Für Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie längere USA-Aufenthalte gibt es eine spezielle Visakategorie: das Besuchervisum B-1 / B-2 (Temporary Visitor for Business & Pleasure). Was genau hinter dem Besuchervisum für die USA steckt und wer das beliebte Reisevisum beantragen kann, erklären wir nachfolgend. Wenn Sie Hilfe beim Antrag auf B-1 / B-2 Visa für die USA benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Wie der Name schon sagt können Inhabende eines Besuchervisums (Visitor Visa) die USA "besuchen" und mit B-1 / B-2 Visa geschäftlich (z. B. Meetings mit Kund:innen) oder zu privaten Zwecken (z. B. Urlaub) in die USA reisen.
B-1 / B-2 Visa werden von allen US-Visumskategorien mit Abstand am häufigsten beantragt. In den US-Konsulaten bzw. US-Botschaften in Deutschland entfallen mehr als 21% aller Visumanträge auf diese Kategorie.
Personen bestimmter Staatsangehörigkeiten, die eingeschränkt geschäftlich oder touristisch in die USA reisen möchten, sollten im Vorfeld prüfen, ob sie alternativ die visumfreie Einreise mit ESTA im Rahmen des Visa Waiver Program nutzen können. Ein ESTA-Antrag ist nämlich schneller und günstiger zu beantragen als ein B-Visum und erlaubt die gleichen Aufenthaltszwecke nur kürzer (d. h. für 90 Tage statt für 180 Tage).
Beim B-Status wird grundsätzlich zwischen Geschäftsreise (B-1) und Urlaub (B-2) unterschieden. Das B-1 Visum ist also nicht besser als das B-2 Visum oder umgekehrt. Es handelt sich hier um Nichteinwanderungsvisa für Personen, die vorübergehend aus geschäftlichen Gründen (B-1) oder zum Vergnügen (B-2) oder zu einer Kombination beider Zwecke (B-1 / B-2) in die Vereinigten Staaten einreisen möchten.
Wichtig: Bei der Ausstellung des B-Visums wird in der Praxis häufig keine Unterteilung in B-1 Visum und B-2 Visum vorgenommen. Das B-1 / B-2 Geschäfts- und Touristenvisum (Business / Tourist) wird von den US-Konsulaten bzw. den US-Botschaften oftmals als ein kombiniertes Visum erteilt. Grund hierfür ist, dass geschäftliche und touristische Reisen in die USA häufig verbunden sind. Viele B-Visa enthalten deshalb den Vermerk "B-1 / B-2", womit die touristische und gleichzeitig die geschäftliche Einreise ermöglicht wird.
Folgende Personengruppen können B-1 / B-2 Visa für die USA beantragen:
Eine geschäftliche Reise dient dazu, die Handels- oder Berufsinteressen im Ausland zu fördern, schließt aber eine Arbeitsaufnahme oder Bezahlung in den USA aus. Typische Einreisegründe mit einem B-1 Visum sind z. B. Meetings, Konferenzen, Messebesuche und After-Sales Service.
Personen, die eine kurze Reise in die USA zu touristischen bzw. privaten Zwecken unternehmen möchten, erhalten auf Antrag ein B-2 Visum. Dies betrifft vorrangig den klassischen touristischen Urlaub, Verwandtschaftsbesuche oder aber auch medizinische Aufenthalte.
Wie hoch die Kosten für US-Visa sind, hängt davon ab, welches Visum beantragt wird. Grundsätzlich gilt: Je mehr Antragsschritte erforderlich werden und je mehr US-Behörden involviert sind, desto teurer ist die Visumbeantragung. Die Antragsgebühren für US-Visa können somit sehr verschieden sein.
Wer ein Visum für die USA in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft beantragt, muss folgende Gebühren zahlen:
Bei Antragsverfahren über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), z. B. Anträgen auf US-Arbeitsvisa, fallen weitere Kosten an.
