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In vielen Ausbildungen und Studiengängen sind Austauschprogramme mit den USA mittlerweile ein fester Bestandteil. Unter die Kategorie der J-1 Visa bzw. die vielen Austauschprogramme fallen u. a. Praktika oder Trainings oder aber Au-pair- und Highschoolaufenthalte in den Vereinigten Staaten. Die Beantragung eines J-1 Visums ist im Vergleich zu anderen Visakategorien sehr umfangreich und an besondere Bedingungen geknüpft, daher unterstützen wir gern bei der Visumbeschaffung.

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J-1 im Überblick

Visumkategorie: Austauschvisum

Zielgruppe: u. a. Studierende, Schüler:innen, Absolvent:innen / junge Berufstätige, Lehrer:innen, Professor:innen

Gültigkeit: je nach Kategorie 4 Monate bis 5 Jahre

Aufenthaltsdauer: an Programmdauer gebunden

Besonderheiten: gültiges DS-2019 Formular des Visa Sponsors erforderlich

Was ist das J-1 Visum für die USA?

Ein J-1 Visum (J-1 Exchange Visitor Visa) wird von Personen benötigt, die an einem Austauschprogramm in den USA teilnehmen. Mit dem J-1 Visum können sich ausländische Personen für eine begrenzte Zeit in den USA zu Bildungs- oder Trainingszwecken aufhalten.

Je nach Voraussetzung der antragstellenden Person und Aufenthaltszweck wird zwischen insgesamt 15 verschiedenen J-1 Austauschbesuchervisa unterschieden. Zu den Ausbildungsprogrammen zählen u. a.

  • Praktika
  • Trainings / Traineeships
  • ein Studium in den USA
  • Highschool-Aufenthalte
  • Au-pair-Programme
  • Summer Work and Travel Programme
  • Forschungsaufenthalte und noch viel mehr.

TIPP: Ein abgeschlossenes Studium oder der Studierendenstatus ist nicht immer zwingend erforderlich.

Bild von J-1 visuminhabenden Personen in den USA

Die US-Regierung hat diese Austauschprogramme initiiert, um das gegenseitige Verständnis zwischen den USA und anderen Ländern im Rahmen dieser kulturellen und schulischen Programme zu fördern.

Auch Praktika und Trainings gelten nicht als Arbeitsaufnahme, sondern dienen vielmehr dem Austausch von gesellschaftlichen und kulturellen Besonderheiten im Unternehmenskontext sowie dem Kennenlernen von Unternehmensabläufen in der US-Niederlassung. Keinesfalls dürfen Praktikant:innen oder Trainees mit J-1 Visa einer gewöhnlichen Beschäftigung nachgehen, Hilfsarbeiten ausüben oder gar die Position von US-Mitarbeitenden auf Teil- oder Vollzeitbasis ersetzen. Selbstverständlich darf das Praktikum oder Training  vergütet werden. Grundsätzlich müssen "Intern" Programme ab 6 Monaten vergütet werden; "Trainee" Programme müssen immer vergütet werden.

Das J-1 Visum besitzt einen breiteren Anwendungsbereich als das F-1 Visum. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches US-Visum für Ihre USA-Pläne am besten geeignet ist, wenden Sie sich gern an unser US Visa Service Team.

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Persönliche Beratung zu US-Visa Unsere Expertinnen beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen

Unterkategorien des J-1 Visums

Insgesamt werden je nach Aufenthaltszweck 15 unterschiedliche J-1 Kategorien unterschieden. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick darüber, welche Kategorie welchem Reisezweck entspricht.

J-1 KATEGORIE ZWECK UND ECKPUNKTE
Au Pair
  • Betreuung von Kindern in einer US-amerikanischen Gastfamilie
  • weitere Au-pair-Aufenthalte möglich nach 2-jährigem Aufenthalt außerhalb der USA
  • Dauer: 12 Monate (verlängerbar um weitere 6, 9 oder 12 Monate)
Camp Counselor
  • Betreuung von Schülergruppen
  • Mitarbeit in einem Feriencamp in den USA
  • Dauer: variiert je nach Camp und Sponsor
College and University Student
  • Auslandsstudium in den USA mit Regierungsstipendium
  • Teilzeitarbeit On-Campus möglich (Vollzeitarbeit in den Semesterferien)
  • Dauer: bei Non-Degree Students max. 24 Monate; bei Degree Students abhängig von Programmlänge
Government Visitor
  • Staatsbesuch zur Stärkung der professionellen und persönlichen Beziehungen mit US-amerikanischen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden
  • Dauer: max. 18 Monate
Intern
  • studienbezogenes Praktikum für Studierende oder Absolvent:innen
  • weitere Praktika möglich nach mind. 1 Semester Aufenthalt außerhalb der USA
  • Dauer: max. 12 Monate
International Visitor
  • Förderung des Verständnisses für ausländische Kulturen durch vom US-Außenministerium ausgewählte Kulturbotschafter:innen
  • Dauer: max. 12 Monate
Physician
  • Ärzt:innen in Aus- und Weiterbildung zum Zweck der Beobachtung, Konsultation, Forschung oder Lehre
  • Dauer: max. 5 Jahre
Professor
  • Förderung von Ideen und Forschungsprojekten sowie Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen in den USA und anderen Ländern
  • weitere Programmteilnahmen im Abstand von 24 Monaten möglich
  • Dauer: abhängig von der Länge des geplanten Projekts in den USA, max. 5 Jahre (Ausnahmen möglich)
Research Scholar
  • Förderung von Ideen und Forschungsprojekten sowie Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen in den USA und anderen Ländern
  • weitere Programmteilnahmen im Abstand von 24 Monaten möglich
  • Dauer: abhängig von der Länge des geplanten Projekts in den USA, max. 5 Jahre (Ausnahmen möglich)
Secondary School Student
  • Highschool-Austausch
  • Start oft nur im Sommersemester möglich
Short-Term Scholar
  • Forschungs- oder Lehrreise von Akademiker:innen mit speziellen Kenntnissen
  • Dauer: max. 6 Monate
Specialist
  • Wissensaustausch zwischen ausländischen und US-amerikanischen Expert:innen
  • Dauer: max. 12 Monate
Summer Work Travel
  • Sommerjobs für Studierende (während der Semesterferien)
  • Arbeitserlaubnis für nahezu jeden Saisonjob
  • weitere Programmteilnahmen möglich (solange der Studierendenstatus besteht)
  • Dauer: 4 Monate zwischen Mai und Oktober
Teacher
  • Vollzeitlehre an anerkannten Grund- und Oberschulen
  • Vermittlung von kulturellen Aspekten des Heimatlandes
  • Ermöglichen eines Dialogs zwischen US-Schüler:innen und Schüler:innen im Heimatland
  • weitere Programmteilnahmen möglich nach 2-jährigem Aufenthalt außerhalb der USA
  • Dauer: 3 Jahre, verlängerbar auf max. 5 Jahre
Trainee
  • berufsbezogenes Praktikum oder Training für Absolvent:innen oder junge Berufstätige
  • weitere Programmteilnahmen möglich nach 2-jährigem Aufenthalt außerhalb der USA
  • Dauer: max. 18 Monate
Hinweis zu weiteren Programmteilnahmen

