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Die Zusammenführung von Familien im Rahmen von Green Card Verfahren ist eine der traditionellsten Grundlagen für eine Einwanderung in die Vereinigten Staaten. Die jeweiligen Verfahren unterliegen jedoch mehr oder weniger großen Einschränkungen und unterscheiden sich durch stark variierende Wartezeiten bis zum Erhalt der Green Card.

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Grundlegendes zur Family-based Green Card

Eine Einwanderung in die USA im Wege der Familienzusammenführung ist, neben Green Cards zum Zwecke der Beschäftigung, der am zweithäufigsten genutzte Weg, um eine Daueraufenthaltserlaubnis zu erhalten. Neben den Verwandten von amerikanischen Staatsbürger:innen und Green Card Inhaber:innen, besitzen auch Ehepartner:innen durch Heirat die Möglichkeit, sich für eine Einwanderungskategorie zu qualifizieren.

Bei der Family-based Immigration wird demnach unterschieden nach Verwandten bzw. Ehepartner:innen von

  • US-Staatsbürger:innen und
  • Inhabenden einer Green Card

Insgesamt gibt es fünf Kategorien von Einwanderern, die auf der Grundlage von familiären Beziehungen eine Green Card erhalten können.

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Angehörige von US-Bürger:innen

US-Staatsbürger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Einwanderung für ihre engen Verwandten stellen. Ein Einwanderungsvisum durch die Familie können Immediate Relatives and Other Close Family Members erhalten. Generell unterteilt das US-Einwanderungsgesetz die Zuwanderung aufgrund von Familienzusammenführung in zwei Gruppen:

  1. Unmittelbare Verwandte bzw. Immediate Relatives
  2. Weitere enge Verwandte bzw. Other Close Family Members

1. Unmittelbare Verwandte von US-Staatsbürger:innen (Immediate relatives)

Unmittelbare Verwandte von amerikanischen Staatsangehörigen haben vor allen anderen Vorrang und fallen weder unter eine jährliche Einwanderungsquote noch unter eine zahlenmäßige Begrenzung. Als unmittelbare Verwandte von US-Bürger:innen zählen:

1. Ehepartner von US-Staatsbürger:innen

Die Ehefrau oder der Ehemann eines U.S. Citizen ist zur Einwanderung berechtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Ehe war zum Zeitpunkt der Trauung rechtskräftig und ist es immer noch.
  • Die Ehe wurde nicht geschlossen, damit eine Einwanderung in die USA erfolgen kann (= Scheinehe).

2. Kinder von US-Bürger:innen

Kinder von US-Staatsbürger:innen können als unmittelbare Verwandte in die USA einwandern, wenn sie nicht verheiratet sind und noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Auch adoptierte Kinder können sich für diese Kategorie qualifizieren, insofern

  • die Adoption vor dem 16. Lebensjahr des Kindes vollzogen wurde,
  • die Eltern bereits seit zwei Jahren über das Sorgerecht verfügen und
  • das adoptierte Kind seit zwei Jahren bei den Eltern lebt.

Stiefkinder qualifizieren sich unter der Voraussetzung, dass die Hochzeit zwischen den Ehepartner:innen vor dem 18. Geburtstag des Stiefkindes vollzogen wurde.

3. Eltern von US-Staatsbürger:innen

Die Mutter oder der Vater eines US-Bürger:innen kann in die USA einwandern, wenn das Kind, also der US-Staatsbürger:innen, bereits über 21 Jahre alt ist.
Auch Eltern von adoptierten Kindern und Stiefkindern können sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine Green Card qualifizieren (siehe unverheiratete Kinder unter 21 Jahren).

Hinweis: Wird ein Kind in den Vereinigten Staaten zur Welt gebracht, erhält es zwar automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Für die Eltern des Kindes ergeben sich aus dieser Situation allerdings keine unmittelbaren Vorteile. Ein Antrag auf Familienzusammenführung kann erst durch das Kind im Alter von 21 Jahren für die Eltern gestellt werden.

