Im Vorfeld der visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Program müssen alle ausländischen USA-Reisenden einen elektronischen ESTA-Antrag ausfüllen oder aber ein noch gültiges ESTA vorweisen können. Nachfolgend erläutern wir, welche Voraussetzungen es bei der ESTA-Beantragung gibt und erklären, wie Sie einen ESTA-Antrag stellen.
Der ESTA-Antrag ist eine elektronische Reisegenehmigung, die im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) erforderlich ist, um visumfrei in die USA einzureisen.
Eine ESTA-Genehmigung ist zwingende Voraussetzung, wenn man ohne Visum in die USA einreisen möchte.
Bei dem ESTA-Antrag handelt es sich um ein Formular, in dem Informationen über die reisende Person abgefragt werden. Anhand dieser Angaben wird die Teilnahmeberechtigung zur visumfreien Einreise geprüft.
Der ESTA-Antrag wird online gestellt auf der offiziellen Antrags-Webseite des U.S. Department of Homeland Security (DHS) oder auf der Webseite unseres Partners ESTA-ONLINE unter www.esta-online.org.
Antragstellung per App
Personen, die im Besitz von neueren Reisepässen (ausgestellt nach 2017) sind und ein Mobilgerät mit NFC-Funktionalität besitzen, können alternativ die mobile ESTA App herunterladen und über das Smartphone ESTA beantragen. Über die ESTA-App werden Antragsteller:innen ganz einfach durch den Prozess geleitet.
So geht's:
Sie können Ihre Daten jederzeit in der ESTA App einsehen und benötigen keinen zusätzlichen Ausdruck für die Reise. Sollten Sie bereits einen bestehenden ESTA-Antrag haben, können Sie diesen ebenfalls in der App aufrufen und ggf. aktualisieren.
Wenn Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer geplanten USA-Reise beisammen haben, können Sie Ihren ESTA-Antrag relativ schnell ausfüllen. Die Einreichung des ESTA-Antrags sollte dann nicht länger als 30 Minuten in Anspruch nehmen. Bei der Nutzung der ESTA App (mit neueren Reisepässen) geht es sogar noch schneller.
ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise per Flugzeug oder Schiff in die USA eingereicht werden (auch ohne konkrete Reisedaten). Da es bis zu 72 Stunden dauert, bis Sie die Bestätigung erhalten, sollten Sie ESTA spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt beantragen.
Für die ESTA-Beantragung erheben die US-Behörden eine Gebühr in Höhe von 21 $ pro Person. Die Kosten für einen ESTA-Antrag setzen sich wie folgt zusammen:
Die ESTA-Gebühr kann auf der offiziellen Antragsseite des U.S. Department of Homeland Security per Kreditkarte, Debitkarte (MasterCard, Visa, American Express und Discover (JCB, Diners Club) oder PayPal bezahlt werden. Der ESTA-Antrag wird von den US-Behörden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.
Die ESTA-Gebühr fällt bei jeder neuen Antragstellung an (und nicht bei jeder Einreise). Die Aktualisierung z. B. Ihrer Reisedaten im ESTA-Antragsprofil ist kostenfrei.
Bei einer ESTA-Ablehnung werden 4 $ für die erfolgte Bearbeitung einbehalten und lediglich 17 $ erstattet.
Bitte beachten Sie, dass bei einer ESTA-Beantragung über einen Drittanbieter zusätzliche Servicegebühren anfallen.
Um zu ermitteln, ob die antragstellende Person visumfrei unter dem Visa Waiver Program in die Vereinigten Staaten reisen darf, fragt die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP im ESTA-Antrag umfangreiche Informationen ab.
Innerhalb des ESTA-Formulars werden folgende Dinge als Pflichtangaben abgefragt und müssen somit zwingend angegeben werden:
Personenbezogene Daten |
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Kontaktdaten |
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Reisepass- und Ausweisdaten |
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Namen der Eltern | Falls die Namen nicht oder nur teilweise bekannt sind, bitte "UNKNOWN" eintragen. |
Informationen zum Beschäftigungsverhältnis |
Firmenname des gegenwärtigen oder ehemaligen Arbeitgebers bzw. aktuelle Lebenssituation (selbstständig, studierend, Kind etc.) |
Informationen zu einer Ansprechperson in den USA |
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Mitgliedschaften in US-Einreiseprogrammen (Global Entry / NEXUS / SENTRI) |
Ja-/Nein-Frage |
Notfallkontaktdaten |
Person innerhalb oder außerhalb der USA, die im Notfall kontaktiert werden soll |
Sicherheitsfragen |
Ja-/Nein-Fragen u. a. über
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Informationen über genutzte Social Media Accounts sind freiwillig und können optional angegeben werden.
