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M-1 Visa ermöglichen den Besuch einer anerkannten nicht-akademischen oder berufsbezogenen Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten. Das M-Visum ist z. B. erforderlich, wenn eine Flugschule in den USA besucht werden soll. Wenn Sie eine berufsbegleitende Aus- oder Weiterbildung in den Vereinigten Staaten anstreben, stehen wir Ihnen gerne beim M-1 Visumantrag zur Seite!

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M-1 im Überblick

Visumkategorie: Ausbildungsvisum

Zielgruppe: Studierende, Schüler:innen von nicht-akademischen Programmen

Gültigkeit: 1 Jahr

Aufenthaltsdauer: an Programm- / Studiendauer gebunden

Besonderheiten: gültiges I-20 Formular der Bildungseinrichtung erforderlich

Was sind M-1 Visa?

M-1 Visa (Nonacademic Student) ermöglichen den Aufenthalt in den USA für nicht-akademische Ausbildungsprogramme an SEVP-zertifizierten Bildungseinrichtungen. Dazu zählen berufsbezogene oder nicht-akademische postsekundäre Schulen in den USA wie beispielsweise Flugschulen.

Das M-1 Visum richtet sich an Personen, die ein Vollzeitstudium außerhalb von Hochschulen oder Universitäten absolvieren möchten. Auch für berufsbegleitende Aus- bzw. Weiterbildungen oder Abendkurse ist ein M-1 Visum erforderlich.

Bild von Personen, die mit dem M-1 Visum einer nicht-akademischen Ausbildung in den USA nachgehen

Darunter fallen folgende Ausbildungen und Programme:

  • Besuch einer Flugschule / Flugtraining
  • Studium an einem Community College oder Junior College
  • Besuch einer Berufs- oder Wirtschaftsschule (Vocational und Business School)
Achtung:

M-1 Visa berechtigen nicht zur Teilnahme an Sprachkursen bzw. zum Besuch einer Sprachschule. Hierfür könnte möglicherweise ein F-1 Visum infrage kommen.

Darüber hinaus muss die Bildungseinrichtung wie erwähnt zwingend durch das Student and Exchange Visitor Program (SEVP) registriert sein.

Voraussetzungen für M-1 Visa

Die Beantragung eines M-1 Visums ist an mehrere Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen für Bildungseinrichtungen

SEVIS-Registrierung und I-20 Formular

Die Bildungseinrichtung in den USA muss SEVP-zertifiziert und SEVIS-registriert sein, um das I-20 Formular (Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status) auszustellen. Dieses Formular ist zwingend erforderlich für die Beantragung des M-1 Visums im US-Konsulat.

Ein M-1 Visum kann nur erteilt werden, wenn ein korrekt ausgefülltes und gültiges I-20 Formular vorgelegt wird, das von einem designierten Schulbeauftragten (Designated School Official - DSO) der betreffenden Institution unterzeichnet ist. Andernfalls könnte ein anderes US-Visum infrage kommen.

SEVP steht für das Student and Exchange Visitor Program, während SEVIS das Student and Exchange Visitor Information System bezeichnet. Das SEVP ist ein Programm der U.S. Immigration and Customs Enforcement, das dem US-Heimatschutzministerium (U.S. Department of Homeland Security - DHS) unterstellt ist und die Verwaltung ausländischer Studierender und Austauschbesucher:innen übernimmt. SEVIS ist eine Online-Datenbank der US-Regierung, mithilfe derer das DHS und das US-Außenministerium, kurz DOS, die Daten aller M-1 Visuminhabenden, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, einsehen können.

Bitte beachten Sie: Das I-20 Formular wird in den USA ausschließlich von autorisierten Bildungseinrichtungen ausgestellt, die ein vollständiges Studien- oder Austauschprogramm anbieten. Daher sind nicht alle Bildungseinrichtungen berechtigt, das I-20 Formular auszustellen. Es ist wichtig, vorab zu prüfen, ob die Bildungseinrichtung tatsächlich SEVIS-registriert ist. Dies kann mit dem webbasierten School Search Tool der US-Behörden erfolgen.

