F-1 Visa werden für Besuche an Highschools, US-amerikanischen Universitäten oder Colleges sowie für viele Sprachkurse in den USA benötigt. Mit dem Studierendenvisum ist somit eine Aus- und Weiterbildung in den Vereinigten Staaten möglich. Wenn Sie Hilfe bei der F-1 Beantragung benötigen, sind wir gern für Sie da.
Visumkategorie: Ausbildungsvisum
Zielgruppe: Studierende, Schüler:innen, Teilnehmende an Sprachkursen
Gültigkeit: bis zu 5 Jahre
Aufenthaltsdauer: an Programm- / Studiendauer gebunden
Besonderheiten: gültiges I-20 Formular der Bildungseinrichtung erforderlich
F-1 Visa heißen offiziell Student Visa und ermöglichen den Besuch einer akademischen / wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA.
F-1 Visa sind in der Regel erforderlich, wenn ausländische Personen in die Vereinigten Staaten einreisen, um eine Hochschule, eine öffentliche oder private Sekundarschule, eine private Grundschule, ein Seminar, ein Konservatorium oder eine andere akademische Einrichtung, einschließlich eines Sprachausbildungsprogramms, zu besuchen.
Einfach ausgedrückt fallen darunter folgende Aufenthalte:
Oftmals suchen interessierte ausländische Personen oder die Familien der Schüler:innen selbstständig nach Universitäten, Colleges oder Schulen in den USA und wenden sich direkt an diese. Dabei handelt es sich häufig um private Einrichtungen, privat finanzierte Highschools oder religiöse Schulen.
Wenn eine Person sich selbstständig um die Organisation ihres akademischen / wissenschaftlichen Aufenthalts in den USA kümmert, also ohne die Hilfe einer Austauschorganisation, oder wenn eine Agentur lediglich als Vermittler zwischen den Studierenden / Schüler:innen und der Bildungseinrichtung agiert (und nicht als Visa Sponsor), kommt in der Regel ein F-1 Visum in Betracht.
Ein nicht akademischer Sprachkurs mit weniger als 18 Stunden Unterricht pro Woche erfordert in der Regel kein F-1 Visum, sondern kann bei entsprechender Qualifikation mit dem Visa Waiver Program absolviert werden.
Darüber hinaus gibt es Austauschprogramme bei denen die antragstellende Person das Visum für die USA in Zusammenarbeit mit einer Austauschorganisation beantragt. In den Fällen, in denen die Austauschorganisation als Visa Sonsor fungiert, kommt ein J-1 Visum infrage.
Für die Genehmigung von F-1 Visa müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein und zwar sowohl von Seiten der Antragstellenden, also der Studierenden bzw. Schüler:innen, als auch von Seiten der entsprechenden Bildungseinrichtung.
SEVIS und I-20 Formular
Die Bildungseinrichtung in den USA muss SEVP-zertifiziert sein und eine SEVIS-Registrierung besitzen. Die SEVP-Zertifizierung bzw. die SEVIS-Registrierung der Bildungseinrichtung ist erforderlich, damit das I-20 Formular (Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status) ausgestellt werden kann, welches bei der Beantragung des F-1 Visums im US-Konsulat zwingend vorgelegt werden muss.
Ein F-1 Visum kann nur ausgestellt werden, wenn ein ordnungsgemäß ausgefülltes und gültiges I-20 Formular, das von designierten Schulbeamt:innen (Designated School Official - DSO) unterzeichnet wurde, von der entsprechenden Bildungseinrichtung vorlegt wird. Ansonsten kommt ggf. ein anderes US-Visum infrage.
SEVP steht für Student and Exchange Visitor Program, SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System. Beim SEVP handelt es sich um ein Programm der U.S. Immigration and Customs Enforcement, das dem U.S. Department of Homeland Security untersteht und ausländische Studierende und Austauschbesucher:innen in den USA über die webbasierte SEVIS-Datenbank der US-Regierung verwaltet.
Achtung: Das I-20 wird in den Vereinigten Staaten ausschließlich von zugelassenen Einrichtungen für Studierende und Schüler:innen ausgestellt, die ein vollständiges Studium bzw. Austauschprogramm absolvieren. Das bedeutet, dass nicht alle Bildungseinrichtungen in den USA dazu berechtigt sind, das I-20 Formular auszustellen.
