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Das E-2 Visum, auch als Treaty Investor Visa oder Investorenvisum bezeichnet, ist ein klassisches Arbeitsvisum für die USA. Jedes Unternehmen, das beträchtliches Kapital in die US-Wirtschaft investieren will oder investiert hat, kann – unabhängig von einer bisherigen Geschäftstätigkeit im Heimatland – Mitarbeitende über ein E-2 Visum in die USA entsenden. Gerne beraten wir Sie umfangreich und individuell über dieses Arbeitsvisum und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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E-2 im Überblick

Visumkategorie: Arbeitsvisum

Zielgruppe: Investor:innen (und deren Angestellte) mit der Planung einer Niederlassung oder Firmengründung in den USA

Gültigkeit: 5 Jahre

Aufenthaltsdauer: bis zu 2 Jahre pro Einreise

Besonderheiten: basierend Investitionen

Was ist das E-2 Visum?

Das E-2 Visum ist eine Unterkategorie der E-Visa und gewährt Inhaber:innen zu einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA. Sobald ein Unternehmen für den ersten Mitarbeitenden erfolgreich ein E-2 Visum beantragt hat, gilt es als "E-registriert". In diesem Fall können weitere Angestellte in diesem Unternehmen über einen vereinfachten Beantragungsprozess ebenfalls ein E-2 Visum erhalten.

Mitarbeitende sind dann zur vollen Arbeitsaufnahme berechtigt, sowohl im Rahmen eines längerfristigen Arbeitseinsatzes, als auch für mehrere einzelne Dienstreisen.

Dieses Arbeitsvisum beruht auf bilateralen Verträgen im Rahmen von Investitionsvorhaben in den USA. Gegenwärtig existieren ca. 80 Nationen, die solche Beziehungen mit den Vereinigten Staaten unterhalten. Ausschließlich Staatsangehörige der jeweiligen Vertragsländer, auch eingebürgerte Personen, können diesen Status erhalten.
Zu den Treaty Countries zählen viele europäische Länder, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Was sind die Voraussetzungen für das E-2 Visum?

Um das Investorenvisum erhalten zu können, muss zum einen das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum anderen aber auch die Mitarbeitenden selbst.

Mindestbeschäftigungszeit

Im Gegensatz zum L-Visum muss bei der E-Visumkategorie keine Mindestbeschäftigungszeit im Unternehmen nachgewiesen werden. Solange ein Neuangestellter bzw. eine Neuangestellte nachweisen kann, dass er / sie über die notwendigen Spezialkenntnisse verfügt, kann er / sie ebenfalls ein E-2 Visum erhalten.

Voraussetzungen für Unternehmen

Bevor Mitarbeitende ein E-2 Visum erhalten können, muss das Unternehmen im Rahmen einer E-Registrierung folgende Nachweise vorlegen können:

  • Der Investor bzw. die Investorin (eine Person oder ein Unternehmen) muss Staatsbürger:in eines Vertragslandes sein.
  • Wenn das Unternehmen im Besitz mehrerer Personen ist, müssen mindestens 50% davon einem Staatsangehörigen des Vertragslandes gehören.
  • Bei Aktiengesellschaften zählt die Nationalität des Landes, in welchem das Börsengeschäft hauptsächlich tätig ist.
  • Der Antragstellende muss entweder bereits substanziell in den USA investiert haben oder gerade dabei sein, diese Investition zu tätigen. Das Kapital zur Investition muss unwiderruflich festgelegt sein!
  • Die Investition muss eine "beträchtliche" Kapitalsumme umfassen. Erfahrungsgemäß sollte die Investitionsgröße aktuell bei ca. 100.000 US-Dollar liegen.
  • Das operative Geschäft des US-Unternehmens muss bereits begonnen haben. Zudem sollte es nach Möglichkeit bereits US-Personal beschäftigen.
  • Der Unternehmer muss einen Mehrwert für die US-Wirtschaft erbringen und darf das US-Unternehmen nicht nur aus reinem Eigeninteresse, beispielsweise zur Finanzierung seines Lebensunterhalts, betreiben. Dabei ist insbesondere die Schaffung von US-amerikanischen Arbeitsplätzen immer bedeutsamer.