Voraussetzung für Studierende / Schüler:innen

  1. Vollständiger Studiengang
    M-1 Studierende müssen je nach der Art der besuchten Schule und dem angestrebten Abschluss eine Mindestanzahl an Leistungspunkten (Credits) pro Semester erwerben bzw. Unterrichtsstunden pro Woche belegen.
  2. Absicherung der Finanzierung
    M-1 Antragstellende müssen die Finanzierung der Ausbildung und der Lebenshaltungskosten durch Eigenmittel oder durch Stipendien nachweislich absichern können.
  3. Fester Wohnsitz / Rückkehrintention
    M-1 Antragstellende müssen nachweisen, dass sie einen festen Wohnsitz in ihrem Heimatland haben und beabsichtigen, die USA nach Abschluss des Programms wieder zu verlassen.
  4. Sprachkenntnisse
    Die sprachlichen Voraussetzungen des Programms müssen erfüllt werden, d. h. in der Regel werden sehr gute Englischkenntnisse verlangt.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie das M-1 Visum beantragen können, holen Sie sich eine Einschätzung von unseren Visa-Expert:innen.

Persönliche Beratung zu US-Visa Unsere Expertinnen beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen

Wie lange kann man mit M-1 Visa in den USA bleiben?

Die maximale Aufenthaltsdauer in den USA richtet sich nach der im I-20 Formular vermerkten Dauer der Ausbildung bzw. Weiterbildung und kann dort jederzeit eingesehen werden. Dabei darf das Ausbildungsprogramm 1 Jahr grundsätzlich nicht überschreiten.

Sollte die Ausbildung länger dauern als vorgesehen, kann eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragt werden.

Außerdem ist es möglich, mit dem M-1 Visum bereits 30 Tage vor Beginn der Ausbildung in die USA einzureisen und bis zu maximal 30 Tage nach Abschluss der Ausbildung noch in den Vereinigten Staaten zu bleiben. In dieser sogenannten Grace Period ist das Reisen in den USA erlaubt, Arbeiten in den Vereinigten Staaten ist jedoch untersagt.

Manche M-1 Programme schließen ein praktisches Trainingsprogramm (M-1 Practical Training) mit ein, wobei maximal 6 Monate Praktikum erlaubt sind.

Achtung: Bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der USA ohne Zusammenhang mit der Ausbildung, kann der Status und somit auch das M-1 Visum verloren gehen.

Wie lange sind M-1 Visa gültig?

Das M-1 Visum wird in der Regel für 1 Jahr ausgestellt, wobei die genaue Gültigkeitsdauer von der Staatsangehörigkeit der Antragstellenden abhängt. Anhand des sogenannten Reciprocity Schedule wird festgelegt, wie lange das Visum gültig ist. Deutsche Staatsangehörige erhalten üblicherweise ein M-1 Visum mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Wichtig zu beachten ist, dass M-1 Visa nur in Verbindung mit einem gültigen I-20 Formular gültig sind.

Die Gültigkeit eines M-1 Visums bedeutet nicht automatisch, dass man sich für die gesamte Dauer in den USA aufhalten darf. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist nicht mit der erlaubten Aufenthaltsdauer gleichzusetzen, weshalb es wichtig ist, zwischen der Gültigkeit des Visums und dem Aufenthaltsstatus zu unterscheiden.

Die Gültigkeitsdauer eines Visums bezeichnet den Zeitraum zwischen Ausstellungs- und Ablaufdatum (Issue Date und Expiration Date), innerhalb dessen die antragstellende Person an der Grenze um Einreise bitten kann. Die Gültigkeitsdauer wird vom US-Konsulat bzw. der US-Botschaft festgelegt, bei der der M-1 Antrag gestellt wurde, und ist am Ablaufdatum auf dem Visum ersichtlich.

