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Aktualisiert am 28.05.2014

Visumfrage des Monats - E-2 Visum vs. GreenCard bei Mitarbeiterauswahl

Ihre Frage: Unser US-Standort ist auf der Suche nach neuem Personal. Wir haben zwei ausländische Kandidaten in der engeren Auswahl: Kandidat 1 verfügt über ein E-2 Visum für ein anderes Unternehmen in den USA. Kandidat 2 verfügt über ein Immigrant Visa mit dem Vermerk "DV1", welches eine Gültigkeit von sechs Monaten besitzt. Ist das hilfreich bzw. beinhaltet dieses Visum eine Arbeitsgenehmigung für die USA?

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Ihre Frage:

Unser US-Standort ist derzeit auf der Suche nach neuem Personal im Bereich IT-Management. Wir haben zwei ausländische Kandidaten in der engeren Auswahl: Kandidat 1 verfügt aktuell über ein E-2 Visum, allerdings für ein anderes Unternehmen in den USA, für welches er derzeit noch arbeitet. Kandidat 2 lebt aktuell noch in Deutschland, verfügt aber im Reisepass über ein Immigrant Visa mit dem Vermerk "DV1", welches aber nur noch eine Gültigkeit von sechs Monaten besitzt. Ist das hilfreich bzw. beinhaltet dieses Visum eine Arbeitsgenehmigung für die USA? Wir benötigen diese Information, um uns für einen Kandidaten zu entscheiden.

Unsere Antwort:

Insofern Sie ausländische Personen, also nicht US-Staatsbürger, in den USA einstellen wollen, benötigen diese in jedem Fall entweder ein US-Arbeitsvisum (= Nonimmigrant Visa) oder eine GreenCard (= Immigrant Visa).

Zu Kandidat 1: Diese Person verfügt zwar aktuell über ein E-2 Visum, also über eine Arbeitsgenehmigung für die USA – allerdings ist dieses Visum, wie nahezu alle US-Arbeitsvisa auf Nichteinwanderungsbasis unternehmensgebunden. D. h., der Kandidat kann dieses Visum ausschließlich zur Arbeitsaufnahme beim entsprechenden US-Arbeitgeber nutzen, der auch das Visum für ihn beantragt hat. Ein "Umschreiben" auf Ihr Unternehmen ist nicht möglich. Insofern Sie sich für diesen Bewerber entscheiden, müssten Sie für ihn einen neuen Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellen. Hier wäre zu prüfen, ob sich der Kandidat ggf. für ein E-Visum über Ihr Unternehmen (sofern eine E-Registrierung vorliegt) qualifiziert oder für eine andere Visumkategorie (wie z. B. H-1B oder O).

Zu Kandidat 2: Wir gehen davon aus, dass dieser Bewerber ein Teilnehmer der GreenCard-Lotterie (Diversity Visa Lottery, kurz DV) war, gewonnen hat und bereits erfolgreich seinen Interviewtermin im US-Konsulat hinter sich bringen konnte. Lotteriegewinner erhalten dann zunächst ein Einwanderungsvisum in den Pass, welches in aller Regel sechs Monate Gültigkeit besitzt. Im Immigrant Visum ist vermerkt:

"UPON ENDORSEMENT SERVES AS TEMPORARY I-551 EVIDENCING PERMANENT RESIDENCE FOR 1 YEAR."

Das bedeutet, dass der Bewerber nunmehr innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten (Laufzeit des Visums) in die USA einreisen muss zu einer sogenannten Aktivierungsreise, um sein Immigrant Visum, also seine GreenCard offiziell zu "aktivieren" – also in Anspruch zu nehmen. Sobald dieser Kandidat in die USA eingereist ist, erhält er an der US-Grenze einen Einreisestempel auf ein Jahr. Das Visum in Kombination mit dem Einreisestempel weist ihn dann umgehend als Legal Permanent Resident aus, also als Einwanderer. Parallel dazu erhält er nach einer Bearbeitungszeit von einigen Monaten das physische Dokument dazu, die eigentliche GreenCard von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) per Post zugeschickt. Bis dahin dient das Visum im Pass sowie der Einreisestempel als Nachweis des legalen Einwanderungsstatus der Person.

Für Sie als Unternehmen bedeutet das Folgendes: Sobald Kandidat 2 eingereist ist, ist es ihm gestattet, sofort für sie oder jedes andere Unternehmen in den USA zu arbeiten. Die GreenCard beinhaltet nämlich eine dauerhafte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung und ist an niemanden gebunden.

Wichtig für Ihre Entscheidungsfindung:

Kandidat 1 verfügt nicht unmittelbar über eine Arbeitsgenehmigung. D. h., Ihr US-Standort müsste einen eigenständigen Visumantrag – nach Klärung der möglichen Kategorie(n) – vornehmen. In der Regel wird es sich um ein Nichteinwanderungsvisum (wie E-, H-1B oder O-Visum) handeln, welches ihn zwar an Ihr Unternehmen in den USA bindet, allerdings zum Teil mit nicht unerheblichem Kosten- und Zeitaufwand verbunden ist.

Kandidat 2 könnte durch den Besitz des Einwanderungsstatus direkt für Ihren US-Standort arbeiten, allerdings könnte er jederzeit kündigen, da er mit der GreenCard nicht an einen US-Arbeitgeber gebunden ist.

Wir hoffen, dass wir Ihnen bei Ihrer Personalauswahl im Rahmen einer Mitarbeiterentsendung weiterhelfen konnten.

Datum:

Aktualisiert am 28.05.2014