Es ist wichtig, im Voraus zu überprüfen, ob die Bildungseinrichtung tatsächlich SEVIS-registriert ist. Dies kann mithilfe des webbasierten School Search Tool des U.S. Department of Homeland Security überprüft werden.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Schüleraustausch benötigen, können Sie sich an unseren Partner High School Experts wenden.
F-1 Antragstellende müssen ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Der Aufenthaltsstatus in den USA gilt für die gesamte Dauer des Studiums bzw. des Besuchs der Bildungseinrichtung (z. B. Sprachschule). Die maximale Aufenthaltsdauer ist im I-20 Formular vermerkt und kann dort jederzeit eingesehen werden.
Wichtig: Bei Besuchen einer öffentlichen SEVP-zertifizierten Highschool ist der USA-Aufenthalt auf maximal 12 Monate begrenzt. Private Bildungseinrichtungen können länger als ein Jahr (oder auch kürzer) besucht werden.
Sollte sich die Programmdauer (z. B. Dauer des Studiums, Highschoolbesuchs etc.) verzögern, weil z. B. das Hauptfach gewechselt wurde oder eine Krankheit eintritt, können Studierende eine Verlängerung des Aufenthalts bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragen.
Zusätzlich zur reinen Programmdauer dürfen sich F-1 Visuminhabende bis zu 30 Tage vor Studienbeginn und bis zu 60 Tage nach Studienabschluss in den Vereinigten Staaten aufhalten. In dieser sogenannten Grace Period ist das Reisen in den USA erlaubt, Arbeiten in den Vereinigten Staaten ist jedoch untersagt.
Achtung: Bei einem Aufenthalt außerhalb der USA von länger als fünf Monaten und ohne Zusammenhang mit dem Studium / Schulbesuch, kann der Studierendenstatus und somit auch das F-1 Visum verloren gehen.
Das F-1 Visum wird in der Regel für bis zu 5 Jahre erteilt. Die Gültigkeitsdauer eines F-1 Visums hängt von der Nationalität der antragstellenden Person ab. Je nach Staatsangehörigkeit wird anhand des sogenannten Reciprocity Schedule entschieden, für welchen Zeitraum das Visum ausgestellt wird. Deutsche Staatsangehörige erhalten im Normalfall ein fünfjähriges F-1 Visum.
Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass F-1 Visa nur im Zusammenhang mit einem gültigen I-20 Formular gültig sind.
Die Gültigkeit eines F-1 Visums bedeutet nicht automatisch, dass man sich für die gesamte Dauer in den USA aufhalten darf. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist nicht mit der erlaubten Aufenthaltsdauer gleichzusetzen. Es ist wichtig, zwischen der Gültigkeit des Visums und dem Aufenthaltsstatus zu unterscheiden.
Die Gültigkeitsdauer des Visums bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Ausstellungs- und dem Ablaufdatum (Issue Date und Expiration Date), in welchem die antragstellende Person an der Grenze um Einreise ersuchen kann. Die Gültigkeitsdauer wird vom US-Konsulat bzw. der US-Botschaft festgelegt, bei der der F-1 Antrag eingereicht wurde, und ist am Ablaufdatum auf dem Visum ersichtlich.
Beim F-1 Visum muss die hauptantragstellende Person in einem ersten Schritt eine SEVIS-Gebühr in Höhe von 350 $ bezahlen (eine SEVIS Fee für Familienangehörige, die ein F-2 Visum beantragen, gibt es nicht). In einem zweiten Schritt wird die F-1 Konsulatsgebühr in Höhe von 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person fällig.
Wichtig: Die Zahlung der SEVIS-Gebühr muss zwingend vor dem Visatermin erfolgen und kann nicht an einer US-Botschaft oder an einem US-Konsulat vorgenommen werden. Ansonsten erfolgt keine Bearbeitung des F-1 Visumantrags.
Die SEVIS-Gebühr wird nach Ausstellung I-20 Formulars mit Hilfe der SEVIS-Nummer bzw. der SEVIS ID entrichtet. Die Zahlung der I-901 Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) Fee erfolgt in der Regel online unter www.fmjfee.com (oder postalisch) per Kreditkarte, Debitkarte, Scheck, Zahlungsanweisung (Money Order) oder Western Union Quick Pay. Den I-901 Zahlungsbeleg müssen Sie zu ihrem Interviewtermin im US-Konsulat / in der US-Botschaft mitbringen, da der Zahlungsnachweis für die Ausstellung eines F-Visums obligatorisch ist.