Antragstellende, die bereits ein Austauschprogramm erfolgreich abgeschlossen haben, müssen je nach Programm und Visumsponsor eine unterschiedlich lange Wartezeit zwischen mehreren Programmteilnahmen einhalten und sich währenddessen außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten. Ebenso gelten bei einem Wechsel von einer J-1 Kategorie in eine andere J-1 Kategorie spezifische Wartezeiten und Anforderungen, bevor erneut ein J-1 Visum erfolgreich beantragt werden kann. Bitte erfragen Sie dies im Einzelfall bei Ihrer Austauschorganisation.

Diese Zeiträume zwischen den Austauschprogrammen in den USA sind nicht zu verwechseln mit der zweijährigen Anwesenheitspflicht im Heimatland, die durch die US-Behörden verhängt wird (Two-Year Home-Country Physical Presence Requirement, auch bekannt als Two-Year Rule).

Unabhängig davon muss sich die Person bei weiteren Programmteilnahmen weiterhin für das jeweilige Austauschprogramm in den USA qualifizieren bzw. bei einem Wechsel in ein anderes Programm die Qualifikationen des (neuen) J-1 Programms erfüllen.

Wenn Sie die J-1 Visumabwicklung über uns veranlassen, prüfen wir sämtliche Voraussetzungen im Hinblick auf die Erfüllung der J-1 Visumanforderungen und der Vorgaben des J-1 Visa Sponsors.

Bild von jungen Auslandspraktikant:innen vor USA-Flagge
Bild von medizinischem Personal in den USA
Bild von College Absolvent:innen
Bild von einer Praktikantin in den USA
Bild von jungen Menschen auf dem Campus in den USA

Voraussetzungen für das J-1 Visum

1. Allgemeine Voraussetzungen für visumantragstellende Personen

Wer sich für ein J-1 Visum bewirbt, muss mehrere Voraussetzungen erfüllen. Dabei gibt es einerseits allgemeine Zugangsvoraussetzungen, die für alle Antragstellenden gelten, und andererseits kategoriespezifische Zugangsvoraussetzungen.

In einem ersten Schritt gehen wir auf die allgemeinen Erfordernisse ein.

J-1 Visa Sponsor

Eine allgemeine Zugangsvoraussetzung für visumantragstellende Personen ist die Suche nach einer offiziellen Austauschorganisation, also einem zugelassenen J-1 Visa Sponsor, da die Visumbeantragung ausschließlich über die Austauschorganisation erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass keine Möglichkeit besteht, das Einbeziehen einer Austauschorganisation zu umgehen.

Diese Organisationen wurden vom U.S. Department of State (US-Außenministerium) dazu befähigt, die Durchführung der Austauschprogramme gemäß den US-Richtlinien zu überprüfen und tragen somit eine sehr hohe Verantwortung für die Programmteilnehmenden.

Die US-Behörden listen alle zugelassenen J-1 Austauschorganisationen für alle J-1 Kategorien auf.

DS-2019 Formular

Jedes Jahr stellt das U.S. Department of State offiziell zugelassenen J-1 Austauschorganisationen (Designated Sponsors) eine bestimmte Anzahl von DS-2019 Formularen (Certificate of Eligibility for Exchange Visitor Status) zur Verfügung, die an J-1 Bewerber:innen verteilt werden können.

Bei dem Formular DS-2019 handelt es sich um einen nummerierten und limitierten Vordruck, der nicht im Internet ausgefüllt und heruntergeladen werden kann, sondern erst nach einer detaillierten Evaluierung der bewerbenden Person sowie des US-Institution ausgestellt wird.
Die Ausstellung des Formulars DS-2019 erfolgt mithilfe des Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS). Diese webbasierte Datenbank ermöglicht sowohl dem U.S. Department of Homeland Security (US-Heimatschutzministerium) als auch dem U.S. Department of State (US-Außenministerium) die Daten aller J-1 Visuminhabenden, die sich in den USA befinden, direkt einzusehen.
SEVIS beinhaltet u. a. Angaben zum

  • Aufenthaltsort,
  • US-Gastunternehmen und
  • legalen Status der Programmteilnehmenden.

Sobald die Daten in SEVIS eingegeben wurden, ist die Austauschorganisation während der gesamten Aufenthaltsdauer dafür verantwortlich, diese Daten aktuell zu halten und ggf. anzupassen, z. B. im Fall einer Verlängerung des USA-Aufenthalts oder eines Wechsels des US-Gastunternehmens.

Ein solches DS-2019 Formular ist zwingend erforderlich, um ein J-1 Visum beantragen zu dürfen und kann ausschließlich durch den J-1 Visumsponsor ausgestellt werden. Das DS-2019 Formular muss während des Interviewtermins im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft im Original vorgelegt werden und sollte während des gesamten Programms mit sich geführt werden, da es bei jeder programmbezogenen Einreise in die USA oder bei einer Verlängerung benötigt wird.

Je nachdem welche J-1 Kategorie beantragt wird, können zusätzliche Unterlagen verlangt werden (z. B. Abschlusszeugnisse, Nachweise der berufsbezogenen Arbeitserfahrung, usw.).