Bild von einem Trainingsflug in den USA mit M-1 Visum
Bild von M-1 Visuminnhaberin
Bild von einem jungen Mann in einer Berufsschule in den USA
Bild von einem Community College in den USA
Bild von einer Weiterbildung mit M-1 Visum in den USA

M-1 Visum für die USA verlängern

Die Gültigkeitsdauer eines US-Visums kann nicht verlängert werden, da jede Verlängerung als neuer Antrag gilt. Sie können jedoch jederzeit ein neues M-1 Visum beantragen – entweder rechtzeitig vor Ablauf oder nach dem Ablauf Ihres bisherigen Visums. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Neuanträge, solange Sie weiterhin die Voraussetzungen für das M-1 Visum erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass die verbleibende Gültigkeitsdauer eines alten Visums nicht auf ein neues Visum übertragen wird. Außerdem garantiert ein zuvor erteiltes M-1 Visum nicht automatisch eine erneute Bewilligung. Alle erforderlichen Unterlagen – einschließlich Antragsformulare und Nachweise – müssen bei der Neubeantragung vollständig neu eingereicht werden.

Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung des legalen Aufenthaltsstatus bis zu einer Gesamtzeit von maximal 3 Jahren möglich. Wenn eine Verzögerung der Programmdauer eintritt, durch beispielsweise eine Krankheit oder aus schulischen Gründen, kann der / die Auszubildende eine Verlängerung des USA-Aufenthalts bei der jeweiligen Bildungseinrichtung beantragen.

Tipp:

Es lohnt sich zu prüfen, ob Sie das postalische Einreichungsverfahren nutzen können. Das Interview Waiver Program erlaubt bestimmten antragstellenden Personen (auch im Alter von 14 bis 79 Jahren) unter streng reglementierten Bedingungen ein M-1 Visum ohne eine persönliche Vorsprache im US-Konsulat / in der US-Botschaft zu beantragen – also die postalische Einsendung des Antrags.

Was kostet ein M-1 Visum für die USA?

Zum Beantragung eines M-1 Visums muss die hauptantragstellende Person in einem ersten Schritt eine SEVIS-Gebühr in Höhe von 350 $ bezahlen (eine SEVIS Fee für Familienangehörige, die ein M-2 Visum beantragen, gibt es nicht). In einem zweiten Schritt muss die M-1 Konsulatsgebühr in Höhe von 175,75 € (185 $) pro Person bezahlt werden.

Wichtig: Die SEVIS-Gebühr muss unbedingt vor dem Visumtermin bezahlt werden und kann weder in einer US-Botschaft noch in einem US-Konsulat beglichen werden. Andernfalls wird der M-1 Visumantrag nicht bearbeitet.

Nach Erhalt des I-20 Formulars wird die SEVIS-Gebühr mithilfe der SEVIS-Nummer (SEVIS ID) beglichen. Die Zahlung der I-901 Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) Fee erfolgt üblicherweise online über www.fmjfee.com oder alternativ postalisch. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte, Debitkarte, Scheck, Zahlungsanweisung (Money Order) oder Western Union Quick Pay. Der Zahlungsbeleg (I-901 Receipt) ist beim Konsulatstermin vorzulegen, da dieser Nachweis für die Ausstellung des M-1 Visums erforderlich ist.

Die Antragsgebühr für das US-Visum kann per Online-Banküberweisung, Online-Zahlung mit Debitkarte oder in bar in einer Bank beglichen werden. Diese Gebühr ist für alle M-1 Antragstellenden verpflichtend, nicht erstattungsfähig und nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verzögerungen im Antragsprozess bleibt der Zahlungsnachweis ein Jahr ab dem Zahlungsdatum gültig.

Bild von einer USA Kreditkarte für Visa-Gebühren

Im Rahmen der M-1 Visumbeantragung können weitere Kosten anfallen:

  • Kosten für die Reisepasszustellung
    (die postalische Zustellung von Reisepässen ist gebührenpflichtig, eine Abholung ist kostenfrei)
  • Kosten für neues Passfoto
  • Kosten für neuen Reisepass
  • Reciprocity Gebühr
  • Servicegebühren für unseren US Visa Service
  • erneute Visa-Gebührenzahlung bei zu häufigen Terminverschiebungen
  • Kosten für Statusverlängerung oder Statuswechsel

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Visagebühren, möglichen Zusatzkosten und den aktuellen Zahlungsmethoden finden Sie auf unserer Gebührenseite.

Zur Kostenübersicht

Was muss ich bei der M-1 Beantragung beachten?