Die Visa-Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften kann entweder per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debitkarte oder Barzahlung in einer Bank beglichen werden und muss von allen F-1 Antragstellenden entrichtet werden. Die Gebühr ist weder erstattungsfähig noch auf andere Personen übertragbar. Sollte es zu Verzögerungen bei Ihrer Visumbeantragung kommen, bleibt der Zahlungsnachweis innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zahlung gültig.
Darüber hinaus können zusätzliche Kosten im Rahmen der F-1 Visumbeantragung anfallen:
Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.
Für die Beantragung eines F-1 Visums sind ein genaues Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte entscheidend. Es gibt zahlreiche Aspekte zu beachten, angefangen von der Auswahl des passenden Visums je nach Zweck der Reise über das Ausfüllen der Antragsformulare bis hin zur Vorbereitung auf den persönlichen Interviewtermin.
Im folgenden Abschnitt geben wir einen Überblick über die einzelnen Antragsschritte beim F-1 Visum und stellen somit einen Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag für Sie bereit.
Wie erwähnt bildet das I-20 Formular der US-Bildungseinrichtung die Grundvoraussetzung für die eigentliche Visumbeantragung. Sobald das I-20 Formular ausgestellt wurde, können F-1 Antragstellende im Alter von 14 bis 79 Jahren das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass beim F-1 Visum im Normalfall das Online-Formular DS-160 ausgefüllt wird und das Visum im Rahmen eines persönlichen Interviews in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt wird.
Alle Voraussetzungen für Studierende und alle damit einhergehenden benötigten Unterlagen müssen im Vorfeld der F-1 Visumantragstellung erfüllt sein bzw. vorhanden sein.
Hinweis: Oftmals sind Antragstellende von F-1 Visa auch dazu verpflichtet eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Unserer Erfahrung nach dauert die Beantragung des Studierendenvisums von der Vorbereitung über die Prüfung durch die US-Behörden bis hin zum Erhalt des Visums in den meisten Fällen 4 bis 6 Wochen.
Anträge für F-1 Visa können maximal 365 Tage vor Studienbeginn gestellt werden. Der Antrag sollte jedoch rechtzeitig vor Studienbeginn erfolgen, um die rechtzeitige Ausstellung des Visums nicht zu gefährden.
Die Beantragungsdauer beim F-1 Visum ist an die Verfügbarkeit von Interviewterminen, d. h. dem persönlichen Vorstellungsgespräch in dem US-Konsulat / der US-Botschaft, gebunden.
Die Wartezeit auf einen Interviewtermin in einem US-Konsulat bzw. einer US-Botschaft variiert je nach Ort und Jahreszeit und ist von der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge in den jeweiligen US-Konsulaten / US-Botschaften abhängig.
Sie sollten daher insbesondere in den Hauptreisezeiten, in denen es sehr lange Wartezeiten gibt, möglichst frühzeitig mit der F-1 Antragstellung beginnen.
In der Regel erfahren Antragstellende direkt nach dem Visa-Termin, ob das F-1 Visum genehmigt wird. Der Reisepass wird in dem Fall einbehalten und etwa eine Woche nach dem Visa-Interview inklusive F-1 Visum per Post an eine Zustelladresse oder an eine Abholstation versandt.
Im Fall einer Befreiung von der Interviewterminpflicht muss die Bearbeitungszeit des postalischen Antrags von ca. 2 Wochen berücksichtigt werden.
Achtung: In manchen Fällen wird eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung, das Administrative Processing, angeordnet. Dieses Verfahren kann mehrere Monate dauern und die Visumbeantragung erheblich verzögern.
Zur Beantragung eines F-1 Visums für die USA sind folgende Schritte erforderlich:
Der erste Schritt zur Beantragung eines F-1 Visums für die USA ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.
Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Unterlagen und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereithalten:
Wenige Tage nach der Einreichung Ihres DS-160 Formulars kann der Status Ihres Visumantrags online abgerufen werden.
Schon gewusst? Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services.
Legen Sie ein Visa-Profil auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes an, über das F-1 Visumanträge laufen.
Hier können Sie auch die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und den Termin für das Visuminterview vereinbaren.