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
B-Visa, auch bekannt als Besuchervisa, werden für vorübergehende geschäftliche oder touristische Reisen in die Vereinigten Staaten vergeben. Die grundlegenden Anforderungen an antragstellende Personen lauten wie folgt:
Für beide B-Visa-Typen gilt, dass Antragsteller:innen eine gründliche Antragsprüfung durchlaufen müssen, die einen Interviewtermin in einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat einschließt.
Während des Interviews müssen sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und überzeugende Beweise für ihre beabsichtigte Reise und Rückkehrbindung vorlegen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und der Bewerbungsprozess von Land zu Land variieren können, da sie von der US-Botschaft oder dem Konsulat im jeweiligen Land festgelegt werden. Vor der Beantragung eines B-Visums sollten Reisende die aktuellen Richtlinien und Anforderungen der jeweiligen US-Botschaft oder des Konsulats sorgfältig prüfen.
Für internationale Reisende, die in die Vereinigten Staaten reisen möchten, stellen sowohl das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) als auch das B-Visum wichtige Einreiseoptionen dar. Beide ermöglichen den Aufenthalt in den USA für identische Zwecke, weisen jedoch auch signifikante Unterschiede auf.
Die Wahl zwischen den beiden Optionen hängt von den individuellen Reisezielen, der geplanten Aufenthaltsdauer und anderen spezifischen Anforderungen ab. Vor der USA-Reise ist es ratsam, sich gründlich über die jeweiligen Anforderungen und Einschränkungen zu informieren, um eine reibungslose und rechtlich korrekte Reise zu gewährleisten.
Gemeinsamkeiten:
Unterschiede:
Nein. Das B-1 Visum ist ein Besuchervisum, mit welchem Sie auf keinen Fall in den USA arbeiten dürfen. Hierfür benötigen Sie ein Arbeitsvisum oder Einwanderungsvisum.
Einen vereinfachten Prozess zur Verlängerung eines B-1 Visums gibt es nicht. Nach Ablauf des Visums muss es komplett neu beantragt werden. Das genaue Ablaufdatum ("Expiration Date") ist auf Ihrem Visum vermerkt.
Familienangehörige von B-1 Visuminhaber:innen, die mit in die USA reisen möchten, benötigen ein eigenes Visum. Sollten Ihre Familienangehörigen nicht an den geplanten geschäftlichen Aktivitäten teilnehmen, käme für sie ein B-2 Visum für Touristen infrage.
Es gibt vielfältige Gründe, warum ein Visumantrag abgelehnt werden kann. Manchmal können selbst kleinere Fehler bei der Beantragung zur Ablehnung führen. Vermeiden Sie dieses Risiko und kontaktieren Sie uns, bevor Sie Ihr Visum für die USA beantragen.
Bei der Ausstellung von B-Visa wird in der Regel ein kombiniertes B-1 / B-2 Visum erteilt, mit welchem Sie also auch als Urlauber in die USA reisen dürfen. Weitere Informationen hierzu haben wir auf unserer Übersichtsseite für US-Besuchervisa zusammengestellt.
Die Gebühren für die Beantragung eines Visums sind je nach Kategorie ganz unterschiedlich und sie können u. a. aufgrund von Wechselkursschwankungen regelmäßig steigen oder sinken. Jeder Antragsteller sollte sich daher im Vorfeld der Beantragung über die aktuell geltenden Gebühren informieren. Wir erklären an anderer Stelle ausführlich alles Wissenswerte über die Kosten eines US-Visums.
Ein Antrag auf ein B-1 / B-2 Visum besteht immer aus zwei Schritten:
Den B-Visumantrag können Sie jederzeit online über das DS-160 Formular stellen und abschicken. Im US-Konsulat bearbeitet wird ein Visumantrag jedoch immer erst mit dem persönlichen Visa-Interview. Die jeweiligen Terminverfügbarkeiten der einzelnen Konsulate können Sie online nach Zahlung der Visa-Gebühr einsehen. Hier sind die Kapazitäten aufgrund der aktuellen Situation noch sehr eingeschränkt.