2. Personenbezogene Voraussetzungen

Die personenbezogenen Voraussetzungen für antragstellende Personen (wie Alter und Bildungsanforderungen) unterscheiden sich je nach beantragter J-1 Kategorie. Nachfolgend sind die jeweiligen Voraussetzungen für J-1 Bewerber:innen aufgeführt:

Au Pair

Alter: 18-26 Jahre

Bildungsanforderungen:

  • Schulabschluss, abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium
  • grundlegende Englischkenntnisse
  • Erfahrung in der Kinderbetreuung
  • einwandfreies Führungszeugnis
  • Führerschein

Alter: ab 18 Jahren

Bildungsanforderungen:

  • Studierende
  • Jugendbetreuende
  • Lehrer:innen
  • gute Englischkenntnisse

Alter: ab 17 Jahren

Bildungsanforderungen:

  • Studierende einer Hochschule, z. B. deutschen Hochschule

Alter: -

Bildungsanforderungen:

  • offizielle Regierungsgäste bzw. Regierungsvertreter:innen, die in ihrem Spezialgebiet einflussreiche und angesehene Persönlichkeiten sind

Alter: ab 18 Jahren

Bildungsanforderungen:

  • Studierende ab dem 3. Fachsemester oder
  • Absolvent:innen, die das Praktikum innerhalb von maximal 12 Monaten nach Studienabschluss beginnen
  • ausreichende englische Sprachkenntnisse
    (Nachweis erfolgt während des Antragsprozesses im Rahmen eines Sprachtests oder eines telefonischen Interviews)
  • zukünftiges Praktikum muss einen klaren Bezugspunkt zur bisherigen Hochschulausbildung haben

Achtung: Abschlüsse, die an US-amerikanischen Bildungseinrichtungen erworben wurden, werden von den US-Behörden nicht anerkannt; diese Vorschrift trifft ebenfalls auf die relevante Berufserfahrung zu.

Alter: -

Bildungsanforderungen:

  • vom U.S. Department of State ausgewählte Schlüsselfiguren

Alter: -

Bildungsanforderungen:

  • Mediziner:innen mit genügend Erfahrung und Training

Alter: -

Bildungsanforderungen:

  • Professor:innen

Alter: -

Bildungsanforderungen:

  • Personen mit einem Forschungsstipendium

Alter: vom 15. bis 18. Lebensjahr

Bildungsanforderungen:

  • Antragsteller:innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise aus dem Heimatland noch Schüler:innen sein
  • gute Englischkenntnisse

Alter: -

Bildungsanforderungen:

  • Professor:innen
  • Personen mit einem Forschungsstipendium
  • Personen mit ähnlicher Ausbildung / Fähigkeiten

Alter: -

Bildungsanforderungen:

  • Expert:innen, die über besonderes Wissen verfügen

Alter: ab 18 Jahren

Bildungsanforderungen:

  • Studierende einer anerkannten Hochschule

Alter: -

Bildungsanforderungen:

  • Lehrer:innen mit einem dem US Bachelor gleichwertigen Abschluss
  • Anstellung an einer ausländischen Schule (z. B. deutschen Schule)
  • 2 Jahre Vollzeit Arbeitserfahrung

Alter: ab 18 Jahren

Bildungsanforderungen:

  • abgeschlossenes Studium und mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung oder
  • mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung, wenn kein Abschluss vorliegt
  • ausreichende englische Sprachkenntnisse
    (Nachweis erfolgt während des Antragsprozesses im Rahmen eines Sprachtests oder eines telefonischen Interviews)
  • zukünftiges Training muss einen klaren Bezugspunkt zur bisherigen Berufserfahrung haben

Achtung: Abschlüsse, die an US-amerikanischen Bildungseinrichtungen erworben wurden, werden von den US-Behörden nicht anerkannt; diese Vorschrift trifft ebenfalls auf die relevante Berufserfahrung zu.

3. Voraussetzungen für Gastunternehmen bei Intern / Trainee

Das Gastunternehmen in den USA muss ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

Dazu gehört u. a. das Erstellen eines detaillierten Training / Internship Placement Plans (DS-7002). Das Formular DS-7002 ist je nach der Dauer des Programms in verschiedene Phasen unterteilt und muss die unterschiedlichen Tätigkeiten und Aufgabenbereiche der Praktikant:innen bzw. Trainees widerspiegeln.

Wichtig ist außerdem, dass das Gastunternehmen über eine gültige Worker's Compensation Insurance Policy, eine Art Arbeitsunfallversicherung, verfügt und die Praktikant:innen auch über diese Versicherung abgedeckt sind.

Weitere Zugangsvoraussetzungen den US-Standort sowie Antragstellende betreffend sollten immer bei der entsprechenden Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) erfragt werden.

Bild von Geschäftspersonen in den USA, die sich Notizen machen

Unsere Leistungen für J-1 Visa

Seit Jahren unterstützen unsere Mitarbeitenden der J-Visa-Abteilung Firmen und deren junge Absolvent:innen weltweit bei der sehr zeitintensiven und komplexen Beantragung eines Austauschvisums für die USA. Wir sind insbesondere spezialisiert auf die J-1 Kategorien Intern / Trainee. Neben der regulären Beratung und Betreuung während des gesamten Beantragungsprozesses bieten wir beim J-Antragsverfahren unter anderem folgende Leistungen:

  • Sichtung und Prüfung der Antragsunterlagen im Hinblick auf die Erfüllung des gesetzlichen J-1 Anforderungsprofils der US-Behörden sowie des jeweiligen J-1 Visa Sponsors, insbesondere bezüglich des Internship / Training Plans (Formular DS-7002).
  • ggf. Durchführung des englischsprachigen Telefoninterviews gemäß der Richtlinien des jeweiligen J-1 Visa Sponsors.

Wir kooperieren mit den Austauschorganisationen InterExchange und TravelWorks und bilden hierbei die Schnittstelle zwischen der hauptantragstellenden Person, der Firma im Heimatland, dem US-Gastunternehmen, den US-Behörden sowie der Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor).

Wie lange kann man mit einem J-1 Visum in den USA bleiben?

J-1 visuminhabende Personen dürfen sich für die gesamte Dauer des Programms in den Vereinigten Staaten aufhalten, wobei die Möglichkeit besteht bis zu 30 Tage vor Beginn des Austauschprogramms sowie bis zu 30 Tage nach Ende des Austauschprogramms in den USA zu sein (Grace Period), um beispielsweise die USA zu bereisen.