Voraussetzungen für Angestellte

Mitarbeitende müssen ebenfalls bestimmte Bedingungen erfüllen, um ein E-2 Visum erhalten zu können.

  • Die Staatsangehörigkeit der Mitarbeitenden muss der Staatsangehörigkeit des Unternehmens entsprechen.
  • Die Mitarbeitenden müssen über entsprechende Qualifikationen für die zukünftige Beschäftigung in den Vereinigten Staaten verfügen. Dies trifft beispielsweise auf Executives, Manager oder Spezialist:innen zu.
  • Es muss eine vertragliche Bindung der Mitarbeitenden zur Unternehmensgruppe bestehen. Dies kann unter anderem ein Entsendungsvertrag oder ein regulärer Arbeitsvertrag mit dem Mutterhaus, einem Tochterunternehmen oder dem US-Standort sein. Mitarbeitende mit Honorarverträgen oder Freiberufler:innen erfüllen die Zugangsvoraussetzungen nicht.
  • Die Mitarbeitenden dürfen keine Immigrationsabsicht besitzen, sondern müssen gewillt sein, nach Ablauf des Visums die USA wieder zu verlassen.
Wie lange kann man mit dem E-2 Visum in den USA bleiben?

Wie lange ist ein E-2 Visum gültig?

Je nach Nationalität der Antragstellenden variiert auch die Gültigkeit des E-2 Visums. Die genaue Laufzeit wird dabei mit Hilfe des sogenannten Reciprocity Schedule festgelegt. Deutsche Staatsangehörige erhalten so beispielsweise ein E-2 Visum mit einer maximalen Gültigkeit von fünf Jahren.

Für die Konsularbeamt:innen besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Visum zeitlich zu beschränken. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen recht klein ist oder über verhältnismäßig geringes Investitionskapital verfügt.

Wie lange ist die Aufenthaltsdauer mit einem E-2 Visum?

Der Aufenthaltsstatus wird von dem Einwanderungsbeamten an der Grenze für jeweils maximal 2 Jahre gewährt, bis das Visum abgelaufen ist und im Konsulatsverfahren neu beantragt werden muss. Dabei wird die genaue Aufenthaltsdauer auf dem I-94 Formular der E-2 Visuminhabenden vermerkt. Eine Verlängerung dieses Aufenthaltsrechts ist in der Regel so lange möglich, wie die Registrierung des US-Unternehmens gilt, ein Arbeitsvertrag besteht und das Visum gültig ist.

Was kostet ein E-2 Visum für die USA?

Die Kosten für das E-2 Visum betragen 299,25 € (315 $) pro Antragsteller. Diese Standardantragsgebühr der US-Konsulate und Botschaften muss von jedem Antragsteller entrichtet werden und ist weder erstattungsfähig noch übertragbar.

Die Bearbeitungsgebühr kann entweder über Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debitkarte oder Barzahlung in einer Bank beglichen werden.

Normalerweise kann diese Gebühr für die Terminvereinbarung innerhalb eines Jahres ab dem Zahlungsdatum verwendet werden.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Darüber hinaus können für bestimmte E-2 Antragstellende zusätzliche Kosten anfallen:

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

E-2 Visum für die USA beantragen

Was muss ich bei der Beantragung eines E-2 Visums beachten?

Es ist wichtig zu betonen, dass ein gründliches Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte unerlässlich sind, um ein E-2 Visum erfolgreich zu beantragen. Von der Auswahl des richtigen Visumtyps entsprechend dem Reisezweck bis hin zum korrekten Ausfüllen der Antragsformulare und der Vorbereitung auf das Visuminterview gibt es viele wichtige Aspekte zu berücksichtigen.

Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Schritte für die Online-Antragstellung eines E-2 Visums für die USA erklärt und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.

In der Regel müssen Antragstellende für das E-2 Visum im Alter von 14 bis 79 Jahren das Konsularverfahren durchlaufen, was bedeutet, dass das Visum in den meisten Fällen im Rahmen eines persönlichen Interviews in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt wird.

Es ist unerlässlich, dass alle Voraussetzungen für Antragsteller:innen erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen im Vorfeld der Visumantragstellung vorhanden sind.

Wie lange dauer es ein E-2 Visum zu beantragen?

Da bei einer Erstregistrierung, also dem ersten E-2 Visumsantrag, den ein Unternehmen stellt, zuerst noch das Unternehmen selbst geprüft werden muss, dauert diese erheblich länger. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei bis sechs Monaten zu rechnen. Hinzu kommt die Wartezeit bis zum Interviewtermin. Die Verfügbarkeit dieser Termine ist sowohl von der Saison, als auch vom jeweiligen Konsulat selbst abhängig. Generell sollte man aber ungefähr sechs Monate Zeit für die gesamte Beantragung einplanen.

Nach erfolgreicher E-Registrierung erübrigt sich die ausführliche Überprüfung des Unternehmens. In diesem Fall müssen Mitarbeitende nur die Wartezeit bis zum Interviewtermin einkalkulieren.

Sowohl bei der Erstregistrierung, als auch bei der Folgeregistrierung, wird den Mitarbeitenden ca. eine Woche nach Konsulatstermin der Reisepass mit dem E-2 Visum zugeschickt.

Wie beantrage ich ein E-2 Visum?

Für die Beantragung ihres E-2 Visums für die USA müssen Antragstellende die folgenden Schritte befolgen:

1. DS-160 Formular ausfüllen

Der erste Schritt zur erfolgreichen E-2 Beantragung für die USA ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 über die Webseite des U.S. Department of State.

In dem Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Halten Sie folgende Unterlagen und Dokumente zum Ausfüllen des Online DS-160 Formulars bereit:

  • Gültiger Reisepass
  • Persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten fünf Einreisen in die USA
  • Lebenslauf, damit der aktuelle und die vorherigen Arbeitgeber angegeben werden können
  • Angaben zur schulischen Laufbahn sowie Reiseverhalten
  • Sicherheitsfragen
  • Digitales, biometrisches Passfoto (im Format 5 x 5 cm)

Bereits wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.

Wussten Sie schon, dass die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services ist?

Legen Sie auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes Ihre Visa Profil an, über das dann die Antragstellung zum E-2 oder auch allen zukünftigen Visa laufen kann.

Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.

  1. Antragsgebühr bezahlen:
    Bezahlen Sie die E-2 Visagebühr in Höhe von 299,25 € (315 $). Die Zahlung erfolgt online oder bar.
  2. Termin für das Visuminterview vereinbaren:
    Vereinbaren Sie nun einen Termin für das Visuminterview. Dies kann online über das Visa-Profil oder telefonisch erfolgen.

Bei einer Beauftragung unseres US Visa Services erstellen wir das erforderliche Online-Profil, verauslagen die konsularischen Visa-Antragsgebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen.

Erscheinen Sie am Interviewtag persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen interviewt.

Folgende Dokumente müssen für den Termin in dem US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inkl. Nachweis der Zahlung der konsularischen Antragsgebühr
  • Begleitschreiben zum Zweck der Einreise
  • ggf. weitere Dokumente wie finanzielle Nachweise, Kopie des Arbeitsvertrags, Kopie des Mietvertrags, Lebenslauf etc.

Seien Sie bereit, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.

In der Regel werden E-2 Visumantragsteller:innen am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.

Wenn Ihr E-2 Visumantrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem E-2 Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.