In den vergangenen Jahren gab es die Verpflichtung im ESTA-Formular Angaben zum Social-Media-Verhalten zu machen. Aktuell ist dies eine optionale Frage und gehört somit nicht mehr zu den Pflichtangaben im ESTA-Antrag.
Zusätzlich zu Facebook, LinkedIn, Twitter und Instagram können Antragsteller:innen – falls vorhanden – auch noch weitere Social Media Accounts angeben. Die Angabe von Passwörtern wird nicht verlangt.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum ESTA-Formular und den Eingabefeldern beantworten wir in unseren Ausfüllhinweisen für den ESTA-Antrag.
Die U.S. Customs and Border Protection, kurz CBP, plant die offizielle ESTA-Antragswebseite zu aktualisieren und ein zusätzliches Foto-Erfordernis einzuführen. Falls der Vorschlag der CBP angenommen wird, müssen ESTA antragstellende Personen in Zukunft zusätzlich zum Reisepassfoto ein Foto ihres Gesichts, d. h. ein Selfie, einreichen.
Mithilfe dieser Selfies soll sichergestellt werden, dass die antragstellende Person die rechtmäßige inhabende Person des Dokuments ist, mit dem die ESTA-Reisegenehmigung beantragt wird.
Status Quo in der mobilen ESTA App
Bei der mobilen ESTA App ist diese zusätzliche Funktion bzw. dieser zusätzliche Schritt bereits integriert. Über die ESTA-Mobilanwendung machen Antragstellende ein Live-Foto ihres Gesichts, das mit dem Passfoto verglichen wird, welches während des ESTA-Mobilantragsverfahrens hochgeladen wurde.
Ein weiteres Ziel dieser Neuerung ist es somit, die Antragsverfahren und -anforderungen für Antragstellende über die ESTA Webseite und ESTA App weiter anzugleichen.
ESTA-Anträge über Drittanbieter
ESTA-Beantragungen durch dritte Personen bzw. Drittanbieter (z. B. Reisebüros oder Familienangehörige) sollen trotz der vorgeschlagenen Änderungen weiterhin möglich sein. Voraussetzung ist, dass auch hier ein Foto der ESTA-Bewerber:innen vorgelegt bzw. hochgeladen wird.
In der Bekanntmachung der CBP werden zudem weitere Änderungen erwähnt, wie die Einführung neuer Funktionen in der CBP OneTM App, die freiwillig zur Dokumentation der Ausreise aus den USA genutzt werden können (z. B. Übermittlung von biografischen Daten, Gesichtsbildern und Geolokalisierung).
Der Vorschlag der CBP liegt dem Office of Management and Budget (OMB) zur Überprüfung und Genehmigung vor und konnte bis einschließlich 30. Mai 2024 von der Öffentlichkeit und den betroffenen US-Behörden kommentiert werden. Wird der Vorschlag angenommen, treten die neuen Regeln in Kraft und werden vermutlich zeitnah umgesetzt.
Seit Dezember 2022 ist es verpflichtend, bei der ESTA-Antragstellung den Reisepass mittels eines Fotos hochzuladen, um so die Informationen des maschinenlesbaren Teils des Reisepasses direkt in den ESTA-Antrag zu übernehmen.
Am PC, Laptop oder auch per App kann ganz einfach ein Foto im gif, png, jpg oder jpeg Format hochgeladen werden. Hier werden dann die Daten ausgelesen, die Sie anschließend nochmals überprüfen sollten.
Aufgrund der Sensibilität des Systems empfehlen wir Ihnen die Eingabe der Antragsinformationen über einen Desktop oder Laptop.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass der maschinenlesbare Teil Ihres Reisepasses, also die beiden unteren Zeilen, die volle Breite des Fotos einnehmen, damit sie korrekt ausgelesen werden können.