Das J-1 Visum kann nur dann für mehrere Einreisen verwendet werden, wenn auf dem Formular DS-2019 von der Austauschorganisation eine Reisegenehmigung ("Travel Validation") vermerkt wurde. Die Reisegenehmigung ist deswegen notwendig, weil das Visum ausschließlich im Zusammenhang mit dem Formular DS-2019 (auf dem der konkrete Zeitraum des Austauschprogramms notiert ist) gültig ist.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die entsprechende Austauschorganisation bei einem anstehenden Reisevorhaben rechtzeitig kontaktiert wird. Zunächst muss das Formular DS-2019 im Original postalisch an die Organisation geschickt werden. Anschließend unterzeichnet eine zeichnungsberechtigte Person das DS-2019 noch einmal und bestätigt somit, dass sich die J-1 visuminhabende Person "in good standing" befindet. Diese Unterschrift ist 6 Monate gültig und ermöglicht den US-Einwanderungsbeamt:innen an der Grenze direkt einzusehen, dass alle Programmrichtlinien erfüllt werden und die visuminhabende Person problemlos wieder einreisen darf.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Vereinigten Staaten nach Programmende und während der Grace Period keinesfalls verlassen, wenn Sie vorhaben, anschließend wieder einzureisen. Das Formular DS-2019 und das J-1 Visum sind dann bereits abgelaufen, d. h. eine erneute Einreise in die USA müsste theoretisch visumfrei mit der elektronischen Reisegenehmigung (ESTA) erfolgen. Die Gefahr einer Abweisung von Seiten des US-Grenzbeamt:innen wäre jedoch zu hoch.

Wie lange ist ein J-1 Visum gültig?

Der genaue Gültigkeitszeitraum des J-1 Visums richtet sich nach der Dauer des Programms, die auf dem DS-2019 vermerkt ist und das Visum ist nur im Zusammenhang mit einem gültigen DS-2019 Formular gültig.

Die J-1 Gültigkeitsdauer ist je nach beantragter Kategorie sehr unterschiedlich und variiert zwischen 4 Monaten bis 5 Jahren. Beispielweise J-1 Visa der Kategorie Intern können für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten beantragt werden während J-1 Visa der Kategorie Trainee für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten beantragt werden können.
Wichtig ist zudem, dass bei einem Praktikum oder Training die Dauer von mindestens 4 Wochen nicht unterschritten werden darf.

Die Gültigkeitsdauer eines Visums entspricht in der Regel nicht automatisch der Dauer des erlaubten USA-Aufenthalts. Die Gültigkeitsdauer des Visums definiert den Zeitraum zwischen dem Ausstellungs- und dem Ablaufdatum (Issue Date und Expiration Date), in welchem die antragstellende Person an der Grenze die USA-Einreise beantragen kann. Die Gültigkeitsdauer wird von der US-Botschaft oder dem US-Konsulat festgelegt und ist auf dem Visum beim Ablaufdatum vermerkt.

Bild von einem Paar mit J-1 Visum

Was kostet ein J-1 Visum für die USA?

Höhe der Gebühren

Beim J-1 Visum muss die hauptantragstellende Person in einem ersten Schritt eine SEVIS-Gebühr bezahlen (eine SEVIS Fee für Familienangehörige, die ein J-2 Visum beantragen, gibt es nicht). Die Höhe dieser Gebühr variiert je nach beantragter J-1 Kategorie:

  • Government Visitors zahlen nichts
  • Au Pairs, Camp Counselors und Summer Work Travelers zahlen 35 $
  • alle anderen Austauschbesucher:innen (Interns, Trainees etc.) zahlen 220 $

In einem zweiten Schritt wird die J-1 Konsulatsgebühr in Höhe von 175,75 € (185 $) pro antragstellende Person fällig.

Wichtig: Die Zahlung der SEVIS-Gebühr muss zwingend vor dem Visatermin erfolgen und kann nicht an einer US-Botschaft oder an einem US-Konsulat vorgenommen werden. Ansonsten erfolgt keine Bearbeitung des J-1 Visumantrags.

Gebührenzahlung

Die SEVIS-Gebühr wird nach Ausstellung DS-2019 Formulars mit Hilfe der SEVIS-Nummer bzw. der SEVIS ID entrichtet. Die Zahlung der I-901 Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) Fee erfolgt in der Regel online unter www.fmjfee.com (oder postalisch) per Kreditkarte, Debitkarte, Scheck, Zahlungsanweisung (Money Order) oder Western Union Quick Pay. Den I-901 Zahlungsbeleg müssen Sie zu ihrem Interviewtermin im US-Konsulat / in der US-Botschaft mitbringen, weil der Zahlungsnachweis die Voraussetzung für die Ausstellung des J-Visums ist.

Die Visa-Antragsgebühr der US-Konsulate bzw. US-Botschaften kann entweder per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debitkarte oder Barzahlung in einer Bank beglichen werden und muss von allen J-1 Antragstellenden entrichtet werden. Die Gebühr ist weder erstattungsfähig noch auf andere Personen übertragbar. Sollte es zu Verzögerungen bei Ihrer Visumbeantragung kommen, bleibt der Zahlungsnachweis innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zahlung gültig.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Zusätzliche Kosten

Im Rahmen der J-1 Visumbeantragung können weitere Kosten anfallen:

Nähere Informationen über die unterschiedlichen Visagebühren, weitere mögliche anfallende Kosten und die aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

J-1 Visum beantragen

Was muss ich bei der J-1 Beantragung beachten?

Für die Beantragung eines J-1 Visums ist ein genaues Verständnis des Prozesses und eine sorgfältige Planung der erforderlichen Schritte vonnöten. Von der Auswahl des richtigen Visumtyps je nach Reisezweck über das fehlerfreie Ausfüllen der Antragsformulare bis hin zur Vorbereitung auf das persönliche Visa-Interview gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten.

Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Schritte für die Beantragung eines J-1 Visums für die USA erläutert und ein Leitfaden für einen erfolgreichen Visumantrag bereitgestellt.

J-1 Antragstellende müssen in einem ersten Schritt zwingend eine Austauschorganisation finden, da J-1 Visa ausschließlich mit einem sogenannten J-1 Visa Sponsor beantragt werden können.

Grundsätzlich müssen J-1 Antragstellende im Alter von 14 bis 79 Jahren in der Regel das Konsularverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass das J-Visum in den meisten Fällen im Rahmen eines persönlichen Interviews in einer zuständigen US-Vertretung (US-Konsulat oder US-Botschaft) im Heimatland beantragt wird.

Alle Voraussetzungen für antragstellende Personen und alle damit einhergehenden benötigten Unterlagen müssen im Vorfeld der Visumantragstellung erfüllt werden bzw. vorliegen.

