Das B-1 in lieu of H-1B Visum stellt eine spezielle Unterkategorie dar, deren Beantragung im Vorfeld äußerst sorgfältig überprüft werden sollte. Wann die Beantragung dieses Projektvisums für Fachkräfte in Betracht gezogen werden kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wird nachfolgend erklärt. Gerne beraten wir Sie zu dieser Thematik und helfen bei der Visumbeantragung.
Als Hybrid aus B-1 Business Visum und H-1B Fachkräftevisum wird das B-1 in lieu of H-1B nicht als eigenständige Visumkategorie gesehen, sondern muss im Rahmen des Visainterviews explizit beim US-Konsularbeamten beantragt werden.
Das B-1 Visum in lieu of H-1B ist geeignet für Personen mit akademischem Abschluss, die sich für einen temporären Projekteinsatz in den USA aufhalten. Genau wie alle anderen Unterkategorien und Ausnahmen des B-1 Visums, beinhaltet auch das B-1 in lieu of H-1B Visum keine Arbeitsgenehmigung. Aber: Mit diesem speziellen B-Visum können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 180 Tage im Rahmen eines klar definierten Projektes in den USA tätig werden. Inhaber eines B-1 in lieu of H-1B Visums sind somit dazu befähigt in den USA Tätigkeiten auszuführen, die eigentlich ein Arbeitsvisum zur Voraussetzung hätten. Wie der Name der B-Unterkategorie schon sagt, liegen die Voraussetzungen für ein H-1B-Visum vor.
Eine Beantragung des B-1 in lieu of H-1B kann in einigen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für den Erhalt eines B-1 Visums (keine Bezahlung aus den USA, vorhandene Rückkehrintention, ausreichende finanzielle Mittel etc.).
Achtung: Aufgrund massiver Missbrauchsfälle in der Vergangenheit sind einige US-Konsulate bei B-1 in lieu of H-1B Visumanträgen sehr vorsichtig geworden. Insbesondere in bestimmten Ländern ist die Beantragung kritisch zu sehen. Wir empfehlen daher ausdrücklich, eine umfangreiche Prüfung vor einer Beantragung vorzunehmen.
Bei zeitlich begrenzten Projekteinsätzen in den Vereinigten Staaten können Ihre Mitarbeitenden auf Antrag ein B-1 in lieu of H Visum erhalten.
Die Entscheidung, ob Ihre Fachkräfte im Rahmen eines Projektes visumfrei mit ESTA, mit einem B-1 in lieu of H-1B Visum oder aber mit einem Arbeitsvisum in die USA reisen und dort tätig werden können, bedarf einer Einzelfallprüfung.
Sollte Ihre Fachkraft eine Staatsangehörigkeit besitzen, die Reisen im Rahmen des Visa Waiver Program erlaubt, ist es möglich, den geplanten Projektauftrag auch ohne die vorherige Beantragung eines B-1 Visums durchzuführen. Das Projekt darf dann jedoch eine Dauer von 90 Tagen nicht überschreiten. Wenn Ihre Mitarbeitenden das temporäre Projekt in den USA im Rahmen des Visa Waiver Program durchführen sollen, empfehlen wir dringend, sowohl den Projektauftrag als auch ein Begleitschreiben für die Grenzkontrolle vorzubereiten.
Praxistipp: Auch wenn diese Option besteht, raten wir unseren Kunden insbesondere bei längeren USA-Aufenthalten sicherheitshalber ein B-1 in lieu of H-1B Visum für die betreffenden Mitarbeitenden zu beantragen, da sich damit intensivere Befragungen an der Grenze häufig vermeiden lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Ausstellung des B-1 in lieu of H-1B Visums allein bei den US-Behörden liegt.
Personen, die längerfristig in den Vereinigten Staaten als Fachkraft tätig sein wollen oder ihäufig in die USA einreisen, sollten die Beantragung eines regulären Arbeitsvisums (z. B. H-1B, E- oder L-Visum) ins Auge fassen.
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