Sollten Sie einen neueren Reisepass haben (ausgestellt nach 2017, erkennbar an der dünneren Außenhülle) ist dieser auch nutzbar für die Antragstellung per App. Hierbei liest das Smartphone dann über die mobile ESTA App direkt die Daten aus dem RFID-Chip des Reisepasses.
Es können dabei die folgenden Daten Ihres Reisepasses übernommen werden:
Je nach Qualität des Fotos kann es durchaus vorkommen, dass Daten fehlerhaft übernommen werden und Ihr ESTA-Antrag damit ungültig wird. Überprüfen Sie daher die Daten, die per Upload des Reisepasses übernommen wurden, während des Antragsprozesses sorgfältig auf Richtigkeit.
Wir haben in folgenden Artikeln noch weitere Informationen zur schrittweisen ESTA-Antragstellung:
Ihren ESTA-Status bzw. den Bearbeitungsstand eines bestehenden ESTA-Antrags können Sie in der Rubrik "ESTA Status überprüfen" bzw. "Check ESTA Status" auf der offiziellen ESTA-Webseite überprüfen.
In der Regel sollten Sie folgende Informationen griffbereit haben:
Beim ESTA Status Check bzw. nach Ausfüllen des ESTA-Antrags erscheint eine der drei folgenden Antwortmöglichkeiten:
Im Normalfall ist die ESTA-Genehmigung zunächst ausstehend. Die US-Behörden entscheiden gewöhnlich innerhalb von 72 Stunden über Ihren ESTA-Antrag.
Sobald Ihr ESTA-Antrag genehmigt ist, können Sie Ihre Angaben einsehen und (falls zutreffend) die folgenden Daten updaten:
Wenn Sie auf der offiziellen ESTA-Webseite unter "ESTA Status überprüfen" (Check ESTA Status) Ihre aktuelle ESTA-Genehmigung aufrufen und auf "Aktualisierung" klicken, gelangen Sie auf eine übersichtliche Seite, auf der Sie diese beiden Angaben prüfen und bei Bedarf bequem ändern können.
Alle anderen Angaben (Name, Reisepassnummer etc.) können im Nachhinein nicht mehr geändert werden.
Falls Ihnen ein Tippfehler bei den Angaben zum Reisepass oder den Angaben zu Ihrer Person unterlaufen ist und Sie den Fehler erst bemerken, wenn der ESTA-Antrag bereits bezahlt und genehmigt wurde, müssen Sie einen neuen ESTA-Antrag stellen. Der frühere ESTA-Antrag wird zurückgesetzt und kann somit "überschrieben" werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Passänderungen eine neue ESTA-Genehmigung beantragen müssen.
Die entsprechende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 21 $ wird jedes Mal beim Einreichen eines neuen ESTA-Antrags erhoben.
Das spezialisierte Team unseres Partners HD Solutions unterstützt Sie beim ESTA-Antrag mit zusätzlichen Services und Sicherheiten.
Die Serviceleistungen beinhalten:
Im Rahmen der Überprüfung des ESTA-Antrags lassen sich zwei Ablehnungsgründe unterscheiden:
Es kann vorkommen, dass im ESTA-Formular aus Versehen eine falsche Angabe gemacht wird. Leider können die meisten Informationen nicht mehr aktualisiert werden, nachdem die Zahlung über das ESTA-System getätigt wurde.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr ESTA-Antrag aufgrund einer Falschangabe abgelehnt wurde, dann ist es empfehlenswert, sich an die CBP zu wenden. Sie haben dort die Möglichkeit Ihr Anliegen (in englischer Sprache) zu schildern. In Einzelfällen kann der ESTA-Antrag dann durch die zuständige US-Behörde zurückgesetzt werden, sodass Sie anschließend einfach einen neuen ESTA-Antrag stellen können. Leider gibt es keine Garantie, dass der ESTA-Antrag zurückgesetzt wird.
Darüber hinaus ist es immer möglich, dass der ESTA-Antrag abgelehnt wird, ohne dass man eine falsche Angabe getätigt hat oder sich eines Grundes bewusst ist. Hierfür kann es verschiedene Ursachen geben, wie z. B.