Die Beantragung eines M-1 Visums erfordert ein genaues Verständnis des Antragsverfahrens sowie eine sorgfältige Planung aller Antragsschritte. Dabei gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen – von der Auswahl des passenden US-Visums entsprechend dem Reisezweck über das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare bis hin zur Vorbereitung auf das persönliche Visa-Interview.

Im folgenden Abschnitt finden Sie eine Übersicht der einzelnen Schritte für den M-1 Visumantrag. Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, den Prozess erfolgreich zu durchlaufen.

Eine Grundvoraussetzung für die Visumbeantragung ist das I-20 Formular, das von der US-Bildungseinrichtung ausgestellt wird. Nach Erhalt des I-20 Formulars können Antragstellende eines M-1 Visums im Alter von 14 bis 79 Jahren das Konsularverfahren beginnen. In der Regel umfasst dies das Ausfüllen des Online-Formulars DS-160 sowie die Beantragung des Visums im Rahmen eines persönlichen Interviews in einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft im Heimatland.

Alle Anforderungen an Studierende sowie die erforderlichen Unterlagen müssen vor Beginn des M-1 Antragsverfahrens erfüllt sein bzw. vollständig vorliegen.

Hinweis: Antragstellende eines M-1 Visums sind häufig verpflichtet, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Wie lange dauert es ein M-1 Visum zu beantragen?

Unserer Erfahrung nach dauert die Beantragung des M-1 Visums von der Vorbereitung über die Prüfung durch die US-Behörden bis hin zum Erhalt des Visums in der Regel 4 bis 6 Wochen.

M-1 Visumanträge können maximal 365 Tage vor Beginn der Ausbildung gestellt werden. Da die reguläre Antragstellung allerdings mit langen Wartezeiten und Bearbeitungszeiten verbunden sein kann, empfiehlt es sich, das M-1 Visum so früh wie möglich zu beantragen.

Die Bearbeitungsdauer des M-1 Visums hängt stark von der Verfügbarkeit von Visa-Interviewterminen ab, da das persönliche Gespräch im US-Konsulat oder in der US-Botschaft ein zentraler Bestandteil des Antragsverfahrens ist. Die Wartezeit auf einen Interviewtermin variiert je nach Standort, Jahreszeit und der Anzahl der eingereichten Anträge. Besonders in den Hauptreisezeiten kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen, weshalb eine frühzeitige Antragstellung besonders wichtig ist.

In der Regel erfahren Antragstellende direkt nach dem Visa-Interview, ob das M-1 Visum genehmigt wird oder nicht. Bei Genehmigung wird der Reisepass einbehalten und inklusive des M-1 Visums etwa eine Woche nach dem Termin per Post an die angegebene Adresse oder eine Abholstation geliefert.

Für M-1 Antragstellende, die von der Pflicht eines persönlichen Termins befreit sind, sollte eine Bearbeitungszeit von etwa 2 Wochen für den postalischen Antrag eingeplant werden.

Achtung: In manchen Fällen kann eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung, das sogenannte Administrative Processing, erforderlich sein. Dieses Verfahren kann mehrere Monate dauern und den gesamten Antragsprozess erheblich verzögern.

Wie beantrage ich ein M-1 Visum?

Um ein M-1 Visum zu beantragen, sind folgende Antragsschritte erforderlich:

1. DS-160 Formular ausfüllen

Der erste Schritt zur Beantragung eines M-1 Visums für die USA ist das Ausfüllen des Standardantragsformulars DS-160 auf der Webseite des U.S. Department of State.

In diesem Online-Formular müssen ausführliche Informationen zur antragstellenden Person und dem geplanten USA-Aufenthalt gemacht werden. Es empfiehlt sich, folgende Unterlagen und Dokumente bereitzuhalten:

  • gültiger Reisepass
  • persönliche Informationen (z. B. Familienstand, Adresse)
  • Daten der letzten 5 Einreisen in die USA
  • Lebenslauf, um den aktuellen und ggf. vorherige Arbeitgeber anzugeben
  • Angaben zur schulischen Laufbahn
  • Reiseverhalten
  • digitales biometrisches Passfoto (im Format 600 x 600 Pixel)
  • Angaben über die geplante Ausbildung (SEVIS-Nummer etc.)
  • Sicherheitsinformationen

Wenige Tage nach der elektronischen Übermittlung des DS-160 Formulars kann der Status Ihres M-1 Visumantrags online abgerufen werden.

