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Firmen, die Maschinen oder Produktionsanlagen in die USA verkaufen, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Monteure und Techniker zur Erfüllung von Serviceaufträgen (After-Sales-Services) mit einem B-1 Visum in die USA reisen lassen. Wir erläutern, unter welchen Voraussetzungen Ihre Mitarbeitenden sogenannte After-Sales-Serviceleistungen in den USA erbringen können und welche Besonderheiten es beim B-1 After Sales Visum gibt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines B-Visums für Commercial Workers / Industrial Workers.

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Was ist das B-1 After Sales Visum?

Beim B-1 Visum After Sales handelt es sich um keine eigenständige Visumkategorie, sondern um eine Unterkategorie des B-1 Business Visitor Visums.
Das B-1 Visum bietet Geschäftsreisenden die Möglichkeit zu eingeschränkten geschäftlichen Tätigkeiten für bis zu 180 Tage in die USA zu reisen. Da das B-1 Visum kein Arbeitsvisum darstellt, dürfen B-1 Antragstellende in den USA keine Arbeit aufnehmen. Die Ausnahme zur Regel bildet jedoch das B-1 After-Sales Visum.

Für sogenannte Commercial Workers oder Industrial Workers hat das US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) einige Bedingungen geschaffen, die qualifizierten Handwerkern einen Montageeinsatz in den USA ermöglichen. Spezialisierte Monteure und Servicetechniker haben somit die Möglichkeit im Rahmen von Maschinen- und/oder Anlagenlieferungen für die Erbringung von Serviceleistungen temporär in den USA tätig zu werden.

Um von dieser Ausnahmeregelung profitieren zu können, muss der / die Antragstellende z. B. Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten beim US-Standort und bei Kunden durchführen. Das B-1 After-Sales Visum ist demnach vorgesehen für Personen, die in die USA reisen, um industrielle Maschinen oder Anlagen, die von einer amerikanischen Firma im Ausland gekauft wurden, aufzubauen, instand zu setzen und/oder zu warten.

Des Weiteren ist es mit dem B-1 After-Sales Visum möglich, Schulungen zur fachgerechten Bedienung der verkauften Maschinen durchzuführen.

Voraussetzungen für das B-1 After Sales Visum

  • Um ein After-Sales Visum beantragen zu können, muss ein aktueller Kaufvertrag zwischen einem US-Unternehmen und dem Unternehmen im Ausland vorliegen, der ausdrücklich den After-Sales Service – beispielsweise die Montage, Installation und Inbetriebnahme der verkauften Anlage – vorsieht.
  • Aus dem Antrag muss zudem hervorgehen, dass die Antragstellenden mit den Besonderheiten der verkauften Anlage bestens vertraut und für die Ausführung dieser Serviceleistungen qualifiziert ist. Der Nachweis der Spezialisierung der Mitarbeitenden ist immens wichtig.
  • Wie auch bei dem B-1 Business Visitor Visum darf keine Bezahlung aus den USA erfolgen und der Arbeitsvertrag im Heimatland muss weiterhin aufrechterhalten werden. Schließlich ist beim B-1 After Sales der Einsatz in den USA temporärer Natur.

Sonderfälle: ESTA, B-1 After Sales oder Arbeitsvisum?

Um Montage-, Reparatur- und / oder Wartungsarbeiten bei der auftraggebenden Person in den USA durchzuführen, benötigen Ihre Mitarbeitenden zunächst grundsätzlich ein B-1 Visum für Commercial or Industrial Workers.

Die Entscheidung, ob Ihre Monteur:innen bei der auftraggebenden Person vor Ort in den USA im Rahmen von After Sales Services visumfrei mit ESTA, mit einem B-1 After Sales Visum oder aber mit einem Arbeitsvisum tätig werden können, bedarf u. a. einer genauen Prüfung des Vertragswerkes mit dem US-Kunden.
Wenn Montagearbeiten vor Ort in den USA für Ihr Unternehmen eine wichtige Komponente sind, sollten Sie über eine längerfristige Strategie nachdenken, die den Einsatz Ihrer Mitarbeitenden in den Vereinigten Staaten dauerhaft sicherstellt.

Sollte Ihre technische Fachkraft eine Staatsangehörigkeit besitzen, die Reisen im Rahmen des Visa Waiver Program erlaubt, dann kann die Inbetriebnahme, Installation oder Instandhaltung der Maschine, Anlage bzw. des Geräts auch ohne vorherige Beantragung eines B-1 Visums erfolgen. Die After-Sales-Serviceleistungen dürfen dann jedoch eine Dauer von 90 Tagen nicht überschreiten. Sollten Ihre Mitarbeitenden im Rahmen des Visa Waiver Program den After-Sales Service vornehmen wollen, raten wir dringend dazu, das Vertragswerk sowie ein Begleitschreiben für die Grenze vorzubereiten.

Praxistipp: Auch wenn diese Möglichkeit besteht, empfehlen wir unseren Kunden für längere Aufenthalte sicherheitshalber die Beantragung eines B-1 After Sales Visums für die betreffenden Mitarbeitenden, da sich damit intensivere Nachfragen an der Grenze häufig vermeiden lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Erteilung des B-1 After-Sales Visums ausschließlich den US-Behörden obliegt.

Ein Arbeitsvisum ist für einen temporären After-Sales Service nicht erforderlich.

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Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

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  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.

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