Der ESTA-Antrag besteht aus neun Sicherheitsfragen, die Antragsteller:innen jedoch manchmal falsch verstehen und versehentlich mit "Ja" beantworten. Wenn eine Sicherheitsfrage mit "Ja" beantwortet wird, führt das in der Regel automatisch zur Ablehnung der elektronischen ESTA-Reisegenehmigung.
Antragstellende können sich an das Hilfe-Center der zuständigen US-Zoll- und Grenzschutzbehörde – U.S. Customs and Border Protection (CBP) – wenden, um zu klären, wie das Missverständnis der falsch beantworteten Frage zustande kam.
Um die Bearbeitung von Seiten der US-Behörde zu vereinfachen, sollten Sie bei der Kontaktaufnahme möglichst genaue Angaben machen, z. B. bei "Topic" das Schlagwort "ESTA" und bei "Applicable Issue" die Antwortmöglichkeit "I have been denied ESTA or cannot board" auswählen. Nennen Sie im Idealfall im Zuge der Erläuterung Ihres Sachverhalts ("Description") auch die folgenden Punkte (in englischer Sprache):
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit Dokumentenanhänge beizufügen.
Aufgrund des hohen Antragsvolumens kann es teilweise bis zu einigen Wochen dauern, bis die U.S. Customs and Border Protection antwortet. Im besten Falle wird der ESTA-Antrag zurückgesetzt, sodass dieser neu gestellt werden kann. Hierfür gibt es wie erwähnt leider keine Garantie.
Falls Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wurde und nicht von der CBP zurückgesetzt werden kann sind Sie automatisch für die visumfreie Einreise in die USA gesperrt. Die Ablehnung der elektronischen ESTA-Reisegenehmigung bedeutet automatisch eine Sperre für das Visa Waiver Program und ESTA.
Sie müssen in diesem Fall zwingend ein Visum für die USA in einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft beantragen.
Nach einer ESTA-Ablehnung können Sie nicht einfach einen neuen ESTA-Antrag stellen. Sollten Sie dies versuchen, wird der Antrag sofort wieder abgelehnt.
USA-Reisende müssen im Falle einer ESTA-Ablehnung zwingend ein Besuchervisum (B-Visum) beantragen: Geschäftsreisende benötigen ein B-1 Visum, Tourist:innen ein B-2 Visum.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visumbeantragung bei den von den ESTA-Verschärfungen betroffenen Personen zusätzlich verzögern könnte. Grund dafür sind Security Checks.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung eines B-1 / B-2 Visums.
Falls Ihre USA-Reise unmittelbar bevorsteht, sollten Sie schnellstmöglich Ihren B-Visumantrag stellen.
Wenn Sie dringend reisen müssen (unaufschiebbare Geschäftsreise, medizinische Gründe etc.), können Sie unter Umständen einen Notfalltermin beantragen.
Bei der Visumantragstellung empfiehlt es sich, als "Nachweis" die ESTA-Ablehnung beizufügen: Bei der Terminvereinbarung über das webbasierte Visa-Profil haben Sie die Möglichkeit den ESTA-Ablehnungsbescheid hochzuladen.
Darüber hinaus ist es ratsam auch am Tag des Visainterviewtermins die ESTA-Ablehnung mit sich zu führen.
Ob Sie einen Notfalltermin erhalten entscheidet allein das US-Konsulat / die US-Botschaft.
Entscheidend bei der ESTA-Gültigkeit ist nicht die Dauer des Aufenthaltes, sondern vielmehr der Zeitpunkt der Einreise. Wenn der USA-Aufenthalt beispielsweise vom 10. bis 20. September geplant ist und der ESTA-Antrag am 15. September abläuft, kann die aktuelle ESTA-Genehmigung noch für diese USA-Reise genutzt werden (auch wenn die Genehmigung während des Aufenthaltes abläuft).
Wie lange sich ESTA-Reisende in den Vereinigten Staaten aufhalten dürfen, ergibt sich aus dem Aufenthaltsstatus, den die CBP-Beamt:innen bei der Einreise bestimmen. Einreise- und Ausreisedatum sind im online I-94 Einreiseformular im Bereich "View Compliance" ersichtlich.