Wie lange dauert es ein J-1 Visum zu beantragen?

Unserer Erfahrung nach dauert die Beantragung des J-1 Visums von der Vorbereitung über die Prüfung durch die US-Behörden bis hin zum Erhalt des Visums in den meisten Fällen mindestens 10 bis 12 Wochen.

Antragsunterlagen für J-1 Visa umfassen je nach Kategorie ganz unterschiedliche Dokumente zur antragstellenden Person und den US-Institutionen (z. B. Bildungseinrichtung). Bei "Intern" und "Trainee" wird eine Vielzahl an Dokumenten zur antragstellenden Person sowie zum US-Gastunternehmen benötigt.

Die Abwicklung ist ein sehr komplexer und zeitintensiver Prozess, daher sollte die Beantragung so früh wie möglich in die Wege geleitet werden. Hintergrund dieses langen Prozesses ist, dass das J-1 Visum nicht ausschließlich am US-Konsulat / an der US-Botschaft, sondern zusätzlich mithilfe einer Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) beantragt werden muss. Nach einer Überprüfung der antragstellenden Person sowie ggf. der US-Institution wird schließlich das Formular DS-2019 ("Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status") ausgestellt, welches zur Beantragung eines J-1 Visums wiederum zwingend erforderlich ist.

Die J-1 Beantragungsdauer hängt darüber hinaus von der Wartezeit bis zum Interviewtermin ab. Die Verfügbarkeit der Visa-Interviewtermine für die J-1 Kategorie ist wiederum unter anderem von dem jeweiligen US-Konsulat bzw. der jeweiligen US-Botschaft und der Saison abhängig.
Sie sollten daher insbesondere in den Hauptreisezeiten mit langen Wartezeiten so früh wie möglich mit der J-1 Antragstellung beginnen.

Normalerweise wird Antragstellenden unmittelbar nach dem Visa-Termin mitgeteilt, ob ihr J-1 Visum genehmigt ist. In diesem Fall wird der Reisepass zurückbehalten und innerhalb ca. 1 Woche nach dem Interview, zusammen mit dem J-1 Visum, per Post an eine angegebene Adresse oder Abholstation gesendet.

Bestimmte J-1 antragstellende Personen können sich für das Interview Waiver Program qualifizieren und sind somit von der Interviewterminpflicht befreit. Bitte rechnen Sie für die Bearbeitungszeit des postalischen Visumantrags etwa 2 Wochen ein.

Achtung: In manchen Fällen kann es zu einer weiteren Sicherheitsüberprüfung (Administrative Processing) kommen, das mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Dadurch kann sich die Visumbeantragung erheblich verzögern.

Wie beantrage ich ein J-1 Visum für die USA?

Für die Beantragung eines J-1 Visums für die USA sind folgende Schritte notwendig:

1. J-1 Visa Sponsor finden

J-1 Visa können ausschließlich mit einem sogenannten J-1 Visa Sponsor beantragt werden. Diese Austauschorganisationen stellen den verlängerten Arm des U.S. Department of State dar und sind für die Durchführung der Programme gemäß den US-Richtlinien zuständig.

Der J-1 Visa Sponsor muss wie erwähnt zunächst das Formular DS-2019 (Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status) ausstellen, welches zur Beantragung eines J-1 Visums zwingend erforderlich ist. Bei dem Formular DS-2019 handelt es sich um einen nummerierten und limitierten Vordruck, der nicht im Internet heruntergeladen werden kann, daher lässt sich das Einbeziehen einer Austauschorganisation keinesfalls umgehen. Die US-Behörden stellen eine Liste von designierten Austauschorganisationen für alle J-1 Kategorien zur Verfügung.

Wir kooperieren seit vielen Jahren sehr erfolgreich mit den Visa Sponsoren InterExchange und TravelWorks für die Kategorien "Intern" und "Trainee" und nehmen während der Beantragung den Platz als Schnittstelle zwischen Hauptantragstellenden, US-Unternehmen, US-Behörden sowie Austauschorganisationen (J-1 Visa Sponsor) ein.

Je nach Kategorie und Visumsponsor müssen weitere spezifische Anforderungen erfüllt sein. Dies sollten antragstellende Personen bei der jeweiligen Austauschorganisation erfragen.
Bei den Kategorien "Intern" und "Trainee" spielt z. B. der Training / Internship Placement Plan (DS-7002) eine zentrale Rolle im Beantragungsprozess als Grundlage für das Formular DS-2019. Dieser Praktikums- bzw. Trainingsplan muss vom Gastunternehmen in den USA ausgefüllt werden.

Der nächste Schritt zur "eigentlichen" J-1 Visumbeantragung ist das Ausfüllen des elektronischen Visumantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.

Im Online-Antragsformular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt angegeben werden. Folgende Angaben und Dokumente sollten Sie zum Ausfüllen des online DS-160 Formulars bereithalten:

  • gültiger Reisepass
  • persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten 5 Einreisen in die USA
  • Lebenslauf bzw. Arbeitsverhältnisse der letzten Jahre
  • Angaben zur schulischen Laufbahn
  • Reiseverhalten
  • digitales, biometrisches Passfoto (im Format 5 x 5 cm)
  • Angaben über die geplante Ausbildung (SEVIS-Nummer etc.)
  • sicherheitsrelevante Informationen

Im Normalfall können Sie wenige Tage nach der Übermittlung Ihres DS-160 Formulars den Status Ihres Visumantrags online einsehen.

Schon gewusst? Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 gehört zu unserem Serviceangebot.

Auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes, über die die J-1 Visumanträge laufen, legen Sie ein individuelles Visa-Profil an.

Über das Online-Profil wird die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlt und der Termin für das Visa-Interview kann darüber ebenfalls vereinbart werden.

  1. Antragsgebühr bezahlen:
    Bezahlen Sie die J-1 Visagebühr in Höhe von 175,75 € (185 $). Die Zahlung erfolgt online oder bar.
    Achtung: Die Zahlung SEVIS-Gebühr muss separat veranlasst werden und vor Stattfinden des Visa-Interviews erfolgen.
  2. Termin für das Visa-Interview vereinbaren:
    Vereinbaren Sie anschließend den Termin für das Interview mit den US-Konsularbeamt:innen. Dies kann online über das Visa-Profil oder telefonisch erfolgen.

