Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) schaffte freie Handelsbeziehungen zwischen den USA, Mexiko und Kanada. Im Zuge dessen wurde für kanadische und mexikanische Staatsangehörige ein spezielles US-Arbeitsvisum geschaffen. Wir erläutern, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und ob sich durch das Nachfolgeabkommen USMCA Änderungen für das TN-Visum ergeben haben.
Visumkategorie: Arbeitsvisum
Zielgruppe: Hochqualifizierte Fachkräfte aus Mexiko und Kanada
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre
Aufenthaltsdauer: bis zu 3 Jahre
Besonderheiten: Voraussetzungen für Antragstellende sehr hoch
Mexikanische und kanadische Staatsangehörige können mit dem TN-Visum in den USA arbeiten. Die Abkürzung "TN" steht für Treaty NAFTA. Diese Bezeichnung wurde nach der Einführung der USA-Mexiko-Kanada-Vereinbarung bzw. des United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) einfach beibehalten. Das USMCA ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement (NAFTA).
Es gibt zwei Arten von TN-Visa:
TN-1 Visum: Für kanadische Staatsbürger:innen
TN-2 Visum: Für mexikanische Staatsbürger:innen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines TN-Visums sind erfüllt, wenn:
Zu den sogenannten USMCA Professionals gehören u. a.
Gemäß USMCA / NAFTA sind etwa 60 Berufe aufgeführt, für die Personen mit entsprechender Erfahrung möglicherweise ein TN-Visum erhalten können, sofern sie alle erforderlichen Anforderungen erfüllen.
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Die anfängliche Aufenthaltsdauer mit einem TN-Visum beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Während dieser Zeit können die Visuminhaber legal in den USA arbeiten und leben. Es ist wichtig zu beachten, dass das TN-Visum ausschließlich für berufliche Tätigkeiten gilt, die in der NAFTA-Vereinbarung aufgeführt sind.
Das TN-Visum bleibt gültig, solange der Visuminhabende seine berufliche Tätigkeit ausübt und die Bedingungen des Visums einhält. Sollte sich die Beschäftigung ändern oder enden, muss der Visuminhabende entweder das Land verlassen oder einen neuen Antrag für ein TN-Visum in Verbindung mit einer neuen Anstellung stellen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass das TN-Visum keinen direkten Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) bietet. Dennoch ist es möglich, durch andere Wege, wie zum Beispiel durch familiäre Beziehungen oder andere Arbeitsvisa, den Status zu ändern und eine Green Card zu beantragen.
Die konsularische Visagebühr für das TN-Visum liegt bei 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person. Diese allgemeine Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften muss von allen Antragstellenden bezahlt werden und ist weder rückerstattbar noch auf andere Personen übertragbar.
Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debit-Karte oder Barzahlung in einer Bank erfolgen.
In der Regel kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab Zahlungsdatum verwendet werden.
Die Gebühren variieren zudem je nachdem, wo bzw. wann das TN-Visum beantragt wird:
Darüber hinaus können für bestimmte TN Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Für den Beantragungsprozess von TN-Visa gibt es für mexikanische und kanadische Staatsangehörige jeweils verschiedene Möglichkeiten:
in der Regel: | alternativ: | |
Kanada | Beantragung an der US-Grenze (CBP) | Beantragung im US-Konsulat / in der US-Botschaft oder Beantragung der I-129 Petition bei der USCIS |
Mexiko | persönliches Interview im US-Konsulat / in der US-Botschaft unter Vorlage aller Dokumente | Beantragung der I-129 Petition bei der USCIS |
Kanadische Staatsbürger:innen müssen kein TN-Visum bei einem US-Konsulat beantragen. Sie können ihre Berechtigung zur TN-Klassifizierung direkt bei der Einreise in die USA nachweisen, indem sie die erforderlichen Unterlagen den Beamt:innen der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) an bestimmten US-Einreisehäfen oder Vorabfertigungsstationen vorlegen.
Die erforderlichen Unterlagen umfassen:
Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie auf der Website der CBP. Wenn der CBP-Beamte die Berechtigung feststellt, wird der Antragstellende als TN-Nichteinwandernder zugelassen.