2. Weitere enge Verwandte von US-Staatsbürger:innen (other close family members)

Neben einer unmittelbaren Verwandtschaft können auch weitere enge Verwandtschaftsgrade zu amerikanischen Staatsangehörigen zu einem Antrag auf Familienzusammenführung berechtigen.
Im Gegensatz zu den Immediate Relatives besteht für die "weiteren engen Verwandten" eine zahlenmäßige jährliche Begrenzung der US-Einwanderungsvisa. Zusätzlich erfolgt eine Einteilung in Vorzugskategorien (sogenannte "Family-Sponsored Preferences"). Je höher die Vorzugskategorie, desto schneller kann die Ausstellung einer Green Card erfolgen. In jedem Fall müssen sich Antragstellende in Geduld üben, da für jede der nachfolgenden Kategorien leider lange Wartezeiten bestehen:

  • First Preference F1: Nicht verheiratete Söhne und Töchter (über 21 Jahre) von US-Staatsbürger:innen
  • Third Preference F3: Verheiratete Söhne und Töchter (über 21 Jahre) von US-Staatsbürger:innen
  • Fourth Preference F4: Geschwister von US-Staatsbürger:innen

Weitere enge Verwandte von US-Bürger:innen können sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine Green Card qualifizieren:

1. Unverheiratete Kinder über 21 Jahren von US-Staatsbürger:innen (First Preference)

Kinder von amerikanischen Staatsangehörigen, die über 21 Jahre alt sind, besitzen bezüglich der Einwanderung einen niedrigeren Status als ihre jüngeren Geschwister. Ein unverheiratetes Kind über 21 Jahre wird in die Vorzugskategorie F1 (First Preference) eingeordnet.
Auch unverheiratete adoptierte Kinder und Stiefkinder über 21 Jahre können unter bestimmten Voraussetzungen in die First Preference Kategorie fallen.

2. Verheiratete Kinder über 21 Jahren von US-Staatsbürger:innen (Third Preference)

Kinder von US-Bürgern, die über 21 Jahre alt und zusätzlich bereits verheiratet sind, werden in der Hierarchie der Vorzugskategorien noch weiter unten eingestuft - F3 "Third Preference". Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für adoptierte Kinder sowie Stiefkinder. Die Ehepartner der Kinder erhalten aufgrund des "derivativen Status" in diesem Fall ebenfalls eine Green Card.

3. Geschwister von US-Staatsbürger:innen (Fourth Preference)

Geschwister von amerikanischen Staatsangehörigen können ebenfalls mittels eines Green Card Verfahrens in die USA einwandern. US-Bürger:innen müssen allerdings bereits das 21. Lebensjahr erreicht haben, um einen Antrag auf Familienzusammenführung für Bruder oder Schwester stellen zu können. Leider werden Geschwister in die niedrigste Vorzugskategorie, F4 "Fourth Preference", eingestuft.

Angehörige von Green Card Inhaber:innen

Nicht nur US-Staatsbürger:innen sondern auch Green Card Inhaber:innen (= Permanent Residents) besitzen nach amerikanischen Einwanderungsrecht die Möglichkeit, einen Antrag auf Familienzusammenführung für bestimmte Verwandte zu stellen – wenn auch in sehr eingeschränkter Form. Verwandte von Green Card Inhaber:innen zählen zu der folgenden Gruppe:

Second Preference F2: Ehepartner:innen, ledige Söhne und Töchter unter 21 Jahren sowie ledige Söhne und Töchter über 21 Jahre

  • F2A: Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von Permanent Residents
  • F2B: Unverheiratete Kinder über 21 Jahren von Permanent Residents

Familienangehörige von Green Card Inhaber:innen sind somit ebenfalls berechtigt, in die USA einzuwandern. Für folgende Personen ermöglicht der US-Gesetzgebenden die Beantragung eines Einwanderungsvisums für die USA:

1. Ehepartner:innen von Green Card Inhaber:innen

Personen, die einen Green Card Inhaber:innen heiraten, sind zur Einwanderung berechtigt, wenn die Ehe rechtskräftig geschlossen wurde und es sich nicht um eine "Scheinehe" handelt.
Ehepartner:inen werden in die zweite Vorzugskategorie (Second Preference) eingestuft und hier wiederum in die Unterkategorie F2A. Hieraus resultieren eine jährliche Einwanderungsquote und längere Wartezeiten bis zum Erhalt der Green Card. Die Wartezeiten betragen aktuell rund zwei Jahre.

2. Minderjährige, unverheiratete Kinder von Green Card Inhaber:innen

Im Rahmen der jährlichen Einwanderungsquote wird ein entscheidender Unterschied zwischen unverheirateten Kindern über und unter 21 Jahren gemacht. Minderjährige Kinder können im Allgemeinen schneller einwandern, denn sie fallen unter die Vorzugskategorie F2A (Second Preference). Dennoch belaufen sich die Wartezeiten derzeit auch in dieser Gruppe der Einwanderer auf ca. zwei Jahre bis zum Erhalt der Green Card. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für adoptierte Kinder oder Stiefkinder.