Schon gewusst? Die fachgerechte Bearbeitung und Einsendung Ihres DS-160 ist Teil unseres Services.

Nun müssen Sie auf der Webseite des Visa-Informationsdienstes ein Visa-Profil erstellen. Hier können Sie die Visa-Bearbeitungsgebühr bezahlen und anschließend den Termin für das Visuminterview vereinbaren (bzw. Informationen zum postalischen Einsendeverfahren erhalten).

  1. Antragsgebühr bezahlen:
    Bezahlen Sie die M-1 Visagebühr in Höhe von 175,75 € (185 $). Die Zahlung erfolgt online oder bar.
    Achtung: Die Zahlung SEVIS-Gebühr muss separat veranlasst werden und vor dem Konsulatstermin erfolgt sein.
  2. Termin für das Visuminterview vereinbaren:
    Vereinbaren Sie nun einen Termin für das Visuminterview. Dies kann online über das Visa-Profil oder telefonisch erfolgen.

Bei einer Beauftragung unseres US Visa Services kümmern wir uns um die Erstellung des erforderlichen Online-Profils, verauslagen die Visa-Gebühren und vereinbaren den Termin für das persönliche Gespräch mit den US-Konsularbeamt:innen.

Am Tag des Interviews müssen Sie persönlich im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft erscheinen. Dort werden Ihre Unterlagen überprüft und Sie werden von den Konsularbeamt:innen befragt.

Folgende Dokumente müssen für den Termin in dem US-Konsulat oder der US-Botschaft vorbereitet und mitgebracht werden:

  • Reisepass
  • biometrisches Passfoto (51 x 51 mm)
  • Unterlagen zur Bildungseinrichtung (I-20 Formular, Zahlungsbestätigung der SEVIS Gebühr I-901)
  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des online übermittelten Formulars DS-160 inkl. Nachweis der Zahlung der Visa-Antragsgebühr
  • Nachweise über einen festen Wohnsitz im Heimatland (z. B. Kopie des Mietvertrags)
  • sonstige Belege über die Rückkehrintention nach Programmende
  • Nachweise zu den finanziellen Mitteln für den Aufenthalt in den USA
  • ggf. weitere Dokumente

Bereiten Sie sich darauf vor, dass Ihnen Fragen zu Ihrem Visumantrag, Ihrem geplanten Aufenthalt in den USA und anderen relevanten Themen gestellt werden.

In der Regel wird US-Visumantragsteller:innen am Ende des Besuchs im US-Konsulat bzw. in der US-Botschaft mitgeteilt, ob das F-1 Visum erteilt wird oder nicht.

Unsere Visa-Berater:innen bereiten Sie perfekt auf diesen wichtigen Termin vor und stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Visa-Interview möglichst reibungslos abläuft.

Wenn der M-1 Visumantrag positiv beschieden wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem M-1 Visum postalisch zurück.

Versand per Post

M-1 Visum per Post beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Antragstellende dank des Interview Waiver Program ihr M-1 Visum per Post beantragen, ohne persönlich zu einem Interview im US-Konsulat oder in der US-Botschaft erscheinen zu müssen.

Sowohl Erstantragstellende als auch Personen, die sich erneut für dieselbe Visumkategorie bewerben, die zuvor bereits im Rahmen eines Visa-Interviews genehmigt wurde, können sich unter bestimmten Bedingungen für das Einsendeverfahren qualifizieren.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die postalische Visumantragstellung gehören die Wahl einer geeigneten Visumkategorie (nur bestimmte Kategorien sind für die Befreiung von der Interviewpflicht zugelassen), der Standort der Antragstellung sowie die individuelle Vorgeschichte, z. B. frühere Visumablehnungen oder Vorstrafen.

Wichtig: Das Programm garantiert weder eine automatische Genehmigung des M-1 Visums noch eine uneingeschränkte Befreiung vom Interview. In einigen Fällen können Antragstellende trotz postalischer Einreichung zu einem persönlichen Interview einbestellt werden, z. B. bei Unklarheiten oder Rückfragen seitens der US-Behörden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Beamt:innen, die den Antrag prüfen.