Wenn Sie uns mit der Visa-Abwicklung beauftragen, erstellt unser US Visa Service Team das erforderliche Online-Profil in Ihrem Namen, verauslagt die konsularische Visa-Antragsgebühr und vereinbart den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen. Damit entlasten wir Sie als antragstellende Person bzw. Ihre Personalabteilung.

Am Tag des Interviews müssen Sie persönlich im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen. Dort werden Ihre Dokumente überprüft und Sie führen ein Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen.

Folgende Unterlagen müssen für den Termin in dem US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Unterlagen zum Austauschprogramm (DS-2019 Formular, Zahlungsbestätigung der SEVIS Gebühr I-901)
  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inkl. Nachweis der Zahlung der konsularischen Antragsgebühr
  • Nachweise über einen festen Wohnsitz im Heimatland (z. B. Kopie des Mietvertrags)
  • sonstige Dokumente, die belegen, dass Sie nach Programmende in Ihr Heimat zurückkehren 
  • finanzielle Nachweise (z. B. Praktikumsvergütung)
  • ggf. weitere Dokumente

Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen zu beantworten.

In der Regel wird J-1 Visumantragsteller:innen am Ende des Interviews im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob der Visumantrag bewilligt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie im Vorfeld persönlich auf den Visa-Termin vor und sorgen dafür, dass Sie mit allen notwendigen Unterlagen ausgestattet sind, damit Ihr Visa-Interview so reibungslos wie möglich abläuft.

Nachdem Ihr J-1 Visumantrag genehmigt wurde, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem J-1 Visum postalisch zurück oder können einen Abholungstermin vereinbaren.

Versand per Post

J-1 Visum per Post beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können antragstellende Personen aufgrund des Interview Waiver Program das J-1 Visum auch postalisch beantragen, ohne dafür extra zu einem Interview im US-Konsulat / in der US-Botschaft zu erscheinen.

Je nach Kategorie und unter Einhaltung strenger Voraussetzungen können sich hierfür zum einen Erstantragstellende und zum anderen Antragstellende, die sich exakt für dieselbe Visumkategorie bewerben, die schon einmal im Rahmen eines Interviews von den US-Behörden genehmigt wurde, qualifizieren.

Entscheidende Voraussetzungen für die postalische Einreichung des Visumantrags sind u. a. die Visakategorie, der Ort der Antragstellung oder mögliche Visumablehnungen oder Vorstrafen.

Das Programm gewährt jedoch keine automatische Zusage des J-1 Visums. Darüber hinaus können Antragstellende trotz postalischer Beantragung zu einem Interview vorgeladen werden. Die Entscheidung wird hierbei von den jeweiligen US-Beamt:innen gefällt, die Ihren Visumantrag bearbeiten.

Weitere Infos zum postalischen Visumantrag

Muster von einem J-1 Visum

Auf dem J-1 Visum finden sich verschiedene Informationen, die zur Identifizierung der visuminhabenden Person und zur Festlegung seiner Rechte und Einschränkungen während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten dienen.

Es ist wichtig, dass Sie diese Informationen nach der Ausstellung Ihres J-1 Visums sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass Sie den Anforderungen Ihres geplanten USA-Aufenthalts entsprechen.

Bild von einem Muster J-1 Visum für die USA

Hier sind einige der Daten und Angaben, die auf einem J-1 Visum zu finden sind:

  • Vollständiger Name der visuminhabenden Person
  • Passbild
  • Reisepassnummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Visumtyp
  • Einreiseberechtigungen (M bedeutet, dass Sie mehrfach um Einreise in die USA ersuchen können. Wenn hier eine Zahl steht, können Sie entsprechend oft einen Antrag auf Einreise stellen.)
  • Name der ausstellenden Dienststelle
  • ggf. Anmerkungen (Annotation)

Wann und wie erfahre ich, ob mein J-1 Visum genehmigt wurde?

Die US-Konsulate bzw. die US-Botschaften sind für die Visumerteilung und -ausstellung verantwortlich.

Die Entscheidung darüber, ob ein Visum für die USA ausgestellt wird oder nicht, treffen die US-Konsularbeamt:innen in der Regel am Tag des Visa-Interviews. J-1 Visumantragstellende erfahren also im Normalfall beim Interviewtermin, ob das Visum erteilt wird oder nicht.

Den Status Ihres US-Visumantrags können Sie online abrufen. Normalerweise gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. US-Visum genehmigt
  2. weitere Überprüfung
  3. US-Visum abgelehnt

1. J-1 Visum genehmigt

Ihr J-1 Austauschvisum wurde während des Visa-Interviews mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.

Nachdem das J-1 Visum in den Reisepass eingeklebt und damit ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum postalisch zugestellt (an eine Zustelladresse oder Abholstation).

2. Zusätzliche Überprüfung

In manchen Fällen lehnen die US-Konsularbeamt:innen das J-1 Visum laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) vorerst ab und genehmigen das Visum somit nicht sofort. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing. Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.

3. J-1 Visum abgelehnt

Wenn die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich nicht für die J-1 Kategorie qualifizieren, wird Ihr J-1 Visum für die USA abgelehnt. Eine Begründung für die Ablehnung ist nicht erforderlich, jedoch erhalten Antragstellende in der Regel am Tag des Interviews weitere Anweisungen oder nach einer Bearbeitungszeit ein Ablehnungsschreiben.

Die Ablehnungsgründe variieren je nach Visumkategorie und Antragstellenden (z. B. Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation).

Was tun, wenn das J-1 Visum für die USA abgelehnt wird?

Zuerst ist es wichtig zu wissen, dass nach einer Visumablehnung grundsätzlich sofort ein neuer J-Antrag gestellt werden kann. Theoretisch gibt es also keine Wartezeit bis zur nächsten Antragstellung.

Aus unserer Erfahrung ist eine erneute Antragstellung in derselben Kategorie nur dann ratsam, wenn sich die Bedingungen oder Umstände seit dem ersten Antrag geändert haben und diese Änderungen belegt werden können.

Das Beantragen eines neuen Visums macht wenig Sinn, wenn die Anforderungen der Visumkategorie (wie z.B. der Nachweis der Rückkehrabsicht, Sprachkenntnisse usw.) nicht erfüllt werden. In der Regel kann ein neues J-1 Visum daher erst nach mehreren Monaten oder Jahren erfolgreich beantragt werden.