Die Gültigkeit der persönlichen ESTA-Genehmigung kann im Übrigen jederzeit online überprüft werden. Über die offizielle ESTA-Website kann der ESTA-Antrag jederzeit wieder aufgerufen werden. Wir empfehlen allen Visa Waiver Program Reisenden vor Reiseantritt bestehende ESTA-Anträge online auf ihre Gültigkeit zu prüfen.
Das Visa Waiver Program gestattet Reisenden einen maximalen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise. Es handelt sich hierbei um keinen Rechtsanspruch: Die Grenzbeamt:innen entscheiden, ob und für wie lange die Person einreisen darf und vermerken dies im Reisepass. Zusätzlich wird der jeweilige Aufenthaltsstatus für Visa Waiver Program Reisende online über das elektronische I-94 Formular im System der US-Behörden erfasst.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes über diese 90 Tage hinaus ist nicht möglich. Eine Verlängerung des VWP-Aufenthaltsstatus in den USA vor Ort ist grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht durch kurze Ein- und Wiederausreise z. B. nach Mexiko oder Kanada. USA-Reisenden ist daher dringend zu empfehlen, die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen einzuhalten, um Problemen bei der nächsten Einreise in die Vereinigten Staaten vorzubeugen.
Das Global Entry Verfahren dient ausschließlich der Beschleunigung der Einreiseprozedur und ersetzt keine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis.
Somit benötigen Teilnehmer:innen des Global Entry Program zur Einreise in die USA trotzdem in jedem Fall ein gültiges US-Visum oder eine gültige ESTA-Genehmigung (sofern sie visumfrei reisen). Dabei ist eine Global Entry Anmeldung mit den gängigsten US-Visa möglich (z. B. B-1 Business Visum oder E-Arbeitsvisum).
Achtung: Die Nutzung von Global Entry ist nicht mit allen Visumkategorien möglich.
Global Entry ist mit fast allen US-Visa und sogar der ESTA-Genehmigung nutzbar.
Außer, wenn Sie Inhaber:in eines der folgenden Visa sind, sind Sie von Global Entry ausgeschlossen:
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Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn.
Wichtig! Staatsangehörige der oben genannten Länder nicht visumfrei einreisen wenn sie:
(Stand: 15.08.2023)
ESTA-Anträge können zu jedem Zeitpunkt vor einer Reise in die USA eingereicht werden (auch ohne konkrete Reisedaten). Wir empfehlen Ihnen dringend, sobald Sie mit der Reiseplanung beginnen, rechtzeitig einen Genehmigungsantrag, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug, zu beantragen.
Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre erhaltene Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. Sollten sich z. B. Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden.
Selbstverständlich können ESTA-Anträge auch sehr kurzfristig gestellt werden, da in der Regel eine Genehmigung innerhalb weniger Sekunden erfolgt. Zur Sicherheit unserer Kunden empfehlen wir dennoch, sich so früh wie möglich um eine Genehmigung zu bemühen!
In den meisten Fällen stellt das ESTA-System online nahezu sofort (innerhalb weniger Sekunden) fest, ob dem Antragstellenden die Einreise im Rahmen des VWP ermöglicht wird. Die Genehmigungsphase kann allerdings auch bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.
Folgende drei Antworten auf die Online-Anfrage sind denkbar:
Falls Sie die Antwort "Genehmigung wird bearbeitet" erhalten, müssen Sie sich erneut zu einem späteren Zeitpunkt auf der ESTA-Website in Ihren Antrag einloggen und nachprüfen, ob eine endgültige Antwort erteilt wurde.
Die Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit beim Check-in anhand der Passdaten des Reisenden zu überprüfen, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt. Ein Ausdruck der erteilten ESTA-Genehmigung ist deshalb in aller Regel nicht zwingend erforderlich.
Einige wenige Airlines fordern einen Ausdruck der ESTA-Genehmigung von den Reisenden im Vorfeld an. Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie einen Ausdruck des positiven ESTA-Bescheids am Tag Ihrer Reise bereithalten.
Wenn Sie den ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht haben, wird dieser mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen, d. h. einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) speichert die Informationen für ein weiteres Jahr und bewahrt diese zwölf Jahre im Archiv auf; somit können Ihre Daten für weitere strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke jederzeit abgefragt werden.
Das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) verschickt eine Erinnerung an Personen, die im Antrag ihre E-Mail-Adresse angegeben haben und deren ESTA-Reisegenehmigung abläuft.