Nähere Informationen zur Visumbeantragung in Deutschland finden Sie z. B. auf der Webseite des Visa-Dienstes bzw. auf den Webseiten der US-Konsulate in Deutschland.
Tipp: Prüfen Sie, ob alternativ die visumfreie Einreise mit ESTA infrage kommt, da die Beantragung einer ESTA-Genehmigung uneingeschränkt möglich ist.
Global Entry ist mit fast allen US-Visa und sogar der ESTA-Genehmigung nutzbar.
Außer, wenn Sie Inhaber:in eines der folgenden Visa sind, sind Sie von Global Entry ausgeschlossen:
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Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie die jeweiligen Hauptantragsteller:innen ein abgeleitetes J-2 Visum und dürfen damit in die Vereinigten Staaten reisen.
Beim B-Status wird zwischen Geschäftsreise (B-1) und touristischem Aufenthalt (B-2) unterschieden. Eine geschäftliche Reise dient dazu, die Handels- oder Berufsinteressen im Ausland zu fördern, schließt aber eine Arbeitsaufnahme oder Bezahlung in den USA aus. Es ist wichtig zu betonen, dass das B-1 Visum kein Arbeitsvisum darstellt. Typische Einreisegründe unter B-1 Status sind z. B. Meetings, Konferenzen, Messebesuche, After-Sales Service in Form von Montagearbeiten, Installationen etc. oder Firmengründungen, Vertragsverhandlungen, Kundenbetreuung usw.
Es kann im Einzelfall für Reisende schwierig sein festzustellen, ob die Einreise noch im Rahmen des Visa Waiver Program stattfinden kann oder ob bereits ein B-1 Visum bzw. sogar ein Arbeitsvisum beantragt werden muss. Bitte beachten Sie, dass eine solche Einschätzung individuell anhand von Einreisefrequenz, Staatsangehörigkeit, Alter, Firmenzugehörigkeit, Einreisezweck etc. erörtert werden muss. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne, welches Visum infrage kommt, und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung!
Personen, die eine kurze Reise in die USA zu touristischen bzw. privaten Zwecken unternehmen möchten, erhalten auf Antrag ein B-2 Visum. Dies betrifft vorrangig den klassischen touristischen Urlaub, Verwandtschaftsbesuche oder aber auch medizinische Aufenthalte. Unter B-2 Status dürfen Sie keiner Arbeit, keinem Praktikum oder Studium nachgehen. Jede Visumkategorie lässt nur einen bestimmten Katalog an Aktivitäten zu.
Im Übrigen wird bei der Ausstellung des B-Visums häufig keine Unterteilung in B-1 und B-2 Visum vorgenommen. Viele Visa enthalten deshalb den Vermerk "B-1/B-2", womit die touristische und gleichzeitig geschäftliche Einreise ermöglicht wird.
Anträge für ein B-1 oder B-2 Visum werden normalerweise bei einem US-Konsulat in dem Land, in dem man seinen aktuellen Lebensmittelpunkt hat, gestellt. In Einzelfällen ist es aber notwendig den Antrag in dem Land zu stellen, wo man die "festesten Bindungen" nachweisen kann, sei dieses das Geburtsland oder ein sonstiges.
Falls Ihr Lebensmittelpunkt sich in Deutschland befindet, können Sie im US-Konsulat Berlin, Frankfurt/Main oder München einen Antrag stellen, unabhängig von dem Bundesland, in dem Sie wohnen. In Österreich ist das Generalkonsulat in Wien für B-1/B-2 Anträge zuständig, in der Schweiz das US-Konsulat in Bern. Mehr Information zum Beantragungsprozess finden sie hier.