Bei einer Beauftragung unseres US Visa Services erstellen wir das erforderliche Online-Profil, verauslagen die konsularische Visa-Antragsgebühr und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen.
Erscheinen Sie am Tag des Interviews persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen interviewt.
Folgende Dokumente müssen für den Termin in dem US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:
Seien Sie bereit, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.
In der Regel wird US-Visumantragsteller:innen am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob das F-1 Visum erteilt wird oder nicht.
Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.
Wenn Ihrem F-1 Visumantrag stattgegeben wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem F-1 Visum postalisch zurück.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Antragstellende dank des Interview Waiver Program die Möglichkeit das F-1 Visum postalisch zu beantragen, ohne zu einem Interview im US-Konsulat / in der US-Botschaft erscheinen zu müssen.
Je nach Kategorie und unter streng umrissenen Voraussetzungen können sich hierfür sowohl Erstantragstellende als auch Antragstellende, die sich exakt für dieselbe Visumkategorie bewerben, die schon einmal im Rahmen eines Interviews im US-Konsulat genehmigt wurde, qualifizieren.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen für die postalische Einreichung des Visumantrags zählen unter anderem die Wahl des Visums (nur bestimmte Visakategorien kommen für eine Befreiung von der Interviewterminpflicht infrage), der Ort der Antragstellung sowie die Vorgeschichte zu Visumablehnungen oder Vorstrafen.
Das Programm gewährt jedoch weder eine automatische Zusage des F-1 Visums noch eine hundertprozentige Interviewbefreiung. Antragstellende können bei Unstimmigkeiten oder Nachfragen seitens der US-Behörden trotz postalischer Beantragung zu einem Interview vorgeladen werden. Die Entscheidung hierüber wird von den jeweiligen US-Beamt:innen gefällt, die Ihren Visumantrag bearbeiten.
Weitere Infos zum postalischen VisumantragDie US-Konsulate bzw. die US-Botschaften sind für die Visumerteilung verantwortlich.
Die US-Konsularbeamt:innen entscheiden in der Regel am Tag des Visa-Interviews über die Visumvergabe. Antragstellende von F-1 Visa erfahren also im Normalfall während des Interviewtermins, ob ihnen das Visum genehmigt wird oder nicht.
Der Status des US-Visumantrags ist online abrufbar. In der Regel gibt es 3 Möglichkeiten:
Ihr F-1 Studierendenvisum wurde während des Visa-Interviews mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.
Nachdem das F-1 Visum in den Reisepass eingeklebt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt (an eine Zustelladresse oder Abholstation).
In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, ein F-1 Visum nicht sofort zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing.
Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Ggf. werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.
Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die F-1 Kategorie qualifizieren, wird Ihr F-1 Visum für die USA abgelehnt. Eine Begründung für die Ablehnung ist nicht erforderlich, jedoch erhalten Antragstellende in der Regel am Tag des Interviews weitere Instruktionen bzw. ein Ablehnungsschreiben.
Die Gründe sind je nach Visumkategorie und Antragstellenden sehr unterschiedlich (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation).
Zunächst einmal ist es nach einer Visumablehnung grundsätzlich jederzeit möglich einen neuen Antrag auf ein F-1 Visum zu stellen. Theoretisch besteht für Antragstellende also keine Wartezeit bis zur nächsten Einreichung.
Unserer Erfahrung nach ist eine erneute Antragstellung derselben Kategorie nur dann empfehlenswert, wenn sich seit dem ersten Visumantrag die Bedingungen oder Umstände geändert haben und Sie auch in der Lage sind, diese Änderungen bzw. neuen Umstände nachzuweisen.
Ein neues Visum zu beantragen ist wenig sinnvoll, wenn Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Visumkategorie (z. B. Nachweis der Rückkehrintention ins Heimatland, finanzielle Mittel, Nachweis von beruflichem Spezialwissen etc.) weiterhin nicht erfüllen. In der Praxis kann daher meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues F-1 Visum (erfolgreich) beantragt werden.
Nach einer Visumablehnung müssen Antragstellende den Visumantrag wieder komplett von vorne beginnen. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen eine alternative Visumkategorie infrage kommen. Dies sollte sorgfältig im Einzelfall geprüft werden. Allerdings kann gegen eine Visumablehnung kein Einspruch erhoben werden.
Es gibt vielfältige Gründe, warum ein Visumantrag abgelehnt wird und manchmal führen selbst kleinere Fehler bei der Beantragung zu einer Ablehnung.