Versand per Post

Antragstellung eines E-2 Visums ohne Interviewtermin im Konsulat

Unter spezifischen Bedingungen besteht für Antragsteller:innen die Möglichkeit, das E-2 Visum im Rahmen des Interview Waiver Program auch per Post zu beantragen, ohne persönlich zu einem Interview im US-Konsulat oder der US-Botschaft erscheinen zu müssen.

Entscheidende Faktoren für die postalische Einreichung des Visumantrags sind bestimmte Visakategorien und der Antragstellungsort. Die Visa-Historie sowie eventuelle Vorstrafen sind ebenfalls relevante Kriterien. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Programm keine automatische Visumsgenehmigung garantiert. Selbst bei einer postalischen Beantragung können Antragsteller:innen zu einem Interview vorgeladen werden. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt den US-Beamt:innen, die den Visumantrag bearbeiten.

Weitere Infos zum Interview Waiver Program

Muster von einem E-2 Visum

Das E-2 Visum enthält eine Vielzahl von Informationen, die zur Identifizierung des Visuminhabers dienen und seine Rechte sowie Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten festlegen.

Es ist entscheidend, dass Sie diese Informationen sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen Ihres geplanten Aufenthalts in den USA entsprechen.

Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem US-Visum zu finden sind:

  • Vollständiger Name der visuminhabenden Person
  • Passbild
  • Reisepassnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Visumtyp
  • Einreiseberechtigungen (M bedeutet, dass Sie mehrfach um Einreise in die USA ersuchen können. Wenn hier eine Zahl steht, können Sie entsprechend oft einen Antrag auf Einreise stellen.)
  • Name der ausstellenden Dienststelle
  • ggf. Anmerkungen

Wie erfahre ich, ob mein E-2 Visum wirklich genehmigt wurde?

Die Visumerteilung für die Vereinigten Staaten von Amerika obliegt den Auslandsvertretungen, also den US-Konsulaten und Botschaften.

Normalerweise entscheiden die US-Konsularbeamt:innen am Tag des Visuminterviews über die Ausstellung eines Visums für die USA. Somit erfahren Antragsteller:innen für das E-2 Visum üblicherweise noch während des Interviewtermins, ob das Visum erteilt wird oder nicht.

Den Status Ihres US-Visumantrags können Sie online einsehen.

E-2 Visum genehmigt

Ihr E-2 Visum wurde mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.

Nachdem das E-2 Visum in den Reisepass gedruckt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt.

Zusätzliche Überprüfung

In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, das E-2 Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing.
Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Ggf. werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.

E-2 Visum abgelehnt

Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die E-2 Kategorie qualifizieren, wird Ihr E-2 Visum für die USA abgelehnt. Die Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings bekommen Antragsteller:innen bei einer Visumablehnung normalerweise am Tag des Interviewtermins weitere Anweisungen ausgehändigt oder nach einer gewissen Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben zugeschickt.

Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation).

Was tun, wenn das E-2 Visum abgelehnt wird?

Zunächst einmal ist es nach einer Visumablehnung grundsätzlich jederzeit möglich einen neuen Antrag für ein E-2 Visum zu stellen. Theoretisch besteht für Antragstellende also keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung.

Unserer Erfahrung nach ist eine erneute Antragstellung derselben Kategorie nur dann empfehlenswert, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie auch in der Lage sind, diese Änderungen bzw. neuen Umstände nachzuweisen.

Ein neues Visum zu beantragen ist wenig sinnvoll, wenn Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen etc.) weiterhin nicht erfüllen. In der Praxis kann daher meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues E-2 Visum (erfolgreich) beantragt werden.

Nach einer Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag wieder komplett von vorne beginnen. Darüber hinaus kann bei einem Arbeitsvisum unter bestimmten Voraussetzungen eine alternative Visumkategorie infrage kommen. Dies sollte sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Allerdings kann gegen eine Visumablehnung kein Einspruch erhoben werden.

