsvorschriften für Arbeitskräftemobilität werden unter dem USMCA Freihandelsabkommen im Großen und Ganzen fortgeführt. Die Liste der Berufe, die für TN-Arbeitsvisa im Rahmen von NAFTA in Betracht kamen, wurde nicht erweitert.

Die Voraussetzungen für Antragstellende sind demnach dieselben wie unter dem NAFTA-Abkommen. Auch die Bezeichnung TN bzw. TD wurde beibehalten. Somit hat sich die Schwierigkeit, ein TN-Visum zu erhalten, nicht wesentlich geändert.

Bild aus Mexiko
Unsere Visa-Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

Online Auftritt vom US Visa Service
  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

Ist meine Einreise in die USA mit dem TN-Visum garantiert?

Viele TN-Antragstellende gehen irrtümlich davon aus, dass ein genehmigtes US-Visum ihnen automatisch die Einreise in die Vereinigten Staaten ermöglicht. Allerdings bietet ein TN-Visum im Reisepass keine Garantie für die Einreise in die USA.

Ein US-Visum ist rechtlich gesehen kein Aufenthaltstitel und daher ist mit einem genehmigten TN-Visum keine Einreisegewähr verbunden. Ein gültiges US-Visum berechtigt lediglich zur Beantragung der Einreise an einem Grenzübergangspunkt, wie beispielsweise einem Flughafen.

Die endgültige Entscheidung über die Einreise und die Dauer des Aufenthalts trifft bei jeder Einreise der Grenzkontrollbeamte oder die Grenzkontrollbeamtin. Beachten Sie, dass Sie nur noch selten einen Einreisestempel in Ihrem Reisepass erhalten. Überprüfen Sie deshalb unmittelbar nach der Einreise online Ihren I-94 Status.

Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.

Weitere Infos zur Global Entry Einreise

Verlängerung eines TN-Visums

Das TN-Visum, das Bürgerinnen und Bürgern aus Kanada und Mexiko ermöglicht, vorübergehend in den USA zu arbeiten, kann nach Ablauf der anfänglichen Aufenthaltsdauer verlängert werden.

Hier sind die wesentlichen Schritte und Überlegungen zur Verlängerung des TN-Visums:

Voraussetzungen

Um eine Verlängerung des TN-Visums zu beantragen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Fortbestehende Beschäftigung: Die berufliche Tätigkeit, für die das TN-Visum ursprünglich erteilt wurde, muss weiterhin bestehen. Jede Änderung der Position oder des Arbeitgebers erfordert eine neue Visumbeantragung.
  2. Unveränderte Bedingungen: Die Bedingungen, unter denen das ursprüngliche TN-Visum erteilt wurde, müssen weiterhin erfüllt sein.

Verlängerungsprozess

Es gibt zwei Hauptwege, das TN-Visum zu verlängern:

  1. In den USA bleiben: Der Arbeitgeber kann im Namen des TN-Inhabenden eine Verlängerung bei den US-amerikanischen Einwanderungsbehörden (USCIS) beantragen. Dies erfolgt durch Einreichen des Formulars I-129, Petition for a Nonimmigrant Worker. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Visums gestellt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
  2. Aus- und Wiedereinreise: Alternativ kann der TN-Inhabende die USA verlassen und bei der Wiedereinreise an einem Grenzübergangspunkt (z.B. einem Flughafen) ein neues TN-Visum beantragen. Dies erfordert die Vorlage aller notwendigen Dokumente, einschließlich eines aktuellen Beschäftigungsnachweises und eines neuen Arbeitsvertrags.

Wichtige Hinweise

  • Keine Begrenzung der Verlängerungen: Es gibt keine spezifische Begrenzung für die Anzahl der Verlängerungen eines TN-Visums, solange die Beschäftigungsbedingungen erfüllt bleiben.
  • Frühzeitige Antragstellung: Es wird empfohlen, den Verlängerungsantrag frühzeitig zu stellen, um sicherzustellen, dass es keine Lücken im rechtlichen Status gibt.
  • Dokumentation: Alle relevanten Dokumente, wie der ursprüngliche Arbeitsvertrag, Nachweise über die Qualifikationen und aktuelle Beschäftigungsnachweise, sollten bereitgehalten und aktualisiert werden.

US-Visa für TN Familienangehörige

Für Ehepartner:innen und Kinder besteht die Möglichkeit einen abgeleiteten Status, den sogenannten TD-Status bzw. das TD-Visum, zu erhalten. "TD" steht für Trade Dependents.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) hierbei nicht möglich ist. Gegebenenfalls muss alternativ überprüft werden, ob ein eigenes TN-Visum beantragt werden sollte.

Bild von begleitenden Familienangehörigen in den USA
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Die häufigsten Fragen zum TN Visum

Ein US-Arbeitsvisum ist immer an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie einen konkreten Arbeitgebenden in den Vereinigten Staaten vorweisen müssen, bevor Sie einen Antrag auf eine Arbeitsvisum stellen können.

Der Antragsprozess beginnt beim US-Unternehmen, das Sie anstellen möchte. Der US-Arbeitgeber stellt die Petition entweder bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder im zuständigen US-Konsulat. Da der Antrag auf eine befristete Arbeitsgenehmigung von Seiten der Firma für zukünftige ausländische Mitarbeiter:innen gestellt wird, ist der US-Arbeitgeber somit der offizielle Antragsteller. Die englische Bezeichnung hierfür lautet Petitioner. Die zukünftigen Mitarbeitenden sind die Berechtigten und somit sogenannte Beneficiaries.

Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhabende nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum beantragen.

Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfielt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z.B. Personalverantwortliche, HR, Supervisor, Vorstand, etc. ) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet, mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. 
Wenn möglich sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinterlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.

Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber:innen nicht mehr für die Firma tätig sind.

Sollte den Visuminhaber:innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller:innen gekoppelt sind.

Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.

Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber:innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.

Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen Visum vor.

Arbeitsvisa für die Vereinigten Staaten können i.d.R. nicht ohne konkretes US-Arbeitsplatzangebot beantragt werden. Offizieller Antragsteller ("Petitioner") ist das US-Unternehmen der Unternehmensgruppe für den zukünftigen Mitarbeiter:innen ("Beneficiary"). Eine eigenständige Petition durch den ausländischen Arbeitnehmenden ist nicht möglich.

Beim L-1 Visumantragsprozess sind mindestens zwei Unternehmenseinheiten der Firmengruppe involviert - der ausländische Arbeitgebende sowie der US-Standort.

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