3. Unverheiratete Kinder über 21 Jahren von Green Card Inhaber:innen

Volljährige, unverheiratete Kinder von Green Card Inhaber:innen müssen leider viele Jahre warten, bevor sie eine Green Card erhalten können. Sie werden zwar auch in die Vorzugskategorie F2 eingestuft, hier aber in eine weitere Unterkategorie: F2B. Aktuell liegen die Wartezeiten bei etwa sechs Jahren. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für adoptierte Kinder oder Stiefkinder.

Was kostet ein Visum für die USA?

Wie hoch die Kosten für US-Visa sind, hängt davon ab, welches Visum beantragt wird. Grundsätzlich gilt: Je mehr Antragsschritte erforderlich werden und je mehr US-Behörden involviert sind, desto teurer ist die Visumbeantragung. Die Antragsgebühren für US-Visa können somit sehr verschieden sein.

Wer ein Visum für die USA in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft beantragt, muss folgende Gebühren zahlen:

  • Konsularische Antragsgebühr
    Allgemeine Antragsgebühr, die von allen Antragstellenden bezahlt werden muss. Fällt je nach Visumkategorie unterschiedlich hoch aus.
  • ggf. zusätzliche Konsulatsgebühren
    Es gibt Zusatzgebühren, die nur bei manchen Visumkategorien anfallen oder nur für bestimmte Antragstellende relevant sind.
  • ggf. Kosten für die Reisepasszustellung
    Die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei.
Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Bei Antragsverfahren über die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), z. B. Anträgen auf US-Arbeitsvisa, fallen weitere Kosten an.

  • USCIS Standardgebühr
    Allgemeine Antragsgebühr, die von allen Antragstellenden bezahlt werden muss. Fällt je nach Visumkategorie unterschiedlich hoch aus.
  • ggf. zusätzliche USCIS Gebühren
    Beispielsweise die beschleunigte Antragsbearbeitung ist gebührenpflichtig.

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

Beantragung einer Familienzusammenführung

Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad müssen US-Staatsbürger:innen oder Green Card-Inhaber:innen (= Lawful Permanent Resident, kurz LPR) zunächst einen Antrag für seine(n) Angehörige(n) einreichen: das USCIS-Formular I-130 (Petition for Alien Relative). Nach den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes der Vereinigten Staaten werden zwei Kategorien von familienbasierten Green Cards unterschieden:

1. Green Card-Antrag für nahe Angehörige (immediate relatives) von US-Staatsangehörigen

Ehepartner:innen, nicht verheiratete Kinder unter 21 Jahren und Eltern zählen zur ersten Einwanderungskategorie und haben keine zahlenmäßige Beschränkung. Diese Anträge auf Einwanderung werden in der Regel recht zügig bearbeitet.

2. Green Card-Antrag für sonstige Angehörige (close family members)

Für die zweite Kategorie der Verwandten gelten detaillierte Regeln, wen man in die USA "sponsern" kann. 

  1. Familie von US-Staatsangehörigen: nicht verheiratete und verheiratete Söhne und Töchter ab 21 Jahren und Geschwister
  2. Familie von Green Card-Inhaber:innen: Ehepartner, Kinder, und nicht verheiratete Söhne und Töchter

US-Staatsbürger:innen haben in dieser Hinsicht wesentlich mehr Möglichkeiten als Green Card-Inhaber:innen (LPR) für die Familienzusammenführung.

Änderungen des Aufenthaltsrechtlichen Status oder des Familienstands

Sofern sich der Status des Antragstellenden (etwa von Green Card-Inhaber:innen zu Staatsangehörigen) oder der Familienstand des "gesponserten" Angehörigen (etwa von ledig zu verheiratet) während des laufenden Antragsverfahrens ändert, führt dies auch automatisch zu einer Änderung der Bearbeitungskategorie.

Beispiel 1: Heiratet das Kind eines US-Staatsbürgers während des Verfahrens, so würde sich die Bearbeitungskategorie F1 in die Kategorie F3 ändern.

Beispiel 2: Green Card-Inhaber:innen (LPR) nehmen während des Verfahrens die US-Staatsangehörigkeit an. In diesem Fall würde das über 21 Jahre alte und ledige Kind, welches bisher in die Kategorie F2 fiel, dann der Kategorie F1 zugehörig.

