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Aktualisiert am 27.06.2013

Praxisbeispiel: Kundenfragen zum US-Visum

IHRE FRAGE: Eine unserer Mitarbeiterinnen hatte gestern ihren Interviewtermin im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main und hat dort (erfolgreich) ein E-2 Visum beantragt. Wie üblich, wurde der Pass dort einbehalten. Leider muss die besagte Dame jetzt aus dringenden geschäftlichen Gründen am besten schon morgen in die USA reisen, um an einer Besprechung teilzunehmen. Sie hat einen Zweitpass. Wäre es möglich, dass die Mitarbeiterin morgen im Rahmen der visumfreien Einreise diesen Zweitpass nutzt und für 3 Tage einreist? Sie würde dann direkt zurückfliegen, um mit dem E-2 Visum dann erneut einzureisen.

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Kundenanfrage zu US Visa

IHRE FRAGE:
Eine unserer Mitarbeiterinnen hatte gestern ihren Interviewtermin im US-Generalkonsulat Frankfurt/Main und hat dort (erfolgreich) ein E-2 Visum beantragt. Wie üblich, wurde der Pass dort einbehalten. Leider muss die besagte Dame jetzt aus dringenden geschäftlichen Gründen am besten schon morgen in die USA reisen, um an einer Besprechung teilzunehmen. Sie hat einen Zweitpass. Wäre es möglich, dass die Mitarbeiterin morgen im Rahmen der visumfreien Einreise diesen Zweitpass nutzt und für 3 Tage einreist? Sie würde dann direkt zurückfliegen, um mit dem E-2 Visum dann erneut einzureisen.

UNSERE ANTWORT:
Wir würden Ihnen bzw. Ihrer Mitarbeiterin dringend von dieser Variante abraten. Theoretisch benötigt die Dame zwar tatsächlich für einen kurzen Geschäftstermin in den USA kein Arbeitsvisum (E-2) und könnte das Visa Waiver Programm nutzen, praktisch kann dieses Vorgehen allerdings zu Problemen an der Grenze führen.
Hintergrund: Der Grenzbeamte wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Einreise in seiner Datenbank einsehen können, dass für Ihre Mitarbeiterin bereits ein E-2 (Arbeits-)Visum beantragt wurde. Er könnte demnach unterstellen, dass die Dame nunmehr ohne gültiges Arbeitsvisum in die USA einreist und dort jetzt (illegal) bereits einer Arbeitsaufnahme nachgehen wird.
Das hat in der Regel zur Folge, dass Ihre Mitarbeiterin im besten Fall ausführlich und intensiv befragt wird oder im schlimmsten Fall, dass man ihr die Einreise gänzlich verweigert.
Insofern würden wir Ihnen dringend empfehlen abzuwarten, bis der “Erstpass” (mit dem E-2 Visum) Ihrer Mitarbeiterin zugeschickt wird um erst dann – mit dem E-2 Visum – in die USA einzureisen. Üblicherweise erfolgt die Zusendung per DHL Express Brief innerhalb weniger Tage. Sie können parallel dazu auch eine Nachricht an das US-Konsulat über deren Kontaktformular senden bzw. darin um eine schnelle Bearbeitung (inkl. einer kurzen Begründung hierzu) bitten.
Da das US-Konsulat zahlreiche solcher Anfragen erhält, können wir Ihnen leider nur wenig Hoffnung machen, dass dies die Zusendung tatsächlich beschleunigen wird.

Sollte sich die Reise aus innerbetrieblichen Gründen gar nicht vermeiden lassen und Sie bzw. die Mitarbeiterin das oben beschriebene Risiko dennoch eingehen wollen, so empfehlen wir Ihnen, der Dame ein englischsprachiges Schreiben für den Grenzbeamten mitzugeben, welches kurz die Situation beschreibt. Wichtig wäre es in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesem Aufenthalt ausschließlich um eine Geschäftsreise aus wichtigem Anlass handelt und dass die Dame noch keiner Arbeitstätigkeit nachgehen wird. Darüber hinaus sollten Sie erwähnen, dass die Mitarbeiterin die USA umgehend nach der Besprechung verlassen wird, um dann mit dem E-2 Visum einzureisen.

Datum:

Aktualisiert am 27.06.2013