Weitere Infos zum postalischen Visumantrag

Wann und wie erfahre ich, ob mein M-1 Visum genehmigt wurde?

Die konsularischen Abteilungen sind für die Visumerteilung verantwortlich.

Die US-Konsularbeamt:innen entscheiden in der Regel am Tag des Visa-Interviews darüber, ob das M-1 Visum erteilt wird oder nicht.

Der Status des US-Visumantrags ist online abrufbar. Im Normalfall gibt es 3 Möglichkeiten:

  1. US-Visum erteilt
  2. weitere Prüfung notwendig
  3. Visumablehnung

1. M-1 Visum genehmigt

Ihr M-1 Visum wurde während des Visa-Interviews mündlich von den US-Beamt:innen erteilt und befindet sich nun in der Endbearbeitung.

Nachdem das M-1 Visum in den Reisepass eingeklebt bzw. ausgestellt wurde, wird der Reisepass mit dem entsprechenden US-Visum per Post zugestellt (an eine Zustelladresse oder Abholstation).

2. Zusätzliche Überprüfung

In manchen Fällen bestimmen die US-Konsularbeamt:innen, ein M-1 Visum nicht direkt zu genehmigen und sprechen eine Visumablehnung laut Paragraph 221(g) Immigration and Nationality Act (INA) aus. Die Konsequenz daraus ist das sogenannte Administrative Processing.

Der US-Visumantrag bedarf folglich einer weiteren Sicherheitsüberprüfung und unterliegt zusätzlichen Bearbeitungsschritten. Ggf. werden noch weitere Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen benötigt.

3.M-1 Visum abgelehnt

Sollten die US-Beamt:innen entscheiden, dass Sie sich nicht für die M-1 Kategorie qualifizieren, wird Ihr M-1 Visumantrag für die USA abgelehnt. Diese Ablehnung muss nicht begründet werden, allerdings erhalten Antragstellende in der Regel am Tag des Interviews weitere Hinweise bzw. ein Ablehnungsschreiben.

Je nach Visumkategorie und Antragstellenden können die Gründe für die Ablehnung sehr unterschiedlich sein (Unterstellung einer Einwanderungsabsicht, Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme, fehlerhafte Antragsdokumentation etc.).

Was tun, wenn das M-1 Visum für die USA abgelehnt wird?

Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, nach einer Visumablehnung einen neuen Antrag auf ein M-1 Visum zu stellen. Es gibt keine vorgeschriebene Wartezeit zwischen den Anträgen. Allerdings empfiehlt sich eine erneute Antragstellung nur dann, wenn sich seit der ersten Beantragung wesentliche Änderungen oder neue Umstände ergeben haben, die auch entsprechend nachgewiesen werden können.

Ein neuer Visumantrag ist wenig erfolgversprechend, wenn die Voraussetzungen der beantragten Visumkategorie – wie zum Beispiel die Rückkehrabsicht ins Heimatland, ausreichende finanzielle Mittel oder der Nachweis beruflicher Qualifikationen – weiterhin nicht erfüllt sind. In der Praxis können oft erst nach mehreren Monaten oder Jahren die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung erfüllt sein.

Nach einer Ablehnung muss der Antrag vollständig neu gestellt werden. Dabei kann es unter Umständen sinnvoll sein, alternative Visakategorien zu prüfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass gegen eine Visumablehnung kein Einspruch eingelegt werden kann.

 

Die häufigsten Gründe für eine M-1 Visumablehnung

Die Ablehnung eines M-1 Visums kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein. Häufige Ursachen sind:

  • Nicht erfüllte Visumvoraussetzungen
    Antragstellende erfüllen oft nicht die geforderten Kriterien, wie:
    - unzureichende Bindung zum Heimatland
    - fehlende finanzielle Mittel
    - Unstimmigkeiten im Visa-Interview, wenn die beantragte Visumkategorie nicht dem Reisezweck entspricht (z. B. Einwanderungsabsicht oder Verdacht auf illegale Arbeitsaufnahme)
  • Fehlerhafte oder unvollständige Antragsunterlagen
    - Unvollständige Dokumentation oder fehlende Nachweise
    - Falsche oder fehlerhafte Angaben im DS-160 Formular
    - Mangelhafte Vorbereitung des Antrags
  • Sonstige Gründe für eine Visumablehnung
    Persönliche Umstände der antragstellenden Person, wie
    - Vorstrafen oder ein terroristischer Hintergrund
    - ansteckende Krankheiten
    - Verstöße gegen das US-Einwanderungsrecht (z. B. illegaler Aufenthalt oder illegale Beschäftigung in den USA)
    - Verdächtiges Verhalten bei vorherigen Reisen in die USA

 

Konsequenzen einer Visumablehnung

Die Folgen einer Ablehnung können je nach Ursache erheblich variieren:

  • ESTA-Sperre
    Eine Ablehnung führt in der Regel dazu, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr möglich ist. Im ESTA-Antrag wird nach früheren Visumablehnungen gefragt, und ein "Ja" führt üblicherweise zur Ablehnung des ESTA-Antrags.
  • Geplanter USA-Aufenthalt nicht möglich
    Die abgelehnte Person kann den geplanten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten, beispielsweise für eine Ausbildung oder Weiterbildung, nicht antreten.
  • Einreisesperre
    In bestimmten Fällen kann sogar ein generelles US-Einreiseverbot verhängt werden.
Tipp:

Obwohl die US-Behörden nicht verpflichtet sind, die Gründe für eine Ablehnung mitzuteilen, können Sie während des Interviews höflich nachfragen. Diese Information kann hilfreich sein, um einen erneuten Antrag sorgfältiger vorzubereiten.

Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Wählen Sie unbedingt eine SEVIS-registrierte Bildungseinrichtung aus, füllen Sie das DS-160 Formular korrekt und vollständig aus und stellen Sie sicher, dass Sie überzeugende Nachweise und Dokumentationen beifügen.

Lassen Sie sich umfassend zu Ihren Visa-Optionen beraten Unsere erfahrenen Consultants helfen Ihnen gerne weiter!

Garantiert mir ein M-1 Visum die Einreise in die USA?

Viele Antragstellende glauben, dass ein genehmigtes US-Visum die Einreise in die Vereinigten Staaten garantiert. Doch das ist nicht der Fall: Ein M-1 Visum im Pass ist rechtlich gesehen kein Aufenthaltstitel und gewährt daher keine automatische Berechtigung zur Einreise. Vielmehr ermöglicht ein gültiges Visum lediglich, sich am Grenzübergang – etwa an einem Flughafen – um die Einreise zu bewerben.

Die endgültige Entscheidung über die Einreise treffen die Beamt:innen der U.S. Customs and Border Protection (CBP). Diese kontrollieren das Visum bei der Einreise und entscheiden nicht nur, ob Sie einreisen dürfen, sondern auch über die Dauer Ihres Aufenthalts. Das bedeutet, dass Ihnen die Einreise in bestimmten Fällen verweigert werden kann, selbst wenn Sie ein gültiges M-1 Visum besitzen.

Nach der Einreise sollten Sie stets im Online-Formular I-94 oder auf dem Einreisestempel in Ihrem Pass überprüfen, wie lange Ihr Aufenthalt in den USA rechtlich erlaubt ist.

Bild von einem US-Grenzbeamten am Flughafen

Übrigens: Mit Global Entry können biometrisch erfasste und sicherheitsüberprüfte Reisende an fast allen großen US-Flughäfen die Einreiseformalitäten eigenständig und automatisiert erledigen. Dieses Programm hilft, lange Wartezeiten zu vermeiden und beschleunigt den Einreiseprozess erheblich.

Weitere Infos zur Global Entry Einreise

US-Visa für M-1 Familienangehörige

Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können für denselben Zeitraum wie die hauptantragstellende Person einen abgeleiteten Status erhalten und ein abgeleitetes M-2 Visum beantragen.

Kinder können eine öffentliche oder private Bildungseinrichtung (Elementary School oder Secondary Education) besuchen, d. h. vom Kindergarten bis zur Highschool ist alles erlaubt.
Soll eine höhere Bildungseinrichtung (Postsecondary Education, z. B. Universität) besucht werden, muss ein eigenständiges F-1 Visum beantragt werden.

