Eine der drei großen Einwanderungsgruppen in die USA bildet die Zuwanderung auf Grundlage eines Arbeitsplatzes oder auf der Basis von Investitionen. Im Fokus stehen insbesondere die individuellen Qualifikationen der Green Card Bewerbende.
Unter einer Einwanderung über die US-Arbeitsstelle werden ganz unterschiedliche Green Card Kategorien zusammengefasst. Die US-Behörden stellen jährlich etwa 140.000 arbeitsplatzbasierte Einwanderungsvisa aus. Im Fokus stehen die beruflichen Qualifikationen der Antragstellenden sowie ggf. ein konkretes Arbeitsplatzangebot in den Vereinigten Staaten.
Thematisch erfolgt eine Unterteilung in fünf Green Card Kategorien. Das liegt daran, dass Green Card Bewerber:innen ganz unterschiedliche berufliche Qualifikationen mitbringen können. Für den Fall, dass ein konkretes Arbeitsangebot gefordert wird, unterliegt dieses einem speziellen Verfahren der nationalen Arbeitsmarktprüfung, der sogenannten Labor Certification.
EB-1 Visum: Personen von hohem nationalem Interesse für die USA (Priority Workers)
EB-2 Visum: Personen mit besonderen Qualifikationen oder Fähigkeiten
EB-3 Visum: Akademiker:innen, qualifizierte Fachkräfte und sonstige Arbeitnehmende
EB-4 Visum: Spezielle Einwander:innen und Mitarbeitende von Kirchen / Glaubensgemeinschaften
EB-5 Visum: Investor:innen
Unter die EB-1 Kategorie fallen Personen von hohem nationalen Interesse für die USA. Die Vereinigten Staaten sind bemüht hochqualifizierte Personen aus dem Ausland für den US-Arbeitsmarkt zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Kategorie "Priority Workers" ins Leben gerufen: den besten und begabtesten Fachkräften auf dem internationalen Markt wird folglich die Möglichkeit eröffnet, eine Green Card zu erhalten.
Es existieren drei Personengruppen die sich für die EB-1 Kategorie qualifizieren können:
Innerhalb dieser Gruppe können sich Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Kunst oder des Sports für eine Green Card qualifizieren.
"Außergewöhnliche Fähigkeit" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Antragstellenden über ein Fachwissen verfügen müssen, welches es ihnen ermöglicht, in den oben genannten Bereichen überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen – also weltweit der Spitzengruppe im jeweiligen Arbeitsgebiet angehören.
Diese zweite Untergruppe der Priority Workers bezieht sich auf Hochschullehrer:innen und Forscher:innen, die innerhalb der akademischen Gemeinschaft über besondere und vor allen Dingen belegbare Qualifikationen (Fähigkeiten) verfügen.
Das EB-1C Green Card Verfahren steht leitenden Angestellten und Manager international agierender Unternehmen offen, denen die Einwanderung im Rahmen einer firmeninternen Entsendung bzw. eines firmeninternen Transfers in den US-Standort erleichtert werden soll.
Diese Kategorie stellt hohe Anforderungen, sowohl an die Qualifikationen der Arbeitnehmenden, als auch an das Unternehmen bzw. das Arbeitsplatzangebot.
Die Zugangsvoraussetzungen ähneln stark der L-1A Kategorie im Bereich der Nichteinwanderungsvisa.
Für EB-2 Visa "Advanced Degrees / Exceptional Ability" können sich Personen mit besonderen Qualifikationen bzw. Fähigkeiten bewerben. In der "Second Preference" Kategorie EB-2 können sich zwei Personengruppen für eine Green Card qualifizieren:
Die EB-3 Visumkategorie richtet sich an "Skilled Workers, Professionals, and other Workers". Sie stellt wohl eine der populärsten Green Card Verfahren im US-Einwanderungsrecht dar. Der Grund dafür ist, dass diese Kategorie Personen, die weder über außergewöhnliche bzw. besondere Fähigkeiten im Arbeitsgebiet, noch höhere akademische Abschlüsse oder leitende Positionen in multinationalen Unternehmen verfügen, die Möglichkeit zum Erhalt eines Einwanderungsvisums bietet. Die EB-3 Green Card spricht somit den größten potentiellen Bewerberkreis an und wird in drei Untergruppen unterteilt:
Das hat allerdings auch leider zur Folge, dass die bürokratischen Hürden bis zum Erhalt der EB-3 Green Card höher sind und gleichzeitig mehrjährige Bearbeitungszeiten bestehen.
Unter die EB-4 Kategorie fallen spezielle Einwander:innen sowie Mitarbeitende von Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Zur Kategorie "Special Immigrants including Religious Workers" fällt lediglich eine kleine heterogene Gruppe von Personen, denen die US-Regierung aus politischen oder moralischen Gründen die Gelegenheit zur Einwanderung gibt. Zu dieser Gruppe gehören:
Unter das EB-5 "Immigration Investor Program" fallen, wie der Name schon sagt, Investor:innen. Im Rahmen des Immigration Acts aus dem Jahre 1990 wurde diese fünfte Einwanderungskategorie über die Arbeitsstelle ins Leben gerufen.
Zum ersten Mal wurde es Investor:innen damit ermöglicht, sich für eine Green Card direkt zu bewerben. Für die EB-5 Kategorie qualifizieren sich Personen, die 1,8 Millionen US-Dollar (oder in wirtschaftlich schwächeren Regionen der USA 900.000 US-Dollar) in ein US-Unternehmen investieren und zusätzlich mindestens zehn Vollzeitarbeitskräfte (für qualifizierte Mitarbeitende) geschaffen haben.
Achtung: Häufig wird die EB-5 Kategorie mit dem E-2 Treaty Investor Visum, einem Nichteinwanderungsvisum, verwechselt. Beachten Sie bitte, dass es sich beim EB-5 Verfahren um einen Einwanderungsstatus (Green Card) handelt. Die E-2 Kategorie berechtigt hingegen lediglich zu einem begrenzten Aufenthalt in den USA. Da das EB-5 Verfahren deutlich höhere Anforderungen gestellt werden, können Antragstellende durchaus als Alternative die E-2 Kategorie für sich prüfen.
Wie hoch die Kosten für US-Visa sind, hängt davon ab, welches Visum beantragt wird. Grundsätzlich gilt: Je mehr Antragsschritte erforderlich werden und je mehr US-Behörden involviert sind, desto teurer ist die Visumbeantragung. Die Antragsgebühren für US-Visa können somit sehr verschieden sein.
Wer ein Visum für die USA in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft beantragt, muss folgende Gebühren zahlen:
Bei Antragsverfahren über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), z. B. Anträgen auf US-Arbeitsvisa, fallen weitere Kosten an.
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.