Seiten
News

Aktualisiert am 29.01.2024

Update zur Interviewbefreiung für bestimmte Nichteinwanderungsvisa

Ab 2024 ermöglichen neue Regelungen in den US-Visumprozessen Interviewbefreiungen und postalische Antragsstellungen für bestimmte Nichteinwanderungsvisumanträge, wodurch der Prozess erleichtert wird.
Themen auf dieser Seite:
Zum Thema springen

Artikel teilen:

Versand per Post

Am 21. Dezember 2023 hat das U.S. Department of State veröffentlicht, unter welchen Bedingungen ab dem 01. Januar 2024 ein Nichteinwanderungsvisumsantrag auch ohne persönliches Interview im US-Konsulat, nämlich mittels des postalischen Einsendeverfahrens, erfolgen kann.

Während der Pandemie wurde das Interview Waiver Program auf einen immer größer werdenden Personenkreis ausgeweitet. Dies geschah zur Entlastung der konsularischen Abteilungen und aufgrund der angespannten Terminsituation. Einige der Regelungen sollten zum 31. Dezember 2023 auslaufen; im Zuge dessen kam es nochmals zu einer internen Überprüfung.

Das US-Außenministerium hat nach Rücksprache mit dem Department of Homeland Security festgestellt, dass die Befreiung der Interviewpflicht für Antragstellende bestimmter Visakategorien im nationalen Interesse liegt, da diese zu einer enormen Entlastung des weltweiten Konsularpersonals beigetragen hat. Und andererseits auch zur weiteren Stabilisierung und zwischenzeitlichen Normalisierung der Terminsituation bzw. den Bearbeitungszeiten (zumindest bei den allermeisten US-Konsulaten weltweit).

Voraussetzungen zur postalischen Antragstellung

Um sich ab dem 1. Januar 2024 für das postalische Einsendeverfahren zu qualifizieren und damit vom Interview im Konsulat befreit zu werden, müssen Antragstellende bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Altersbefreiung

-Antragstellende jünger als 14 Jahre oder älter als 79 Jahre

  • Visumverlängerung

-Antragstellende, die ein Nichteinwanderungsvisum derselben Visumkategorie beantragen, sofern das vorherige Visum noch gültig bzw. nicht länger als 48 Monate abgelaufen ist

-Für F / M Verlängerungsanträge gilt zusätzlich: Die Personen müssen weiterhin am selben Programm an derselben Bildungseinrichtung teilnehmen wie im Rahmen des Erstantragsverfahrens

-Für J Verlängerungsanträge gilt zusätzlich: Die Personen müssen über dieselbe SEVIS-Nummer verfügen wie im Erstantragsverfahren.

  • Erstmalige Antragstellung

-Antragstellende, die sich das erste Mal für ein bestimmtes Nichteinwanderungsvisum bewerben, sofern

       -Ihnen bereits einmal ein beliebiges anderes Nichteinwanderungsvisum im Rahmen eines Interviews          erteilt wurde (ausgenommen sind allerdings B-1/ B-2 Visa) und

       -das vorherige Visum noch gültig oder weniger als 48 Monate abgelaufen ist

Hinweis

H-2A oder H-2B Erstantragstellende qualifizieren sich ohne weitere Auflagen (vorherige Visumerteilung) für das Interview Waiver Verfahren.

Ausgenommen von der postalischen Antragstellung sind weiterhin Antragstellende der L-Blanket Visumkategorie.

Darüber hinaus müssen alle Personenkreise weitere Voraussetzungen erfüllen, um sich für das postalische Einsendeverfahren zu qualifizieren:

  • Antragstellung erfolgt im Land der eigenen Staatsangehörigkeit bzw. es liegt für dieses Land eine Aufenthaltsgenehmigung vor
  • Antragstellende halten sich zum Zeitpunkt des Visumantrags physisch im Antragsland auf
  • Keine vorherige Visum- oder ESTA-Ablehnung
  • Keine vorherigen einwanderungs- oder strafrechtlichen Verstöße
  • Weitere Auflagen können, je nach konsularischer Zuständigkeit bzw. Visumkategorie zutreffen
Planen Sie Ihren USA-Aufenthalt Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit unseren erfahrenen Visa-Expert:innen!
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
oder
Neu Lassen Sie sich von unserem Chat-Bot weiterhelfen!

Konsulate entscheiden selbstständig

Die US-Konsulate weltweit können selbst entscheiden, für welche Personenkreise sie die Interviewterminbefreiung anbieten und ob im Einzelfall dennoch ein persönliches Gespräch verlangt wird. Ziel ist es aber, diese Regelungen sukzessiv ab Januar 2024 weltweit in den konsularischen Vertretungen umzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass Personen, die auf das postalische Verfahren zurückgreifen, auch nachträglich für ein Interview von Seiten des US-Konsulats eingeladen werden können. Darüber hinaus garantiert das Einsendeverfahren selbstverständlich nicht automatisch den Erhalt des US-Visums. Informieren Sie sich auf der Website der jeweiligen US-Botschaft oder des US-Konsulats über das Terminangebot und die Richtlinien zu ihrem Visa Antrag.

Veränderungen zu den bisherigen Regelungen

Die Interview Waiver Voraussetzungen gelten bis auf Weiteres, werden allerdings jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die neuen Regelungen sind mit leichten Nachteilen für Erstantragstellender der Visakategorien F, M und J verbunden.
Qualifizierten sich diese bis dato bereits für die postalische Einsendung, wenn sie schon einmal mit ESTA in die USA eingereist sind, ist das ab sofort nicht mehr ausreichend.
Auch dieser Antragstellendenkreis müsste jetzt vorab bereits einmal ein Visum erhalten haben, eine bloße visumfreie Einreise in die Staaten qualifiziert sich nicht mehr – ein Nachteil also für Visa Waiver Program Staatsangehörige. 

Wir empfehlen den Antragstellenden, sich auf den jeweiligen Websiten der US-Botschaften und -Konsulate über die Voraussetzungen und Verfahren für die Beantragung eines Visums zu informieren.

Sie haben nicht alle nötigen Cookies akzeptiert um diese Funktion zu verwenden. Sie können Ihre Einstellungen hier ändern.

Datum:

Aktualisiert am 29.01.2024