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Aktualisiert am 06.03.2025

Trumps „Gold Card“ – Ein neuer Weg für Investor:innen?

Donald Trumps geplante „Gold Card“ soll wohlhabenden Investor:innen für 5 Millionen US-Dollar eine Green Card sichern – ohne Investitionen oder Jobvorgaben. Wie realistisch ist die Umsetzung und was bedeutet das für das EB-5 Visum?

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Von der Gold Card zur Green Card?

US-Präsident Donald Trump hat mit der Ankündigung einer „Gold Card“ für wohlhabende Einwandernde eine Debatte über die Zukunft des US-Investorenvisums ausgelöst. Das neue Programm, das eine direkte Zahlung von fünf Millionen Dollar an die US-Regierung vorsieht, soll das bestehende "EB-5 Immigrant Investor Program" ersetzen und gleichzeitig das Haushaltsdefizit verringern. Doch wie realistisch ist die Umsetzung dieses Vorhabens und welche Alternativen gibt es für Investor:innen?

Die „Gold Card“ im Detail

Die von US-Präsident Trump am 25. Februar 2025 vorgestellte „Gold Card“ soll ausländischen Antragstellenden einen direkten Weg zu einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) ebnen – ohne die bisherigen Anforderungen an Kapitalinvestitionen in US-Unternehmen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Das Programm zielt darauf ab, das bestehende EB-5 Visum zu ersetzen, das häufig als betrugsanfällig kritisiert wurde. Stattdessen soll die Pauschalgebühr von fünf Millionen Dollar direkt in den Staatshaushalt fließen, begleitet von einem vereinfachten Antragsverfahren. Die "Gold Card" soll Investitionen anziehen und gleichzeitig das US-Haushaltsdefizit senken.

Laut US-Handelsminister Howard Lutnick handelt es sich um eine „Premium-Version der Green Card“, die gezielt „Weltklasse-Talente und Unternehmer“ anlocken soll. Im Gegensatz zum EB-5 Visum entfällt die Verpflichtung, Arbeitsplätze zu schaffen oder in bestimmte Wirtschaftssektoren zu investieren. Stattdessen betont die Regierung die zu erwartenden makroökonomischen Effekte durch Steuereinnahmen und Konsumausgaben der Neuankömmlinge.

Das EB-5 Visum im Überblick

Das EB-5 Visum wurde 1990 eingeführt, um die US-Wirtschaft durch Kapitalinvestitionen ausländischer Investor:innen anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Unter folgenden Voraussetzungen sind Investor:innen (sowie deren Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren) berechtigt, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) zu beantragen:

  • Investition von ca. 1 Million US-Dollar in ein kommerzielles Unternehmen in den USA oder in sogenannte "Regional Center"

    und

  • Schaffung oder Erhaltung von 10 dauerhaften Vollzeitarbeitsplätzen für qualifiziertes US-Personal

Das EB-5 Visum wurde zuletzt 2022 reformiert, mit strengeren Prüfmechanismen, die Betrug verhindern, wirtschaftliche Effekte maximieren und die Bearbeitungszeiten verkürzen sollen. Die Mindestinvestition beträgt seitdem 1.050.000 US-Dollar, kann jedoch auf 800.000 US-Dollar reduziert werden, wenn die Investition in einem Zielbeschäftigungsgebiet erfolgt, wie z. B. in ländlichen Gebieten oder Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit (Targeted Employment Areas).

Im Vergleich zur „Gold Card“ ist das EB-5 Visum an eine echte wirtschaftliche Beteiligung geknüpft, während Trumps Vorschlag lediglich eine Einmalzahlung an den Staat vorsieht.

Schlüsselunterschiede zum EB-5

Während das EB-5 Visum seit 1990 ausländische Investitionen auch in strukturschwache Regionen lenkt, setzt die „Gold Card“ auf eine radikale Vereinfachung. Trump argumentiert, das neue Programm werde „Betrug und Unsinn“ des EB-5-Systems beseitigen, das in der Vergangenheit für langsame Bearbeitungszeiten und Missbrauchsfälle kritisiert wurde.

Kriterium

EB-5

"Gold Card"

Kosten 800.000–1,05 Mio. Dollar 5 Mio. Dollar
Investitionsziel
  • Jobschaffung in US-Unternehmen
  • Wirtschaftsbelebung
Direktzahlung an US-Regierung
Bürokratie Umfangreiche Dokumentation und lange Antragszeiten Vereinfachtes Verfahren
Staatsbürgerschaft Nach 5 Jahren möglich Unklare Zeitrahmen
Bleibt das EB-5 eine realistischste Option für Investor:innen?

Solange die „Gold Card“ lediglich eine politische Ankündigung ohne gesetzliche Grundlage bleibt, stellt das EB-5 Visum die derzeit einzige bewährte Möglichkeit für ausländische Investor:innen dar, eine Green Card durch Kapitalbeteiligung zu erhalten. Trotz seiner Herausforderungen bietet es handfeste Vorteile, die es für viele Investor:innen attraktiv machen:

  • Rechtssicherheit: Als gesetzlich verankertes Programm unterliegt das EB-5 Visum klaren Regularien und wird von der US-Regierung verwaltet. Dadurch genießen Antragstellende eine hohe Planungssicherheit und können sich im Streitfall auf rechtliche Schutzmechanismen berufen. Dies steht im Gegensatz zur „Gold Card“, die noch erhebliche politische und juristische Unsicherheiten birgt.
  • Geringere Kapitalbindung: Während die „Gold Card“ eine pauschale Zahlung von 5 Millionen US-Dollar vorsieht, liegt die Mindestinvestition bei EB-5 je nach Standort bei 800.000 bis 1,05 Millionen US-Dollar. Damit ist EB-5 für viele Investor:innen eine deutlich "erschwinglichere" Option, insbesondere für diejenigen, die ihr Kapital aktiv in den Aufbau oder die Expansion eines Unternehmens einbringen möchten.