Alternativ kann der potenzielle Arbeitgeber das Formular I-129, Petition for Nonimmigrant Worker, bei der USCIS einreichen. Nach Genehmigung des Formulars I-129 kann der Antragstellende bei der CBP die Einreise beantragen, indem er den Genehmigungsbescheid, einen Nachweis der kanadischen Staatsbürgerschaft und eine Kopie des Formulars I-129 vorlegt. Bei Genehmigung durch den CBP-Beamten wird der Antragstellende als TN-Nichteinwanderer zugelassen.
Mexikanische Staatsbürger:innen müssen ein TN-Visum bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat in Mexiko beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des US-Außenministeriums unter "Mexican and Canadian NAFTA Professional Worker".
Nach Genehmigung des TN-Visums können sie die Einreise an bestimmten US-Einreisehäfen oder Vorab-/Pre-Flight-Inspektionsstationen beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der CBP. Bei Genehmigung durch den CBP-Beamten wird der Antragstellende als TN-Nichteinwandernde zugelassen.
Die Beantragung eines TN-Visums erfolgt durch das US-Unternehmen, die Organisation oder US-Agent:innen, die für die antragstellende Person agieren. Die Einreichung der Antragsunterlagen kann nicht kann nicht von der betreffenden Person selbst durchgeführt werden, der offizielle Antragstellende muss eine US-Organisation, ein US-Unternehmen oder eine US-Agentur sein.
Das Verfahren zur Antragstellung des TN-Visums gliedert sich in die folgenden Schritte:
Mit der Approval Notice kann nun das TN-Visum beim heimischen US-Konsulat beantragt werden. Dafür muss das Onlineformular DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State ausgefüllt werden. Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereithalten:
Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.
Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services. Wir helfen Ihnen gerne mit den weiteren Schritten.
Am Tag des Interviews müssen Sie persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen, wo Ihre Unterlagen überprüft und Sie von den Konsularbeamten interviewt werden.
Folgende Dokumente müssen für den Termin im US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:
Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.
In der Regel wird TN Visumantragsteller:innen am Ende ihres Besuchs im US-Konsulat oder in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.
Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie optimal auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihr Visa-Interview so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Ihr Antrag zum TN-Visum genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem TN-Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.
Das TN-Visum enthält eine Vielzahl von Informationen, die zur Identifizierung des Visuminhabenden dienen und deren Rechte sowie Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten festlegen.
Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA entsprechen.
Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:
Aus NAFTA wurde die USA-Mexiko-Kanada-Vereinbarung: Das Freihandelsabkommen mit dem Namen United States-Mexico-Canada Agreement, kurz USMCA, hat das 1994 abgeschlossene nordamerikanische North American Free Trade Agreement, kurz NAFTA, ersetzt. Das Handelsabkommen USMCA ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.
Der USCMA-Vertrag baut im Wesentlichen auf NAFTA auf. Auch die Rechtsvorschriften für Arbeitskräftemobilität werden unter dem USMCA Freihandelsabkommen im Großen und Ganzen fortgeführt. Die Liste der Berufe, die für TN-Arbeitsvisa im Rahmen von NAFTA in Betracht kamen, wurde nicht erweitert.
Die Voraussetzungen für Antragstellende sind demnach dieselben wie unter dem NAFTA-Abkommen. Auch die Bezeichnung TN bzw. TD wurde beibehalten. Somit hat sich die Schwierigkeit, ein TN-Visum zu erhalten, nicht wesentlich geändert.
Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.
Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.
Das TN-Visum, das Bürgerinnen und Bürgern aus Kanada und Mexiko ermöglicht, vorübergehend in den USA zu arbeiten, kann nach Ablauf der anfänglichen Aufenthaltsdauer verlängert werden.