In der E-Mail steht aktuell Folgendes:
ATTENTION! Your travel authorization submitted on (date) via ESTA will expire within the next 30 days. It is not possible to extend or renew a current ESTA. You will need to reapply at https://esta.cbp.dhs.gov if travel to the United States in intended in the near future. If there are 30 or more days left on the old authorization you will receive a warning message during the application process and be asked if you wish to proceed.
Alle Reisenden sind selbst verpflichtet vor Reiseantritt zu überprüfen, ob eine noch gültige ESTA-Genehmigung vorliegt.
Nein, ESTA ist kein Visum. Es handelt sich hierbei um einen Antrag auf Reisegenehmigung, den ausschließlich Reisende, die visumfrei in die USA reisen dürfen(siehe FAQ Welche Länder nehmen am Programm für visumfreies Reisen teil?), stellen.
Anhand des elektronischen Reisegenehmigungssystems (ESTA) kann das US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security, DHS) vor Reiseantritt feststellen, ob Reisende im Rahmen des VWP zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt sind.
Visuminhabende
In der Regel müssen Visuminhabende keine ESTA-Genehmigung beantragen. Der Grund Ihrer Einreise muss allerdings der Visumkategorie entsprechen. Falls nicht, empfiehlt es sich eine ESTA-Genehmigung zu beantragen. Als Beispiel: Ein Reisender besitzt ein US-Arbeitsvisum, fliegt aber zu rein touristischen Aufenthaltszwecken in die USA. Hier empfehlen wir, sicherheitshalber eine ESTA-Genehmigung im Vorfeld auszufüllen.
Das VWP kann auch für Geschäftsaktivitäten genutzt werden ("Business Visa Waiver"), wenn auch in einem sehr eingeschränkten Rahmen. So z. B. für Messen oder Meetings mit Businesspartnern oder Kunden.
Alle weitergehenden geschäftlichen Einreisezwecke die "Arbeit" entsprechen (wie Consultingleistungen, etc.) fallen nicht mehr unter dieses Programm, auch wenn sich der Aufenthalt auf 90 Tage beschränken sollte. Hier muss ein US-Arbeitsvisum im Vorfeld beantragt werden.
Nicht selten sind die Grenzen zwischen der Nutzung des VWP und der Beantragungspflicht eines Visums fließend - weil nicht immer deutlich ist, ob die US-Einwanderungsbehörden eine Aktivität als "Arbeit" betrachten werden oder nicht. Es gilt hier im Einzelfall, durch die Einbeziehung aller Rahmenbedingungen (wie Einreisefrequenz, Aufenthaltszweck und -dauer) abzuwägen, ob ein Visumfreies einreisen genügt oder ein Visum benötigt wird. Zudem soll man nicht vergessen, dass der Grenzbeamte, der Fragen zu Ihrem Aufenthaltszweck stellen wird, ggf. alles was nicht ein Meeting oder die Teilnahme an Messen ist, als Arbeitsaufnahme versteht und Ihnen daraufhin die Einreise verweigert.
Wir beraten Sie aber gern zu diesem Thema!
Ein Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen am Stück pro Einreise ist möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus in den USA ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht durch kurze Ein- und Wiederausreise z. B. nach Mexiko oder Kanada.
Ein sogenannter Statuswechsel auf ein US-Visum ist im Rahmen des Visa Waiver Program generell nicht möglich. Bei höheren Einreisefrequenzen und längeren Aufenthaltszeiten sollte stattdessen z. B. ein B-1 Business Visitor Visum im Vorfeld der Einreise beantragt werden oder ggf. ein US-Arbeitsvisum.
1. Angaben zum Reisepass (Reisepassnummer oder Ablaufdatum) oder zu personenbezogenen Daten (Name, Geburtsort oder -datum) sind nicht korrekt oder haben sich geändert:
Die einzige Möglichkeit diese Angaben zu korrigieren besteht darin, einen neuen ESTA-Antrag auszufüllen. Falls Ihre vorherige ESTA-Genehmigung erteilt wurde, sollten Sie problemlos einen neuen Antrag stellen können. Schließen Sie bitte sicherheitshalber alle Browserfenster bzw. die ESTA-Website bevor Sie den erneuten ESTA-Antrag stellen.