Allerdings hat das EB-5 Visum auch Herausforderungen. Die Voraussetzung, mindestens 10 Arbeitsplätze für US-Bürger:innen zu schaffen oder zu erhalten (unter bestimmten Voraussetzungen) sowie die weiterhin nicht unerhebliche Investitionssumme, erfordert eine strategische Investitionsplanung. Zudem gibt es regionale Kontingente, die Bearbeitungszeiten und Genehmigungsprozesse beeinflussen können. Auch die aktuell sehr langen Bearbeitungszeiten stellen immernoch eine hohe Hürde dar.

US Währung

Für Investor:innen, die schneller eine geschäftliche Präsenz in den USA aufbauen möchten oder deren Fokus nicht auf langfristigen Kapitalinvestitionen liegt, könnten alternative Visa-Programme wie E-2 (Investorenvisum) oder L-1 (Manager-Transfer) eine flexiblere Lösung darstellen. Während das E-2 Visum besonders für Unternehmer:innen interessant ist, die ein US-Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, eignet sich das L-1 Visum für Führungskräfte oder Fachpersonal, die von einem bestehenden Unternehmen in eine US-Niederlassung wechseln. US-Niederlassung wechseln. Insbesondere das E-2 (Treaty Investor) Visum bietet mit einer deutlich geringeren Investitionshöhe (rund 100.000 US-Dollar) deutlich niedrigere Zugangshürden.

Bis zur Klärung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der „Gold Card“ bleibt das EB-5 Programm für viele Investor:innen die realistischste und rechtssichere Option zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in den USA.

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Politische und rechtliche Hürden der Umsetzung

Die zentrale Frage für Investor:innen lautet derzeit, ob es sich bei der Ankündigung um die „Gold Card“ um einen realistischen Einwanderungsweg handelt. Trotz der Ankündigung von Präsident Trump gibt es erhebliche Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit des Programms.

Mehrere Faktoren sprechen für hohe rechtliche und politische Hürden:

  • Gesetzgeberische Kompetenzen: Das EB-5-Programm wurde vom Kongress initiiert. Eine grundlegende Reform oder Abschaffung erfordert daher voraussichtlich eine gesetzliche Neuregelung. Trumps Behauptung, die „Gold Card“ per Dekret einführen zu können, wird von Verfassungsexpert:innen aktuell stark angezweifelt
  • Präzedenzfälle und rechtliche Risiken: Die Trump-Administration scheiterte bereits 2019 mit dem Versuch, die EB-5-Mindestinvestition auf 1,8 Millionen US-Dollar anzuheben. Ein Bundesgericht kippte diese Reform aufgrund formaler Mängel. Ähnliche rechtliche Anfechtungen könnten die „Gold Card“ ausbremsen oder ganz verhindern.
  • Politische Widerstände: Demokratische Abgeordnete kritisieren die „Gold Card“ als Ausverkauf des American Dream an Superreiche, während konservative Kreise Bedenken gegenüber einer möglichen Einwanderungswelle aus bestimmten Ländern äußern.

Obwohl US-Handelsminister Howard Lutnick einen schnellen Start innerhalb weniger Wochen ankündigte, fehlen bisher konkrete gesetzliche Grundlagen. Ohne klare Regeln zur Antragsprüfung, zur maximalen Teilnehmerzahl oder zur genauen Nutzung der eingenommenen Mittel könnte das Programm in einer Welle von Klagen enden. Trump sprach von bis zu 10 Millionen ausgegebenen Karten, was sowohl in der US-Politik als auch in der Öffentlichkeit auf Skepsis stößt.

Strategische Überlegungen für Investor:innen

Die Ankündigung der „Gold Card“ signalisiert eine potenzielle Liberalisierung der US-Einwanderungspolitik für wohlhabende Einzelpersonen. Allerdings ist unklar, wann oder ob sie tatsächlich umgesetzt wird. Daher sollten Investor:innen sich weiterhin auf bewährte Strategien konzentrieren und die aktuell bestehenden Optionen gut abwägen.

Fazit: Bleibt die „Gold Card“ ein politisches Luftschloss?

Die Einführung der "Gold Card" würde einen bedeutenden Wandel in der US-Einwanderungspolitik darstellen, indem sie wohlhabenden Personen einen direkten Weg zur Staatsbürgerschaft bietet. Während das Programm darauf abzielt, höhere Einnahmen für die Regierung zu generieren und das Haushaltsdefizit zu reduzieren, wirft es auch Fragen hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit und der ethischen Implikationen auf.

Das bestehende EB-5 Visum hat zwar seine Mängel, insbesondere in Bezug auf Betrugsanfälligkeit, bietet jedoch einen klaren Zusammenhang zwischen Investition und wirtschaftlichem Nutzen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Belebung. Die "Gold Card" hingegen konzentriert sich hauptsächlich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber:innen, ohne klare Anforderungen an den direkten wirtschaftlichen Beitrag.

Letztlich spiegelt die „Gold Card“ Trumps Philosophie einer Einwanderungspolitik wider, die wirtschaftlichen Nutzen über humanitäre Aspekte stellt. Doch ohne breiten politischen Konsens und klare gesetzliche Grundlagen dürfte sie vorerst ein symbolisches Projekt bleiben. Ob die "Gold Card" Realität wird, bleibt fraglich. Bis dahin ist EB-5 die einzige bewährte Option für Investor:innen mit dem Wunsch nach einer Green Card – auch wenn es Reformbedarf gibt.

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Datum:

Aktualisiert am 06.03.2025