Beispiel 3: Die Kategorie würde sich ebenso ändern, wenn der Antragstellende, der bis dato eine Green Card besaß, eingebürgert würde und ein minderjähriges Kind unter 21 Jahre hätte. Das Kind würde dann automatisch aus der Kategorie der "sonstigen Angehörigen" (F1 bis F4) in die Kategorie der "nahen Angehörigen" fallen, was die Wartezeit erheblich verkürzen würde.

Umgekehrt gibt es auch Fälle, in denen eine Änderung des Familienstands während des Verfahrens die Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis unmöglich macht. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein lediger Sohn oder ledige Tochter eines Antragstellenden heiratet, bevor der Antragstellende die US-Staatsangehörigkeit angenommen hat. Da es keine Bearbeitungskategorie für verheiratete Söhne und Töchter von Lawful Permanent Residents gibt, käme die Erteilung einer Green Card dann nicht mehr in Betracht.

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Wartezeiten bei Family-based Immigration

Die genauen Wartezeiten und Einwanderungsquoten können dem monatlich aktualisierten Visa Bulletin entnommen werden.

Die verfügbaren Einwanderungsvisa werden in chronologischer Reihenfolge nach dem Datum ihres Eingangs ausgestellt. Das Eingangsdatum ist daher entscheidend für die Dauer der Bearbeitung.

Die Wartezeiten für das USA Einwanderungsvisum sind zum Teil erheblich und können bis zu 13 Jahre betragen für bestimmte Länder. Anträge aus China, Mexiko, Indien und den Philippinen haben sogar noch längere Bearbeitungszeiten. Der Grund für die langen Wartezeiten ist, dass die Zahl der Bewerber:innen die Anzahl der zu vergebenden Visa bei Weitem übersteigt.

  • F1: Aktuell liegen die Wartezeiten bei ca. sieben Jahren bis zum Erhalt der Green Card. Die jährliche Einwanderungsquote liegt bei 23.400 Einwanderungsvisa.
  • F2: Bei Green Card-Anträgen von sonstigen Angehörigen gibt eine zahlenmäßige Begrenzung von 226.000 Visa pro Jahr. Die Wartezeiten liegen zwischen ca. zwei Jahren (F2A) und sechs Jahren (F2B). 
  • F3: Aufgrund der jährlichen Einwanderungsquote innerhalb dieser Vorzugskategorie (23.400 Einwanderungsvisa) muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Aktuell liegen diese bei ca. 12 Jahren.
  • F4: Antragstellende benötigen auch hier einen sehr langen Atem. Die Wartezeit bis zum Erhalt der Green Card beträgt aktuell ca. 13 Jahre. Die jährliche Einwanderungsquote entspricht 65.000 Green Cards. 

Verwandte, die keine familienbasierte Green Card bekommen

Für weitere Verwandte von US-Staatsbürger:innen besteht leider keine Möglichkeit auf Familienbürgschaft und damit auf Erhalt einer Green Card. Das heißt, dass beispielsweise Großeltern, Onkel, Tante, Cousin, Cousine etc. keine familienbasierte Green Card beantragen können.

Auch für weitere Verwandte von Green Card-Inhaber:innen – beispielsweise verheiratete Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern etc. – besteht leider keine Möglichkeit eine familienbasierte Green Card zu erhalten und damit in die USA einzuwandern.

Unsere Visa-Serviceleistungen

Wir beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Visumkategorie und übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung.

Online Auftritt vom US Visa Service
  1. Erste Kontaktaufnahme: Wir klären, welches Visum bzw. welche Visumarten in Ihrem Fall infrage kommen.
  2. Weltweite Betreuung: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen, egal wo Sie ansässig sind.
  3. Beauftragung: Wir senden Ihrer Personalabteilung und den jeweiligen Mitarbeitenden alle erforderlichen Unterlagen und Checklisten.
  4. Visumbearbeitung: Wir übernehmen die Prüfung, Korrektur und Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
  5. Visa-Interview Vorbereitung: Wir verauslagen die Visa-Antragsgebühr für Sie und übernehmen die Vereinbarung des Visa-Interviewtermins. Darüber hinaus wird jeder Antragstellende telefonisch auf die Formalitäten und Abläufe im US-Konsulat vorbereitet.
  6. Visumausstellung: Wir prüfen Ihr Visum auf Richtigkeit und bereiten Ihre Mitarbeitenden telefonisch auf die Einreise in die USA vor.
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