Die häufigsten Gründe für eine E-2 Visumablehnung

  • Visumvoraussetzungen werden nicht erfüllt
    Oftmals kommt es vor, dass Antragstellende nicht die notwendigen Anforderungen für die beantragte Visakategorie erfüllen (z. B. fehlende Bindung an das Heimatland, finanzielle Mittel sind nicht ausreichend, US-Unternehmen kann nicht nachweisen, dass es sich um ein rechtmäßig bestehendes US-Unternehmen handelt, das Mitarbeitende ordnungsgemäß anstellen und bezahlen kann, Mitarbeitende mit wenig Berufserfahrung oder "geringen" Qualifikationen).
    Es können sich auch Unstimmigkeiten beim Visa-Interview ergeben, wenn die beantragte Visumkategorie nicht zu dem Einreisezweck passt (Unterstellung einer Einwanderungsintention, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme).
  • Fehler im Visumantrag / Mangelnde Antragsdokumentation
    Nicht selten sind Antragsunterlagen und Nachweise unvollständig, Angaben im DS-160 Visumantragsformular falsch oder der E-2 Visumantrag wurde nicht richtig vorbereitet.
  • Sonstige Gründe
    Persönliche Umstände der antragstellenden Person zählen ebenfalls zu den häufigsten Ablehnungsgründen (Vorstrafen, terroristischer Hintergrund, ansteckende Krankheiten, einwanderungsrechtliche Vergehen wie illegaler USA-Aufenthalt oder illegale Arbeit in den USA, auffälliges Verhalten bei bisherigen Einreisen).

Konsequenzen einer Visumablehnung

Welche Folgen sich für die antragstellende Person aus dem abgelehnten E-2 Visum ergeben, hängt vom Ablehnungsgrund ab. 

  1. ESTA-Sperre
    Eine E-2 Visumablehnung hat in der Regel zur Folge, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr genutzt werden kann. Das liegt daran, dass im ESTA-Antrag abgefragt wird, ob ein Visumantrag abgelehnt wurde. Wenn Sie diese Frage mit "ja" beantworten, wird Ihr ESTA-Antrag im Normalfall abgelehnt.
  2. Geplanter USA-Aufenthalt nicht möglich
    Wenn das E-2 Visum abgelehnt wird, kann die antragstellende Person nicht zu dem geplanten Zweck (z. B. Urlaub, Montage, Arbeitseinsatz, Studium, Au-pair) in die USA reisen.
  3. Einreisesperre
    In manchen Fällen sprechen die US-Behörden sogar ein Einreiseverbot für die USA aus.
Tipps bei Visumablehnung

Obgleich die US-Behörden die Ablehnung nicht begründen müssen, können Sie beim Interviewtermin im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft höflich nach dem Grund der Ablehnung fragen. Diese Information hilft Ihnen, wenn Sie das E-2 Visum erneut beantragen möchten.

Ihr E-2 Visumantrag sollte spätestens im Zweitversuch sorgfältig und schlüssig vorbereitet werden. Dazu gehört die richtige Kategorie zu wählen, das DS-160 Online-Formular vollständig und richtig auszufüllen sowie aussagekräftige Nachweise zu sammeln.

Garantiert mir ein E-2 Visum die Einreise in die USA?

Viele Antragstellende nehmen fälschlicherweise an, dass ein genehmigtes US-Visum automatisch die Einreise in die Vereinigten Staaten ermöglicht. Tatsächlich gewährt ein E-2 Visum im Pass nicht automatisch die Einreise. Rechtlich gesehen ist ein US-Visum kein Aufenthaltstitel, daher besteht auch mit einem genehmigten Visum keine Garantie auf Einreise.

Ein gültiges US-Visum erlaubt es Antragstellern, sich bei der Ankunft an einem Grenzübergang wie einem Flughafen um die Einreise in die USA zu bemühen. Letztlich liegt die Entscheidung über die Einreise bei den Grenzbeamten der U.S. Customs and Border Protection. Sie entscheiden, ob Antragsteller einreisen dürfen und falls ja, für wie lange. Daher kann die Einreise unter bestimmten Umständen verweigert werden.