Hier sind die wesentlichen Schritte und Überlegungen zur Verlängerung des TN-Visums:
Um eine Verlängerung des TN-Visums zu beantragen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Es gibt zwei Hauptwege, das TN-Visum zu verlängern:
Für Ehepartner:innen und Kinder besteht die Möglichkeit einen abgeleiteten Status, den sogenannten TD-Status bzw. das TD-Visum, zu erhalten. "TD" steht für Trade Dependents.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) hierbei nicht möglich ist. Gegebenenfalls muss alternativ überprüft werden, ob ein eigenes TN-Visum beantragt werden sollte.
Ein US-Arbeitsvisum ist immer an ein bestimmtes US-Unternehmen gebunden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie einen konkreten Arbeitgebenden in den Vereinigten Staaten vorweisen müssen, bevor Sie einen Antrag auf eine Arbeitsvisum stellen können.
Der Antragsprozess beginnt beim US-Unternehmen, das Sie anstellen möchte. Der US-Arbeitgeber stellt die Petition entweder bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder im zuständigen US-Konsulat. Da der Antrag auf eine befristete Arbeitsgenehmigung von Seiten der Firma für zukünftige ausländische Mitarbeiter:innen gestellt wird, ist der US-Arbeitgeber somit der offizielle Antragsteller. Die englische Bezeichnung hierfür lautet Petitioner. Die zukünftigen Mitarbeitenden sind die Berechtigten und somit sogenannte Beneficiaries.
Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhabende nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum beantragen.
Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfielt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z.B. Personalverantwortliche, HR, Supervisor, Vorstand, etc. ) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet, mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen.
Wenn möglich sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinterlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
Viele Unternehmen fragen sich, was mit dem firmengebundenen Arbeitsvisum passiert, wenn Visuminhaber:innen nicht mehr für die Firma tätig sind.
Sollte den Visuminhaber:innen gekündigt werden oder er bzw. sie selbst kündigen, verliert das Arbeitsvisum für die USA automatisch seine Gültigkeit. Auch die abgeleiteten Visa von eventuell mitgereisten Familienangehörigen verlieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit, da diese an das Visum der Hauptantragsteller:innen gekoppelt sind.
Das bedeutet, dass ehemalige Visuminhaber:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mit dem Visum einreisen dürfen, auch wenn das Arbeitsvisum theoretisch noch zeitliche Gültigkeit besitzt. Sollten betroffene Visuminhabende künftig touristisch oder geschäftlich in die USA reisen wollen, dann müssen sie, je nachdem was für Tätigkeiten vor Ort ausgeübt werden und über welche Dauer, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.
Praxistipp: Um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen, empfiehlt es sich, das US-Konsulat über die neue Arbeitssituation zu informieren. Hierfür reicht es, wenn die zuständigen Unternehmensvertreter:innen (z. B. Personalverantwortliche / HR, Supervisor, Vorstand etc.) eine E-Mail an das zuständige Konsulat sendet mit der Bitte das Visum der ehemaligen Arbeitnehmer:innen ungültig zu machen. Wenn möglich, sollte noch eine Kopie des Visums beigefügt werden. Das Konsulat wird dann eine entsprechende Notiz im System hinlegen, damit auch die US-Beamt:innen an der US-Grenze Bescheid wissen.
In einigen Fällen werden Visuminhaber:innen sogar vom US-Konsulat direkt kontaktiert, mit der Bitte das Visum einzuschicken, damit es ungültig gemacht werden kann. In anderen Fällen wird das Visum einfach bei der nächsten Einreise in die USA von dem Grenzbeamten bzw. der Grenzbeamtin ungültig gemacht.
Unsere Empfehlung: Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist. Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen Visum vor.
Arbeitsvisa für die Vereinigten Staaten können i.d.R. nicht ohne konkretes US-Arbeitsplatzangebot beantragt werden. Offizieller Antragsteller ("Petitioner") ist das US-Unternehmen der Unternehmensgruppe für den zukünftigen Mitarbeiter:innen ("Beneficiary"). Eine eigenständige Petition durch den ausländischen Arbeitnehmenden ist nicht möglich.
Beim L-1 Visumantragsprozess sind mindestens zwei Unternehmenseinheiten der Firmengruppe involviert - der ausländische Arbeitgebende sowie der US-Standort.
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