Nach einer Ablehnung ist es notwendig, den Visumantrag komplett neu zu starten. Zudem könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Visumkategorie (z. B. F-1 Visum) in Betracht gezogen werden, was sorgfältig geprüft werden sollte. Ein Widerspruch gegen eine Visumablehnung ist jedoch nicht möglich.

 

Die häufigsten Gründe für eine J-1 Visumablehnung

  • Visumvoraussetzungen werden nicht erfüllt
    Oftmals kommt es vor, dass Antragstellende nicht die notwendigen Anforderungen für die beantragte Visakategorie erfüllen (z. B. J-1 Austauschorganisation fehlt, Alter der antragstellenden Person, mangelnde Englischkenntnisse, Training / Internship Placement Plan fehlt).
    Es können sich auch Unstimmigkeiten beim Visa-Interview ergeben, wenn die beantragte Visumkategorie nicht zu dem Einreisezweck passt (Unterstellung einer Einwanderungsintention, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme).
  • Fehler im Visumantrag / Mangelnde Antragsdokumentation
    Häufig sind Antragsunterlagen und Nachweise unvollständig, Angaben im DS-160 Visumantragsformular falsch oder der J-1 Visumantrag wurde nicht korrekt vorbereitet.
  • Sonstige Gründe
    Persönliche Umstände der antragstellenden Person zählen ebenfalls zu den häufigsten Ablehnungsgründen (Vorstrafen, terroristischer Hintergrund, ansteckende Krankheiten, einwanderungsrechtliche Vergehen wie illegaler USA-Aufenthalt oder illegale Arbeit in den USA, auffälliges Verhalten bei bisherigen Einreisen).

 

Konsequenzen einer Visumablehnung

Welche Folgen sich für die antragstellende Person aus dem abgelehnten J-1 Visum ergeben, hängt vom Ablehnungsgrund ab. 

  1. ESTA-Sperre
    Eine J-1 Visumablehnung hat in der Regel zur Folge, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr genutzt werden kann. Das liegt daran, dass im ESTA-Antrag abgefragt wird, ob ein Visumantrag abgelehnt wurde. Wenn Sie diese Frage mit "ja" beantworten, wird Ihr ESTA-Antrag im Normalfall abgelehnt.
  2. Geplanter USA-Aufenthalt nicht möglich
    Wenn das J-1 Visum abgelehnt wird, kann die antragstellende Person nicht zu dem geplanten Zweck (z. B. Training, Praktikum, Au-pair Aufenthalt) in die USA reisen.
  3. Einreisesperre
    In manchen Fällen sprechen die US-Behörden sogar ein Einreiseverbot für die USA aus.
Tipp:

Obwohl die US-Behörden nicht verpflichtet sind, die Gründe für eine Ablehnung zu erläutern, können Sie die US-Konsularbeamt:innen höflich nach den Ablehnungsgründen fragen. Diese Informationen können hilfreich sein, falls Sie beabsichtigen, das J-1 Visum erneut zu beantragen.

Für einen zweiten Antrag auf ein J-1 Visum ist es ratsam, diesen sorgfältig und überzeugend vorzubereiten. Dazu zählt, die passende Kategorie auszuwählen, das DS-160 Online-Formular korrekt und vollständig auszufüllen und überzeugende Belege beizubringen.

Garantiert mir ein J-1 Visum die Einreise in die USA?

Viele antragstellende Personen sind davon überzeugt, dass Sie mit dem genehmigten US-Visum ohne Probleme in die USA einreisen dürfen. Ein J-1 Visum im Pass stellt jedoch keine automatische Einreise-Erlaubnis in die Vereinigten Staaten dar. Ein US-Visum gilt rechtlich nicht als Aufenthaltstitel, d. h. selbst mit einem genehmigten Visum besteht keine Garantie auf Einreise in die Vereinigten Staaten. Ein gültiges US-Visum berechtigt lediglich dazu, sich am Grenzübergang (z. B. Flughafen) um die Einreise in die Vereinigten Staaten zu bewerben.

Die Entscheidung über die Einreise liegt bei den Grenzbeamt:innen, die das Visum für die USA von ausländischen Personen bei deren Ankunft kontrollieren. Die Beamt:innen der U.S. Customs and Border Protection haben die endgültige Entscheidungsgewalt und bestimmen, ob und wie lange eine Person in den USA bleiben darf. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Einreise verweigert wird.

Wenn Sie erfolgreich in die USA eingereist sind, empfiehlt es sich online im I-94 oder auf dem Einreisestempel im Pass zu prüfen, wie lange Sie sich legal in den USA aufhalten dürfen (= Aufenthaltsstatus).

Bild von einem US-Grenzbeamten am Flughafen

Tipp: Mit Global Entry können biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten selbstständig und automatisch erledigen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden und sehr viel schneller in die USA einreisen.

Weitere Infos zur Global Entry Einreise

J-1 Visum für die USA verlängern

Die Gültigkeitsdauer eines Visums kann nicht verlängert werden, unabhängig von der Visumkategorie. Fachlich gesehen handelt es sich um einen neuen Antrag.

Je nach J-1 Kategorie ist es aber durchaus möglich rechtzeitig vor Ablauf oder nach Ablauf eines alten J-1 Visums ein neues J-1 Visum zu beantragen.
Solange die antragstellende Person die J-1 Voraussetzungen erfüllt (z. B. an einer Universität eingeschrieben ist bzw. sich in der Ausbildung befindet), kann das J-1 Visum beliebig oft beantragt werden. Eine Verlängerung des Praktikums (Kategorie "Intern") oder Trainings (Kategorie "Trainee") ist allerdings nur möglich, wenn die gesamte Dauer von 12 bzw. 18 Monaten nicht überschritten wird.

Bei bestimmten J-1 Kategorien müssen Antragstellende zwischen einer erneuten Beantragung einen bestimmten Zeitraum vergehen lassen (z. B. 2 Jahre bei der Kategorie "Trainee"). Diese Regelung betrifft beispielsweise Antragstellende, die bereits J-1 Visa der Kategorie "Intern" besessen haben und sich später für das J-1 Visum "Trainee" bewerben möchten.

Bitte beachten Sie, dass die restliche Gültigkeitsdauer Ihres alten Visums nicht automatisch auf das neue Visum übergeht. Darüber hinaus ist eine vorherige J-1 Visumerteilung keine Garantie für eine erneute Visumbewilligung. Alle erforderlichen Dokumente (Formulare, Belege usw.) müssen erneut bei dem US-Konsulat / der US-Botschaft eingereicht werden.