Die Prüfung des Antrags durch das US-Konsulat
Bitte bereiten Sie Ihren Antrag sorgfältig vor, da die Anträge durchaus streng geprüft werden. Grundsätzlich müssen Antragsteller beim Interviewtermin die DS-160 Bestätigungsseite und die "Appointment Confirmation" mit sich führen und ihre festen beruflichen und privaten Bindungen ans Heimatland sowie ihre Rückkehrabsichten ins Heimatland belegbar nachweisen. Darüber hinaus sollten Belege zum konkreten Aufenthaltszweck (z. B. touristische Reisepläne, Geschäftsreise etc.) beigefügt werden.
Sollte der Konsularbeamte Grund zur Annahme haben, dass z. B. eine Einwanderungsintention besteht oder Sie eine (illegale) Arbeit in den USA aufnehmen möchten, wird man Ihrem Antrag mit Sicherheit nicht stattgeben. Gerade bei ausländischen Mitbürgern, die noch nicht lange im deutschsprachigen Raum leben, oder bei sehr jungen Antragstellern wird ein Antrag sehr kritisch geprüft. Eine Ablehnung muss im Übrigen nicht ausführlich begründet werden. Ist dies erst einmal geschehen, kann meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues Visum erfolgreich beantragt werden. Zudem kann eine Ablehnung des Antrags auf ein Nichteinwanderungsvisum die visumfreie Einreise in die USA (ESTA) erschweren oder verunmöglichen.
Nach dem Visa-Interview
Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass am Tag des Interviews im US-Konsulat einbehalten und nach einer Bearbeitungszeit von ca. ein bis zwei Wochen per Einschreiben an eine deutsche Adresse zugestellt wird. Eine persönliche Abholung des Visums oder eine Ausstellung am gleichen Tag sind nicht möglich!
Verlängerungen des Aufenthaltsstatus sind bei Einreise mit einem B-1 bzw. B-2 Visum um weitere maximal 180 Tage möglich (also auf maximal 365 Tage). Der Antrag wird vor Ort in den USA beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) gestellt. Der Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen B-Status eingereicht werden, empfohlen wird von Seiten der US-Behörden spätestens 45 Tage vor Ablauf des Status.
Neben dem Formular I-539 und einer Bearbeitungsgebühr müssen Sie dem Antrag u. a. ein Begründungsschreiben beifügen und weitere Belege im Zusammenhang mit Ihrer Verlängerung. Leider werden Verlängerungsanträge unter B-1/B-2 Status sehr häufig abgelehnt und nur in dringenden Fällen (z. B. aus medizinischen Gründen) stattgegeben.
Einige USA-Reisende versuchen eine Verlängerung ihres Aufenthaltes durch Aus- und Wiedereinreise zu erreichen. Sofern der maximale Aufenthaltszeitraum von 180 Tagen bereits ausgeschöpft wurde, kann die Aus- und Einreise zu einem problematischen Unterfangen werden. Denn auch hier entscheiden die US-Grenzbeamten, ob und für wie lange eine erneute Einreise genehmigt wird. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass dem B-Visuminhaber die erneute Einreise verweigert wird. Die Einreisefrequenz und -dauer sollte demzufolge nicht überstrapaziert werden.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen und übernehmen selbstverständlich auch die gesamte Abwicklung des Beantragungsverfahrens für Sie bzw. Ihr Unternehmen. Lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.
In aller Regel erfahren Antragsteller bereits am Tag ihres Interviews, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
In bestimmten Fällen erhält der Visumantragsteller nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben des Konsulats. Eine Ablehnung muss im Übrigen nicht begründet werden. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und reichen – je nach Visumkategorie – von der Unterstellung einer Einwanderungsintention, über die Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme bis hin zu mangelhafter Antragsdokumentation.
Ist dies erst einmal geschehen, kann meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues Visum (erfolgreich) beantragt werden. Theoretisch besteht für den Antragsteller zwar keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass ohne eklatante Verbesserung der Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen etc.) eine erneute Antragstellung wenig sinnvoll erscheint.
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