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Aktualisiert am 24.02.2021

Schule oder Universität in den USA für begleitende Familie

Ihr Kind bzw. die Familienangehörigen Ihrer Mitarbeitenden möchten in den USA zur Schule gehen oder eine Universität besuchen? In diesem Fall wird in der Regel ein F-1 Visum benötigt.

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Bild von einer USA Highschool

Visuminhabende Personen beabsichtigen oftmals gemeinsam mit ihren Familienangehörigen in die USA zu reisen. Ein wichtiger Aspekt während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten ist es, dass Ehepartner:innen und Kinder eine Bildungseinrichtung besuchen dürfen. Doch was müssen Familien bzw. Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden samt Familie in die USA entsenden, beachten und welche (Visum-)Optionen gibt es für den Besuch einer Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten?

Visumoptionen für begleitende Familienangehörige

Welches Visum infrage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab (u. a. Visumtyp der hauptantragstellenden Person, Umfang des Besuchs der Bildungseinrichtung etc.).

Grundsätzlich haben begleitende Familienangehörige, also Ehepartner:innen und Kinder, folgende Möglichkeiten:

1. F-1 Visum

In den meisten Fällen wird ein F-1 Visum benötigt. Dieses Visum ermöglicht den Besuch einer SEVIS-registrierten akademischen / wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA (z. B. Universität, College, Highschool, Sprachschule etc).

Das F-1 Visum ist für die gesamte Dauer eines Studien- bzw. Bildungsaufenthalts in den USA gültig. Hierbei ist allerdings nicht ausschlaggebend, über welchen Zeitraum Eheparter:innen und Kinder die Schule in den USA besuchen wird oder ob es Leistungspunkte (Credits) erhält.

F-1 Visuminhabende dürfen eine öffentliche Grundschule (Public Elementary), Mittelschule bzw. Mittelstufe (Middle School) bis einschließlich der 8. Klasse oder die Highschool (Public High School) nicht länger als 1 Jahr besuchen.

Auch die Übertragung der Vormundschaft bzw. Pflegschaft auf eine Person in den Vereinigten Staaten oder die Zulassung an einer Schule ändern nichts an dieser Vorschrift.

2. ESTA oder B-Visum

Sollte sich Ihr Kind bzw. das Kind Ihrer Mitarbeitenden nur für einen kurzen Zeitraum in den USA aufhalten oder kurzzeitig eine Schule im Rahmen eines Schüleraustausches besuchen, bei dem der kulturelle Austausch im Vordergrund steht, kann die Visumpflicht entfallen.

Ehepartner:innen, die z. B. einen nicht akademischen Sprachkurs in einer amerikanischen Sprachschule besuchen, können ebenfalls die visumfreie Einreise mit ESTA in Betracht ziehen.

Voraussetzung für die Studierenden / Schüler:innen:

  • sie sind nicht an der betroffenen amerikanischen Schule eingeschrieben,
  • sie erhalten keine akademischen Leistungspunkte (Academic Credits) und
  • der Unterricht nimmt nicht länger als 18 Stunden pro Woche in Anspruch

Personen, die vom Visa Waiver Program ausgeschlossen sind (z. B. aufgrund der Staatsangehörigkeit), können alternativ ein B-1 / B-2 Visum beantragen.

3. Abgeleitetes US-Visum

Sollten Sie selbst ein US-Arbeitsvisum besitzen bzw. Ihre Mitarbeitenden mit einem Arbeitsvisum ausgestattet sein, können Familienangehörige auf Antrag ein abgeleitetes Visum erhalten.

Damit sind Ehepartner:innen und unverheiratete Kind(er) unter 21 Jahren berechtigt, eine öffentliche oder private Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.) in den USA zu besuchen.

Sollte das Kind 21 Jahre oder älter sein (und somit die amerikanische Volljährigkeitsgrenze erreicht haben) oder aber verheiratet sein, muss für den Besuch einer US-Bildungseinrichtung (Highschool, amerikanische Universität etc.) ein eigenständiges US-Visum – in der Regel ein F-1 Visum – beantragt werden.

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Aktualisiert am 24.02.2021