Ehepartner:innen dürfen eine SEVP-zertifizierte postsekundäre Bildungseinrichtung nur als Teilzeitstudierende besuchen, ohne einen Abschluss anzustreben. Für ein Vollzeitstudium ist hingegen die Beantragung eines F-1 Visums erforderlich.

Achtung: Erreichen die Kinder die amerikanische Volljährigkeitsgrenze oder während des USA-Aufenthalts heiraten, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus wechseln oder die Vereinigten Staaten verlassen. Darüber hinaus ist Familienangehörigen mit M-2 Visum eine Arbeitsaufnahme in den USA grundsätzlich nicht gestattet. Die Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) ist unter dem M-2 Status somit nicht möglich.

Nicht verheiratete Lebenspartner:innen und Kinder über 21 Jahren erhalten leider kein abgeleitetes Visum.

Bild von begleitenden Familienangehörigen in den USA
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Die häufigsten Fragen zum M-1 Visum

Nein. M-1 Visa berechtigen lediglich zum Besuch einer nicht akademischen Bildungseinrichtung. Dazu zählen Community Colleges oder Junior Colleges sowie Berufs- und Wirtschaftsschulen (Vocational or Business School), die praxisorientierte oder berufliche Ausbildungen anbieten (z. B. berufsbegleitende Weiterbildungen oder Abendkurse).

Inhabende eines M-1 Visums dürfen keinerlei berufliche Tätigkeiten ausüben. Die einzige Ausnahme bilden vorübergehende Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums. Das M-1 Practical Training ermöglicht es den Auszubildenden, eine praktische Ausbildung zu absolvieren, die in ihrem Heimatland nicht möglich ist.

Nach Programmende sind Praktika von bis zu 6 Monaten erlaubt. Wenn das Praktikum genehmigt wird, stellt die USCIS ein Employment Authorization Document (EAD) aus. Die Person muss im Besitz der EAD sein, bevor die Arbeit aufgenommen wird.

Begleitende Familienangehörige, die ein M-2 Visa erhalten, dürfen ebenfalls keine Arbeit aufnehmen.

Einige Bildungseinrichtungen in den USA verlangen von ihren Programmteilnehmenden die Vorlage der Social Security Number. Allerdings erfolgt im Normalfall keine Ausstellung der US-Sozialversicherungsummer für Personen, die sich mit einem M-1 Visum temporär in den USA aufhalten. Die Bildungseinrichtungen sollten in diesem Fall in der Lage sein, den betroffenen ausländischen Personen eine andere Identifikationsnummer zuzuordnen.

Falls Sie eine Praktikum aufnehmen möchten, das im Rahmen der jeweiligen Ausbildung gestattet ist, können Sie hingegen eine Social Security Number beantragen.

SEVIS steht für Student and Exchange Visitor Information System. Damit ist eine Online-Datenbank der US-Regierung gemeint mithilfe derer das U.S. Department of Homeland Security und das U.S. Department of State wichtige Daten von sämtlichen ausländischen Studierenden, die sich in den USA aufhalten, abrufen können. SEVIS beinhaltet u. a. Angaben zum Aufenthaltsort der studierenden Person, der Bildungseinrichtung und dem legalen Status der studierenden Person.

Die SEVIS-Registrierung der Bildungseinrichtung ist übrigens erforderlich, damit das für die Visumbeantragung notwendige I-20 Formular ausgestellt werden kann. Zur Zahlung der SEVIS-Gebühr wird eine SEVIS-Nummer benötigt, die auf dem I-20 Dokument ersichtlich ist.

Das I-20 Formular wird von der jeweiligen Bildungseinrichtung in den Vereinigten Staaten ausgestellt. Die US-Bildungseinrichtung muss hierfür SEVP-zertifiziert bzw. SEVIS-registriert sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, können Sie über das School Search Tool der US-Behörden herausfinden.

Achtung: Bei dem I-20 Formular handelt es sich nicht um ein Antragsformular, das Sie im Internet herunterladen und ausfüllen können.

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