Ignorieren Sie mögliche Hinweise, dass bereits eine ESTA-Reisegenehmigung im System vorliegt und bestätigen Sie, dass Sie tatsächlich einen neuen Antrag ausfüllen möchten. Sobald der neue ESTA-Antrag übermittelt wurde, wird die alte ESTA-Registrierung gelöscht.
Für den neuen ESTA-Antrag fällt erneut die Gebühr in Höhe von 21 US-Dollar an.
Bitte drucken Sie sich den neuen, korrekten ESTA-Antrag zu Ihrer eigenen Sicherheit aus.
2. Ihre Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse oder Anschrift) sind nicht korrekt oder haben sich geändert:
Sollten sich diese Angaben nach Erteilung der Genehmigung ändern oder bemerken Sie einen Fehler, so kann dies einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden, indem Sie den Button “Aktualisieren oder Status überprüfen” wählen.
Die Gültigkeitsdauer der ESTA-Registrierung ist von der Aktualisierung Ihrer Daten nicht betroffen. Bei der Aktualisierung des ESTA-Antrags fallen keine weiteren Gebühren an.
Bitte bewahren Sie unbedingt Ihre Antragsnummer auf. Sie benötigen diese Nummer, um etwaige Daten im Nachhinein ändern zu können. (Eine Aktualisierung dieser Daten ist im Notfall auch ohne die Antragsnummer unter Angabe von persönlichen Daten möglich.)
3. Sie haben eine Sicherheitsfrage, die für die Berechtigung unter dem VWP in die USA einzureisen ausschlaggebend war, falsch beantwortet und daraufhin wurde Ihnen die ESTA-Reisegenehmigung nicht erteilt:
Falls Sie die Frage falsch verstanden haben oder ursprünglich dachten, dass ein Vorfall aus Ihrer Vergangenheit ein Grund für eine Ablehnung darstellt und nun herausgefunden haben, dass es nicht so ist, sollten Sie sich in jedem Fall per E-Mail mit der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Customs and Border Protection, CBP) in Verbindung setzen.
Es muss darüber hinaus eine neue ESTA-Genehmigung angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass es trotz einer neuen, bewilligten ESTA-Genehmigung zu Schwierigkeiten an der Grenze kommen kann. Sollten Sie z. B. bei der Frage nach möglichen Vorstrafen eingangs mit "Ja" geantwortet und nunmehr "Nein" angekreuzt haben, könnte Ihnen der Grenzbeamte unterstellen, dass Sie eine mögliche (doch vorliegende) Straftat verheimlichen wollen. Selbiges gilt für Angaben zu möglichen ansteckenden Erkrankungen, Visaverweigerungen etc. Im Zweifelsfall sollte bei Falschangaben der "Ja/Nein"-Fragen im ESTA-Erstantrag eine Visumbeantragung im US-Konsulat erwogen werden, um Problemen bei der Einreise vorzubeugen.
VWP-Reisende, die keine ESTA-Genehmigung vorweisen können, wird der Zutritt zum kommerziellen Flugzeug/Schiff mit Sicherheit verwehrt werden. Die Flug- bzw. Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit beim Check-in anhand der Passdaten des Reisenden zu überprüfen, ob eine ESTA-Genehmigung vorliegt.
Die aktuelle Gebühr zum ESTA-Antrag beläuft sich auf 21 US-Dollar.
Die Gebühr wird bei der Beantragung der ESTA-Genehmigung im Internet fällig. Der ESTA-Antrag wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet, wobei die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) oder Debitkarte erfolgen kann. Die Zahlung der Antragsgebühr kann jedoch auch durch Dritte, z. B. Verwandte oder Reisebüro, vorgenommen werden, falls Sie keine eigene Kreditkarte besitzen.
Die Gebühr wird nicht pro Einreise, sondern pro ESTA-Genehmigung erhoben. Und die ESTA-Genehmigung ist normalerweise zwei Jahre gültig, es sei denn, der Reisepass läuft früher ab.
Die ESTA-Gebühr von 21 US-Dollar setzt sich aus zwei Gebührenarten zusammen:
Sollte der ESTA-Antrag abgelehnt werden, wird nur die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags erhoben und von der Kreditkarte eingezogen, also 4 US-Dollar.
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