Die Konsequenzen eines abgelehnten F-1 Visums für die antragstellende Person variieren je nach dem Grund der Ablehnung.
Obwohl US-Behörden nicht dazu verpflichtet sind, die Gründe für eine Visumablehnung zu erläutern, können Sie beim Interview im US-Konsulat oder der US-Botschaft höflich nachfragen. Diese Auskunft kann hilfreich sein, falls Sie beabsichtigen, das F-1 Visum erneut zu beantragen.
Wir empfehlen, den Antrag für ein erneutes F-1 Visum sorgfältig und überzeugend vorzubereiten: Suchen Sie eine SEVIS-registrierte Bildungseinrichtung heraus, füllen Sie das DS-160 Online-Formular korrekt und vollständig aus und sammeln Sie stichhaltige Belege.
Viele antragstellende Personen gehen davon aus, dass Sie mit dem genehmigten US-Visum garantiert in die USA einreisen dürfen. Dabei ist es so, dass F-1 Visa im Pass nicht automatisch die Einreise in die Vereinigten Staaten garantieren. Rechtlich betrachtet ist ein Visum für die USA kein Aufenthaltstitel, daher besteht selbst mit einem genehmigten US-Visum im Pass keine Garantie auf Einreise in die Vereinigten Staaten. Ein gültiges US-Visum erlaubt ihnen, sich am Grenzübergang (z. B. Flughafen) um die Einreise in die Vereinigten Staaten zu bewerben.
Die Entscheidung über die Einreise liegt nämlich grundsätzlich bei den Grenzbeamt:innen, die das Visum für die USA bei der Einreise von ausländischen Personen kontrollieren. Die Officer der U.S. Customs and Border Protection haben das letzte Wort und entscheiden darüber, ob Sie einreisen dürfen und wenn ja, für wie lange, d. h. für welchen Zeitraum Sie einen Aufenthaltsstatus erhalten. Das bedeutet auch, dass Ihnen die Einreise unter Umständen verweigert wird.
Wenn Sie eine Einreise-Erlaubnis erhalten haben, empfiehlt es sich online im I-94 oder auf dem Einreisestempel im Pass zu prüfen, wie lange Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen.
Übrigens: Mit Global Entry können bestimmte biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können ausländische Personen lange Wartezeiten vermeiden und schneller in die USA einreisen.
Die Gültigkeitsdauer eines Visums kann nicht verlängert werden, unabhängig von der Visumkategorie, da es sich fachlich gesehen um einen neuen Antrag handelt. Selbstverständlich können Sie rechtzeitig vor Ablauf oder nach Ablauf eines alten F-1 Visums ein neues F-1 Visum beantragen. Das F-1 Visum kann beliebig oft neu beantragt werden – sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass die restliche Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übertragen wird. Zusätzlich stellt eine vorherige F-1 Visumerteilung keine Garantie für eine erneute Visumbewilligung dar. Alle Antragsunterlagen (Antragsformulare, Nachweise etc.) müssen folglich erneut bei dem US-Konsulat / der US-Botschaft eingereicht werden.
Wir empfehlen daher, den Antrag gut vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Dies minimiert potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen während des Verlängerungsprozesses bzw. der Neubeantragung.
Auch bei der Neubeantragung Ihres F-1 Visums, sollten Sie berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeiten je nach zuständigem US-Konsulat bzw. zuständiger US-Botschaft stark variieren können. Planen Sie daher genug Vorlaufzeit ein.
Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung des legalen Aufenthaltsstatus möglich. Wenn eine Verzögerung der Studiendauer eintritt, durch beispielsweise eine Krankheit oder wenn das Hauptfach gewechselt wurde, kann der / die Studierende eine Verlängerung des USA-Aufenthalts bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragen.
Möglicherweise könnte das postalische Einreichungsverfahren für Sie infrage kommen. Das Interview Waiver Program erlaubt bestimmten antragstellenden Personen (auch im Alter von 14 bis 79 Jahren) unter streng reglementierten Voraussetzungen die Antragstellung eines F-1 Visums ohne eine persönliche Vorsprache im US-Konsulat / in der US-Botschaft – also die postalische Einsendung des Antrags.
Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie die hauptantragstellende Person ein abgeleitetes F-2 Visum.