Es ist daher empfehlenswert, den Antrag gründlich vorzubereiten und zu kontrollieren, ob alle notwendigen Unterlagen vollständig sind, um mögliche Verzögerungen oder Ablehnungen während des Verlängerungsprozesses bzw. der Neubeantragung zu vermeiden.

Wenn Sie die Neubeantragung eines J-1 Visums planen, ist es wichtig, die unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten der jeweiligen US-Konsulate und US-Botschaften zu berücksichtigen. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit ein.

Tipp:

Im Gegensatz zum ersten J-1 Visumantrag könnte möglicherweise das postalische Einreichungsverfahren infrage kommen. Das Interview Waiver Program erlaubt bestimmten antragstellenden Personen (auch im Alter von 14 bis 79 Jahren) unter streng reglementierten Voraussetzungen die Antragstellung eines J-1 Visums ohne eine persönliche Vorsprache im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft. Das bedeutet, dass der Visumantrag unter bestimmten Voraussetzungen auch per Post eingereicht werden kann.

US-Visa für J-1 Familienangehörige

Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie Hauptantragstellende ein abgeleitetes J-2 Visum und dürfen damit in die Vereinigten Staaten reisen. Antragstellende eines J-2 Visums benötigen immer ein eigenes DS-2019 Formular, welches auch vom J-1 Visa Sponsor ausgestellt wird.

Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze oder heiraten Sie, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder die Vereinigten Staaten verlassen.

Sowohl begleitende Ehepartner:innen als auch unverheiratete Kinder bis 21 Jahre können nach erfolgter Einreise in die USA mit dem J-2 Visum eine eigene Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) bei der US-einwanderungsbehörde USCIS beantragen. Die EAD ist nicht an eine bestimmte Stelle oder das Gastunternehmen der Hauptantragstellenden gebunden.

Achtung: Die Arbeitsaufnahme der Ehepartner:innen bzw. Kinder darf nachweislich nicht dazu dienen, die Lebenshaltungskosten der hauptantragstellenden Person zu decken.

Inhabende eines J-2 Visums dürfen darüber hinaus öffentliche oder private Bildungseinrichtungen, z. B. Schulen und Universitäten, besuchen.

Bild von begleitenden Familienangehörigen in den USA
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Die häufigsten Fragen zum J-1 Visum

Nein. Die Beantragung eines J-1 Visums kann ausschließlich über eine offiziell zugelassene Austauschorganisation erfolgen. Bevor der Visumantrag gestellt wird, muss folglich zwingend ein geeigneter J-1 Visa Sponsor, d. h. eine Austauschorganisation oder Agentur, gesucht werden. Die US-Behörden stellen eine Liste an designierten Austauschorganisationen zur Verfügung.

Das J-Visum berechtigt seine Inhaber:innen an einem Austauschprogramm teilzunehmen.

Tätigkeiten bei einem Praktikum (Internship) oder Training (Traineeship) dürfen vergütet werden, jedoch ist eine gewöhnliche Beschäftigung oder Hilfsarbeit strengstens untersagt.

Austauschorganisationen erheben je nach Kategorie ein Mindestalter von 18 Jahren (ausgenommen davon ist Kategorie "Secondary School Student", wo ein Mindestalter von 15 Jahren genügt).

Abgesehen von der "Au Pair" Kategorie, die einer Altershöchstgrenze von 26 Jahren unterliegt, gibt es keine vom U.S. Department of State (DOS) festgelegten Altersobergrenzen. Das U.S. Department of State gibt bestimmte und sehr strikte Richtlinien bezüglich des J-1 Visums vor, dennoch variieren die Zugangsvoraussetzungen der Austauschorganisationen mitunter deutlich. So liegt das Festsetzen einer Altershöchstgrenze für die Teilnehmenden einer bestimmten Kategorie im Ermessen der entsprechenden Visumsponsoren. Daher sollten Sie diesbezüglich stets mit dem J-1 Visa Sponsor, der letztendlich das Formular DS-2019 ausstellen wird, Rücksprache halten.

Falls Sie sich aufgrund des Alters nicht für die gewünschte J-1 Kategorie qualifizieren, könnte der geplante USA-Aufenthalt gegebenenfalls mit einem anderen US-Visum möglich sein.
Bei einem firmeninternen Training kann beispielweise geprüft werden, ob das B-1 Visum (Business Visitor) eine Alternative zum J-1 Visum darstellen könnte.

Ob ein Abitur eine Voraussetzung für den Erhalt eines J-1 Visums ist, hängt von der jeweiligen Kategorie ab.

Um sich in der Kategorie "Intern" zu qualifizieren, muss die antragstellende Person z. B. als vollzeitstudierend in einer Hochschule (außerhalb der USA) eingeschrieben sein oder innerhalb der letzten zwölf Monate das Studium an einer solchen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.

Für die Kategorie "Trainee" wird eine der folgenden Qualifikationen verlangt:

  • ein Abschluss von einer Hochschule (außerhalb der USA) plus 1 Jahr trainingsrelvante Arbeitserfahrung (außerhalb der USA) in Vollzeit oder
  • 5 Jahre trainingsrelevante Arbeitserfahrung (außerhalb der USA).

Im Prinzip ist es möglich Praktikant:innen der Kategorie "Intern" oder "Trainee" an mehreren US-Standorten einzusetzen, sofern jeder der einzelnen US-Standorte die spezifischen Anforderungen der Austauschorganisation erfüllt. Unter anderem muss die Anzahl der Interns und Trainees zu regulären angestellten Personen in einem angemessenen Verhältnis stehen, um eine professionelle Betreuung durch ausreichend Mitarbeitende zu gewährleisten.

Wichtig ist, dass dieser sogenannte "Company Transfer" vorab im Training / Internship Placement Plan (DS-7002) mit den entsprechenden US-Niederlassungen und US-Adressen vermerkt wird. Beachten Sie bitte auch, dass dieser firmeninterne Wechsel nur innerhalb der Unternehmensgruppe möglich ist; ein längerfristiger Wechsel zum Standort eines Kunden ist auf keinen Fall erlaubt. An Business Meetings beim Kunden bzw. Kundenbesuchen außerhalb des angegebenen US-Standorts dürfen Interns und Trainees in Begleitung des Supervisors des US-Gastunternehmens selbstverständlich teilnehmen.

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