Nach Erhalt der Einreiseerlaubnis empfiehlt es sich, online auf der I-94-Website oder anhand des Einreisestempels im Pass zu überprüfen, wie lange man sich legal in den USA aufhalten darf.

Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.

Weitere Infos zur Global Entry Einreise

E-2 Visaverlängerung

Anders als bei vielen anderen Arbeitsvisa für die USA, ist bei dem E-2 Visum eine Verlängerung theoretisch unbegrenzt möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen nach wie vor Bestand hat und auch alle weiteren Bedingungen für die E-Registrierung nach wie vor bestehen.

Wenn das Unternehmen mehr als 25 Festangestellte hat, kann die E-2 Registrierung vereinfacht erfolgen. Ansonsten muss erneut der Prozess der Erstregistrierung durchlaufen werden.

Vor- und Nachteile des E-2 Visums

Welche Vorteile hat das E-2 Visum?

Unternehmen, sowie Angestellte mit E-2 Visum genießen eine Reihe von Vorteilen:

  • Nach erfolgreicher E-Registrierung eines Unternehmens ist die Beantragung weiterer E-2 Visa für folgende Mitarbeitenden in einem vereinfachten Prozess möglich.
  • Eine erneute Überprüfung des Unternehmens durch das US-Konsulat ist bei zusätzlichen E-2 Visa-Anträgen hinfällig.
  • Dadurch können sowohl Zeit, als auch Kosten gespart werden.
  • Die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit spielt keine Rolle, was bedeutet, dass auch neu angestellte Mitarbeitende ein E-2 Visum erhalten können.
  • Die Erteilung des E-2 Status ist nicht auf eine bestimmte Anzahl limitiert und kann damit unbegrenzt erneuert werden.

Aufgrund dieser erheblichen Vorteile sollten Unternehmen immer vorab prüfen, ob sie für eine E-Registrierung in Frage kommen und damit zukünftig viel Zeit und Kosten, im Vergleich zu beispielsweise einem L-Visum, sparen können.

Welche Nachteile hat das E-2 Visum?

Die Zugangsbeschränkung kann dazu führen, dass nicht alle Mitarbeitenden von der E-Registrierung eines Unternehmens profitieren können:

  • Die Mitarbeitenden, die ein E-Visum erhalten sollen, müssen zwingend die gleiche Staatsangehörigkeit wie das Unternehmen haben. So können beispielsweise deutsche Unternehmen, die bereits E-registriert sind, nur für deutsche Mitarbeitende ein E-2 Visum erhalten.

E-2 Visum für Familienangehörige

Ehepartner:innen sowie unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können einen abgeleiteten Status beantragen, der es ermöglicht, ein E-2 Visum mit einem Anhang zu erhalten.

Nach der Einreise in die USA können Ehepartner:innen mit einem abgeleiteten E-2 Visum eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) beantragen, entweder bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder bei der Einreise durch die Grenzschutzbeamten. Dadurch sind sie nicht an eine spezifische Stelle oder das Unternehmen des Hauptantragstellenden gebunden und können unabhängig von ihrem Partner oder ihrer Partnerin in den USA arbeiten.

Diese Arbeitserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, bis zur maximalen Aufenthaltsdauer des Hauptantragstellenden.

Kinder von E-2 Inhaber:innen haben das Recht, Bildungseinrichtungen (Schulen / Universitäten) zu besuchen, dürfen jedoch keiner bezahlten Arbeit nachgehen. Sobald sie das Alter von 21 Jahren erreichen, müssen sie entweder ihren Nicht-Einwanderungsstatus ändern oder das Land verlassen.

Lassen Sie sich umfassend zu Ihren Visa-Optionen beraten Unsere erfahrenen Consultants helfen Ihnen gerne weiter!

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