Eine Arbeitsaufnahme ist den Familienangehörigen nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (EAD) ist unter F-2 Status demnach nicht möglich. F-2 Visuminhabende können jedoch eine öffentliche oder private "elementary" oder "secondary" Schule in den Vereinigten Staaten besuchen (Kindergarten bis Highschool).
Ehepartner:innen dürfen eine SEVP-anerkannte Bildungseinrichtung lediglich gelegentlich und als Teilzeitstudierende Person besuchen. Soll eine höhere Bildungseinrichtung (z. B. Universität oder College) im Vollzeitstudium besucht werden, muss ein eigenständiges F-1 Visum beantragt werden.
Achtung: F-2 visuminhabende Kinder, die die amerikanische Volljährigkeitsgrenze von 21 Jahren erreichen oder während des USA-Aufenthalts heiraten, müssen ihren (Nichteinwanderungs-)Status wechseln, d. h. wenn möglich ein anderes US-Visum beantragen, oder aber die USA verlassen. Nicht verheiratete Lebenspartner:innen und Kinder über 21 Jahren erhalten leider kein abgeleitetes Visum. Falls sie mit der hauptantragstellenden Person in die Vereinigten Staaten reisen möchten, kann hierfür gegebenenfalls eine andere Visakategorie beantragt werden.
F-1 Visa ermöglichen den Besuch einer akademischen / wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA und ein reguläres Arbeitsverhältnis bzw. eine Erwerbstätigkeit darf nicht aufgenommen werden.
Es gibt allerdings drei Möglichkeiten von studentischen Beschäftigungsverhältnissen mit dem F-1 Visum:
Einige Universitäten oder Hochschulen in den USA verlangen von ihren Studierenden die Vorlage der Social Security Number. Allerdings erfolgt im Normalfall keine Ausstellung der US-Sozialversicherungsummer für Personen, die sich mit einem F-1 Visum temporär in den USA aufhalten. Die Hochschulen sollten in diesem Fall in der Lage sein, den betroffenen ausländischen Studierenden eine andere Identifikationsnummer zuzuordnen.
Falls Sie eine studentische Beschäftigung aufnehmen wollen, die im Rahmen des jeweiligen Studentenvisums gestattet ist, können Sie hingegen eine Social Security Number beantragen.
SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System. Damit ist eine Online-Datenbank der US-Regierung gemeint mithilfe derer das U.S. Department of Homeland Security und das U.S. Department of State wichtige Daten von sämtlichen ausländischen Studierenden, die sich in den USA aufhalten, abrufen können. SEVIS beinhaltet u. a. Angaben zum Aufenthaltsort der studierenden Person, der Bildungseinrichtung und dem legalen Status der studierenden Person.
Die SEVIS-Registrierung der Bildungseinrichtung ist übrigens erforderlich, damit das für die Visumbeantragung notwendige I-20 Formular ausgestellt werden kann. Zur Zahlung der SEVIS-Gebühr wird eine SEVIS-Nummer benötigt, die auf dem I-20 Dokument ersichtlich ist.
Das I-20 Formular wird von der jeweiligen Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten ausgestellt. Die US-Bildungseinrichtung muss hierfür SEVP-zertifiziert bzw. SEVIS-registriert sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, können Sie über das School Search Tool der US-Behörden herausfinden.
Achtung: Bei dem I-20 Formular handelt es sich nicht um ein Antragsformular, das Sie im Internet herunterladen und ausfüllen können.
Wir und unsere Partner nutzen Cookies, um personenbezogene Daten wie z.B. Browsing-Daten zu speichern und abzurufen, um z.B. Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu personalisieren sowie die Verwendung der Website zu analysieren und das Benutzererlebnis zu verbessern. Sie erfahren mehr über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies einsetzen, wenn Sie unten auf den Button „Cookie Einstellungen“ klicken. Hier können sämtliche Einstellungen auch geändert werden. Nachträglich kann man jederzeit seine Cookie-Auswahl überdenken oder seine Einwilligung widerrufen, indem man auf den Link zu den Cookie-Einstellungen im Footer unserer Webseite klickt. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren einiger Cookie-Typen unsere Möglichkeiten zur Bereitstellung von auf Ihre Interessen zugeschnittenen Inhalten haben kann oder einige Funktionen der Webseite nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Durch klicken auf “Alle Cookies akzeptieren” stimmen Sie unserer Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten an unsere Partner zu.