Aktualisiert am 05.02.2018
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Wir entsenden regelmäßig Mitarbeiter über die E-Kategorie in die USA. Nun verhält es sich so, dass ein Mitarbeiter, der ein E-2 Visum besitzt, seit Kurzem nicht mehr für unser Unternehmen tätig ist. Ist das Visum im Pass automatisch ungültig?
E-Visa sind firmengebundene Arbeitsvisa, die ihre Gültigkeit automatisch verlieren, sobald ein Mitarbeiter nicht mehr für das Unternehmen tätig ist.
Folglich darf ein Visuminhaber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Visum nicht mehr für künftige Einreisen in die USA nutzen, selbst wenn es zeitlich theoretisch noch gültig ist. Gleichzeitig verlieren abgeleitete Visa von Familienangehörigen aufgrund der Bindung an den Hauptantragsteller ihre Gültigkeit.
Achtung: Befindet sich ein Visuminhaber zum Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in den USA, sollten dieser sowie eventuell mitreisende Familienmitglieder das Land schnellstmöglich verlassen. Für zukünftige touristische oder geschäftliche Einreisen müssen Betroffene, je nach Einreisezweck und Dauer des Aufenthalts, eine ESTA-Genehmigung oder ein entsprechendes Visum neu beantragen.
Unsere Empfehlung an Sie:
Gehen Sie kein Risiko ein und beugen Sie möglichem Missbrauch mit dem firmengebundenen Visum vor. Informieren Sie das US-Konsulat über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, um Unstimmigkeiten oder Probleme bei späteren Einreisen nach Terminierung des Visums auszuschließen.
Eine kurze elektronische Benachrichtigung des zuständigen Unternehmensvertreters (Personalverantwortlicher/HR, Supervisor, Vorstand etc.) an das entsprechende US-Konsulat ist hierfür ausreichend. Neben der kurzen Bitte, das Visum des ehemaligen Arbeitnehmers ungültig zu machen, ist es ratsam, der E-Mail eine Kopie des Visums hinzuzufügen, um schnelle und eindeutige Zuordnung des Falls zu garantieren.
Im System wird eine entsprechende Notiz vom Konsulat hinterlegt, die von den US-Grenzbeamten eingesehen werden kann. In manchen Fällen wird der Visuminhaber vom US-Konsulat kontaktiert und gebeten, sein Visum zum Invalidieren einzuschicken. Oftmals wird das Visum auch bei der nächsten Einreise in die USA vom Grenzbeamten ungültig gemacht.
Durch eine kurze Mitteilung an das zuständige US-Konsulat können sich Unternehmen schützen und vor allem sicher sein, dass eine Einreise mit dem vormals gültigen Arbeitsvisum nicht mehr möglich ist.
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